{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063552,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063552,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063552,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063552,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063552,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063552,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063552,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063552,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063552,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063552,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063552,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063552,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063552,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063552,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063552,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063552,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063552,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063552,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3552","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Strukturelle Aufteilung der Swisscom","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Zur Weiterentwicklung des Swisscom-Dossiers wird der Bundesrat eingeladen, eine Vorlage zu unterbreiten, welche auf einer strukturellen Aufteilung der Swisscom beruht. Die strukturelle Aufteilung hat zum Ziel: </p><p>- Nutzung des elektronischen Kommunikationsnetzes (Infrastruktur) durch alle Anbieter von elektronischen Kommunikationsdiensten (Diensterbringern) zu gleichen Bedingungen;</p><p>- Erhalt und Weiterausbau eines effizienten, leistungsf\u00e4higen, technologisch f\u00fchrenden, umweltfreundlichen und volkswirtschaftlich n\u00fctzlichen elektronischen Kommunikationsnetzes in der Schweiz;</p><p>- langfristige Sicherstellung und z\u00fcgige Weiterentwicklung der Infrastruktur f\u00fcr eine zunehmend umfassende Grundversorgung und f\u00fcr sicherheitspolitische Belange;</p><p>- Mehrwert f\u00fcr Benutzer und Kunden durch echten Wettbewerb unter den Diensterbringern;</p><p>- schlanke Regulierung.</p><p>Zur Erreichung dieser Ziele wird die Swisscom (Festnetz und Mobile) aufgeteilt in eine Infrastrukturgesellschaft und eine Diensterbringungsgesellschaft.</p>","ReasonText":"<p>Zur vorgeschlagenen Aufteilung in eine Infrastrukturgesellschaft (IG) und eine Diensterbringungsgesellschaft (DG) folgende Erl\u00e4uterung: Die IG bietet ihre gesamte Infrastruktur allen DGs zur Nutzung an, sowohl bestehenden Telecom-Unternehmen wie auch der neuen aus der Swisscom hervorgegangenen DG (gesamthaft als DGs bezeichnet). Die IG erbringt ihre Leistungen f\u00fcr alle DGs zu gleichen, kostendeckenden Bedingungen bei einem angemessenen Kapitalertrag. Mit der strukturellen Aufteilung der Swisscom werden die Besitzverh\u00e4ltnisse bereinigt. Die IG kommt zu 100 Prozent in den Besitz der \u00f6ffentlichen Hand, die DG wird vollst\u00e4ndig privatisiert. Die Grundversorgung wird durch einen Auftrag an die IG und durch Konzessionen an DGs sichergestellt. Die Regulierung wird m\u00f6glichst vereinfacht. Die IG ist zu Interkonnektion mit allen DGs verpflichtet. Bei Investitionsentscheiden haben die DGs ein Mitspracherecht. Die DGs bleiben bei ihren Investitionsentscheiden frei. Leisten sie bestimmte Dienste, m\u00fcssen sie der IG f\u00fcr ihre Infrastruktur Interkonnektion anbieten (analog FMG Art. 21a). </p><p>Die Diskussion \u00fcber die Zukunft der Swisscom ist leider festgefahren. Die strukturelle Aufteilung er\u00f6ffnet neue Perspektiven. Diese Stossrichtung findet auch international zunehmende Beachtung (z. B. Ausgliederung eines Teils der Infrastruktur der British Telecom, Verfolgen der Option \"Structural Separation\" in der EU). Die strukturelle Aufteilung erlaubt eine volkswirtschaftlich optimale Kombination: </p><p>- Die IG bietet aufgrund der gemeinsamen Nutzung optimale Bedingungen f\u00fcr grosse Investitionen in den Netzausbau (z. B. Glasfaserleitungen), f\u00fcr die Bewirtschaftung von knappen Anlagen (z. B. Antennenstandorte) und f\u00fcr die Realisierung der Infrastruktur f\u00fcr neue Angebote (z. B. Triple Play). Die IG bleibt bei ihrer T\u00e4tigkeit auf die Schweiz beschr\u00e4nkt, bedient aber auch internationale Kunden. </p><p>- Die DGs bieten aufgrund des weitgehend freien Wettbewerbes optimale Bedingungen f\u00fcr differenzierte, attraktive Dienste f\u00fcr die Benutzer und die schnelle und flexible Einf\u00fchrung neuer Angebote. DGs k\u00f6nnen international t\u00e4tig sein.</p><p>- Grundversorgung und sicherheitspolitische Forderungen sind eng mit dem Netzausbau und Unterhalt verkn\u00fcpft. Sie werden durch die IG im Besitz der \u00f6ffentlichen Hand garantiert. Die Konzessionen f\u00fcr die Dienste k\u00f6nnen im echten Wettbewerb vergeben werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat die strukturelle Aufteilung der Swisscom bereits in der Vernehmlassung zur Privatisierungsvorlage (BBl 2006 1591) dargestellt. Er hielt aber fest, dass sich diese L\u00f6sung nicht empfiehlt. Die \"\u00f6ffentlich-rechtliche Netzgesellschaft\" - so die Bezeichnung der strukturellen Aufteilung in der Vernehmlassung - wurde auch nur von einer Minderheit der Vernehmlassungsteilnehmer unterst\u00fctzt.