{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063518,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063518,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063518,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063518,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063518,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063518,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063518,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063518,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063518,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063518,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063518,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063518,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063518,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063518,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063518,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063518,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063518,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063518,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3518","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Qualit\u00e4t von \u00e4rztlichen Gutachten f\u00fcr die Invalidenversicherung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Wie viele private Gutachter-Institute erhalten von der IV Auftr\u00e4ge?</p><p>2. Wer ist f\u00fcr die Auswahl der Gutachter-Institute zust\u00e4ndig, und welche qualitativen Kriterien gelten f\u00fcr die Zulassung als Gutachter-Institut?</p><p>3. Wie viele Gutachten erstellen die einzelnen Gutachterstellen j\u00e4hrlich?</p><p>4. Welcher j\u00e4hrliche Umsatz wird von den einzelnen Gutachterstellen durch die Gutachtenerstellung generiert? </p><p>5. In Instituten, die sich als unabh\u00e4ngig und neutral bezeichnen, arbeiten mitunter Vertrauens\u00e4rzte diverser Privatversicherungen. Ist er ebenfalls der Meinung, dass dadurch Unabh\u00e4ngigkeit und Neutralit\u00e4t infrage gestellt werden?</p><p>6. Ist er diesbez\u00fcglich bereit, von den Gutachterstellen vollst\u00e4ndige Transparenz zu fordern? </p><p>7. Wie wird gew\u00e4hrleistet, dass Gutachter-Institute, die finanziell von Auftr\u00e4gen der Versicherungen abh\u00e4ngig sind, neutrale Expertisen erstellen und die Versicherten nicht benachteiligen?</p><p>8. Wie wird gew\u00e4hrleistet, dass abweichende Meinungen von Untergutachtern nicht unterschlagen werden? </p><p>9. Welche Regelung gilt f\u00fcr den Umgang mit abweichenden Beurteilungen in Untergutachen?</p><p>10. Welche - \u00fcberpr\u00fcfbaren - Qualit\u00e4tsanforderungen gelten f\u00fcr die Abfassung von IV-Gutachten allgemein? </p><p>11. Gibt es standardisierte, nachvollziehbare Kriterien f\u00fcr die Beurteilung der Arbeitsf\u00e4higkeit (einschliesslich psychischer Behinderungen)? Wenn ja, wie sehen diese aus?</p>","ReasonText":"<p>In schwierigen medizinischen F\u00e4llen gibt die Invalidenversicherung oder eine andere Versicherung Gutachten bei Gutachter-Instituten in Auftrag. In der Regel geht es dabei um die Beurteilung der Arbeitsunf\u00e4higkeit. Die Institute lassen den betreffenden Patienten von Spezialisten untersuchen und stellen gest\u00fctzt auf deren Berichte ein Schlussgutachten zusammen, das Grundlage f\u00fcr die Berechnung des Versicherungsanspruches durch die Versicherung bildet. </p><p>In den Sendungen des \"Kassensturz\" vom 19. und 26. September 2006 wurde der Vorwurf erhoben, dass beim \u00c4rztlichen Begutachtungsinstitut (ABI) in