{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063623,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063623,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063623,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063623,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063623,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063623,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063623,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063623,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063623,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063623,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063623,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063623,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063623,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063623,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063623,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063623,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063623,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063623,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3623","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Rechtshilfe an Russland versus Menschenrechtsaussenpolitik","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen:</p><p>- Wie l\u00e4sst sich vor dem in der Begr\u00fcndung dargestellten Hintergrund erkl\u00e4ren, dass die Bundesanwaltschaft in der Yukos-Aff\u00e4re Russland Rechtshilfe gew\u00e4hrte und es nicht einmal als n\u00f6tig erachtete, irgendwelche Zusicherungen \u00fcber die Einhaltung der Menschenrechte einzuholen, bevor Khodorkovsky, Lebedev und Krainov in Moskau verurteilt wurden?</p><p>- Welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, um diesem Missstand schon auf der Ebene der Bundesanwaltschaft (und nicht erst \u00fcber eine allf\u00e4llige bundesgerichtliche Kontrolle) ein sofortiges Ende zu setzen? </p><p>- Wie kann er die Koordination zwischen den betroffenen Amtsstellen verbessern?</p>","ReasonText":"<p>Bereits in einer bilateralen Zusammenarbeitserkl\u00e4rung aus dem Jahr 1998 wurde als Hauptzielsetzung die \"F\u00f6rderung und St\u00e4rkung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte (in der Russischen F\u00f6deration)\" genannt. Seit Jahren wird Russland systematisch vom Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte verurteilt. Aber auch nachdem die Illegalit\u00e4ten definitiv festgestellt worden sind, bem\u00fcht sich Russland kaum, diese zu beheben. Verschiedene neuere Beschl\u00fcsse des Europarats \u00e4ussern schwerwiegende Bedenken hinsichtlich der Rechtssicherheit in Russland. Auch der Bericht des Bundesrats vom 31. Mai 2006 \u00fcber die Menschenrechtsaussenpolitik der Schweiz 2003-2007 erw\u00e4hnt die \"Schl\u00fcsselrolle dieser Organisation (d. h. des Europarats) bei der Einhaltung der Menschenrechte\", und unterstreicht die Bem\u00fchungen des Bundesrats f\u00fcr eine bessere Wahrnehmung dieser Organisation. In der Schlussfolgerung dieses Berichts erkl\u00e4rt der Bundesrat, er wolle den Schutz von besonders verletzlichen Gruppen, wie Gefangenen, weiter erh\u00f6hen.</p><p>In den letzten zwei Jahren haben praktisch s\u00e4mtliche weltweit bedeutende Menschenrechtsorganisationen und viele internationale Gremien auf massive und wiederholte Menschenrechtsverletzungen durch Russland in der sogenannten Yukos-Aff\u00e4re hingewiesen. Sogar das Bundesgericht hat im April 2005 festgestellt, dass der Hintergrund der Aff\u00e4re in Russland offensichtlich politischer Natur ist. Neuerdings hat der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte in diesem Umfeld beschlossen, auf eine Individualbeschwerde von Platon Lebedev einzutreten, die im Zusammenhang mit seiner Inhaftierung steht. Andere Staaten, namentlich Holland, England, Zypern und die USA, verweigern Russland in diesem Zusammenhang jegliche Mitarbeit.