{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063652,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063652,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063652,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063652,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063652,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063652,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063652,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063652,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063652,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063652,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063652,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063652,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063652,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063652,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063652,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063652,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063652,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063652,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3652","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Aufenthaltsbewilligung f\u00fcr in der Schweiz ausgebildete Doktoranden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Warum wurde anl\u00e4sslich der Ausarbeitung des neuen Bundesgesetzes \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder die Motion 00.3039 von Nationalrat Jacques Neyrinck, die am 27. September 2000 vom Nationalrat angenommen wurde, nicht ber\u00fccksichtigt?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, das Ausl\u00e4ndergesetz so abzu\u00e4ndern, dass die in dieser Motion erw\u00e4hnten Punkte mitber\u00fccksichtigt werden? Dies betrifft insbesondere die Forderung, dass ausl\u00e4ndische Forscherinnen und Forscher ab der Promotion in der Schweiz eine Niederlassungsbewilligung des Typs C erhalten sollen.</p>","ReasonText":"<p>Am 27. November 2000 hat der Nationalrat die Motion 00.3039 von Nationalrat Jacques Neirynck mit grosser Mehrheit gutgeheissen. Diese Motion verlangte u. a., dass das Ausl\u00e4nderrecht so anzupassen sei, dass ausl\u00e4ndische Forscherinnen und Forscher nach ihrer Promotion an einer Eidgen\u00f6ssischen Technischen Hochschule (ETH) automatisch eine Niederlassungsbewilligung des Typs C erhalten.</p><p>In seiner Stellungnahme vom 17. September 2001 erkl\u00e4rte der Bundesrat, dass er der Motion positiv gegen\u00fcberstehe; gleichzeitig f\u00fcgte er an, dass diese Massnahme seiner Meinung nach nicht nur f\u00fcr die an einer ETH eingeschriebenen, sondern f\u00fcr alle ausl\u00e4ndischen Doktorandinnen und Doktoranden gelten sollte. Diese Aussage wurde allerdings bei der Ausarbeitung des neuen Bundesgesetzes \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder, das am 24. November 2006 vom Volk angenommen wurde, nicht ber\u00fccksichtigt. Artikel\u00a027 Buchstabe\u00a0d dieses Gesetzes regelt noch immer, dass Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder nur f\u00fcr eine Aus- und Weiterbildung zugelassen werden k\u00f6nnen, wenn die Wiederausreise nach Abschluss der Aus- oder Weiterbildung gesichert scheine. Die Schweiz f\u00fchrt also eine h\u00f6chst unsinnige Politik weiter, die vorsieht, dass nicht-europ\u00e4ische Forscherinnen und Forscher nach der Promotion das Land zu verlassen haben - also nachdem die Schweiz mehrere Hunderttausend Franken f\u00fcr deren Ausbildung aufgewendet hat! Haben die Doktorandinnen und Doktoranden einmal ihren Titel in der Tasche, gehen die meisten von ihnen folglich in die Vereinigten Staaten oder andere Staaten, wo man sich freut, dass sehr gut ausgebildeten Arbeitskr\u00e4fte ins Land str\u00f6men und zum Erfolg der Wirtschaft beitragen. Jene Forscherinnen und Forscher, die in der Schweiz eine Stelle gesucht und sofort gefunden haben, erhalten nur eine Aufenthaltsbewilligung des Typs B; dies f\u00fchrt dazu, dass sie w\u00e4hrend mehrerer Jahre nicht die n\u00f6tigen wirtschaftlichen Rechte besitzen, um eine eigene Firma zu gr\u00fcnden. Die Versuchung, ins Ausland zu gehen, ist daher sehr gross.