{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063617,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063617,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063617,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063617,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063617,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063617,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063617,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063617,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063617,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063617,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063617,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063617,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063617,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063617,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063617,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063617,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063617,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063617,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3617","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"F\u00f6rderung der Menschenrechte und der Demokratie in Abkommen mit Drittstaaten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Januar 2006 hat das Europ\u00e4ische Parlament vorgeschlagen, die Menschenrechts- und Demokratieklausel neu zu formulieren und sie in s\u00e4mtliche neue Abkommen der Europ\u00e4ischen Union mit Drittstaaten aufzunehmen.</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt zu pr\u00fcfen, ob die Schweiz in s\u00e4mtliche neugeschlossenen Abkommen eine solche Klausel aufnehmen kann, die sowohl den st\u00e4ndigen Dialog und die Zusammenarbeit der Staaten in diesen wichtigen Problemfeldern wie auch den Informationsaustausch und die Massnahmen bei Verletzung der Menschenrechte, insbesondere der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (Uno-Pakt I und die wichtigsten acht IAO-Konventionen), und der Grunds\u00e4tze der Demokratie regelt.</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss Bericht \u00fcber die Menschenrechtsaussenpolitik der Schweiz (2003-2007) ist der Bundesrat bem\u00fcht, menschenrechtliche Anliegen systematisch in andere Politikbereiche zu integrieren, beispielsweise in die Entwicklungszusammenarbeit, Aussenwirtschaftspolitik, Sicherheitspolitik, Umweltpolitik, humanit\u00e4re Hilfe, Migrationspolitik, internationale Rechtshilfe oder den Kulturaustausch, und so zur St\u00e4rkung des internationalen Menschenrechtsschutzes beizutragen (BBl 2006 6108). Dar\u00fcber hinaus will der Bundesrat einige interne Konsultations- und Entscheidungsmechanismen</p><p>einf\u00fchren, um die Koh\u00e4renz zwischen den T\u00e4tigkeiten, die die Menschenrechte betreffen, und andern T\u00e4tigkeiten sicherzustellen (BBl 2006 6116). Mit seinem Beschluss vom 9. April 2003 ist der Bundesrat von einem eher starren Konditionalit\u00e4tsverst\u00e4ndnis zu einem dynamischen und positiven Verst\u00e4ndnis \u00fcbergegangen, in dem der Dialog zur Einhaltung und zum Schutz der Menschenrechte sowie gezielte Programme zu ihrer F\u00f6rderung und der Gouvernanz in den Partnerl\u00e4ndern in den Vordergrund r\u00fccken. Entsprechend dieser Logik hat der Bundesrat entschieden, bei bilateralen Abkommen zwar nach wie vor auf einem Verweis auf die wichtigsten Menschenrechts\u00fcbereinkommen zu insistieren, aber auf eine Suspensionsklausel zu verzichten (BBl 2006 6116).</p><p>Die Europ\u00e4ische Union hat \u00e4hnliche \u00dcberlegungen angestellt zur Koh\u00e4renz zwischen dem Abschluss von \u00dcbereinkommen \u00fcber die Zusammenarbeit mit Drittstaaten, seien es Industriestaaten oder Entwicklungsl\u00e4nder, mit der F\u00f6rderung der Demokratie und der Menschenrechte. Der Ausschuss f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten des Europ\u00e4ischen Parlaments hat im Januar 2006 einen Bericht \u00fcber die Menschenrechts- und Demokratieklausel in Abkommen der Europ\u00e4ischen Union ver\u00f6ffentlicht (2005/2057; INI). Aus dem Bericht geht hervor, dass die Menschenrechtsklausel nicht notwendigerweise einen negativen oder strafenden Ansatz nahelegt, sondern eher ein positives Instrument ist, das genutzt werden kann, um den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen den Partnern zu f\u00f6rdern, indem sie zu gemeinsamen Aktionen f\u00fcr Demokratisierung und Menschenrechte einschliesslich der wirksamen Umsetzung internationaler Menschenrechtsinstrumente und der Vorbeugung gegen Krisen durch Aufbau einer stabilen und langfristigen kooperativen Beziehung anregt. Dies h\u00e4ngt von der Formulierung der Klausel ab. Deshalb schl\u00e4gt der Bericht eine neue Formulierung vor, um den dauernden Dialog, die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zu f\u00f6rdern und so die Menschenrechte und die Grunds\u00e4tze der Demokratie zu wesentlichen Bestandteilen der Abkommen zu machen.