{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063681,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063681,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063681,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063681,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063681,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063681,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063681,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063681,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063681,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063681,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063681,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063681,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063681,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063681,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063681,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063681,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063681,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063681,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3681","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Versp\u00e4tung bei der Allgemeinverbindlichkeitserkl\u00e4rung von Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Beabsichtigt er Massnahmen zu ergreifen, damit das Verfahren zur Allgemeinverbindlichkeitserkl\u00e4rung von Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen verk\u00fcrzt werden kann? Wenn ja, wie will er vorzugehen?</p><p>2. Ist die Verz\u00f6gerung beim Verfahren zur Allgemeinverbindlichkeitserkl\u00e4rung auf einen Personalmangel bei der zust\u00e4ndigen Bundesstelle zur\u00fcckzuf\u00fchren? Wenn ja, beabsichtigt der Bundesrat innerhalb des Staatssekretariats f\u00fcr Wirtschaft zus\u00e4tzliche Stellen zu schaffen?</p>","ReasonText":"<p>Das Bundesgesetz \u00fcber die Allgemeinverbindlichkeitserkl\u00e4rung von Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen (SR 221.215.311) legt fest, welche Voraussetzungen erf\u00fcllt sein m\u00fcssen und welches Verfahren zur Anwendung kommt, wenn ein Antrag auf Allgemeinverbindlichkeitserkl\u00e4rung eines Gesamtarbeitsvertrages eingereicht wird. Beim Inkrafttreten der Begleitmassnahmen zum Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen mit der Europ\u00e4ischen Union und dessen Erweiterung auf die neuen Mitgliedstaaten wurden die notwendigen Mindestvorschriften, damit ein solches Verfahren eingeleitet werden kann, gelockert. Leider hat das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) seit einiger Zeit offenbar Schwierigkeiten, die Antr\u00e4ge zur Allgemeinverbindlichkeitserkl\u00e4rung von Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen zu bearbeiten, ein Verfahren, das dem Bund obliegt. So haben sich die Fristen zwischen der Einreichung eines Antrags auf Allgemeinverbindlichkeitserkl\u00e4rung und der effektiven Allgemeinverbindlichkeitserkl\u00e4rung eines Gesamtarbeitsvertrages erheblich verl\u00e4ngert. Diese Situation f\u00fchrt zu einigen Problemen, und wir erachten es deshalb als notwendig, dass die Bundesbeh\u00f6rden rasch reagieren. Wenn in einer Branche die neuen minimalen Arbeitsbedingungen erst mit einer Verz\u00f6gerung als allgemeinverbindlich erkl\u00e4rt werden, f\u00fchrt dies w\u00e4hrend einer gewissen Zeit zu einer Ungleichbehandlung zwischen Arbeitgebern und Angestellten, die dem Gesamtarbeitsvertrag bereits unterstellt sind, und jenen Unternehmen, die den Text des Gesamtarbeitsvertrages noch nicht gutgeheissen haben, und ihren Angestellten. W\u00e4hrend des Verfahrens k\u00f6nnen die Unternehmen, die den Gesamtarbeitsvertrag nicht unterzeichnet haben, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin ohne Risiko zu Arbeitsbedingungen anstellen, die deutlich schlechter sind als diejenigen, die normalerweise zur Anwendung kommen. Situationen von Lohndumping k\u00f6nnen so \u00fcber Monate hinweg aufrechterhalten werden. Diese f\u00fcr die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer inakzeptable Situation wirkt sich auch negativ auf die Unternehmen aus, die den Gesamtarbeitsvertrag bereits unterzeichnet haben. Ihnen erw\u00e4chst gegen\u00fcber den Schweizer Unternehmen, die ihn noch nicht unterzeichnet haben, aber auch gegen\u00fcber ihrer ausl\u00e4ndischen Konkurrenz ein wirtschaftlicher Nachteil. Dies k\u00f6nnte immer mehr Arbeitgeber dazu veranlassen, die Einf\u00fchrung eines neuen Gesamtarbeitsvertrages in ihrem Betrieb durch die Forderung nach einer Verl\u00e4ngerung der Fristen so lange hinauszuz\u00f6gern, bis dieser f\u00fcr die ganze Branche als allgemeinverbindlich erkl\u00e4rt wurde. Wenn auch kein Zweifel daran besteht, dass diese Situation in erster Linie den Angestellten der betroffenen Branchen schadet, so wirkt sie sich doch auch auf die Schweizer Wirtschaft nachteilig aus, da so gewissen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein zus\u00e4tzliches Einkommen vorenthalten wird, was sie wiederum daran hindert, ihren Konsum zu steigern.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Zahl der allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge (GAV) hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdreifacht. Diese markante Zunahme hatte zur Folge, dass sich die durchschnittliche Verfahrensdauer zur Allgemeinverbindlichkeitserkl\u00e4rung verl\u00e4ngerte, da der Personalbestand des f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Verfahren zust\u00e4ndigen Ressorts im Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) aufgrund von Sparmassnahmen bisher nicht erh\u00f6ht werden konnte. </p><p>Angesichts dieser Entwicklung und der mit der Personenfreiz\u00fcgigkeit zwischen der Schweiz und der EU zusammenh\u00e4ngenden zunehmenden Bedeutung von allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten GAV hat das Eidgen\u00f6ssische Volkswirtschaftsdepartement das Seco inzwischen jedoch beauftragt, dem zust\u00e4ndigen Ressort eine zus\u00e4tzliche Personaleinheit zur Verf\u00fcgung zu stellen. Der Bundesrat geht davon aus, dass sich mit dieser Massnahme die Dauer der Verfahren um Allgemeinverbindlichkeitserkl\u00e4rung von GAV reduzieren l\u00e4sst.</p><p>Dem Bundesrat ist bewusst, dass eine lange Verfahrensdauer bei der Allgemeinverbindlichkeitserkl\u00e4rung zu einer Ungleichbehandlung f\u00fchren und die Gefahr von Sozialdumping erh\u00f6hen kann. Allerdings gilt es zu ber\u00fccksichtigen, dass es sich bei der Allgemeinverbindlichkeitserkl\u00e4rung um eine besondere Art der Rechtssetzung handelt, die mit einer hohen Gr\u00fcndlichkeit und Sorgfalt durchgef\u00fchrt werden muss. Mit einer gewissen minimalen Verfahrensdauer muss deshalb angesichts des gesetzlich vorgegebenen Verfahrensablaufs auch in Zukunft gerechnet werden.</p><p>Abschliessend ist festzuhalten, dass die Voraussetzungen der Allgemeinverbindlichkeitserkl\u00e4rung im Rahmen der flankierenden Massnahmen nicht ge\u00e4ndert worden sind, d. h. insbesondere auch nicht weniger streng sind als fr\u00fcher. Ge\u00e4ndert hat lediglich das Quorum bei der \"erleichterten\" Allgemeinverbindlichkeitserkl\u00e4rung in Missbrauchsf\u00e4llen (Art. 2 Ziff. 3bis des Bundesgesetzes vom 28. September 1956 \u00fcber die Allgemeinverbindlichkeitserkl\u00e4rung von Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen). Solche Verfahren hat es aber bisher noch keine gegeben.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1172016000000)\/","SubmittedBy":"Berberat Didier","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1229644800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|15","Category":null,"Modified":"\/Date(1779236988933)\/","SubmissionDate":"\/Date(1165968000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4715,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wirtschaft"}}