{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063540,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063540,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063540,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063540,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063540,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063540,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063540,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063540,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063540,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063540,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063540,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063540,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063540,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063540,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063540,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063540,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063540,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063540,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3540","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Besteuerung von Schweizer Flugpersonal bei deutschen Flugunternehmen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine \u00c4nderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Deutschland zu verhandeln und abzuschliessen, welche eine gerechte Besteuerung f\u00fcr Schweizer Flugpersonal bei deutschen Flugunternehmen sicherstellt. Artikel\u00a015 Absatz\u00a03 DBA ist dahingehend zu \u00e4ndern, dass ein bestimmter Prozentsatz des Einkommens im Arbeitsstaat der Besteuerung unterliegt (Quellensteuer) und der Rest im Wohnstaat (analog Grenzg\u00e4ngern oder analog Swiss-Flugpersonal, das in Deutschland wohnt).</p>","ReasonText":"<p>1. Steuerausf\u00e4lle in der Schweiz</p><p>Gem\u00e4ss DBA Schweiz-Deutschland werden Arbeitnehmer in der Regel in dem Land besteuert, in dem sie ans\u00e4ssig sind. F\u00fcr Flugpersonal im internationalen Luftverkehr wurde im DBA jedoch eine Ausnahme geschaffen, n\u00e4mlich, dass dieses in dem Land besteuert wird, \"in dem sich der Ort der tats\u00e4chlichen Gesch\u00e4ftsleitung des Unternehmens befindet\" (Art. 15 Abs. 3 DBA).</p><p>Aufgrund des deutschen Einkommenssteuergesetzes (Art. 1 Abs. 4 und Art. 49 Abs. 1 Satz 4 EStG) sind diese Personen in Deutschland nur \"beschr\u00e4nkt steuerpflichtig\", d. h., sie zahlen in Deutschland lediglich f\u00fcr die \u00fcber deutschem Hoheitsgebiet stattfindende Arbeitszeit Steuern. Der Rest bleibt nicht steuerfrei, sondern wird in der Schweiz versteuert (Art. 15 Abs. 3 DBA). Ab Januar 2007 wird Deutschland Artikel\u00a049 EStG dahingehend \u00e4ndern, dass ab diesem Zeitpunkt das Einkommen von Flugpersonal zu 100 Prozent unter die deutsche Steuerpflicht fallen soll, auch f\u00fcr Arbeitszeit, die nicht \u00fcber deutschem Hoheitsgebiet ausgef\u00fchrt wird.</p><p>Deutschland wird aber in der internationalen Luftfahrt von den Steuerpflichtigen meist nur zum Antritt und zum Ende des Flugdienstes ber\u00fchrt. Die deutsche Infrastruktur wird dabei fast gar nicht benutzt. In der Schweiz dagegen nehmen die Steuerpflichtigen und ihre Familien staatliche Leistungen in Anspruch, f\u00fcr die mit dem neuen Gesetz keine Bezahlung mehr erfolgt. Diese \u00c4nderung betrifft \u00fcber hundert Piloten und Flugbegleiter, die in der Schweiz ihren Wohnsitz haben und bei einem deutschen Luftfahrtunternehmen arbeiten. Da dieses Flugpersonal ab 2007 das gesamte Einkommen in Deutschland versteuern muss, f\u00fchrt dies in der Schweiz zu Steuerausf\u00e4llen in Millionenh\u00f6he. Zudem k\u00f6nnte sich der Kreis der benachteiligten Personen des Bordpersonals bei einer zuk\u00fcnftig engeren Zusammenarbeit Swiss-Lufthansa (Verschiebung von Piloten innerhalb des Konzerns von einer Firma zur anderen) in einem nicht absehbaren und erheblichen Mass vergr\u00f6ssern.