{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063562,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063562,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063562,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063562,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063562,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063562,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063562,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063562,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063562,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063562,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063562,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063562,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063562,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063562,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063562,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063562,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063562,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063562,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3562","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Sollen Arbeitgeber k\u00fcnftig f\u00fcr patronale Wohlfahrtsfonds b\u00fcssen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherung (BSV) hat eine jahrzehntealte Praxis umgestossen, indem es patronale Wohlfahrtsstiftungen mit reinen Ermessensleistungen nicht l\u00e4nger als Einrichtungen der beruflichen Vorsorge betrachtet (Ausf\u00fchrungen Andreas Fankhauser, BSV, anl\u00e4sslich ERFA-Tagung Vereinigung Verbandsausgleichskassen vom 13. Juni 2005). In der Folge unterstellt es Leistungen aus solchen Stiftungen der AHV-Beitragspflicht. Das BSV fordert die Ausgleichskassen sogar auf, die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitr\u00e4ge auf diesen Leistungen nicht bei den Fonds, sondern bei den Arbeitgeberfirmen zu erheben. Die Praxis\u00e4nderung wird zudem r\u00fcckwirkend angewandt, d. h., es werden im Zuge von AHV-Revisionen entsprechende Veranlagungen f\u00fcr vergangene Abrechnungsperioden bis zur\u00fcck zur Verj\u00e4hrung vorgenommen.</p><p>Wir ersuchen den Bundesrat daher, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Auffassung des BSV, dass patronale Wohlfahrtsfonds in Bezug auf die AHV nicht als Einrichtungen der beruflichen Vorsorge gelten sollen, obwohl sie gem\u00e4ss Artikel\u00a061 BVG der BVG-Aufsicht unterstehen?</p><p>2. Ist es aus seiner Sicht richtig, dass Gelder aus der beruflichen Vorsorge der AHV-Beitragspflicht unterworfen werden?</p><p>3. Ist es nach seiner Ansicht richtig, dass bei Leistungen aus patronalen Wohlfahrtsfonds, also selbstst\u00e4ndigen Stiftungen, eine AHV-Beitragspflicht bei der Arbeitgeberfirma ausgel\u00f6st wird? W\u00e4re es - wenn \u00fcberhaupt - nicht schl\u00fcssiger, die AHV-Pflicht entst\u00fcnde bei der Stiftung?</p><p>4. Wie sollen Wohlfahrtsfonds k\u00fcnftig Leistungen bei Massenentlassungen oder in anderen Krisensituationen eines Unternehmens erbringen k\u00f6nnen, wenn dadurch beim Arbeitgeber eine AHV-Beitragspflicht von rund 10 Prozent ausgel\u00f6st wird?</p><p>5. Wird die AHV-Beitragspflicht k\u00fcnftig auch ausgel\u00f6st werden, wenn Gelder aus patronalen Wohlfahrtsfonds im Rahmen von Teil- oder Gesamtliquidationen ausgerichtet werden, namentlich wenn sie den Sparkonti der Beg\u00fcnstigten in einer anderen Einrichtung der beruflichen Vorsorge \u00fcbertragen werden?