{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063719,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063719,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063719,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063719,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063719,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063719,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063719,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063719,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063719,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063719,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063719,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063719,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063719,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063719,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063719,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063719,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063719,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063719,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3719","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"BVG-Kollektivgesch\u00e4ft. Ausweisen aller gesetzlich n\u00f6tigen Angaben","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Jahresbericht des BPV fehlen folgende Angaben zu den Lebensversicherungen, um deren Beantwortung ich den Bundesrat bitte:</p><p>1. Wie hoch war das Ergebnis der Betriebsrechnungen der beruflichen Vorsorge 2005, verglichen mit den Gewinnen und \u00dcberschussanteilen, die den Versicherten zugewiesen wurden? </p><p>2. Wie viel dieser \u00dcberschussanteile 2005 wurde den Versicherten direkt gutgeschrieben, und wie viel wurde dem \u00dcberschussfonds zugewiesen?</p><p>3. Mit welcher Mechanik und in welchem Ausmass kann die Versicherungsgesellschaft aus dem \u00dcberschussfonds sp\u00e4tere Fehlbetr\u00e4ge verrechnen, und auf welcher Rechtsgrundlage bewegt sich diese Praxis?</p><p>4. Wie hoch waren die Verwaltungskosten 2005 in Millionen Franken und pro Versicherter f\u00fcr das berufliche Vorsorgegesch\u00e4ft jeder einzelnen Lebensversicherung?</p><p>5. Wie hoch waren die Verm\u00f6gensverwaltungskosten (inkl. sogenannte versteckte Kosten - bei Fonds TER gemeint) f\u00fcr das Kollektivgesch\u00e4ft?</p><p>6. Wie viel Rendite wurde in Prozent und in Schweizer Franken erzielt?</p><p>7. Wie stellen die Aufsichtsbeh\u00f6rden sicher, dass keine Quersubventionierungen, also artfremde Kosten, dem BV-Gesch\u00e4ft belastet werden? </p><p>8. Trotz eines sehr niedrigen Umwandlungssatzes von 5,4 Prozent f\u00fcr Frauen und 5,8 Prozent f\u00fcr M\u00e4nner verrechnen einzelne Versicherungsgesellschaften einen zus\u00e4tzlichen Betrag von 0,2 Prozent des Verm\u00f6gens als sogenannten Umwandlungssatzverlust f\u00fcr das \u00dcberobligatorium und 0,6 Prozent f\u00fcr das BVG. Wie ist dies zu begr\u00fcnden? Warum wird dies von den Aufsichtsbeh\u00f6rden genehmigt? M\u00fcsste dieser allf\u00e4llige Verlust nicht von den Kapitalgebern getragen werden?</p><p>9. Welches unternehmerische Risiko wird letztlich mit der Legal Quote noch entsch\u00e4digt, wenn s\u00e4mtliche nicht gedeckten Kosten oder R\u00fcckstellungen aus dem \"Gesamtumsatz BV\" finanziert werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Prim\u00e4re Aufgabe der Versicherungsaufsicht ist es sicherzustellen, dass die Versicherungsunternehmen ihren Transparenzverpflichtungen nachkommen. Das Bundesamt f\u00fcr Privatversicherungen (BPV) hat die Versicherungsunternehmen deshalb verpflichtet, die BVG-relevanten Zahlen fristgerecht und in der vorgesehenen Form f\u00fcr die Vorsorgeeinrichtungen aufzubereiten. Transparenz gegen\u00fcber den Versicherten der Vorsorgeeinrichtungen ist in erster Linie durch die Vorsorgeeinrichtungen selber und nicht durch die Versicherungsunternehmen herzustellen.