{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063662,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063662,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063662,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063662,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063662,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063662,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063662,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063662,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063662,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063662,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063662,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063662,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063662,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063662,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063662,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063662,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063662,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063662,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3662","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Vaterschaftsurlaub","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament folgende \u00c4nderungen des Obligationenrechtes und des Erwerbsersatzgesetzes zu unterbreiten:</p><p>Im Anschluss an die Geburt eines Kindes soll der Vater Anrecht auf einige Wochen Vaterschaftsurlaub haben. W\u00e4hrend dieser Zeit hat er Anspruch auf eine Erwerbsausfallentsch\u00e4digung, die wie die Entsch\u00e4digung w\u00e4hrend des Mutterschaftsurlaubs geregelt wird.</p><p>Grunds\u00e4tzlich ist der Vaterschaftsurlaub unmittelbar nach der Geburt des Kindes zu beziehen. Gibt es eine anderslautende Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, kann der Vaterschaftsurlaub auch in Raten innerhalb von zw\u00f6lf Monaten nach der Geburt des Kindes bezogen werden.</p>","ReasonText":"<p>Die Geburt eines Kindes ist f\u00fcr eine Familie ein Moment der Freude, aber auch eine sehr emotionale Zeit, in der es viele Schwierigkeiten zu \u00fcberwinden gilt, die sich \u00fcber die ersten Lebensmonate des Kindes hinziehen. Dazu geh\u00f6ren schlaflose N\u00e4chte und die sehr aufwendige Betreuung des Neugeborenen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Stillen; hinzu kommt, dass auch die \u00e4lteren Kinder die Aufmerksamkeit ihrer Eltern brauchen, und gleichzeitig gilt es, die Kinderbetreuung sowie die Wiederaufnahme der Erwerbst\u00e4tigkeit der Mutter zu organisieren usw.</p><p>Damit diese kritische \u00dcbergangszeit erfolgreich verlaufen kann, aber auch damit die Familie und die Paarbeziehung langfristig gedeihen k\u00f6nnen, ist es wichtig, dass der Vater von Anfang an pr\u00e4sent ist. Angesichts des wachsenden Drucks im Berufsleben und der Zeit, die durch Pendeln zwischen Wohnort und Arbeitsplatz verloren geht, schaffen es viele V\u00e4ter heute nicht oder nicht mehr, sich f\u00fcr ihre Familie Zeit zu nehmen. Die Einf\u00fchrung eines Vaterschaftsurlaubes w\u00fcrde ein willkommenes Gegengewicht dazu setzen. Zusammen mit anderen familienpolitischen Massnahmen k\u00f6nnte der Vaterschaftsurlaub zur Geburtenf\u00f6rderung und damit langfristig zum Gleichgewicht der Gesellschaft beitragen, insbesondere in Bezug auf die AHV.</p><p>Wir schlagen absichtlich eine L\u00f6sung vor, die den individuellen Bed\u00fcrfnissen jeder einzelnen Familie Rechnung tr\u00e4gt: Wer nicht den ganzen Vaterschaftsurlaub auf einmal nehmen will, kann ihn verschieben oder in Raten beziehen.