{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063724,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063724,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063724,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063724,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063724,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063724,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063724,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063724,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063724,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063724,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063724,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063724,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063724,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063724,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063724,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063724,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063724,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063724,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3724","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Reduktion des LSVA-Ansatzes f\u00fcr Lastwagen bis 28 Tonnen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die gesetzlich m\u00f6gliche Reduktion des LSVA-Ansatzes f\u00fcr Fahrzeuge mit einem h\u00f6chstzul\u00e4ssigen Gesamtgewicht bis 28 Tonnen um h\u00f6chstens einen F\u00fcnftel umzusetzen.</p>","ReasonText":"<p>Aus finanzpolitischen Gr\u00fcnden plant der Bundesrat, die im europ\u00e4ischen Vergleich bereits sehr hohe leistungsabh\u00e4ngige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) per 1. Januar 2008 nochmals um 10 bis 15 Prozent zu erh\u00f6hen. Davon betroffen w\u00e4re einmal mehr, wie bereits bei der massiven Erh\u00f6hung im Jahre 2005, prim\u00e4r der Binnenverkehr, ohne dass dadurch die im Vorfeld der Einf\u00fchrung der Schwerverkehrsabgabe in den Vordergrund gestellte Verlagerung des alpenquerenden Schwerverkehrs von Grenze zu Grenze beeinflusst werden k\u00f6nnte. Schon heute bezahlen das schweizerische Transportgewerbe und mit ihm die Wirtschaft 72 Prozent der LSVA-Einnahmen von 1,355 Milliarden Franken (Bruttoeinnahmen im Jahr 2005).</p><p>Um diese einseitige Belastung des Binnenverkehrs bzw. der Schweizer Wirtschaft und Bev\u00f6lkerung entgegenzuwirken, hat das Parlament bei der Einf\u00fchrung der Schwerverkehrsabgabe explizit eine Reduktion des LSVA-Ansatzes um bis zu 20 Prozent f\u00fcr Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 28 Tonnen vorgesehen (Art. 8 SVAG), die auf Kurzstrecken gar nicht verlagert werden k\u00f6nnen.</p><p>Der Bundesrat soll damit insbesondere auch der Ver- und Entsorgungsfunktion des Transportgewerbes, dessen Rolle f\u00fcr die schweizerische Wirtschaft und den neuen Erkenntnissen \u00fcber Kosten und Nutzen des Strassenverkehrs Rechnung tragen. Vor allem reagierte die Schweiz damit auch auf Bestrebungen im europ\u00e4ischen Raum, welche \u00e4hnliche Entlastungen f\u00fcr das Transportgewerbe vorsehen. In Deutschland ist geplant, die Maut um etwa 1 Cent zu erh\u00f6hen. Dies wird jedoch nur im Gleichschritt mit einer Kompensation f\u00fcr das deutsche Strassentransportgewerbe erfolgen. In einem ersten Schritt werden die deutschen Transportunternehmer um 250 Millionen Euro pro Jahr entlastet. Dabei werden die Motorfahrzeugsteuern um 150 Millionen Euro gesenkt. Die restlichen 100 Millionen Euro will die deutsche Regierung in ein F\u00f6rderprogramm f\u00fcr die Anschaffung umweltfreundlicher Lastwagen investieren. Der deutsche Verkehrsminister hat verlauten lassen, das Ziel sei, das deutsche Transportgewerbe um j\u00e4hrlich 600 Millionen Euro zu entlasten. Gleichzeitig unterliegen in Deutschland heute schon nur Fahrzeuge ab 12 Tonnen Gesamtgewicht der Maut, die \u00fcberdies nur auf Autobahnen erhoben wird, um den internationalen Schwerverkehr h\u00f6her zu belasten bzw. den inl\u00e4ndischen Ver- und Entsorgungsverkehr nicht \u00fcberm\u00e4ssig zu belasten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die leistungsabh\u00e4ngige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist ein wesentliches Element der Schweizer Verkehrspolitik. Im Zusammenspiel mit der schrittweisen Erh\u00f6hung der Gewichtslimite von 28 \u00fcber 34 auf 40 Tonnen wurde der G\u00fcterverkehr in der Schweiz deutlich effizienter. Die Auslastung der Fahrzeuge hat sich verbessert, die Anzahl Leerfahrten ist zur\u00fcckgegangen. Aufgrund der emissionsabh\u00e4ngigen LSVA-Tarife wurden rasch sauberere Fahrzeuge angeschafft und somit Mensch und Umwelt entlastet. Das heisst letztlich: Weniger und sauberere Lastwagen transportieren mehr G\u00fcter.