{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063736,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063736,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063736,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063736,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063736,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063736,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063736,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063736,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063736,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063736,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063736,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063736,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063736,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063736,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063736,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063736,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063736,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063736,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3736","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Verzugszinsen bei nicht pers\u00f6nlich verursachter Nachzahlung von AHV-Beitr\u00e4gen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat um Pr\u00fcfung der Frage, ob der Verzugszins von 5 Prozent auf der Nachzahlung von geschuldeten AHV-Beitr\u00e4gen von der Ausgleichskasse dann zu erlassen ist, wenn die Gr\u00fcnde, die zur Nachzahlung gef\u00fchrt haben, nicht von den Beitragspflichtigen pers\u00f6nlich zu verantworten sind.</p>","ReasonText":"<p>Verzugszinsen von 5 Prozent sind in der aktuellen und offensichtlich weiter anhaltenden Tiefzinsphase hoch. Sie gelten gem\u00e4ss Artikel\u00a042 der Verordnung \u00fcber die AHV (AHVV) auch f\u00fcr die Nachzahlung von geschuldeten AHV-Beitr\u00e4gen. Der Verzugszins wird von den Beitragspflichtigen vor allem dann als besonders stossend empfunden, wenn sie nicht von ihnen selber verursacht worden sind. Wie sich in der Praxis zeigt, sind es oft kommunale und/oder kantonale \u00c4mter wie beispielsweise Steuer\u00e4mter, die durch \u00fcberm\u00e4ssig langwierige Behandlung konkreter Steuerf\u00e4lle die Meldungen an die Ausgleichskassen hinausz\u00f6gern. Dadurch werden bei den l\u00e4ngst zahlungswilligen Beitragspflichtigen unn\u00f6tige Verzugszinsen ausgel\u00f6st. Selbst wenn die in Rechnung gestellten Betr\u00e4ge nicht sehr hoch sind, f\u00f6rdern sie bei vielen betroffenen Personen die Staatsverdrossenheit. Sie empfinden zu Recht den 5-prozentigen Verzugszins als \"Strafzuschlag\", den sie in keiner Weise verschuldet haben. Deshalb lege ich dem Bundesrat nahe, das materielle Recht \u00fcber die Verzugszinsen in der AHVV in vorstehend erw\u00e4hntem Sinn zu revidieren.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Nach h\u00f6chstrichterlicher Rechtsprechung haben die Verzugszinsen in der AHV den Zweck, in pauschalierter Form einen Ausgleich daf\u00fcr zu schaffen, dass die Beitragsschuldner bei versp\u00e4teter Bezahlung einen Zinsvorteil geniessen k\u00f6nnen, w\u00e4hrend die AHV einen Zinsnachteil erleidet. Weder f\u00fcr die Verzugszinspflicht als solche noch f\u00fcr deren Dauer kommt es deshalb darauf an, ob die Beitragspflichtigen oder die Ausgleichskasse ein Verschulden an der Verz\u00f6gerung der Beitragsfestsetzung oder -zahlung trifft. Das Verzugszinsregime der AHV ist zugegebenermassen etwas schematisch und auch relativ streng. Beides liegt jedoch im Interesse der AHV. So kann nicht f\u00fcr jeden denkbaren Fall eine individuelle L\u00f6sung getroffen werden. Ausserdem werden die Beitragszahlenden mit einer strikten Zinsenregelung zu einer rascheren Ablieferung der geschuldeten Beitr\u00e4ge angehalten.</p><p>Die Verzugszinspflicht vom Verschulden der Beitragspflichtigen am Verzug abh\u00e4ngig zu machen w\u00fcrde einen Einbruch in die Ausgleichsfunktion der Verzugszinsen darstellen und die Regelung insgesamt administrativ schwerf\u00e4llig machen. Kommen die Beitragspflichtigen ihren gesetzlichen Pflichten nach, d\u00fcrfte es kaum F\u00e4lle geben, in denen Verzugszinsen geschuldet sind. Auch lange Zeit ausbleibende Steuermeldungen begr\u00fcnden diesfalls keine Verzugszinspflicht. Trotzdem m\u00fcssten die Ausgleichskassen bei verschuldensabh\u00e4ngigen Zinsen in jedem einzelnen Fall pr\u00fcfen, ob die Beitragspflichtigen die versp\u00e4tete Beitragszahlung zu verantworten haben oder nicht. Dies w\u00e4re mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden und w\u00fcrde auch vermehrt zu Rechtsmittelverfahren f\u00fchren. In den seltenen F\u00e4llen, in denen die Ausgleichskasse offensichtlich ein Verschulden an der Entstehung der Verzugszinsen trifft, k\u00f6nnen im Rahmen der geltenden Rechtsordnung einzelfallbezogen L\u00f6sungen getroffen werden. Schliesslich ist zu beachten, dass Verg\u00fctungszinsen von 5 Prozent ausgerichtet werden, wenn die Ausgleichskasse nichtgeschuldete Beitr\u00e4ge zur\u00fcckerstattet oder verrechnet. Die Verschuldensabh\u00e4ngigkeit bei den Verzugszinsen m\u00fcsste gleichfalls auch bei den Verg\u00fctungszinsen gelten. Die Ausgleichskasse m\u00fcsste diesfalls jeweils pr\u00fcfen, was der Grund f\u00fcr die zu hohen Beitragszahlungen gewesen ist. Dies w\u00fcrde zu heiklen und aufwendigen Abkl\u00e4rungen f\u00fchren. Der Bundesrat erachtet es deshalb nicht als angebracht, die Verzugszinsen der AHV verschuldensabh\u00e4ngig auszugestalten. So hatte \u00fcbrigens auch das Parlament im Rahmen der 10. AHV-Revision entschieden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1172620800000)\/","SubmittedBy":"Reimann Maximilian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1174562957413)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690537709830)\/","SubmissionDate":"\/Date(1166400000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4715,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}