Basel in zwei F\u00e4llen im Schlussgutachten der Grad der Arbeitsf\u00e4higkeit manipuliert worden war. Das Institut hatte die Arbeitsf\u00e4higkeit in Abweichung von den Angaben der Untergutachter h\u00f6her eingestuft, ohne mit diesen R\u00fccksprache zu nehmen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Im Jahr 2006 erstellten 15 medizinische Abkl\u00e4rungsstellen (Medas) - davon sechs private Institutionen - polydisziplin\u00e4re Gutachten f\u00fcr die IV. Die Rechtsform der Institution ist irrelevant. Entscheidend ist allein, ob die vom Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherung (BSV) geforderten qualitativen Anforderungen erf\u00fcllt werden k\u00f6nnen.</p><p>2. Die Institutionen melden sich beim BSV. Dieses pr\u00fcft anhand von Gutachten der jeweiligen Institution, ob die geforderten Qualit\u00e4tskriterien erf\u00fcllt werden und ob die Ausbildung der \u00c4rzte den Anforderungen des BSV gen\u00fcgt. Gest\u00fctzt auf diese \u00dcberpr\u00fcfung entscheidet das BSV, ob mit der infrage stehenden Institution ein Vertrag abgeschlossen wird. Die medizinischen Strukturen der Medas m\u00fcssen folgende Qualit\u00e4tskriterien erf\u00fcllen: </p><p>- Die leitenden \u00c4rzte haben Erfahrung in der Erstellung von Gutachten. </p><p>- Alle \u00e4rztlichen Mitarbeitenden verf\u00fcgen \u00fcber eine Weiterbildung zum Facharzt oder eine ad\u00e4quate Weiterbildung gem\u00e4ss FMH-Kriterien. </p><p>- \u00c4rzte in Weiterbildung werden in s\u00e4mtlichen Phasen der Entstehung des Gutachtens supervidiert. </p><p>- Die \u00c4rzte betreiben eine kontinuierliche medizinische Fortbildung in Gutachterfragen und eine Fortbildung in Versicherungsmedizin.</p><p>3. Die Anzahl der f\u00fcr die IV zu erstellenden Gutachten ist je nach Institution unterschiedlich und ergibt sich aus den vor Ort verf\u00fcgbaren Kapazit\u00e4ten. Entsprechend wird die Anzahl der zu erstellenden Gutachten mit jeder Institution individuell vereinbart. Insgesamt wurden im Jahr 2005 rund 2500 Gutachten erstellt.</p><p>4. F\u00fcr 2006 hat das BSV f\u00fcr jedes Gutachten einen Pauschalpreis von 9000 Franken festgelegt. Jede Institution rechnet die gelieferten Gutachten zu diesem Preis ab.</p><p>5. In den Vertr\u00e4gen mit den Medas wird ausdr\u00fccklich festgehalten, dass die begutachtenden Medizinalpersonen ihren Auftrag unabh\u00e4ngig und in freiem Ermessen erf\u00fcllen. In der medizinischen Meinungsbildung unterstehen sie keinem Einfluss seitens der Medas, des BSV oder der IV-Stellen. Die Medas haben weder Instruktionen der Durchf\u00fchrungsorgane der IV und der Aufsichtsbeh\u00f6rde (BSV) zu befolgen, noch sind sie diesen irgendwie untergeordnet.</p><p>Das Eidgen\u00f6ssische Versicherungsgericht (EVG) hat verschiedentlich festgehalten, dass der Vertrag \u00fcber die Einrichtung und den Betrieb einer Medas die erforderliche Unabh\u00e4ngigkeit der Medas bei der Erf\u00fcllung von Gutachterauftr\u00e4gen gew\u00e4hrleistet. Auch die Tatsache, dass ein Arzt in einem Anstellungsverh\u00e4ltnis zum Versicherungstr\u00e4ger steht, l\u00e4sst nicht ohne weiteres auf mangelnde Objektivit\u00e4t und auf Befangenheit schliessen. Nach Ansicht des Bundesrats sind deshalb keine Zweifel an der Unabh\u00e4ngigkeit oder Unvoreingenommenheit einer Medas angebracht.