</p><p>6. Sind nach seiner Auffassung die Ausgleichskassen befugt, r\u00fcckwirkende Praxis\u00e4nderungen vorzunehmen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die AHV erhebt auf Leistungen, die von Einrichtungen der beruflichen Vorsorge bei Eintritt eines Vorsorgefalles oder bei Aufl\u00f6sung der Einrichtung erbracht werden, keine Beitr\u00e4ge an die AHV/IV/EO/ALV, wenn die Leistungen im Reglement der Vorsorgeeinrichtung normiert sind und der Beg\u00fcnstigte einen pers\u00f6nlichen Rechtsanspruch darauf hat, sie also einklagen kann. Diese Regelung gilt seit dem 1. Juli 1981. Sie st\u00fctzt sich auf Artikel\u00a06 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0h AHVV, der in der heutigen Fassung seit dem 1. Januar 2001 besteht. Die Praxis des BSV, die auf einer langj\u00e4hrigen Rechtsprechung des Eidgen\u00f6ssischen Versicherungsgerichts beruht (AHI 2004 S. 253ff.), wurde seit diesem Zeitpunkt materiell nicht ge\u00e4ndert (vgl. Rz 2086ff. der Wegleitung \u00fcber den massgebenden Lohn, Stand 2001 mit Stand 2006).</p><p>Zu den Fragen der Interpellation nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1./2./4. Leistungen von patronalen Wohlfahrtsfonds werden nach der Verwaltungspraxis wie Leistungen einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge im Sinne von Artikel\u00a06 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0h AHVV behandelt. Sie unterliegen somit nicht der Beitragserhebung, wenn deren Rechtsgrund im Reglement oder in den Statuten der Vorsorgeeinrichtung liegt und wenn der Beg\u00fcnstigte darauf einen pers\u00f6nlichen Rechtsanspruch hat. Dies gilt auch f\u00fcr Leistungen bei Massenentlassungen.</p><p>3. Der Arbeitgeber ist nach Artikel\u00a012 AHVG f\u00fcr die L\u00f6hne seiner Arbeitnehmer beitragspflichtig. Zum Lohn geh\u00f6ren auch Zuwendungen von Dritten, die so mit dem Arbeitsverh\u00e4ltnis verkn\u00fcpft sind, dass der Arbeitnehmer sie nur erh\u00e4lt, weil das Arbeitsverh\u00e4ltnis besteht bzw. bestanden hat. W\u00fcrden von Dritten ausgerichtete Arbeitgeberleistungen nicht erfasst, best\u00fcnde die Gefahr, dass die Beitragspflicht durch Zahlung der L\u00f6hne \u00fcber eine Mittelsperson systematisch umgangen wird. Der Bezug der Beitr\u00e4ge bei der Stiftung ist nicht m\u00f6glich, weil der Stiftung gegen\u00fcber dem Beg\u00fcnstigten keine Arbeitgeberstellung zukommt. Die Stiftung kann die Beitr\u00e4ge jedoch im internen Verh\u00e4ltnis zum Arbeitgeber abgelten.</p><p>5. Auch auf den Leistungen, die von patronalen Wohlfahrtsfonds bei einer Teil- oder Gesamtliquidation erbracht werden, werden keine Beitr\u00e4ge erhoben, wenn die bereits umschriebenen Voraussetzungen erf\u00fcllt sind. In F\u00e4llen, in denen kein Reglement vorliegt, sind die Leistungen beitragsfrei, wenn die Liquidation unter Ber\u00fccksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und nach fachlich anerkannten Grunds\u00e4tzen durchgef\u00fchrt wird (vgl. Art. 53d Abs. 1 BVG). Die Lage wird in Zukunft zus\u00e4tzlich gekl\u00e4rt, da die Aufsichtsbeh\u00f6rden auch von diesen Einrichtungen Reglemente f\u00fcr die Teil- oder Gesamtliquidation verlangen (vgl. Merkblatt der Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbeh\u00f6rden vom 6. September 2005).</p><p>6. Wie eingangs erw\u00e4hnt, hat sich die Praxis nicht ge\u00e4ndert.</p><p>Zusammenfassend ergibt sich, dass sich die Beitragserhebung auf Leistungen von patronalen Wohlfahrtsfonds nach Artikel\u00a06 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0h AHVV richtet und dazu eine konstante Praxis besteht, welche sich auf die Rechtsprechung des Eidgen\u00f6ssischen Versicherungsgerichts st\u00fctzt. Der Bundesrat sieht daher keinen Handlungsbedarf.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1165536000000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1222992000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690544368160)\/","SubmissionDate":"\/Date(1160006400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4714,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}