{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063702,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063702,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063702,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063702,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063702,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063702,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063702,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063702,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063702,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063702,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063702,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063702,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063702,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063702,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063702,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063702,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063702,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063702,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3702","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Durchsetzung der Rechtsordnung bei Ausl\u00e4ndern. Entzug der Aufenthaltsbewilligung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass die in der Schweiz g\u00fcltige Rechtsordnung f\u00fcr alle Personen in der Schweiz uneingeschr\u00e4nkt verbindlich ist. Wer sie nicht einh\u00e4lt, dem ist die Aufenthaltsbewilligung gem\u00e4ss den Artikeln 62 und 63 des Ausl\u00e4ndergesetzes konsequent zu entziehen, wenn erheblich oder wiederholt gegen die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung verstossen wird.</p>","ReasonText":"<p>Heute wird h\u00e4ufig h\u00e4usliche Gewalt toleriert: Ehem\u00e4nner schlagen ihre Frauen, V\u00e4ter ihre T\u00f6chter, weil diese die \"westliche\" Kultur \u00fcbernehmen wollen; Ehefrauen wird verboten, sich wunschgem\u00e4ss zu kleiden, T\u00f6chtern verboten, gewisse Schulstunden zu besuchen; Frauen werden zwangsverheiratet, T\u00f6chter beschnitten. Solche Entwicklungen sind inakzeptabel; sie sind konsequent mit Strafanzeigen und Entzug des Aufenthaltsrechts zu bek\u00e4mpfen.</p><p>Beispiele wie das folgende zeigen, wie stark Grunds\u00e4tze unserer Rechtsordnung gef\u00e4hrdet sind: Die Asylrekurskommission hat eine Eheschliessung gutgeheissen, die nach den Regeln der Scharia zustande gekommen ist. Unser h\u00f6chstes Asylgericht f\u00fchrte dabei aus, dass das \"schweizerische Recht keine wie auch immer rechtsgearbeitete \u00dcberlegenheit anderen Rechtsordnungen gegen\u00fcber beanspruchen kann\". Ein wegen versuchter T\u00f6tung eines Beh\u00f6rdenvertreters gesuchter Mann hatte sich darauf berufen, er sei verheiratet, nachdem in \u00c4gypten eine angebliche Heirat in Abwesenheit beider \"Ehepartner\" durch die V\u00e4ter geschlossen worden war. Das zust\u00e4ndige Bundesamt verweigerte die Einreise der \"Ehefrau\". Die Asylrekurskommission ordnete jedoch die Aufnahme an und stellte damit faktisch die Scharia \u00fcber Schweizer Recht. </p><p>Mit solchen Entscheiden wird das Grundrecht auf Gleichberechtigung aufs Gr\u00f6bste verletzt. Die Anerkennung der Scharia, welche Steinigung, Zwangsheirat und Blutrache akzeptiert, ist zu bek\u00e4mpfen und nicht durch Ausnahmeregelungen und Fehlentscheide der ARK zu unterst\u00fctzen. Die Gleichberechtigung zwischen Frau und Mann darf von keinen religi\u00f6sen Vorschriften untergraben werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das noch geltende Bundesgesetz \u00fcber Aufenthalt und Niederlassung der Ausl\u00e4nder (Anag) und auch das neue Bundesgesetz \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder (AuG) stellen sicher, dass die Vollzugsbeh\u00f6rden die notwendigen Massnahmen gegen ausl\u00e4ndische Personen ergreifen k\u00f6nnen, welche die \u00f6ffentliche Ordnung und Sicherheit gef\u00e4hrden oder verletzen. Ein Verstoss gegen die \u00f6ffentliche Ordnung und Sicherheit liegt insbesondere dann vor, wenn die Rechtsordnung sowie die demokratischen Prinzipien und Werte erheblich oder wiederholt verletzt, beh\u00f6rdliche Verf\u00fcgungen nicht beachtet oder umfangreiche \u00f6ffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Verpflichtungen nicht eingehalten werden. </p><p>Die kantonalen Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rden m\u00fcssen bei der Erteilung und Verl\u00e4ngerung von Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligungen regelm\u00e4ssig pr\u00fcfen, ob die gesuchstellende Person die Voraussetzung f\u00fcr die Erteilung oder Verl\u00e4ngerung einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung erf\u00fcllt. Dabei wird auch der Grad der Integration der betroffenen Personen ber\u00fccksichtigt. </p><p>Die in der Begr\u00fcndung der Motion genannten Vorkommnisse wie h\u00e4usliche Gewalt, Zwangsheiraten, Beschneidungen von M\u00e4dchen oder Blutrache stellen schwerwiegende Verst\u00f6sse gegen die schweizerische Rechtsordnung dar, die nicht hingenommen werden d\u00fcrfen und die ausl\u00e4nderrechtliche Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen zur Folge haben k\u00f6nnen. Mit R\u00fccksicht auf das Prinzip der Gewaltentrennung \u00e4ussert sich der Bundesrat nicht zu dem in der Begr\u00fcndung der Motion erw\u00e4hnten Grundsatzentscheid der Asylrekurskommission. Eine generelle rechtliche Anerkennung der Scharia ist mit diesem Grundsatzentscheid jedoch nicht verbunden (siehe auch Antwort des Bundesrates zur Interpellation Wobmann Walter 06.3227). </p><p>Die Vorf\u00e4lle der letzten Zeit haben aber gezeigt, dass insbesondere auch bei Jugendlichen vor Verl\u00e4ngerung einer Bewilligung durch die kantonalen Vollzugsbeh\u00f6rden eine Pr\u00fcfung des Integrationsgrades notwendig ist. Der vermehrte Einbezug von Schul- und Vormundschaftsbeh\u00f6rden sowie der Polizeibeh\u00f6rden dr\u00e4ngt sich auf. Wie dies auch im neuen Ausl\u00e4ndergesetz vorgesehen ist, muss vor Erteilung oder Verl\u00e4ngerung einer Bewilligung der Grad der Integration der betroffenen Person gepr\u00fcft werden. Das neue Gesetz sieht vor, dass mit Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern bei Bedarf eine Integrationsvereinbarung abgeschlossen werden kann. </p><p>Das Bundesamt f\u00fcr Migration hat die M\u00f6glichkeit, im Rahmen des bundesrechtlichen Zustimmungsverfahrens Bewilligungserteilungen und -verl\u00e4ngerungen bei mangelnder Integration selbst dann abzulehnen, wenn kantonale Beh\u00f6rden zuvor eine Bewilligung erteilt oder verl\u00e4ngert haben. Aufgrund der grossen Zahl der Verfahren ist das Bundesamt dabei aber auf die Mithilfe der kantonalen und kommunalen Beh\u00f6rden angewiesen. Zudem kennen diese Beh\u00f6rden die Verh\u00e4ltnisse vor Ort. Das Bundesamt kann nicht in jedem Einzelfall zus\u00e4tzlich eine eigene Kontrolle durchf\u00fchren.</p><p>Da somit keine gesetzlichen Anpassungen erforderlich sind und die bestehenden Rechtsgrundlagen eine konsequente Praxis der Vollzugsbeh\u00f6rden zum Schutz der \u00f6ffentlichen Sicherheit und Ordnung bereits heute erm\u00f6glichen, beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1173398400000)\/","SubmittedBy":"Hutter-Hutter Jasmin","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1237507200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690538506553)\/","SubmissionDate":"\/Date(1166054400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4715,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Migration"}}