</p><p>Der Bundesrat k\u00f6nnte sich an diesem Ansatz orientieren, der die gleichen Ziele anvisiert, wie sie im Bericht \u00fcber die Menschenrechtsaussenpolitik genannt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Achtung der Menschenrechte geh\u00f6rt zu den f\u00fcnf Zielen der schweizerischen Aussenpolitik, wie sie in Artikel\u00a054 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung definiert sind. Die Menschenrechte sind anerkanntermassen nicht nur subjektive Rechte, welche Private gegen\u00fcber dem Staat geltend machen k\u00f6nnen, sondern dienen auch der Wahrung fundamentaler Interessen der Staatengemeinschaft und haben somit wesentlichen Einfluss auf die Gestaltung der zwischenstaatlichen Beziehungen.</p><p>Wie der Bundesrat in seinem Bericht \"Menschenrechtsaussenpolitik der Schweiz 2003-2007\" (BBl 2006 6116, Ziffer 4.2.6) festh\u00e4lt, geh\u00f6ren die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu den entwicklungsf\u00e4higsten Menschenrechten. Die Chancen der Globalisierung lassen sich nur verwirklichen, wenn sie st\u00e4rker ins Zentrum der internationalen Diskussion r\u00fccken. Der Bundesrat ist daher entschlossen, das Entwicklungspotenzial dieser Rechte bestm\u00f6glich zu erschliessen, sei es im Rahmen seiner bilateralen Programme der Armutsbek\u00e4mpfung, Demokratisierung, Rechtsstaatlichkeit oder der Friedensf\u00f6rderung, sei es im Rahmen multilateraler Aktivit\u00e4ten. Der Bundesrat ist in diesem Sinne mit seinem Beschluss vom 9. April 2003 von einem starren Konditionalit\u00e4tsverst\u00e4ndnis zu einem dynamischen und positiven Verst\u00e4ndnis \u00fcbergegangen, in dem der Dialog zur Einhaltung und zum Schutz der Menschenrechte sowie gezielte Programme zu ihrer F\u00f6rderung in den Vordergrund r\u00fccken. Dies bekr\u00e4ftigt der Bundesrat nicht zuletzt durch seinen Beschluss, auch weiterhin bei bilateralen Abkommen auf einem Verweis auf die wichtigsten Menschenrechts\u00fcbereinkommen zu beharren, im Interesse der Koh\u00e4renz und der Glaubw\u00fcrdigkeit der Aussenpolitik jedoch von einer Suspensionsklausel abzusehen. Dar\u00fcber hinaus werden bilaterale Abkommen vermehrt von den zust\u00e4ndigen Bundesstellen auf deren \u00dcbereinstimmung mit den Grund- und Menschenrechten \u00fcberpr\u00fcft.</p><p>Im Gegensatz zur Schweiz schliesst die Europ\u00e4ische Union beziehungsweise die Europ\u00e4ische Gemeinschaft Assoziations- oder Partnerschaftsabkommen mit anderen L\u00e4ndern oder L\u00e4ndergruppen ab, in denen die bilateralen Beziehungen umfassend geregelt werden. Dass eine Menschenrechts- und Demokratieklausel, die auch einen st\u00e4ndigen Dialog und eine Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte vorsieht, ein Bestandteil solcher Abkommen ist, erscheint deshalb sinnvoll. Auch werden durch die Abkommen Organe geschaffen, wie Assoziationsr\u00e4te oder gemischte Aussch\u00fcsse, in welchen Vertragsverletzungen und Massnahmen, die aufgrund solcher Verletzungen durch eine Vertragspartei ergriffen werden, thematisiert und gepr\u00fcft werden, um nach L\u00f6sungen zu suchen, die das Funktionieren der Abkommen am wenigsten beeintr\u00e4chtigen. In besonders dringlichen F\u00e4llen kann eine Vertragspartei ein Abkommen teilweise oder ganz suspendieren oder gar beenden. Die Schweiz schliesst aber in den meisten F\u00e4llen nicht umfassende Partnerschaftsabkommen ab, sondern Abkommen zu Regelung bestimmter Bereiche, wie des Investitionsschutzes, der Vermeidung der Doppelbesteuerung, der Entwicklungszusammenarbeit oder der R\u00fcck\u00fcbernahme abgewiesener Asylbewerber. Es fragt sich, welchem Zweck eine Menschenrechts- und Demokratieklausel z. B. in einem Doppelbesteuerungsabkommen dienen sollte. Auch w\u00fcrde es wohl wenig Sinn machen, ein solches Abkommen im Falle von Menschenrechtsverletzungen zu suspendieren oder zu beenden, w\u00fcrden doch dadurch die betroffenen Privatpersonen in Mitleidenschaft gezogen.</p><p>Eine erste Schwierigkeit l\u00e4ge bereits in der Formulierung einer entsprechenden Klausel. Dies dokumentiert sich exemplarisch im gegenw\u00e4rtigen Bem\u00fchen der EU um eine Neuformulierung einschl\u00e4giger Klauseln. Eine weitere Kernfrage besteht, nach Ansicht des Bundesrates, in der Frage nach deren Umsetzung bzw. des Umsetzungsmechanismus. Wenn es bei einer entsprechenden Klausel einzig um die F\u00f6rderung des Dialogs und der Zusammenarbeit gehen soll, so stellt sich angesichts der von der Schweiz seit je verfolgten Politik, menschenrechtliche Anliegen in ihr aussenpolitisches Handeln zu integrieren, die Frage nach deren Mehrwert.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb der \u00dcberzeugung, in den bestehenden internationalen Monitoring-Instrumenten - namentlich dem neugeschaffenen Uno-Menschenrechtsrat oder dem System der Uno-Menschenrechtsvertr\u00e4ge - eine Palette weit zuverl\u00e4ssigerer Instrumente zur Beurteilung und Sanktionierung von Menschenrechtsverletzungen zu haben als in einer entsprechenden Klausel, deren Praktikabilit\u00e4t und Effizienz ungekl\u00e4rt sind und deren Mehrwert zweifelhaft ist. Die Einf\u00fchrung einer entsprechenden Klausel engt die bestehenden politischen Handlungsspielr\u00e4ume vielmehr ohne Not ein.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1165536000000)\/","SubmittedBy":"Sommaruga Carlo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1237507200000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8","Category":null,"Modified":"\/Date(1690489626230)\/","SubmissionDate":"\/Date(1160092800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4714,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik"}}