</p><p>Der Ansatz der strukturellen Aufteilung von ehemaligen Monopolisten verfolgt das Ziel, den Wettbewerb in Netzwerkindustrien zu versch\u00e4rfen. Er kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn ein Wettbewerb zwischen verschiedenen Infrastrukturen nicht sinnvoll oder nicht wirtschaftlich ist, so z. B. im Eisenbahn- oder im Energiebereich. Konkurrierende Telekommunikationsnetze k\u00f6nnen jedoch durchaus profitabel sein und f\u00fcr die Konsumentinnen und Konsumenten einen Mehrwert schaffen. So stehen heute Fest-, Mobilfunk- und Kabel-TV-Netze in einem teilweise intensiven (aber keineswegs ruin\u00f6sen) Wettbewerb, der zusammen mit der Regulierung des Netzzugangs seit 1998 zu einer markanten Senkung der Preise und zur Erh\u00f6hung der Vielfalt der Dienstleistungen - sprich zur Verbesserung der Versorgung - gef\u00fchrt hat. Dieser Wettbewerb d\u00fcrfte sich in Zukunft noch intensivieren. Die OECD kommt in einer Studie (OECD, DSTI/ICCP/TISP(2002)13/FINAL: \"The benefits and costs of structural separation of the local loop\") aus dem Jahr 2002 zum Schluss, dass die volkswirtschaftlichen Kosten einer strikten strukturellen Aufteilung der ehemaligen Telecom-Monopolisten h\u00f6her sein d\u00fcrften als der sich aus der steigenden Wettbewerbsintensit\u00e4t ergebende Gewinn. Eine Regulierung des Zugangs zu den Netzen marktbeherrschender Unternehmen d\u00fcrfte daher eine bessere Wirkung erzielen als die strukturelle Aufteilung von ehemaligen Monopolisten. Eine strukturelle Aufteilung aus wettbewerbspolitischen Gr\u00fcnden w\u00e4re einzig denkbar, wenn sie - nach britischem Vorbild - auf privater, freiwilliger Basis erfolgt, d. h. als Vereinbarung zwischen dem Regulator und dem Unternehmen. Damit k\u00f6nnen die volkswirtschaftlichen Kosten der Aufteilung reduziert werden. Diese L\u00f6sung widerspricht jedoch der Forderung des Motion\u00e4rs nach einer staatlichen Infrastrukturgesellschaft.</p><p>Die strukturelle Aufteilung ist auch kein ad\u00e4quates Instrument zur l\u00e4ngerfristigen Sicherstellung der Grundversorgung. Es ist unklar, welche Teile des aufzuspaltenden Unternehmens in die staatliche Infrastrukturgesellschaft (IG) \u00fcberf\u00fchrt werden m\u00fcssten. Die Unterscheidung zwischen \"Infrastruktur\" und \"Dienstleistung\" wird in Anbetracht der zunehmenden Konvergenz von Telefonie, Daten\u00fcbertragung und Verbreitung von Medieninhalten immer schwieriger. Heute ist davon auszugehen, dass weite Teile der Swisscom in eine staatliche IG umzuwandeln w\u00e4ren. Sonst besteht ein hohes Risiko, dass die IG sp\u00e4ter nicht \u00fcber die effizienteste und kosteng\u00fcnstigste Infrastruktur zur Erbringung der Grundversorgung verf\u00fcgt. Folglich m\u00fcsste die Swisscom nahezu vollst\u00e4ndig wieder verstaatlicht werden. Angesichts der Liberalisierungserfolge der letzten Jahre w\u00e4re dies als R\u00fcckschritt zu betrachten. \u00dcberdies k\u00e4me es den Bund sehr teuer zu stehen.</p><p>Bei einer strukturellen Aufteilung der Swisscom stellt sich ferner die Frage, wie mit den vorhandenen konkurrierenden Telekommunikationsnetzen (Mobilfunk-, Kabel-TV-, eventuell auch Stromnetze) zu verfahren w\u00e4re, damit die IG \u00fcber gleich lange Spiesse wie die Konkurrenz verf\u00fcgt. Die konkurrierenden Anbieter mit eigenen Netzen k\u00f6nnten die Vorteile der vertikalen Integration weiterhin nutzen. Die IG k\u00f6nnte diese Vorteile hingegen aufgrund der Aufteilung nicht mehr aussch\u00f6pfen und w\u00e4re im Wettbewerb mit privaten, vertikal integrierten Konkurrenten entsprechend benachteiligt. Der Fortbestand der IG k\u00f6nnte gef\u00e4hrdet sein. Abhilfe b\u00f6te die Eingliederung der konkurrierenden Netze im Rahmen von Verstaatlichungen. Diese schwerwiegende Massnahme liesse sich jedoch ordnungspolitisch nicht rechtfertigen, w\u00e4re f\u00fcr den Bund nicht finanzierbar und w\u00fcrde den vorhandenen Wettbewerb der Netze und damit die Innovation in der Telekommunikation ausschalten. Dies h\u00e4tte negative Auswirkungen auf die Versorgung der Wirtschaft und der privaten Endkunden mit leistungsf\u00e4higen und innovativen Kommunikationsdiensten. Das heutige System ist das bessere Instrument zur Sicherstellung der Grundversorgung. So kann der Bund regelm\u00e4ssig pr\u00fcfen, ob die Definition der Grundversorgung noch den Bed\u00fcrfnissen von Bev\u00f6lkerung und Wirtschaft entspricht. Auf dieser Basis kann er dasjenige Unternehmen konzessionieren, das die politisch definierten Leistungen am effizientesten erbringt. Dadurch werden die Effizienzgewinne an die Nutzniesser der Grundversorgung weitergegeben.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1164758400000)\/","SubmittedBy":"Studer Heiner","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1223035955110)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34","Category":null,"Modified":"\/Date(1690494899717)\/","SubmissionDate":"\/Date(1160006400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4714,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation"}}