</p><p>Es muss also gesagt werden, dass heute ein betr\u00e4chtlicher Anteil der Budgets der Schweizer Universit\u00e4ten dazu dient, Forscherinnen und Forscher auszubilden, die sp\u00e4ter f\u00fcr die Konkurrenz der Schweiz auf der Weltwirtschaftsb\u00fchne arbeiten werden. Wenn es auch bedauerlich ist, dass diese absurde Situation bei der Ausarbeitung des neuen Ausl\u00e4ndergesetzes nicht korrigiert wurde, so ist es trotzdem nie zu sp\u00e4t, diese Korrektur noch vorzunehmen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Interpellation greift die Motion Neirynck vom 8. M\u00e4rz 2000 auf, welche 2001 als Postulat \u00fcberwiesen wurde. Nach einer weiteren Interpellation vom 3.Oktober 2001 wurde die Praxis f\u00fcr ausl\u00e4ndische Studienabsolventen bez\u00fcglich Zulassung zum Arbeitsmarkt erleichtert. \u00c4hnliche Anliegen wurden auch von den vorberatenden Kommissionen und dem Parlament bei der Beratung des neuen Ausl\u00e4ndergesetzes ber\u00fccksichtigt, u. a. ein Antrag von Nationalrat B\u00e4umle. Das Parlament hat sich letztlich f\u00fcr eine Ausnahme von den allgemeinen Zulassungsvorschriften unter bestimmten Voraussetzungen entschieden (Art. 27, 30 Abs. 1 Bst. i AuG), hingegen ein generelles Daueraufenthaltsrecht und ein automatisches Niederlassungsrecht nach erfolgtem Studium bzw. Doktorat ausdr\u00fccklich abgelehnt. </p><p>2a. Das neue Ausl\u00e4ndergesetz regelt die Zulassung von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern aus Nicht-EU/EFTA-Staaten zur Aus- und Weiterbildung in der Schweiz. Der Aufenthalt dieser Personen dient in erster Linie ihrer Ausbildung. Aus diesem Grund erhalten Studierende bevorzugt eine Aufenthaltsbewilligung. Der Aufenthaltszweck ist vor\u00fcbergehender Natur und f\u00fchrt nicht automatisch zur Zulassung auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt. Neue Rechtsanspr\u00fcche wurden vom Parlament generell abgelehnt.</p><p>Der Bundesrat unterst\u00fctzt aber in der Stossrichtung das Anliegen des Interpellanten. Personen, die in der Schweiz ein Studium abgeschlossen haben, sollen der Schweizer Forschung und Wirtschaft weitm\u00f6glichst erhalten bleiben. Nach dem Ausl\u00e4ndergesetz kann ihnen unter erleichterten Bedingungen eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden, wenn die Erwerbst\u00e4tigkeit von besonderem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist (z. B. Grundlagenforschung oder Anwendung neuer Technologien). Diese Hochschulabsolventen werden beim Zugang zum Arbeitsmarkt daher bevorzugt; sie sind vom Vorrang der Inl\u00e4nder ausgenommen. Die \u00fcbrigen Zulassungsvoraussetzungen (v. a. Sprachkenntnisse, Integrationsf\u00e4higkeit) erf\u00fcllen sie normalerweise nach ihrer Ausbildung in der Schweiz. Eine Niederlassungsbewilligung ist dazu nicht erforderlich.</p><p>2b. EU/EFTA-Staatsangeh\u00f6rige, welche an einer schweizerischen universit\u00e4ren Hoch- oder Fachhochschule studiert haben, k\u00f6nnen sich auf das Freiz\u00fcgigkeitsabkommen berufen. Dies gilt f\u00fcr knapp siebzig Prozent aller Doktorandinnen und Doktoranden. Haben sie nach ihrer Ausbildung eine Stelle, erhalten sie eine Aufenthaltsbewilligung. Angeh\u00f6rige der neuen EU-Staaten erf\u00fcllen w\u00e4hrend der \u00dcbergangsperiode in der Regel die besonderen Bestimmungen. Auch f\u00fcr EU/EFTA-Staatsangeh\u00f6rige ist die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung im bilateralen Abkommen nicht vorgesehen.</p><p>2c. Eine generelle Erteilung der Niederlassungsbewilligung an promovierte Studienabsolventen aus Drittstaaten entspricht nicht dem Ergebnis der parlamentarischen Beratungen \u00fcber das Ausl\u00e4ndergesetz. Damit h\u00e4tten sie ein Aufenthaltsrecht, auch wenn sie arbeitslos w\u00e4ren. Sie k\u00f6nnten dauerhaft in der Schweiz verbleiben, ohne dass sie sich je dem Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt h\u00e4tten stellen m\u00fcssen. Dies liegt nicht im Interesse des schweizerischen Arbeitsmarktes, zumal in bestimmten Bereichen zahlreiche inl\u00e4ndische Personen mit Hochschulabschluss ohne Arbeit sind.</p><p>Der Bundesrat h\u00e4lt die Forderungen der Interpellation Berberat f\u00fcr zu weitgehend. Er beabsichtigt zurzeit keine Gesetzes\u00e4nderung, insbesondere auch, nachdem das neue Ausl\u00e4ndergesetz - bei welchem der ganze Problemkreis eingehend diskutiert worden war - vom Volk und allen Kantonen gutgeheissen wurde und ab 2008 in Kraft treten wird.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1171411200000)\/","SubmittedBy":"Berberat Didier","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1229644800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"36|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690548884983)\/","SubmissionDate":"\/Date(1165449600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4715,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wissenschaft und Forschung|Migration"}}