{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063619,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063619,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063619,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063619,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063619,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063619,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063619,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063619,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063619,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063619,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063619,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063619,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063619,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063619,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063619,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063619,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063619,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063619,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3619","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Skandal um die Stiftungen des Kunstsammlers Dr. Rau","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Interpellant ist alarmiert \u00fcber die Stellungnahme des Bundesrates vom 23. August 2006 zum Bericht der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission des St\u00e4nderates zur T\u00e4tigkeit der Stiftungsaufsicht im Fall Rau und die Antwort des Bundesrates vom 13. September 2006 auf die Anfrage Rutschmann in gleicher Sache. Er stellt dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Welches waren die angeblichen Erkenntnisse, d. h. Dokumente, die im August 2001 ein uneingeschr\u00e4nktes Eigentum von Rau an der Sammlung belegten?</p><p>2. Wie konnte die Beh\u00f6rde sich \u00fcberhaupt anmassen, \u00fcber die Eigentumsverh\u00e4ltnisse zu urteilen? Dies ist, wie der Bundesrat am 13. September 2006 selbst erkl\u00e4rt, nicht Sache der Stiftungsaufsicht, sondern der zust\u00e4ndigen Gerichte.</p><p>3. Wer verlangte vom EDI, dass bereits in Stiftungen eingebrachtes Verm\u00f6gen formlos aus diesen entfernt und nachtr\u00e4glich wieder als privates Verm\u00f6gen von Rau erkl\u00e4rt wurde?</p><p>4. Warum verschweigt er, dass Rau am 3. Februar 1998 dem Gericht in Monaco erkl\u00e4rt hatte, dass s\u00e4mtliche Verm\u00f6genswerte bis auf zwei Bankkonti auf seine Stiftungen \u00fcbertragen worden seien?</p><p>5. Weshalb unterdr\u00fcckt er die Tatsache, dass Rau am 3. Dezember 1998 und am 26. Oktober 1999 in notariellen Akten bezeugt hatte, dass ausser 5 Millionen DM bzw. 3 Millionen seine Sammlung schon fr\u00fcher in seine Stiftungen eingebracht worden war?</p><p>6. Warum verheimlicht er, dass eine Vielzahl von Werkverzeichnissen, Ausstellungskatalogen und von Rau unterzeichnete Korrespondenz die Rau-Stiftungen stets als Eigent\u00fcmerinnen der Gem\u00e4lde nennt?</p><p>7. Warum liess die Stiftungsaufsicht auf Verlangen des deutschen Ausw\u00e4rtigen Amtes beim EJPD ein Gutachten anfertigen mit dem Zweck, eine scheinbare Rechtsgrundlage zu liefern, um die Sammlung in die BRD zu \u00fcberf\u00fchren?</p><p>8. Welche Nachteile drohte die BRD an, falls die Sammlung nicht ausgeliefert w\u00fcrde? Gibt es hier\u00fcber Akten?</p><p>9. Welche Vereinbarungen wurden anl\u00e4sslich des Staatsbesuchs im April 2003 von Bundesrat Couchepin in der BRD in Sachen Rau getroffen? Gibt es Aufzeichnungen?</p><p>10. Wer instruierte den vom EDI bezeichneten Gutachter, er habe seine Stellungnahme auf der (inexistenten) Grundlage aufzubauen, die in die Stiftungen eingebrachte Sammlung sei Privateigentum von Rau? Erkl\u00e4rt dies, warum der Altbundesrichter mit keinem Wort auf die Erkl\u00e4rungen von Rau einging, er habe die ganze Sammlung in seine Stiftungen eingebracht? Was wurde f\u00fcr diese Weisswasch-Dienstleistung bezahlt?</p><p>11. Welche Massnahmen gedenkt er zu treffen, um den Stiftungen ihr rechtswidrig entzogenes Verm\u00f6gen zu restituieren?