</p><p>Der Vaterschaftsurlaub ist eine lohnende Investition, gerade wenn man ihn als Pr\u00e4vention von k\u00fcnftigen famili\u00e4ren Problemen betrachtet und die Kosten in Erw\u00e4gung zieht, die solche Probleme der Gesellschaft als Ganzer verursachen. Die Abwesenheit der Arbeitnehmer ist f\u00fcr die Arbeitgeber durchaus zumutbar, l\u00e4sst sie sich doch mit den Wiederholungskursen der Armee vergleichen, die \u00fcblicherweise in die Planung einbezogen werden. Da zudem die M\u00f6glichkeit besteht, den Vaterschaftsurlaub innerhalb von zw\u00f6lf Monaten ratenweise zu beziehen, k\u00f6nnen Vereinbarungen getroffen werden, die auch im Interesse des Arbeitgebers sind.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Einem im Privatsektor besch\u00e4ftigten Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber nach Artikel\u00a0329 Absatz\u00a03 des Obligationenrechtes (OR; SR 220) bei famili\u00e4ren Ereignissen \"die \u00fcblichen freien Stunden und Tage\" gew\u00e4hren. Der Anspruch auf diese arbeitsfreie Zeit besteht beispielsweise auch bei der Geburt eines Kindes. W\u00e4hrend der entsprechenden Freizeit steht dem Arbeitnehmer ein Lohnanspruch im Rahmen von Artikel\u00a0324a OR zu. Bei der Geburt eines Kindes ist die Norm, dass ein Vater einen oder zwei freie Tage beziehen kann.</p><p>Die Regelung im OR stellt eine Minimalvorschrift dar. Die Arbeitgeber k\u00f6nnen auf vertraglichem Weg (Einzel- oder Gesamtarbeitsvertrag) weitergehende Regelungen zugunsten der Arbeitnehmer treffen. So haben seit Anfang dieses Jahres einige Grossunternehmungen einen Vaterschaftsurlaub eingef\u00fchrt, der in der Regel zwei Wochen betr\u00e4gt (Swisscom, Migros, Swiss Re). Nach Ansicht des Bundesrates hat sich die sozialpartnerschaftliche L\u00f6sung bew\u00e4hrt. Die Gew\u00e4hrung und Finanzierung des Vaterschaftsurlaubes soll deshalb auch insk\u00fcnftig im Gesetz nicht abschliessend vorgeschrieben werden, sondern weiterhin von den Sozialpartnern auf vertraglichem Weg geregelt werden k\u00f6nnen.</p><p>Seit dem 1. Juli 2005 haben erwerbst\u00e4tige M\u00fctter Anspruch auf einen 14-w\u00f6chigen Mutterschaftsurlaub. Finanziert wird dieser Mutterschaftsurlaub \u00fcber die Erwerbsersatzordnung (EO). Die Einf\u00fchrung eines analogen Vaterschaftsurlaubes lehnt der Bundesrat aus grunds\u00e4tzlichen \u00dcberlegungen ab. Anders als beim Mutterschaftsurlaub besteht n\u00e4mlich f\u00fcr den Gesetzgeber kein verfassungsm\u00e4ssiger Auftrag, einen Vaterschaftsurlaub mit Versicherungscharakter einzuf\u00fchren. Aus sozialpolitischer Sicht hat die Einf\u00fchrung eines Vaterschaftsurlaubes zudem keine Priorit\u00e4t, sind doch vorerst wichtigere familienpolitische Anliegen zu realisieren. Hinzu kommt, dass ein \u00fcber die EO finanzierter Vaterschaftsurlaub dieses Sozialversicherungswerk aus dem finanziellen Gleichgewicht bringen w\u00fcrde. Ein Vaterschaftsurlaub von beispielsweise drei Wochen w\u00fcrde in der EO Mehrausgaben von j\u00e4hrlich 208 Millionen Franken verursachen (Preise 2007), was mittelfristig zu einem EO-Beitragssatz von 0,6 Prozent f\u00fchren w\u00fcrde. Damit n\u00e4mlich die Finanzierung der bisherigen EO-Leistungen (Entsch\u00e4digung f\u00fcr Dienstleistende und M\u00fctter) sichergestellt ist, muss der EO-Beitragssatz bereits erh\u00f6ht werden, und zwar im Jahr 2011 von heute 0,3 auf 0,4 und im Jahr 2013 auf 0,5 Prozent.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Fehr Jacqueline 03.3603 ausgef\u00fchrt hat, wird er pr\u00fcfen, mit welchen Massnahmen die Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert werden k\u00f6nnen. Ein allf\u00e4lliger Vaterschaftsurlaub m\u00fcsste in diesem Rahmen gepr\u00fcft und auf die anderen Massnahmen abgestimmt werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1172620800000)\/","SubmittedBy":"Nordmann Roger","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1198083137460)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690536982580)\/","SubmissionDate":"\/Date(1165795200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4715,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}