</p><p>Die Leichtfertigkeit, mit der sich die Bundesanwaltschaft in ihrer Rechtshilfepraxis \u00fcber die aussenpolitischen Bem\u00fchungen der Schweiz hinwegsetzt, droht die Glaubw\u00fcrdigkeit letzterer zu unterwandern sowie die Koh\u00e4renz der Schweizer Haltung infrage zu stellen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Wahrung der Menschenrechte ist ein wichtiges Kriterium bei der internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen. Darum wird gem\u00e4ss Artikel\u00a02 Buchstabe\u00a0a des Bundesgesetzes \u00fcber internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG) einem Ersuchen nicht entsprochen, wenn das Verfahren im Ausland den in der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention oder im Internationalen Pakt der Uno \u00fcber b\u00fcrgerliche und politische Rechte festgelegten Verfahrensgrunds\u00e4tzen nicht entspricht.</p><p>Das Bundesgericht widmet der Problematik der Menschenrechte gr\u00f6sste Aufmerksamkeit. Dennoch kommt es in der Praxis nur sehr selten vor, dass es aus diesem Grund die Rechtshilfe verweigert. Dies gilt umso mehr f\u00fcr Ersuchen aus L\u00e4ndern, welche Mitglieder des Europarates und der Rechtsprechung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes f\u00fcr Menschenrechte unterworfen sind, was in Bezug auf Russland der Fall ist.</p><p>Im Fall Yukos hat die Bundesanwaltschaft nach Eingang des Gesuches von Russland zus\u00e4tzlich gest\u00fctzt auf Artikel\u00a080p IRSG Garantien \u00fcber die Einhaltung der Menschenrechte verlangt und in der Folge erhalten.</p><p>Im Laufe des Rechtshilfeverfahrens Yukos hat das Bundesgericht im Juni 2004 wichtige Kontensperren der Bundesanwaltschaft teilweise aufgehoben; es st\u00fctzte seine Begr\u00fcndung aber nicht auf Menschenrechtsprobleme.</p><p>Im Januar 2006 hat das Bundesgericht im Fall Yukos Beschwerden gegen Schlussverf\u00fcgungen der Bundesanwaltschaft gutgeheissen und den Fall zur Neubeurteilung an die Bundesanwaltschaft zur\u00fcckgewiesen. Die Rechtshilfe wurde jedoch nicht verweigert. Das Bundesgericht zog vielmehr den sehr komplexen Sachverhalt, die hohen Geldsummen und die Frage der Einhaltung der Menschenrechte in Erw\u00e4gung und kam zum Schluss, dass Russland vor einer allf\u00e4lligen Gew\u00e4hrung der Rechtshilfe weitergehende Informationen zum Sachverhalt beizubringen habe. Das Bundesgericht best\u00e4tigte aber die Fortf\u00fchrung der Kontosperren und erkl\u00e4rte, dass eine Bewilligung der Rechtshilfe nach Eingang der verlangten Zusatzinformationen keineswegs ausgeschlossen sei.</p><p>Aus der Sicht des Bundesrates zeigen diese Entscheide des Bundesgerichtes, dass im Bereich der Rechtshilfe keine Missst\u00e4nde bestehen und dass die Koordination der im Rechtshilfeverfahren involvierten Beh\u00f6rden funktioniert.</p><p>Im Zusammenhang mit der Beschwerde von Platon Lebedev an den Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte ist festzustellen, dass letzterer mit Entscheiden vom 25. November 2004 und 18. Mai 2006 zum wesentlichen Teil nicht auf die Beschwerde eingetreten ist. Einzelne Beschwerdepunkte, auf die der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte eingetreten ist, werden von diesem gegenw\u00e4rtig untersucht. Das Urteil steht noch aus.</p><p>Die Schweiz ist, gest\u00fctzt auf mehrere internationale Abkommen, zur Rechtshilfe an Russland verpflichtet. Vor diesem Hintergrund ist die Bundesanwaltschaft verpflichtet, den Fall Yukos mit aller Sorgfalt und unter Ber\u00fccksichtigung aller Erkenntnisse weiterzubehandeln. Dies gilt ungeachtet einer in der Presse oder \u00d6ffentlichkeit bereits vorgefassten, negativen Meinung. Denn wenn die Menschenrechtsproblematik in diesem Fall tats\u00e4chlich ein un\u00fcberwindliches Hindernis f\u00fcr die Rechtshilfe w\u00e4re, dann h\u00e4tte das Bundesgericht bereits im Januar 2006 die Rechtshilfe definitiv verweigert.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1164153600000)\/","SubmittedBy":"Baumann J. Alexander","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1222992000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|8|12","Category":null,"Modified":"\/Date(1690550119870)\/","SubmissionDate":"\/Date(1160092800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4714,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Internationale Politik|Recht Allgemein"}}