{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063570,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063570,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063570,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063570,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063570,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063570,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063570,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063570,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063570,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063570,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063570,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063570,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063570,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063570,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063570,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063570,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063570,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063570,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3570","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Benachteiligung des international t\u00e4tigen Schweizer Flugpersonals","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, Wege aufzuzeigen, wie die Benachteiligung des in der Schweiz wohnhaften und in Deutschland arbeitenden Flugpersonals infolge des deutschen Steuer\u00e4nderungsgesetzes ab 1. Januar 2007 gemildert oder kompensiert werden kann.</p>","ReasonText":"<p>Mit dem Steuer\u00e4nderungsgesetz per 1. Januar 2007 \u00e4ndert Deutschland Artikel\u00a049 EStG und besteuert Eink\u00fcnfte des in der Schweiz lebenden und in Deutschland arbeitenden Flugpersonals neuerdings voll. Bisher unterlagen diese Eink\u00fcnfte in Deutschland nur einer beschr\u00e4nkten Einkommenssteuerpflicht, weil die Eink\u00fcnfte zwischen inl\u00e4ndischen (Deutschland) und ausl\u00e4ndischen (z. B. Schweiz) Eink\u00fcnften aufgeteilt wurden. Letztere waren im Wohnsitzstaat zu versteuern. Massgebend f\u00fcr die Steuerpflicht des international t\u00e4tigen Flugpersonals ist neuerdings der Sitz der Gesch\u00e4ftsleitung des Unternehmens, f\u00fcr die der Arbeitnehmer t\u00e4tig ist. Mit der \u00c4nderung des deutschen Steuergesetzes erleidet das Flugpersonal, das zu einem wesentlichen Teil infolge des Verkaufs der Swiss an die Lufthansa nun bei einem deutschen Arbeitgeber besch\u00e4ftigt ist, wesentliche Nachteile: Ihre Steuerlast steigt an. Sie werden bei der privaten Altersvorsorge (S\u00e4ule 3a) benachteiligt. Sie k\u00f6nnen Hypothekarzinsen nicht mehr vom Eigenmietwert abziehen. Sie werden gegen\u00fcber gleichgestellten Arbeitnehmern in Deutschland u. a. bez\u00fcglich der Sozialabz\u00fcge benachteiligt, weil der Familienstand nicht ber\u00fccksichtigt wird, und auch Berufsauslagen werden nicht anerkannt. Sie werden insbesondere aber auch nicht nach dem in der Schweiz \u00fcblichen Steuergrundsatz der Besteuerung am Lebensmittelpunkt besteuert. </p><p>Der Schweiz entgehen durch diese Gesetzes\u00e4nderung substanzielle Steuereinnahmen, w\u00e4hrend dieses fliegende Personal weiterhin die Infrastruktur der Schweiz voll nutzt. Da sich mit der zunehmenden Integration der Swiss in die Lufthansa dieses Diskriminierungsproblem noch versch\u00e4rfen wird, besteht Handlungsbedarf vor allem auch in Bezug auf die S\u00e4ule 3a, f\u00fcr die sich nur AHV-Beitragszahlende qualifizieren. Zudem werden diese Beitr\u00e4ge je nach Kanton unterschiedlich behandelt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Nach den von der Schweiz abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen werden Verg\u00fctungen f\u00fcr eine unselbstst\u00e4ndige Erwerbst\u00e4tigkeit grunds\u00e4tzlich nicht im Wohnsitzstaat, sondern im Staat des Arbeitsorts besteuert. Von dieser Regel gibt es Ausnahmen. Eine davon bilden die Bestimmungen \u00fcber das fliegende Personal. Die entsprechende Bestimmung des OECD-Musterabkommens (Art. 15 Abs. 3) legt fest, dass das Besteuerungsrecht dem Staat der Gesch\u00e4ftsleitung des Flugunternehmens zugewiesen wird. Diese Regelung gilt nicht nur f\u00fcr in der Schweiz ans\u00e4ssige Personen, die f\u00fcr ein ausl\u00e4ndisches Flugunternehmen t\u00e4tig sind, sondern kommt auch im umgekehrten Fall zum Tragen. Der Grund liegt darin, dass es beim fliegenden Personal administrativ sehr aufwendig w\u00e4re, im Einzelfall die jeweiligen Arbeitsorte zu bestimmen. Bei Interkontinentalfl\u00fcgen erg\u00e4ben sich zudem Besteuerungsl\u00fccken, weil dort die Arbeit zum Teil gar nicht auf dem Territorium eines Staates ausge\u00fcbt wird. Die Bestimmung des OECD-Musterabkommens entspricht nicht nur der schweizerischen Abkommenspraxis, sondern ist auch in den von Drittstaaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen sehr weit verbreitet.</p><p>Im Unterschied zur Schweiz hat Deutschland bis heute nur denjenigen Teil des Lohnes, der auf die tats\u00e4chlich in Deutschland ausge\u00fcbte T\u00e4tigkeit entf\u00e4llt, mit der Lohnsteuer belegt. Der in Deutschland nicht besteuerte Teil des Lohnes konnte nach der Regelung von Artikel\u00a015 Absatz\u00a03 in der Schweiz besteuert werden. Das Steuer\u00e4nderungsgesetz 2007 bringt nun eine \u00c4nderung des deutschen Einkommensteuerrechts, indem neu das gesamte Einkommen des fliegenden Personals besteuert werden kann. Es liegt auf der Hand, dass die Schweiz dadurch Steuersubstrat verliert. Allerdings ist dies lediglich die Konsequenz der Schliessung einer L\u00fccke im deutschen Steuerrecht einerseits und der international \u00fcblichen und auch nicht infrage gestellten Regelung von Artikel\u00a015 Absatz\u00a03 andererseits. Es ist im \u00dcbrigen zu ber\u00fccksichtigen, dass das fliegende Personal, das in Deutschland ans\u00e4ssig und bei einem schweizerischen Flugunternehmen t\u00e4tig ist, in der Schweiz seit langem der vollen Quellensteuer unterliegt.</p><p>Es trifft zu, dass die volle Aussch\u00f6pfung des Besteuerungsrechts Deutschlands f\u00fcr die betroffenen Personen in der Regel eine Verschlechterung ihrer Steuersituation bringt. Diese Verschlechterung ist aber nicht darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass es sich bei Artikel\u00a015 Absatz\u00a03 um eine unzureichende Regelung handeln w\u00fcrde. Der Grund liegt vielmehr darin, dass die betroffenen Personen aufgrund der innerstaatlichen deutschen Regelung w\u00e4hrend Jahren einen Steuervorteil hatten, der anderen in der Schweiz ans\u00e4ssigen Personen, die in Deutschland eine unselbstst\u00e4ndige Erwerbst\u00e4tigkeit aus\u00fcben und nicht Grenzg\u00e4nger sind, verwehrt war und ist. Eine Diskriminierung des fliegenden Personals gegen\u00fcber den Grenzg\u00e4ngern ist im \u00dcbrigen nicht zu erkennen, da sich die T\u00e4tigkeit des fliegenden Personals von derjenigen der Grenzg\u00e4nger unterscheidet.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das Doppelbesteuerungsabkommen, das erst vor wenigen Jahren revidiert wurde und in seiner heutigen Fassung f\u00fcr die Schweiz g\u00fcnstige L\u00f6sungen enth\u00e4lt, nicht durch ein praktisch aussichtsloses Revisionsbegehren gef\u00e4hrdet werden sollte.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1164758400000)\/","SubmittedBy":"Kaufmann Hans","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1434326400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1750809578090)\/","SubmissionDate":"\/Date(1160006400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4714,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}