{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063557,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063557,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063557,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063557,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063557,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063557,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063557,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063557,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063557,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063557,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063557,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063557,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063557,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063557,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063557,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063557,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063557,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063557,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3557","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Grossprojekt in Andermatt. Aushebelung der Lex Koller? Folgen f\u00fcr den Tourismus","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat hat das in Andermatt geplante Tourismusgrossprojekt eines \u00e4gyptischen Investors auf Gesuch hin von der Bewilligungspflicht nach dem Bundesgesetz \u00fcber den Erwerb von Grundst\u00fccken durch Personen im Ausland befreit. Dies erfolgte gem\u00e4ss Bundesrat \"aus staatspolitischem Interesse\". Die vom \u00e4gyptischen Unternehmen \"Orascom Hotels &amp; Development\" geplante Ferienanlage umfasst mehrere Hotels mit 800 Zimmern, 600 Appartements, 100 Ferienh\u00e4user, einen 18-Loch-Golfplatz und weitere Sport- und Freizeitanlagen. Der Bundesrat wird dazu um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:</p><p>1. Das Gesuch wurde am 30. August 2006 eingereicht. Die Bewilligung wurde am 22. September 2006 erteilt. Wie viel Zeit erfordert im Normalfall ein entsprechendes Gesuch bis zum Entscheid?</p><p>2. Der Bundesrat macht staatspolitisches Interesse f\u00fcr den Entscheid geltend. Wie viele Liegenschaften werden damit in Andermatt frei handelbar? Welches waren die Dimensionen der Projekte, die zuvor aus staatspolitischem Interesse zu einer Befreiung von der Lex Koller f\u00fchrten?</p><p>3. Die Befreiung von der Bewilligungspflicht nach dem Bundesgesetz \u00fcber den Erwerb von Grundst\u00fccken durch Personen im Ausland f\u00f6rdert den Zuwachs der Zweitwohnungen. Das hat negative Auswirkungen auf die Auslastung der Hotelbetten. Was f\u00fcr ein Tourismuskonzept liegt dem Entscheid zugrunde, und welche Folgen seines Entscheides erwartet der Bundesrat f\u00fcr das Hotelgewerbe in den Tourismusregionen?</p><p>4. Welche flankierenden Massnahmen (zum Schutz der Landschaft, f\u00fcr das Gewerbe usw.) hat der Bundesrat mit der Bewilligung in Andermatt verbunden?</p><p>5. Welche pr\u00e4judizielle Wirkung hat der Andermatter Entscheid auf Gesuche zur Befreiung von Liegenschaftsverk\u00e4ufen aus anderen touristischen Regionen der Schweiz wie z. B. dem Wallis, wo der Entscheid aufgrund der rechtsungleichen Behandlung bereits emp\u00f6rte Reaktionen provozierte? F\u00fchrt der Entscheid des Bundesrates zu einer faktischen Aushebelung der Lex Koller?</p><p>6. Welche Folgen hat eine Aufhebung der Lex Koller, die zu einer Ausweitung der Nachfrage nach Wohnraum f\u00fchren wird, f\u00fcr die st\u00e4dtischen Agglomerationen?</p><p>7. Welches ist der Stand der Bearbeitung des Dossiers Lex Koller im Bundesrat? Welche flankierenden Massnahmen in Tourismusregionen wie in st\u00e4dtischen Gebieten bereitet der Bundesrat verbunden mit einer allf\u00e4lligen Aufhebung der Lex Koller vor? Ist er insbesondere bereit, vonseiten des Bundes griffige Massnahmen zur Beschr\u00e4nkung des regional \u00fcberbordenden Zweitwohnungsbaus zu ergreifen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Verfahrensdauer h\u00e4ngt wesentlich von der Komplexit\u00e4t des Einzelfalles ab. Im Durchschnitt betr\u00e4gt sie einige Monate. Im Fall Andermatt ist zu ber\u00fccksichtigen, dass sowohl das Bundesamt f\u00fcr Justiz von der Gesuchstellerin als auch das zust\u00e4ndige Departement von der Regierung des Kantons Uri schon vor der Gesuchseinreichung in mehreren Schritten \u00fcber das Projekt orientiert worden waren. Das gesamte Verfahren dauerte demnach mehrere Monate, wobei der gr\u00f6sste Teil auf die Zeit vor der f\u00f6rmlichen Einreichung des Gesuchs entfiel.