</p><p>6. Die Erteilung oder Bezahlung von Gutachterauftr\u00e4gen ist nicht von der Anzahl g\u00fcnstiger Gutachten f\u00fcr die IV abh\u00e4ngig. Die Medas haben keinen finanziellen Anreiz, Gutachten zu erstellen, welche Basis f\u00fcr eine Abweisung des Leistungsgesuches bilden, da solche Kriterien nicht zu den Qualit\u00e4tsanforderungen einer Begutachtung geh\u00f6ren. F\u00fcr den Begriff des unabh\u00e4ngigen Gutachters ist nicht entscheidend, dass der Gutachter nicht in einem Anstellungsverh\u00e4ltnis zu einem Versicherungstr\u00e4ger steht, sondern dass die begutachtenden Personen eine Facharztausbildung oder eine gleichwertige Ausbildung besitzen. Aus diesem Grund sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit, von den Gutachterstellen die Offenlegung allf\u00e4lliger anderweitiger T\u00e4tigkeiten der Gutachter zu fordern.</p><p>7. In den zwischen dem BSV und den Medas vertraglich vereinbarten Regeln zum Qualit\u00e4tsmanagement ist die fachliche Unabh\u00e4ngigkeit vom Auftraggeber ausdr\u00fccklich festgeschrieben. Gem\u00e4ss dieser Vereinbarung erf\u00fcllen die f\u00fcr die Medas t\u00e4tigen \u00c4rzte und \u00c4rztinnen ihren gutachterlichen Auftrag unabh\u00e4ngig, in freiem Ermessen, nach bestem Wissen und Gewissen und unterstehen in ihrer Meinungsbildung keinem Einfluss irgendeiner Drittstelle. Die Medas arbeiten f\u00fcr das BSV und andere Versicherungen und tragen die ausschliessliche Verantwortung f\u00fcr die von ihnen angefertigten Gutachten.</p><p>8./9. Untergutachten bilden Bestandteil des Gesamtgutachtens und sind diesem beizulegen. Allf\u00e4llige Abweichungen sind zu begr\u00fcnden. Die Abkl\u00e4rungsergebnisse werden mit der begutachteten Person in geeigneter Form vor Abfassung des Gesamtgutachtens besprochen.</p><p>10. Ein Gutachten muss eine zuverl\u00e4ssige Beurteilung des infrage stehenden Rechtsanspruches gestatten. Die Qualit\u00e4tsanforderungen an ein Gutachten f\u00fcr die IV beinhalten Folgendes: Das Gutachten muss f\u00fcr die infrage stehenden Belange umfassend sein, es soll auf allseitigen Untersuchungen beruhen, die geklagten Beschwerden ber\u00fccksichtigen und in Kenntnis der Vorakten abgegeben werden. In der Darstellung und in der Beurteilung der medizinischen Situation muss es einleuchtend und nachvollziehbar sein. Die Schlussfolgerungen des \u00e4rztlichen Experten sind zudem zu begr\u00fcnden.</p><p>11. Die Legaldefinition des Begriffes Arbeitsunf\u00e4higkeit wird umschrieben als die durch eine Beeintr\u00e4chtigung der k\u00f6rperlichen oder geistigen Gesundheit bedingte volle oder teilweise Unf\u00e4higkeit, im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich zumutbare Arbeit zu leisten. Bei langer Dauer wird auch die zumutbare T\u00e4tigkeit in einem anderen Beruf oder Aufgabenbereich ber\u00fccksichtigt. Die Beeintr\u00e4chtigung der k\u00f6rperlichen oder geistigen Gesundheit, die Auswirkung auf die Leistungsf\u00e4higkeit hat, beurteilt sich nach dem heutigen Wissens- und Erfahrungsstand der Medizin und wird durch ausf\u00fchrliche \u00e4rztliche Untersuchungen ermittelt. Bei Bedarf wird auch eine Evaluation der funktionellen Leistungsf\u00e4higkeit durch standardisierte Tests vorgenommen. Weitere Informationen zu gesundheitlichen Ressourcen lassen sich z. B. auch aus den Abkl\u00e4rungen in beruflichen Abkl\u00e4rungsstellen (Befas) ableiten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1164758400000)\/","SubmittedBy":"Bruderer Wyss Pascale","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1222992000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1763107261537)\/","SubmissionDate":"\/Date(1160006400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4714,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}