</p><p>2. Diskriminierung und soziale Benachteiligung</p><p>Die Ausnahme in Artikel\u00a015 DBA bedeutet eine Diskriminierung des Schweizer Flugpersonals im internationalen Luftverkehr, im Vergleich z. B. zu:</p><p>- Grenzg\u00e4ngern, die nur mit 4,5 Prozent des Einkommens am Arbeitsplatz besteuert werden (Art. 15a Abs. 1), der Rest kann am Wohnort besteuert werden; oder</p><p>- leitenden Angestellten, die im Vertragsstaat besteuert werden k\u00f6nnen, wo sie ans\u00e4ssig sind (Art. 15 Abs. 4); oder</p><p>- ausl\u00e4ndischem Flugpersonal bei der Swiss. Flugpersonal, welches bei der Swiss arbeitet, aber im Ausland wohnhaft ist (z. B. Deutschland oder Frankreich), unterliegt der schweizerischen Quellensteuer mit etwa 8 Prozent (je nach H\u00f6he des Einkommens), der Rest kann im Wohnsitzstaat besteuert werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Nach den von der Schweiz abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen werden Verg\u00fctungen f\u00fcr eine unselbstst\u00e4ndige Erwerbst\u00e4tigkeit grunds\u00e4tzlich nicht im Wohnsitzstaat, sondern im Staat des Arbeitsortes besteuert. Von dieser Regel gibt es Ausnahmen. Eine davon bilden die Bestimmungen \u00fcber das fliegende Personal. Die entsprechende Bestimmung des OECD-Musterabkommens (Art. 15 Abs. 3) legt fest, dass das Besteuerungsrecht dem Staat der Gesch\u00e4ftsleitung des Flugunternehmens zugewiesen wird. Diese Regelung gilt nicht nur f\u00fcr in der Schweiz ans\u00e4ssige Personen, die f\u00fcr ein ausl\u00e4ndisches Flugunternehmen t\u00e4tig sind, sondern kommt auch im umgekehrten Fall zum Tragen. Der Grund liegt darin, dass es beim fliegenden Personal administrativ sehr aufwendig w\u00e4re, im Einzelfall die jeweiligen Arbeitsorte zu bestimmen. Bei Interkontinentalfl\u00fcgen erg\u00e4ben sich zudem Besteuerungsl\u00fccken, weil dort die Arbeit zum Teil gar nicht auf dem Territorium eines Staates ausge\u00fcbt wird. Die Bestimmung des OECD-Musterabkommens entspricht nicht nur der schweizerischen Abkommenspraxis, sondern ist auch in den von Drittstaaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen sehr weit verbreitet.</p><p>Im Unterschied zur Schweiz hat Deutschland bis heute nur denjenigen Teil des Lohnes, der auf die tats\u00e4chlich in Deutschland ausge\u00fcbte T\u00e4tigkeit entf\u00e4llt, mit der Lohnsteuer belegt. Der in Deutschland nicht besteuerte Teil des Lohnes konnte nach der Regelung von Artikel\u00a015 Absatz\u00a03 in der Schweiz besteuert werden. Das Steuer\u00e4nderungsgesetz 2007 bringt nun eine \u00c4nderung des deutschen Einkommensteuerrechtes, indem neu das gesamte Einkommen des fliegenden Personals besteuert werden kann. Es liegt auf der Hand, dass die Schweiz dadurch Steuersubstrat verliert. Allerdings ist dies lediglich die Konsequenz der Schliessung einer L\u00fccke im deutschen Steuerrecht einerseits und der international \u00fcblichen und auch nicht infrage gestellten Regelung von Artikel\u00a015 Absatz\u00a03 andererseits. Es ist im \u00dcbrigen zu ber\u00fccksichtigen, dass das fliegende Personal, das in Deutschland ans\u00e4ssig und bei einem schweizerischen Flugunternehmen t\u00e4tig ist, in der Schweiz seit langem der vollen Quellensteuer unterliegt.</p><p>Es trifft zu, dass die volle Aussch\u00f6pfung des Besteuerungsrechtes Deutschlands f\u00fcr die betroffenen Personen in der Regel eine Verschlechterung ihrer Steuersituation bringt. Diese Verschlechterung ist aber nicht darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass es sich bei Artikel\u00a015 Absatz\u00a03 um eine unzureichende Regelung handeln w\u00fcrde. Der Grund liegt vielmehr darin, dass die betroffenen Personen aufgrund der innerstaatlichen deutschen Regelung w\u00e4hrend Jahren einen Steuervorteil hatten, der anderen in der Schweiz ans\u00e4ssigen Personen, die in Deutschland eine unselbstst\u00e4ndige Erwerbst\u00e4tigkeit aus\u00fcben und nicht Grenzg\u00e4nger sind, verwehrt war und ist. Eine Diskriminierung des fliegenden Personals gegen\u00fcber den Grenzg\u00e4ngern ist im \u00dcbrigen nicht zu erkennen, da sich die T\u00e4tigkeit des fliegenden Personals von derjenigen der Grenzg\u00e4nger unterscheidet.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das Doppelbesteuerungsabkommen, das erst vor wenigen Jahren revidiert wurde und in seiner heutigen Fassung f\u00fcr die Schweiz g\u00fcnstige L\u00f6sungen enth\u00e4lt, nicht durch ein praktisch aussichtsloses Revisionsbegehren gef\u00e4hrdet werden sollte.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1164758400000)\/","SubmittedBy":"Lombardi Filippo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1741165272000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1741776009100)\/","SubmissionDate":"\/Date(1160006400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4714,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}