{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063745,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063745,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063745,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063745,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063745,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063745,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063745,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063745,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063745,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063745,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063745,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063745,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063745,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063745,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063745,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063745,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063745,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063745,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3745","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Aufhebung der Wohnsitzbindung im Einb\u00fcrgerungsverfahren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament eine Gesetzes\u00e4nderung, die das Erfordernis desselben Wohnsitzes w\u00e4hrend des gesamten Einb\u00fcrgerungsverfahrens abschafft.</p>","ReasonText":"<p>Wer einen Antrag auf Einb\u00fcrgerung stellt, soll auch w\u00e4hrend des Verfahrens seinen Wohnsitz in der Schweiz frei w\u00e4hlen k\u00f6nnen. Vor der Abstimmung \u00fcber die Verfassungsgrundlagen zur Revision des B\u00fcrgerrechtsgesetzes haben auch die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te die Absicht ge\u00e4ussert, dieses Problem nach der Volksabstimmung sofort anzugehen. Die \u00c4nderung war in der Abstimmung nicht umstritten, und es ist nur korrekt, dieses Versprechen nun einzuhalten. </p><p>Es trifft zu, dass die Zustimmung die Zust\u00e4ndigkeit der Gemeinden und Kantone ber\u00fchrt. Die geltende Regelung betrifft aber auch die Schicksale vieler Personen, die sich einb\u00fcrgern lassen m\u00f6chten. Von ihnen erwartet die Wirtschaft eine hohe Flexibilit\u00e4t. Die Bereitschaft zur Mobilit\u00e4t und die Mobilit\u00e4t selbst werden vorausgesetzt. Wer dem nicht gen\u00fcgt, gen\u00fcgt unter Umst\u00e4nden den wirtschaftlichen Erfordernissen nicht und muss mit dem Verlust des Arbeitsplatzes rechnen. So k\u00f6nnen sich wirtschaftliche und politische Ziele gegenseitig behindern. </p><p>Dazu ist zu ber\u00fccksichtigen, dass ein Einb\u00fcrgerungsverfahren lange dauern kann. Es gibt Gemeinden, die die Zahl der Einb\u00fcrgerungen tief halten. Es k\u00f6nnen sich Warteschlangen bilden, die heutigen Gesuchsstellern einen Abschluss erst in sechs oder sieben Jahren in Aussicht stellen. Sie m\u00fcssen unter dem geltenden Recht in der Gemeinde bleiben, wenn sie ein Gesuch eingereicht haben. Andernfalls beginnen die Fristen am neuen Wohnort wieder von vorne zu laufen. </p><p>Im Kanton Luzern erregte j\u00fcngst ein Fall grosses Aufsehen. Eine junge Frau verlegte im Verlaufe des lange dauernden Einb\u00fcrgerungsverfahrens ihren Lebensmittelpunkt aus Liebe von Littau in die Nachbarsgemeinde Emmen. Das hat gereicht, dass auf ihr Gesuch nicht mehr eingetreten wurde, obwohl es gute Chancen zur Annahme hatte.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Nach Artikel\u00a038 Absatz\u00a02 der Bundesverfassung erl\u00e4sst der Bund Mindestvorschriften \u00fcber die Einb\u00fcrgerung von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern durch die Kantone und erteilt die Einb\u00fcrgerungsbewilligung. Nach Artikel\u00a012 des B\u00fcrgerrechtsgesetzes (B\u00fcG, SR 141.0) wird das Schweizer B\u00fcrgerrecht im ordentlichen Verfahren mit der Einb\u00fcrgerung in einem Kanton und einer Gemeinde erworben (sofern die Einb\u00fcrgerungsbewilligung des Bundes vorliegt). Die Ausgestaltung des Verfahrens zur Erteilung des Kantons- und Gemeindeb\u00fcrgerrechts f\u00e4llt in die Zust\u00e4ndigkeit der Kantone und, im Rahmen des kantonalen Rechts, der Gemeinden. Zur Regelung des Einb\u00fcrgerungsverfahrens geh\u00f6ren auch Bestimmungen dar\u00fcber, ob die Bewerber nur im Zeitpunkt der Gesuchstellung oder w\u00e4hrend des gesamten Einb\u00fcrgerungsverfahrens im Kanton und der Gemeinde wohnhaft sein m\u00fcssen. Die entsprechende Praxis ist in den Kantonen und Gemeinden verschieden. Es gibt Kantone (BE, BL, FR, JU, VD, VS), deren Gesetzgebung unter gewissen Bedingungen ausdr\u00fccklich keinen st\u00e4ndigen Wohnsitz im Kanton w\u00e4hrend des Einb\u00fcrgerungsverfahrens vorsieht. Die meisten Kantone und Gemeinden verlangen jedoch, dass Einb\u00fcrgerungsbewerber nicht nur bei der Gesuchstellung, sondern bis zum Einb\u00fcrgerungsentscheid ihren Wohnsitz im Kanton und der Gemeinde beibehalten. Diese Regelung hat u. a. einen Zusammenhang mit dem Einb\u00fcrgerungsverfahren, da der Wohnsitz der Gesuchsteller in der Einb\u00fcrgerungsgemeinde w\u00e4hrend des Verfahrens generell geeignet ist, die dabei erforderlichen Abkl\u00e4rungen zu erleichtern. Es obliegt den Kantonen und Gemeinden, beim Vorhandensein besonderer Voraussetzungen - z. B. bei Personen, die in der Gemeinde oder im Kanton aufgewachsen sind - eine Ausnahme vom Wohnsitzerfordernis w\u00e4hrend des Einb\u00fcrgerungsverfahrens vorzusehen. </p><p>Im Rahmen der 2004 gescheiterten Revision des B\u00fcrgerrechtsgesetzes war vorgesehen, dass der Bund Vorschriften mit Bezug auf die h\u00f6chstzul\u00e4ssige Wohnsitzdauer in den Kantonen und Gemeinden vor der Einleitung eines Einb\u00fcrgerungsverfahrens aufstellt. Es war aber nicht vorgesehen gewesen, bundesrechtliche Regeln mit Bezug auf den Wohnsitz in Kantonen und Gemeinden w\u00e4hrend des Einb\u00fcrgerungsverfahrens festzulegen. Es rechtfertigt sich, diese Kompetenz nach wie vor den Kantonen und Gemeinden zu \u00fcberlassen. Die Motion ist deshalb abzulehnen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1172016000000)\/","SubmittedBy":"Schelbert Louis","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1237507200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690547373597)\/","SubmissionDate":"\/Date(1166486400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4715,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Migration"}}