{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063600,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063600,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063600,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063600,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063600,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063600,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063600,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063600,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063600,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063600,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063600,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063600,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063600,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063600,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063600,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063600,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063600,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063600,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3600","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Deklarationspflicht f\u00fcr Lebensmittel von mit GVO gef\u00fctterten Tieren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, in der Gesetzgebung eine Deklarationspflicht einzuf\u00fchren f\u00fcr Lebensmittel, die von Tieren stammen, die mit gentechnisch ver\u00e4nderten Organismen (GVO) gef\u00fcttert wurden. Damit soll die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten gew\u00e4hrleistet werden.</p>","ReasonText":"<p>Die heute in verschiedenen Gebieten der Welt angebauten genetisch ver\u00e4nderten Pflanzen werden zum gr\u00f6ssten Teil Nutztieren verf\u00fcttert, die beispielsweise f\u00fcr die Produktion von Milch, Eiern und Fleisch und damit f\u00fcr die Ern\u00e4hrung des Menschen eingesetzt werden. Bis heute m\u00fcssen indes Produkte, die von Tieren stammen, die mit GVO gef\u00fcttert wurden, nicht deklariert werden.</p><p>Es gibt im Moment erst wenige und oft widerspr\u00fcchliche Studien zu den Auswirkungen der F\u00fctterung mit GVO auf die Tiergesundheit. Das NFP 59 \"Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch ver\u00e4nderter Pflanzen\", das der Bundesrat am 2. Dezember 2005 lanciert hat, wird diese Frage nicht priorit\u00e4r behandeln, da \"weder der konzeptuelle noch der finanzielle Rahmen des NFP 59 die Durchf\u00fchrung umfassender klinischer Studien zum Verst\u00e4ndnis der Auswirkungen von GVP auf Human- und Tiergesundheit\" erlaubt (Ausf\u00fchrungsplan des NFP 59, S. 15).</p><p>Da also im Rahmen des NFP 59 keine umfassende Studie zu den Folgen der F\u00fctterung mit genetisch ver\u00e4nderten Produkten durchgef\u00fchrt werden wird - und dies, obwohl diese Frage heute immer noch sehr umstritten ist -, ist es umso wichtiger, den Konsumentinnen und Konsumenten die M\u00f6glichkeit zu geben, ihre Wahl selbst zu treffen aufgrund ihrer eigenen Einsch\u00e4tzung der Chancen und Risiken, die sich aus der F\u00fctterung der Tiere mit GVO ergeben.</p><p>Konsumenten-, Tierschutz- und Umweltorganisationen haben die Grossverteiler aufgefordert, mit geeigneten Massnahmen sicherzustellen, dass keine Lebensmittel, die von mit GVO gef\u00fctterten Tieren stammen, in ihren Filialen erh\u00e4ltlich sind, oder aber dass sie solche Produkte auf freiwilliger Basis mit einem entsprechenden Vermerk auf der Etikette deklarieren. Einzelne Grossverteiler haben sich bereiterkl\u00e4rt, nur Waren von Herstellern zu beziehen, die keine GVO verwenden. Es gibt aber zumindest einen Grossverteiler - und dazu einen ziemlich bedeutenden -, der sich zu nichts verpflichten will. Unter diesen Umst\u00e4nden gibt es keine andere L\u00f6sung, als die Grossverteiler gesetzlich zu einer Deklaration solcher Produkte zu verpflichten.