</p><p>Diese Entwicklung ist auch im alpenquerenden Verkehr sp\u00fcrbar. Zwischen 2000 und 2006 ist die Anzahl Lastwagen um 16 Prozent zur\u00fcckgegangen. Die Entwicklung zeigt bez\u00fcglich Verlagerungspolitik in die richtige Richtung, auch wenn das Ziel noch weit entfernt ist. Dieser Erfolg ist nur m\u00f6glich dank dem Einsatz eines Massnahmenb\u00fcndels bestehend aus LSVA, Erh\u00f6hung der Gewichtslimite, flankierenden Massnahmen zur F\u00f6rderung des G\u00fcterverkehrs auf der Schiene und dem Wettbewerb im Schieneng\u00fcterverkehr.</p><p>Die Erh\u00f6hung der LSVA 2008 ist in diesem Kontext ein weiteres, unverzichtbares Element. Die vom Postulanten angesprochenen finanzpolitischen Gr\u00fcnde der Erh\u00f6hung der LSVA 2008 spielen nur insofern eine Rolle, als die LSVA-Einnahmen die notwendige Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur unterst\u00fctzt. Damit k\u00f6nnen die grossen Eisenbahnprojekte gebaut und die Kantone beim Unterhalt des Strassennetzes entlastet werden. Das Parlament hat im Rahmen des Infrastrukturfonds beschlossen, den bei der n\u00e4chsten LSVA-Erh\u00f6hung resultierenden Mehrertrag zugunsten der Kantone vollumf\u00e4nglich den Berg- und Randregionen zukommen zu lassen.</p><p>Die Erh\u00f6hung der LSVA 2008 wurde schon bei deren Einf\u00fchrung im Jahre 2001 angek\u00fcndigt. Somit stellt sie keine \u00dcberraschung f\u00fcr das Strassentransportgewerbe dar. Ebenso wurde die Erh\u00f6hung von der Europ\u00e4ischen Union im Landverkehrsabkommen grunds\u00e4tzlich akzeptiert. Der Gemischte Ausschuss Schweiz-EU hat die Ausgestaltung in seiner Sitzung vom 22. Juni 2007 festgelegt.</p><p>Die vorgesehene Erh\u00f6hung der LSVA 2008 betr\u00e4gt 11 Prozent von durchschnittlich 2,44 Rappen auf 2,70 Rappen pro Tonne und Kilometer. Dieser Betrag liegt unter dem H\u00f6chstwert von 3 Rappen, der im Schwerverkehrsabgabegesetz, das vom Volk am 27. September 1998 angenommen wurde, vorgesehen ist. Euro-2-Fahrzeuge werden von der mittleren in die teuerste und Euro-3-Fahrzeuge von der g\u00fcnstigsten in die mittlere LSVA-Tarifkategorie abklassiert. Um die Amortisationszeit der Euro-3-Fahrzeuge ber\u00fccksichtigen zu k\u00f6nnen, hat der Bundesrat jedoch entschieden, eine \u00dcbergangsfrist von einem Jahr vorzusehen. Dies hat er der EU mit Schreiben vom 7. August 2007 mitgeteilt.</p><p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a08 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0b kann der Bundesrat, wie vom Postulanten verlangt, den Tarif f\u00fcr Fahrzeuge mit einem h\u00f6chstzul\u00e4ssigen Gesamtgewicht bis 28 Tonnen um h\u00f6chstens einen F\u00fcnftel reduzieren. Der Bundesrat wird diese Massnahme jedoch aus den nachstehenden Gr\u00fcnden nicht ergreifen:</p><p>1. Die Einf\u00fchrung der LSVA im Jahre 2001 sowie deren Erh\u00f6hung im Jahre 2005 hatten keinerlei negative Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft. Gem\u00e4ss Erhebung des BFS war aufgrund der LSVA insgesamt kein Anstieg des Konsumentenpreisniveaus messbar. Abgesehen von einigen notwendigen und unvermeidbaren, effizienzsteigernden Strukturanpassungen hat sich die LSVA auch nicht negativ auf das Strassentransportgewerbe ausgewirkt.</p><p>2. Die Massnahme  w\u00fcrde zu einer Ungleichbehandlung der Schweizer und der ausl\u00e4ndischen Transportunternehmer f\u00fchren. Sie w\u00e4re somit diskriminierend und w\u00fcrde gegen das Landverkehrsabkommen (Art. 32) verstossen. Der Anteil an Fahrzeugen unter 28 Tonnen ist im Binnenverkehr vier- bis neunmal h\u00f6her als im Import-Export- und Transitverkehr. Der Binnenverkehr wird ausschliesslich von Schweizer Verkehrsunternehmern durchgef\u00fchrt. Die ausl\u00e4ndischen Transportunternehmer k\u00f6nnten also nur in sehr beschr\u00e4nktem Mass von dieser Preisreduktion profitieren.</p><p>3. Die Massnahme w\u00fcrde zu Mindereinnahmen von j\u00e4hrlich 78 Millionen Franken f\u00fchren. Um den Verlust wettzumachen, m\u00fcssten die drei Tarifkategorien f\u00fcr Lastwagen \u00fcber 28 Tonnen proportional erh\u00f6ht werden. Nur so k\u00f6nnte der vereinbarte Durchschnitt von 2,70 Rappen beibehalten werden.</p><p>4. Die Lastwagen mit einem Gewicht bis 28 Tonnen w\u00fcrden ihre externen Kosten nicht mehr decken, und somit w\u00fcrde das von der LSVA verfolgte Hauptziel nicht mehr erreicht.</p><p>5. Die Massnahme k\u00f6nnte die Verkehrsunternehmer dazu veranlassen, vermehrt Fahrten mit Fahrzeugen mit einem Gewicht von weniger als 28 Tonnen durchzuf\u00fchren. Dies w\u00fcrde den Zielen der effizienten Nutzung von Fahrzeugen und Infrastruktur sowie der Reduktion der Anzahl Fahrten widersprechen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1190332800000)\/","SubmittedBy":"Rime Jean-Fran\u00e7ois","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1237507200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690536763660)\/","SubmissionDate":"\/Date(1166400000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4715,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}