</p><p>Neben dieser prim\u00e4ren Aufgabe \u00fcbernimmt es das BPV, diese von Aufsicht und Revisionsfirmen gepr\u00fcften Zahlen gesamthaft aufzubereiten. Nach Bereinigung sind die Zahlen 2005 am 21. Dezember 2006 publiziert worden. Es wurden auch die BVG-Zahlen der einzelnen Versicherungsunternehmen publiziert, welche vielfach bereits seit l\u00e4ngerer Zeit \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich sind.</p><p>1. Brutto-Ergebnis der Betriebsrechnungen 2005: 1,95 Milliarden Franken;</p><p>- davon f\u00fcr Versicherungsunternehmen: 0,60 Milliarden Franken;</p><p>- davon zugunsten Versicherte: 1,35 Milliarden Franken.</p><p>Der Teilbetrag von 1,35 Milliarden Franken zugunsten der Versicherten teilt sich wie folgt auf in die Verst\u00e4rkung von R\u00fcckstellungen sowie dem \u00dcberschussfonds zugewiesene \u00dcberschussanteile:</p><p>Ergebnis zugunsten Versicherte: 1,35 Milliarden Franken;</p><p>- davon Bildung zus\u00e4tzlicher R\u00fcckstellungen 0,66 Milliarden Franken;</p><p>- davon zugewiesene \u00dcberschussanteile 0,69 Milliarden Franken.</p><p>2. Die aus der Betriebsrechnung 2005 dem \u00dcberschussfonds zugewiesene \u00dcberschussanteile betragen 0,69 Milliarden Franken. Die davon den Versicherten 2005 zugeteilten \u00dcberschussanteile aus dem \u00dcberschussfonds betragen 0,37 Milliarden Franken.</p><p>3. Rechtsgrundlage bildet Artikel\u00a0150 Aufsichtsverordnung (AVO). Die Mechanik besteht darin, dass maximal im Umfang des bestehenden \u00dcberschussfonds im darauffolgenden Jahr ein Verlustvortrag mit dem \u00dcberschussfonds verrechnet werden kann.</p><p>4. Insgesamt betrugen f\u00fcr das Jahr 2005 die Verwaltungskosten (ohne Verm\u00f6gensverwaltungskosten) 1080 Millionen Franken. Pro Versicherten ergibt dies 502 Franken.</p><p>5. F\u00fcr das Jahr 2005 betrugen die Verm\u00f6gensverwaltungskosten f\u00fcr das Kollektivgesch\u00e4ft 365 Millionen Franken.</p><p>6. Der Nettokapitalertrag betrug 4449 Millionen Franken, was einer Rendite auf Buchwerten von 3,74 Prozent entspricht.</p><p>7. Die Pr\u00fcfung der Korrektheit der Zahlen ist im Rahmen der Weisungen des BPV Sache der Revisionsgesellschaften, welche die Betriebsrechnung berufliche Vorsorge revidieren.</p><p>8. Bei der Zuteilung der \u00dcberschussbeteiligung an die Versicherten kann weder ein Abzug noch eine Verrechnung f\u00fcr Umwandlungssatzverluste vorgenommen werden. Die Zuweisung der \u00dcberschussbeteiligung aus dem Ergebnis an den \u00dcberschussfonds (Art. 149 AVO) gilt es deshalb klar von der Zuteilung der \u00dcberschussanteile aus dem \u00dcberschussfonds an die Versicherten (Art. 153 AVO) zu unterscheiden. Es ist m\u00f6glich, dass dieser Sachverhalt teilweise missverst\u00e4ndlich kommuniziert wurde.</p><p>Zur Deckung der Umwandlungssatzverluste sind zulasten der Betriebsrechnung gem\u00e4ss Artikel\u00a0149 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0a Ziffern 1 und 2 AVO R\u00fcckstellungsverst\u00e4rkungen vorzunehmen, bevor der \u00dcberschussfonds alimentiert wird, nicht jedoch bei der Zuteilung der \u00dcberschussanteile an die Versicherten. Die Deckung von Umwandlungssatzverlusten ist demzufolge dann Sache des Kapitalgebers, wenn das Betriebsergebnis negativ ist (Art. 150 AVO).</p><p>9. Das unternehmerische Risiko des Versicherungsunternehmens besteht darin, dass er negative Betriebsergebnisse \u00fcbernehmen muss. Zudem muss das Versicherungsunternehmen das vom VAG verlangte Solvenzkapital stellen und dauernd das gebundene Verm\u00f6gen (Sicherungsfonds) bedeckt halten, weil Unterdeckungen wie bei Pensionskassen den Versicherungsunternehmen nicht erlaubt sind.</p><p>Die Vorst\u00f6sse mit Tabellen und Grafiken k\u00f6nnen heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorst\u00f6sse mit Tabellen und Grafiken, die in der Gesch\u00e4ftsdatenbank nicht abgebildet werden k\u00f6nnen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1173398400000)\/","SubmittedBy":"Sozialdemokratische Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1229644800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690487676003)\/","SubmissionDate":"\/Date(1166400000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4715,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}