</p><p>Die Tatsache, dass Lebensmittel von mit GVO gef\u00fctterten Tieren nicht deklariert werden m\u00fcssen, steht im \u00dcbrigen im Widerspruch zur Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten. Diese ist in Artikel\u00a07 des Gentechnikgesetzes (GTG) festgelegt und h\u00e4ngt eng zusammen mit der Kennzeichnungspflicht nach Artikel\u00a017 GTG. Es ist daher notwendig, in der Gesetzgebung auch f\u00fcr solche Produkte eine Deklarationspflicht zu verankern.</p><p>Der Bundesrat hat sich zudem schon im Jahr 2000 in diesem Sinne ge\u00e4ussert. In seiner Antwort auf die Frage Cuche 00.1086 hat er betont: \"Im Zusammenhang mit Lebensmitteln tierischer Herkunft ist eine Pr\u00e4zisierung der Deklarationsvorschriften (Negativdeklaration) in Bezug auf Futtermittel vorgesehen.\" Mit anderen Worten sollen laut Bundesrat Lebensmittel tierischer Herkunft in Zukunft wie GVO deklariert werden m\u00fcssen, wenn die verwendeten Futtermittel GVO sind. Mit der vorliegenden Motion soll diese Massnahme eingef\u00fchrt und so schnell wie m\u00f6glich umgesetzt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Nach Artikel\u00a017 des Gentechnikgesetzes (GTG; SR 814.91) regelt der Bundesrat die Kennzeichnung von Lebensmitteln und Zusatzstoffen, die aus gentechnisch ver\u00e4nderten Organismen (GVO) hergestellt sind. Er hat dabei die Aussenhandelsbeziehungen zu ber\u00fccksichtigen.</p><p>Diese Vorgaben sind in der Verordnung des EDI \u00fcber gentechnisch ver\u00e4nderte Lebensmittel (VGVL; SR 817.022.51) umgesetzt. Es besteht eine umfassende Kennzeichnungspflicht f\u00fcr Erzeugnisse, die aus GVO bestehen, solche enthalten oder daraus gewonnen wurden. Die Kennzeichnungspflicht gilt unabh\u00e4ngig von der Nachweisbarkeit der gentechnischen Ver\u00e4nderung im Lebensmittel.</p><p>Diese Regelungen stimmen mit den Bestimmungen in der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft \u00fcberein. Erzeugnisse aus gentechnisch ver\u00e4nderten Tieren w\u00e4ren kennzeichnungspflichtig. Solche Erzeugnisse sind aber zurzeit weltweit nirgends bewilligt. In der Schweizer Landwirtschaft ist der Einsatz transgener Tiere zur Lebensmittelproduktion verboten.</p><p>Eine Kennzeichnung tierischer Erzeugnisse bez\u00fcglich einer F\u00fctterung der Nutztiere mit GVO w\u00fcrde den EG-Regelungen widersprechen und damit die Einfuhr tierischer Produkte massiv erschweren. Dies w\u00fcrde dem angestrebten Abbau technischer Handelshemmnisse und damit der Strategie des Bundesrates, eine bestm\u00f6gliche Harmonisierung mit dem EG-Recht zu erreichen, diametral zuwiderlaufen.</p><p>Das von der Motion\u00e4rin aufgef\u00fchrte Zitat aus der Antwort des Bundesrates auf die Anfrage Cuche 00.1086 resultiert bedauerlicherweise aus einer Differenz zwischen den Sprachfassungen und ist so nicht zutreffend. In der deutschen Originalfassung existiert, im Gegensatz zur franz\u00f6sischen und italienischen Fassung, keine solche Aussage. Der Bundesrat bedauert dieses Versehen.</p><p>Es ist nach Artikel\u00a017 Absatz\u00a05 GTG m\u00f6glich, Erzeugnisse, die ohne Einsatz der Gentechnik hergestellt wurden, entsprechend zu kennzeichnen. Die VGVL regelt die Einzelheiten dieser Kennzeichnung. Der Hinweis \"ohne Gentechnik hergestellt\" kann auf Erzeugnissen angebracht werden, bei denen im gesamten Herstellungsprozess auf GVO verzichtet worden ist. F\u00fcr Erzeugnisse tierischen Ursprungs bedeutet dies den Verzicht auf Futtermittel aus GVO. Die rechtliche Grundlage f\u00fcr die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten bez\u00fcglich der F\u00fctterung von Nutztieren mit und ohne GVO ist also gegeben.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1166140800000)\/","SubmittedBy":"Savary G\u00e9raldine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1237507200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55","Category":null,"Modified":"\/Date(1690537870963)\/","SubmissionDate":"\/Date(1160092800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4714,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft"}}