{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063572,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063572,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063572,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063572,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063572,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063572,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063572,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063572,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063572,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063572,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063572,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063572,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063572,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063572,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063572,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063572,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063572,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063572,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3572","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Kostenverlagerung bei der Finanzierung von Behindertenheimen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) wird die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Finanzierung der Behindertenheime von der IV an die Kantone \u00fcbertragen. Einzelne Kantone haben inzwischen solche Institutionen auf die Pflegeheimliste aufgenommen. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Kennt er die angesprochene Problematik, und wie beurteilt er das Vorgehen der Kantone, die Finanzierung von Behindertenheimen auf Dritte, auf die Krankenversicherer, abzuschieben?</p><p>2. Welche Auswirkungen haben diese Massnahmen auf die Bewohner und Bewohnerinnen der betroffenen Institutionen? </p><p>3. Mit welchen Mehrkosten f\u00fcr die obligatorische Krankenpflegeversicherung und damit f\u00fcr die Pr\u00e4mienzahlenden m\u00fcsste gerechnet werden, wenn die Kantone diese Praxis weiterf\u00fchren?</p><p>4. Mit welchen Massnahmen gedenkt er dieser Entwicklung der Kostenverlagerung Einhalt zu gebieten?</p>","ReasonText":"<p>Im Rahmen der Ausf\u00fchrungsgesetzgebung der NFA werden die kollektiven IV-Leistungen neu im Bundesgesetz \u00fcber die Institutionen zur F\u00f6rderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) geregelt. Bisher war die IV f\u00fcr kollektive Leistungen an Institutionen - 2003 waren es rund 1,8 Milliarden Franken - aufgekommen. Mit der NFA und dem IFEG wird die fachliche und finanzielle Verantwortung f\u00fcr die Eingliederung invalider Menschen neu den Kantonen \u00fcbertragen. Dabei werden die Kantone verpflichtet, ein bedarfsgerechtes Angebot an Institutionen und die entsprechende Finanzierung zu gew\u00e4hrleisten. </p><p>Die Globalbilanz aus dem \u00dcbergang zur NFA sollte f\u00fcr den Bund und f\u00fcr die Gesamtheit der Kantone ausgeglichen sein. Kantone d\u00fcrfen die Finanzierung von neuen Aufgaben aus der NFA nicht auf Dritte abschieben. Genau diese Absicht verfolgen indes gewisse Kantone bei der Finanzierung der Behindertenheime, indem sie Behindertenheime auf die Pflegeheimlisten setzen und damit die Ausgaben auf die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abw\u00e4lzen. W\u00fcrde sich diese Tendenz durchsetzen, w\u00e4re mit einem Kostenschub f\u00fcr die Krankenversicherer und f\u00fcr die Pr\u00e4mienzahlenden zu rechnen. Eine solche Auswirkung war sicher nicht Ziel der NFA und der Folgegesetzgebung. Allf\u00e4llige Gesetzesl\u00fccken, welche diese nichtgew\u00fcnschte Kostenverlagerung der Kantone zulasten der OKP erm\u00f6glichen, sind zu beheben.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Dem Bundesrat ist die angesprochene Thematik grunds\u00e4tzlich bekannt. Wieweit die Kantone konkret Behindertenheime auf die Pflegeheimliste nehmen, entzieht sich seiner Kenntnis. Bekannt ist ihm einzig der Kanton Glarus, auf dessen Pflegeheimliste sich zwei Behindertenheime befinden. Diese sind aber separat und explizit als \"Behindertenheime IV\" aufgef\u00fchrt, sodass dieser Eintrag nur informativer Natur ist.</p><p>Das Krankenversicherungsgesetz (KVG; SR 832.10) sieht Behindertenheime nicht explizit als Leistungserbringer vor. Als Leistungserbringer \"Pflegeheim\" k\u00f6nnen Einrichtungen oder deren Abteilungen, welche nach Artikel\u00a039 Absatz\u00a03 KVG der Pflege und der medizinischen Betreuung sowie der Rehabilitation von Langzeitpatienten und -patientinnen dienen, anerkannt werden. Erf\u00fcllt ein Behindertenheim die entsprechenden Voraussetzungen nach Artikel\u00a039 Abs\u00e4tze 1 und 3 KVG, so ist es m\u00f6glich und zul\u00e4ssig, dass das Heim oder eine einzelne Abteilung eines Heims auf die Pflegeheimliste aufgenommen wird. Indessen werden nur Leistungen, die der Behandlung einer Krankheit dienen und die im KVG umschrieben sind, durch die Krankenversicherung \u00fcbernommen. Beim Aufenthalt im Pflegeheim sind dies die gleichen Leistungen wie bei ambulanter Krankenpflege, d. h. die Pflegeleistungen nach Artikel\u00a07 Absatz\u00a02 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31). Es werden jedoch keine Aufenthaltskosten (Art. 50 KVG) verg\u00fctet. </p><p>Bei der Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgaben von Bund und Kantonen (NFA) wird die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Finanzierung von Behindertenheimen von der Invalidenversicherung auf die Kantone \u00fcbertragen. In diesem Zusammenhang kann f\u00fcr die Kantone ein Anreiz bestehen, dass Leistungen in Behindertenheimen nach M\u00f6glichkeit \u00fcber die Krankenversicherung finanziert werden. Angesichts der dargelegten gesetzlichen Ausgangslage ist der Bundesrat aber der Meinung, dass bei der Finanzierung der Leistungen von Behindertenheimen wenig Spielraum f\u00fcr eine allf\u00e4llige Verlagerung auf die Krankenversicherung besteht. Sofern eine solche Verlagerung erfolgt, kommen die allgemeinen KVG-Regeln zur Leistungspflicht und Kosten\u00fcbernahme - wie z. B. die Erhebung einer Kostenbeteiligung - zum Tragen. </p><p>3. Wie bereits ausgef\u00fchrt, ist dem Bundesrat erstens das konkrete Ausmass dieser \"Praxis\" nicht bekannt, und zweitens geht es in Bezug auf das KVG prim\u00e4r um eine Frage der Leistungsabgrenzung und -pflicht, die im Einzelfall zu kl\u00e4ren ist. Ob und wieweit dies zu Mehrkosten f\u00fchren wird, kann daher nicht abgesch\u00e4tzt werden. In allgemeiner Hinsicht geht der Bundesrat davon aus, dass die Kantone f\u00fcr die ihnen im Rahmen der NFA neu \u00fcbertragenen Zust\u00e4ndigkeiten ihre Verantwortung \u00fcbernehmen und keine Kosten auf die Krankenversicherung verlagern. Nach der Logik der NFA haben die Kantone f\u00fcr Bau und Betrieb der Behindertenheime diejenigen Kosten zu tragen, die von der IV getragen worden sind. </p><p>4. Aus der Sicht des Bundesrates bestehen zum jetzigen Zeitpunkt auf gesetzlicher Ebene keine L\u00fccken. Zudem haben die Versicherer im Rahmen des KVG die M\u00f6glichkeit, gegen die Entscheide der Kantonsregierung zur Aufnahme von Heimen auf die Pflegeheimliste Beschwerde zu erheben sowie im Einzelfall die Leistungspflicht zu pr\u00fcfen. Der Bundesrat wird aber die weitere Entwicklung beobachten und gegebenenfalls \u00fcber zus\u00e4tzliche Massnahmen entscheiden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1165536000000)\/","SubmittedBy":"Humbel Ruth","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1174660863717)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763103622367)\/","SubmissionDate":"\/Date(1160006400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4714,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Gesundheit"}}