{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063644,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063644,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063644,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063644,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063644,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063644,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063644,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063644,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063644,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063644,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063644,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063644,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063644,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063644,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063644,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063644,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063644,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063644,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3644","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Unrechtm\u00e4ssige \u00dcberschussverteilung und fehlende Aufsicht \u00fcber Lebensversicherungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Bei der Aufsicht \u00fcber die Lebensversicherungen mit BVG-Gesch\u00e4ft wird die elementare gesetzliche Vorschrift missachtet, wonach mindestens 90 Prozent der \u00dcbersch\u00fcsse den Versicherten gutgeschrieben werden m\u00fcssen. Gewinne in H\u00f6he von rund 400 Millionen Franken wurden im Jahr 2005 unrechtm\u00e4ssig an die Lebensversicherungsgesellschaften abgezweigt.</p><p>1. Das Bundesamt f\u00fcr Privatversicherungen l\u00e4sst es zu, dass die Lebensversicherungen einen Anteil von rund 50 Prozent der \u00dcbersch\u00fcsse aus dem BVG-Gesch\u00e4ft einbehalten statt h\u00f6chstens 10 Prozent, wie es im Gesetz steht (Art. 37 Abs. 4 VAG). Das Gesetz redet bei der legal quote von \"\u00dcbersch\u00fcssen\", also von dem, was \u00fcbrig bleibt, wenn s\u00e4mtliche Kosten (Leistungen, technische R\u00fcckstellungen, Abwicklungsverluste, Verwaltung usw.) von s\u00e4mtlichen Ertr\u00e4gen (Pr\u00e4mien, Kapitalertr\u00e4ge, Abwicklungsgewinne usw.) abgezogen werden. Mit dieser widerrechtlichen Praxis der Lebensversicherungen und des BPV werden die gesetzlichen Anspr\u00fcche der Versicherten hintertrieben. Sie verst\u00f6sst gegen den Wortlaut des Gesetzes und gegen den bezeugten Willen der gesetzgebenden Kommission (Schreiben vom 23. April 2004 an den Bundesrat), wonach dem Versicherer \u00fcber die Verwaltungskosten hinaus maximal 10 Prozent der \u00dcbersch\u00fcsse zustehen.</p><p>a. Ist der Bundesrat bereit, die gesetzeswidrige Praxis und die Verordnung so zu revidieren, dass das Gesetz eingehalten wird?</p><p>b. Ist der Bundesrat bereit, erlittene Verluste der Versicherten zu korrigieren?</p><p>c. Ist er bereit, die Kontrolle \u00fcber die eigenm\u00e4chtige Versicherungsb\u00fcrokratie so zu verst\u00e4rken, dass geltende Gesetzesvorschriften und Transparenzbestimmungen eingehalten werden?</p><p>2. Entgegen Artikel\u00a037 VAG und BVV2 wurden die separaten Erfolgsrechnungen f\u00fcr das BVG-Gesch\u00e4ft 2005 nicht publiziert.</p><p>a. Ab wann gedenkt der Bundesrat, Bilanz und Erfolgsrechung der BVG-Verm\u00f6gen von Lebensversicherungen mit den gesetzlich geforderten Angaben zu publizieren?</p><p>b. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Transparenz der Lebensversicherungen nicht geringer sein darf als bei autonomen Vorsorgeeinrichtungen?</p><p>c. Ist er bereit, das Bruttoprinzip anzuwenden, wonach \"in der Erfolgsrechnung von Pensionskassen und im Kollektivgesch\u00e4ft der Lebensversicherungen generell das Bruttoprinzip vorzuschreiben und der Vollst\u00e4ndigkeit und Transparenz der publizierten Angaben Nachachtung zu verschaffen\" ist? \"Demgem\u00e4ss sind die vollen erwirtschafteten Ertr\u00e4ge, die vollen Einnahmen, Ausgaben, Reserven, und Verwaltungskosten (Art. 65 Abs. 3 BVG) den Versicherten transparent zu machen.