{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063758,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063758,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063758,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063758,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063758,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063758,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063758,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063758,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063758,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063758,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063758,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063758,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063758,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063758,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063758,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063758,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063758,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063758,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3758","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Attacken und \u00dcbergriffe auf Sportschiedsrichter neu als Offizialdelikt ahnden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, dem Parlament eine \u00c4nderung des Strafgesetzes zu unterbreiten, welche vorsieht, dass \u00dcbergriffe und T\u00e4tlichkeiten auf Sportschiedsrichter k\u00fcnftig als Offizialdelikt geahndet werden k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":"<p>Die Gewalt auf Sportpl\u00e4tzen - insbesondere Fussballpl\u00e4tzen - ist in letzter Zeit leider massiv angestiegen. Zudem sind mangelnder Respekt und Anstand gegen\u00fcber dem Schiedsrichter und dem Gegenspieler vor allem bei den jugendlichen Spielern im A- bis C-Juniorenalter zu beobachten. So sind verbale Attacken heute leider nicht mehr aussergew\u00f6hnlich. In extremen F\u00e4llen bleibt es jedoch nicht nur bei verbalen Entgleisungen, sondern es werden teilweise sogar ganz grobe T\u00e4tlichkeiten gegen\u00fcber Schiedsrichtern begangen. Der vorgeschlagene neue Rechtsstatus des Offizialdeliktes erm\u00f6glicht einen besseren Schutz des Schiedsrichters vor \u00dcbergriffen und T\u00e4tlichkeiten. Zudem w\u00fcrde die Strafverfolgung vereinfacht, was auch eine m\u00f6gliche Abschreckung auf potenzielle Gewaltt\u00e4ter hat.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Ob und inwieweit in den letzten Jahren \u00dcbergriffe gegen\u00fcber Sportschiedsrichtern zugenommen haben, l\u00e4sst sich mangels Statistiken nicht zuverl\u00e4ssig einsch\u00e4tzen. Immerhin bestehen aber Anzeichen daf\u00fcr, dass zumindest bei bestimmten Sportarten eine Zunahme entsprechender Vorf\u00e4lle zu verzeichnen ist. So sah sich z. B. der Schweizerische Fussballverband SFV unl\u00e4ngst veranlasst, eine Kampagne zu lancieren, welche darauf abzielt, den Respekt gegen\u00fcber Schiedsrichtern zu erh\u00f6hen. </p><p>Der Bundesrat teilt die Auffassung des Motion\u00e4rs, dass Gewalt gegen\u00fcber Schiedsrichtern (wie jede andere Form von Gewalt) wirksam bek\u00e4mpft werden muss.</p><p>Eine Offizialisierung s\u00e4mtlicher Straftaten, welche zum Nachteil von Sportschiedsrichtern begangen werden, scheint indes von vorneherein nicht sinnvoll. Bekanntermassen werden n\u00e4mlich Schiedsrichter bei grossen Sportveranstaltungen in eigentlichen Chorges\u00e4ngen beschimpft, sodass regelm\u00e4ssig gegen Hunderte von Personen ein Strafverfahren eingeleitet werden m\u00fcsste. Dass solches angesichts der tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnisse ausgeschlossen ist, scheint offensichtlich. </p><p>Auch wenn es der Wortlaut der Motion nicht ausdr\u00fccklich sagt, so geht es vermutlich auch dem Motion\u00e4r allein darum, physische \u00dcbergriffe und Delikte gegen die Freiheit der Offizialmaxime zu unterstellen. In Frage stehen also einzig T\u00e4tlichkeiten (Artikel\u00a0126 Strafgesetzbuch), einfache K\u00f6rperverletzungen (Artikel\u00a0123 Strafgesetzbuch) und allenfalls Drohungen (Artikel\u00a0180 Strafgesetzbuch), denn schwere K\u00f6rperverletzungen (Artikel\u00a0122 Strafgesetzbuch), Angriffe (Artikel\u00a0134 Strafgesetzbuch) und N\u00f6tigungen (Artikel\u00a0181 Strafgesetzbuch) werden bereits nach geltendem Recht von Amtes wegen verfolgt. </p><p>Selbst bei dieser engeren Interpretation w\u00fcrde eine Umsetzung der Motion indessen die anvisierten Ziele nicht erreichen: Auch Offizialdelikte k\u00f6nnen faktisch nur dann verfolgt werden, wenn die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden von einer Straftat \u00fcberhaupt Kenntnis erlangen. Das geschieht nur h\u00f6chst selten und nur bei bestimmten Deliktstypen durch eigene Wahrnehmung der Polizei. \u00dcbergriffe auf Schiedsrichter, begangen auf kleineren Sportpl\u00e4tzen mit geringem Zuschaueraufkommen, fallen zweifellos nicht in diese Kategorie. Eine Offizialisierung w\u00fcrde daher kaum zu mehr Verurteilungen f\u00fchren.</p><p>Im \u00dcbrigen werden bestimmte Delikte gerade deshalb nur auf Antrag hin verfolgt, weil der Gesetzgeber der Ansicht war, es handle sich um Delikte mit vergleichsweise geringem Unrechtsgehalt und/oder die Verfolgung der Straftat greife allzu stark in die Pers\u00f6nlichkeitssph\u00e4re des Opfers ein. An dieser Wertung ist in Bezug auf die hier infrage stehenden Delikte grunds\u00e4tzlich festzuhalten. </p><p>Insbesondere l\u00e4sst sich die Situation eines Sportschiedsrichters auch nicht mit jener von Personen vergleichen, die durch ihren Lebenspartner Gewalt erfahren. Hier besteht das grundlegende Problem darin, dass der T\u00e4ter auch nach dem Delikt eng mit dem Opfer in Kontakt bleibt und dadurch Gelegenheit erh\u00e4lt, weiter auf das Opfer einzuwirken, um dieses vom Einreichen eines Strafantrages abzuhalten. Der Sportschiedsrichter kehrt demgegen\u00fcber nach dem Spiel nach Hause zur\u00fcck, wo er frei von Einfl\u00fcssen seitens der T\u00e4terschaft \u00fcber die Antragstellung entscheiden kann. </p><p>Ferner hat der Bundesrat per 1. Januar 2007 die \u00c4nderungen des Bundesgesetzes zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) in Kraft gesetzt. Damit wurde die M\u00f6glichkeit geschaffen, Personen, die anl\u00e4sslich einer Sportveranstaltung gewaltt\u00e4tig wurden, in einer zentralen Datenbank zu erfassen und sie allenfalls mit einem Rayonverbot, Ausreisebeschr\u00e4nkungen, Meldeauflagen oder einem maximal 24-st\u00fcndigen Polizeigewahrsam zu belegen. Es wurden also bereits erhebliche Anstrengungen zur Eind\u00e4mmung entsprechender Gewaltformen unternommen. </p><p>Schliesslich ist daran zu erinnern, dass Fehlverhalten im Rahmen von sportlichen Wettk\u00e4mpfen meist zus\u00e4tzlich durch sogenannte Verbandsstrafen geahndet wird. Solche Sanktionen, wie beispielsweise l\u00e4ngere Spielsperren, wirken gerade f\u00fcr j\u00fcngere Straft\u00e4ter oft abschreckender als die Aussicht auf eine (bedingte) Geldstrafe. Insofern geniessen Schiedsrichter sogar vergleichsweise besseren Schutz.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1172016000000)\/","SubmittedBy":"Hess Bernhard","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1196899200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1690491164743)\/","SubmissionDate":"\/Date(1166486400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4715,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}