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Eidgen\u00f6ssische Stiftungsaufsicht st\u00fctzte sich auf den Entscheid des schweizerischen Bundesgerichtes vom 3. Oktober 2000 (5C.99/2000), insbesondere dessen Erw\u00e4gung 5b. Gem\u00e4ss den verbindlichen Tatsachenermittlungen des Bundesgerichts und der Vorinstanzen bestand eine im Eigentum von Dr. Gustav Rau stehende Privatsammlung, umfassend etwa 800 Kunstwerke, und daneben die Sammlung der Kunststiftung mit etwa 30 Kunstwerken. Diese Feststellungen stimmten mit den damals vorliegenden Unterlagen \u00fcberein; weshalb sie h\u00e4tten infrage gestellt werden m\u00fcssen, ist nicht erkennbar. Die Eidgen\u00f6ssische Stiftungsaufsicht w\u00e4re nicht befugt gewesen, die Eigentumsverh\u00e4ltnisse verbindlich festzustellen.</p><p>Unterlagen, aus denen sich ergeben soll, dass Dr. Rau vor diesem Zeitpunkt eine Schenkung seines ganzen Kunstbesitzes an die Stiftungen vorbereiten liess, waren damals nicht bekannt. Sie wurden erstmals vor weniger als zwei Jahren vorgelegt. Belege, dass eine solche Schenkung tats\u00e4chlich vollzogen wurde, liegen aber bis heute nicht vor.</p><p>2. Die Eidgen\u00f6ssische Stiftungsaufsicht hat nie \u00fcber Eigentumsverh\u00e4ltnisse geurteilt, sondern die nach damaligen Erkenntnissen bestehenden respektiert.</p><p>3. Der Ansicht, bereits in die Stiftungen eingebrachtes Verm\u00f6gen sei aus diesen entfernt und nachtr\u00e4glich wieder als privates Verm\u00f6gen von Dr. Rau erkl\u00e4rt worden, kann aufgrund der damals vorhandenen Erkenntnisse, wie sie vorstehend im Zusammenhang mit Fragen 1 und 2 dargelegt wurden, nicht gefolgt werden.</p><p>4. Der Bundesrat hat wissentlich keine Tatsachen verschwiegen. Die Eidgen\u00f6ssische Stiftungsaufsicht kannte diese Erkl\u00e4rung nicht, als sie mit Dr. Rau die Vereinbarung \u00fcber die \u00dcberf\u00fchrung der Collection Rau nach Deutschland abschloss. \u00dcberdies h\u00e4tte eine Eigentums\u00fcbertragung schriftlich erfolgen m\u00fcssen, d. h, eine blosse Erkl\u00e4rung h\u00e4tte nicht gen\u00fcgt. Der Eidgen\u00f6ssischen Stiftungsaufsicht liegen bis heute keine rechtsg\u00fcltigen Dokumente f\u00fcr eine solche Eigentums\u00fcbertragung vor.</p><p>5. Die Gr\u00fcnde, weshalb Dr. Rau den Wert seines Verm\u00f6gens herunterspielte, sind nicht bekannt.</p><p>6. Es ist allgemein bekannt, dass in Werkverzeichnissen vielfach eine der Stiftungen aufgef\u00fchrt ist, obwohl das entsprechende Werk gem\u00e4ss den im massgebenden Zeitpunkt vorliegenden Erkenntnissen zur Collection Rau geh\u00f6rte. Diesen Eintragungen kann f\u00fcr die Eigentumsverh\u00e4ltnisse keine Bedeutung zukommen. Auch neue Erkenntnisse, wonach Dr. Rau m\u00f6glicherweise Vorbereitungsarbeiten f\u00fcr eine \u00dcbertragung seines Verm\u00f6gens an die Stiftungen hatte treffen lassen, erscheinen nicht geeignet, diese Wertung zu beeinflussen, solange der Vollzug der Eigentums\u00fcbertragung nicht nachgewiesen ist.</p><p>7. Die Eidgen\u00f6ssische Stiftungsaufsicht liess beim Bundesamt f\u00fcr Justiz ein Gutachten \u00fcber die Anerkennungsf\u00e4higkeit nach IPR-Grunds\u00e4tzen des Urteils vom 20. September 2000 in Baden-Baden erstellen. Dieses Gutachten liess die Stiftungsaufsicht von sich aus und nicht auf Verlangen des Ausw\u00e4rtigen Amtes erstellen.</p><p>8. Der Eidgen\u00f6ssischen Stiftungsaufsicht ist nicht bekannt, dass irgendwelche Nachteile angedroht wurden.</p><p>9. Der Eidgen\u00f6ssischen Stiftungsaufsicht sind keinerlei solche Vereinbarungen bekannt.</p><p>10. Die Instruktion des Gutachters erfolgte durch den Leiter der Eidgen\u00f6ssischen Stiftungsaufsicht, ohne jede Einschr\u00e4nkung und Vorgaben, insbesondere auch nicht hinsichtlich der Eigentumsverh\u00e4ltnisse an der Sammlung. Der Auftrag an den Gutachter lautete wie folgt:</p><p>- Analyse des Falls seit Beginn der Schwierigkeiten (Juli 1998);</p><p>- Beurteilung des Vorgehens der Eidgen\u00f6ssischen Stiftungsaufsicht und der Departementsleitung;</p><p>- Aufzeigen von L\u00f6sungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr die k\u00fcnftige Handhabung der Stiftungsaufsicht.</p><p>Die Entsch\u00e4digung des Gutachters bewegte sich im f\u00fcr Gutachter \u00fcblichen Rahmen.</p><p>11. Der Bundesrat hat keine Massnahmen zu treffen. Es bestehen keine konkreten Anhaltspunkte daf\u00fcr, dass den Stiftungen rechtswidrig Verm\u00f6gen entzogen wurde. Nur ein Zivilgericht k\u00f6nnte \u00fcber die Eigentumsfrage entscheiden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1166140800000)\/","SubmittedBy":"Baumann J. Alexander","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1222992000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1690543592207)\/","SubmissionDate":"\/Date(1160092800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4714,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Kultur"}}