\" (Wortlaut der Motion 02.3421, vom Bundesrat am 30. September 2002 angenommen, vom Nationalrat am 3. Oktober 2002 und vom St\u00e4nderat am 4. Juni 2003 gutgeheissen und \u00fcberwiesen)</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Aufsichtsverordnung, die sich auf Artikel\u00a037 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) st\u00fctzt, wurde auf der Basis einer ertragsbasierten Definition von \u00dcberschussbeteiligung bzw. Mindestquote formuliert. Ertragsbasiert bedeutet, dass die Gesamtleistung an die Versicherten mindestens den Umfang der Mindestquote am Gesamtertrag erreichen muss. Der Text der Verordnung lag bei der parlamentarischen Beratung von Artikel\u00a037 vor, und die Definition der Mindestquote wurde ausgiebig, zum Teil kontrovers diskutiert. Der Nationalrat hat an seiner Sitzung vom 17. M\u00e4rz 2004 darauf verzichtet, zur Frage der \u00dcberschussbeteiligung eine Differenz zum St\u00e4nderat zu schaffen, jedoch festgehalten, dass diese Frage auch ohne Divergenz nochmals aufgegriffen werden k\u00f6nne. Dies ist aber bis heute nicht geschehen.</p><p>a. Der Vorwurf, die am 1. April 2004 in Kraft getretene bundesr\u00e4tliche Verordnung missachte den Willen des Gesetzgebers, ist genauso wenig berechtigt wie der Verdacht, das BPV setze die gesetzlichen Bestimmungen nicht regelkonform um. Vielmehr ist die technische Zerlegung des Ergebnisses exakt dem Wortlaut der Verordnung nachgebildet.</p><p>b. Versicherungsunternehmen sind keine Vorsorgeeinrichtungen, sondern \u00fcbernehmen in deren Auftrag - ganz oder teilweise - Risiken und Kapitalbewirtschaftung. Als gewinnorientierte Unternehmen betreiben sie das BVG-Gesch\u00e4ft im Sinne des von der Politik gew\u00fcnschten Wettbewerbes. Nicht vergessen werden darf, dass Versicherungsunternehmen ihre Leistungen garantieren und Verluste aus dem Vorsorgegesch\u00e4ft allein zu tragen haben (im Jahr 2002 beispielsweise 2,4 Milliarden Franken); dies im Unterschied zu den autonomen Pensionskassen, wo Unterdeckungen und schmerzhafte Sanierungen durch Arbeitgeber und Versicherte getragen werden m\u00fcssen.</p><p>c. An der Kontrolle durch das BPV gibt es nichts zu beanstanden. Dieses hat im Gegenteil in der Umsetzung des neuen VAG sowie durch die Implementierung des europaweit f\u00fchrenden risikobasierten Solvenztests beachtliche Arbeit geleistet. Im \u00dcbrigen wurde die Umsetzung im Bereich BVG weder von Vorsorgeeinrichtungen oder Versicherten, noch von den BVG-Aufsichtsbeh\u00f6rden in irgendeiner Weise beanstandet.</p><p>2. Prim\u00e4re Aufgabe der Versicherungsaufsicht ist es sicherzustellen, dass die Versicherungsunternehmen ihren Transparenzverpflichtungen nachkommen. Das BPV hat die Versicherungsunternehmen deshalb verpflichtet, die BVG-relevanten Zahlen fristgerecht und in der vorgesehenen Form f\u00fcr die Vorsorgeeinrichtungen aufzubereiten. Neben dieser prim\u00e4ren Aufgabe \u00fcbernimmt es das BPV, diese von Aufsicht und Revisionsfirmen gepr\u00fcften Zahlen gesamthaft aufzubereiten. Aufgrund des erstmals durchgef\u00fchrten Prozesses und der damit verbundenen aufwendigen Bereinigung sind diese Zahlen erst Ende Jahr, am 21. Dezember 2006, publiziert worden. Dabei werden auch die BVG-Zahlen der einzelnen Versicherungsunternehmen publiziert, welche vielfach bereits seit l\u00e4ngerer Zeit \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich sind.</p><p>a. Die Publizierung der entsprechenden Zahlen ist wie dargelegt bereits erfolgt.</p><p>b. Die entsprechenden Zahlen wurden seitens der Versicherungsunternehmen aufbereitet und den Vorsorgeeinrichtungen zur Verf\u00fcgung gestellt. Transparenz gegen\u00fcber den Versicherten der Vorsorgeeinrichtungen ist in erster Linie durch die Vorsorgeeinrichtungen selber und nicht durch die Versicherungsunternehmen herzustellen.</p><p>c. Ja. Die BVG-Zahlen werden im Sinne einer transparenten Rechnungslegung brutto ausgewiesen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1169596800000)\/","SubmittedBy":"Sozialdemokratische Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1229644800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690535201253)\/","SubmissionDate":"\/Date(1165363200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4715,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Soziale Fragen"}}