</p><p>2. Die Fl\u00e4che von 140 Hektaren, welche die Orascom Hotels &amp; Development zu erwerben oder langfristig zu pachten beabsichtigt, umfasst 45 Grundst\u00fccke. Den weit \u00fcberwiegenden Teil der Fl\u00e4che beansprucht der Golfplatz. \u00dcberbaut wird haupts\u00e4chlich das bisher milit\u00e4risch genutzte und nun nicht mehr ben\u00f6tigte Gel\u00e4nde des Waffenplatzes Andermatt. Da die Standorte der verschiedenen Bauten und Anlagen noch nicht genau feststehen, wurde die Befreiung von der Bewilligungspflicht formell f\u00fcr die ganze zu erwerbende Landfl\u00e4che gew\u00e4hrt. Materiell betrifft die Befreiung jedoch nur die Ferienh\u00e4user und Appartements, deren Erstellung und Verkauf f\u00fcr die Realisierung des ganzen Projekts unabdingbar sind. Der Erwerb der Grundst\u00fccke, auf denen die Hotels, Restaurants und L\u00e4den, der Golfplatz sowie die Sport- und anderen Freizeitanlagen erstellt werden sollen, unterliegt ohnehin nicht der Bewilligungspflicht. In j\u00fcngerer Zeit hat der Bundesrat einmal die F\u00e9d\u00e9ration internationale de volleyball und mehrmals die F\u00e9d\u00e9ration internationale de football association f\u00fcr den Erwerb von Wohnungen f\u00fcr ihre Funktion\u00e4re von der Bewilligungspflicht befreit.</p><p>3. Der Bau und Verkauf von Ferienh\u00e4usern und Appartements der gehobenen Klasse ist f\u00fcr das Funktionieren des neuartigen Konzepts, welches dem Tourismus-Resort Andermatt zugrunde liegt, unabdingbar. Erfahrungsgem\u00e4ss ist dabei die M\u00f6glichkeit, Eigentum zu erwerben, f\u00fcr Wohnungen dieses Standards entscheidend. Die Wohnungen sollen w\u00e4hrend der Zeit, in welcher sie nicht von den Eigent\u00fcmern selber benutzt werden, nicht einfach leer stehen, sondern hotelm\u00e4ssig bewirtschaftet werden.</p><p>4. Das Bundesgesetz \u00fcber den Erwerb von Grundst\u00fccken durch Personen im Ausland hat nicht den Zweck und die Aufgabe, die Landschaft oder das Gewerbe zu sch\u00fctzen, weshalb der Bundesrat seinen Entscheid auch nicht mit diesbez\u00fcglichen Auflagen verkn\u00fcpfen konnte. Den Anliegen des Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutzes wird in den planungs- und baurechtlichen Verfahren Rechnung zu tragen sein. Im Zusammenhang mit der Richtplan\u00e4nderung, welche vom Bundesrat in einem separaten Verfahren zu genehmigen sein wird, wurden bereits ein Umweltvertr\u00e4glichkeitsbericht und ein Bericht zur Nachhaltigkeitsbeurteilung erarbeitet.</p><p>5. Der Bundesrat hat mit seinem Entscheid von einer Erm\u00e4chtigung Gebrauch gemacht, welche im Bundesgesetz \u00fcber den Erwerb von Grundst\u00fccken durch Personen im Ausland (Art. 7 Bst. h) ausdr\u00fccklich vorgesehen ist. Von einer Umgehung oder Aushebelung des Gesetzes kann somit keine Rede sein. Der Entscheid wird keine pr\u00e4judizielle Wirkung haben. Dem Bundesrat liegen keine weiteren Gesuche um Befreiung von der Bewilligungspflicht aus Gr\u00fcnden des staatspolitischen Interesses vor, und es bestehen auch keine Anhaltspunkte, dass ein gleichartiges Projekt in einer Region, in welcher die gleichen Voraussetzungen wie in Andermatt vorliegen, verwirklicht werden kann. Jedes neue Gesuch m\u00fcsste wieder sorgf\u00e4ltig auf seine Vergleichbarkeit mit dem Projekt Andermatt hin gepr\u00fcft werden. Der Bundesrat wird von seiner Kompetenz zur Befreiung von der Bewilligungspflicht weiterhin zur\u00fcckhaltend Gebrauch machen.</p><p>6./7. Wann und mit welchen flankierenden Massnahmen die Lex Koller aufgehoben wird, steht noch nicht fest. Der Bundesrat erwartet bis zum Fr\u00fchjahr 2007 eine entsprechende Vorlage. Diese wird vom Bundesrat gemeinsam mit der Vorlage zur \u00c4nderung des Raumplanungsgesetzes (Flankierende Massnahmen zur Aufhebung des Bundesgesetzes \u00fcber den Erwerb von Grundst\u00fccken durch Personen im Ausland) behandelt werden. Die durchgef\u00fchrte Vernehmlassung hat gezeigt, dass die Aufhebung der Lex Koller im Grundsatz nur von einer kleinen Minderheit der Vernehmlassungsteilnehmenden bestritten wird. Eine umfassende Beurteilung muss jedoch auch die Vernehmlassungsresultate zu den vorgeschlagenen flankierenden Massnahmen im Raumplanungsrecht ber\u00fccksichtigen. Das Parlament kann die Rahmenbedingungen einer allf\u00e4lligen Aufhebung dereinst massgeblich mitgestalten. Die zentrale Wirkung der Lex Koller entfaltet sich derzeit lediglich noch in wenigen Tourismusgemeinden der Kantone Bern, Graub\u00fcnden, Tessin, Waadt und Wallis. Das Interesse ausl\u00e4ndischer Investoren f\u00fcr den Erwerb von Wohnimmobilien in St\u00e4dten und Agglomerationen h\u00e4ngt nat\u00fcrlich von verschiedenen Faktoren (Wirtschaftslage, Renditen der verschiedenen Anlageformen, Steuersysteme anderer L\u00e4nder usw.) ab.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1166140800000)\/","SubmittedBy":"Leutenegger Oberholzer Susanne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1222992000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690539010500)\/","SubmissionDate":"\/Date(1160006400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4714,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Raumplanung und Wohnungswesen"}}