{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063775,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063775,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063775,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063775,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063775,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063775,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063775,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063775,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063775,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063775,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063775,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063775,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063775,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063775,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063775,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063775,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063775,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063775,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3775","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"K\u00f6rperverletzung ist mindestens so schlimm wie Diebstahl","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, zu pr\u00fcfen, ob und wie das StGB zu \u00e4ndern ist, um K\u00f6rperverletzungen (Art. 122, 123) im Vergleich zu Delikten gegen das Eigentum angemessen und entsprechend der heutigen Bewertung der gesch\u00fctzten Rechtsg\u00fcter, d. h. h\u00e4rter, zu sanktionieren.</p>","ReasonText":"<p>Die Strafandrohungen f\u00fcr die Sch\u00e4digung des K\u00f6rpers oder der Gesundheit eines anderen Menschen sind im Verh\u00e4ltnis zu den Strafandrohungen bei Eigentumsdelikten tief. Wer beispielsweise einen anderen Menschen vors\u00e4tzlich so verletzt, dass dieser w\u00e4hrend mehreren Wochen im Spital liegt, aber keinen gravierenden und bleibenden Schaden im Sinne von Artikel\u00a0123 StGB erleidet, wird nach Artikel\u00a0123 StGB mit einer Freiheitsstrafe von drei Tagen bis drei Jahren bedroht. Wer eine Sache im Wert von mehr als 300 Franken stiehlt, wird mit einer Freiheitsstrafe von drei Tagen bis f\u00fcnf Jahren bestraft. Im Normalfall ist Diebstahl zudem ein Offizial- und einfache K\u00f6rperverletzung ein Antragsdelikt. Auch bei qualifizierten Tatbest\u00e4nden ist das Gesetz bei der K\u00f6rperverletzung milde. Der Gebrauch einer Waffe f\u00fchrt nicht zur Erh\u00f6hung der Strafe, w\u00e4hrend beim Diebstahl das Mitf\u00fchren einer Waffe den Strafrahmen nach oben verschiebt. Gem\u00e4ss dem heutigen Rechtsempfinden werden hier die gesch\u00fctzten Rechtsg\u00fcter falsch gewichtet. Die K\u00f6rperverletzung erscheint als verwerflicher als der Diebstahl. Die Gerichte bem\u00fchen sich zwar, dieses Missverh\u00e4ltnis zu korrigieren, indem sie bei der K\u00f6rperverletzung den Strafrahmen vermehrt nach oben aussch\u00f6pfen. Angesichts der geringen H\u00f6chststrafe ist dies aber nur bis zu einem gewissen Grad m\u00f6glich und behebt den Mangel des Gesetzes nicht. </p><p>Dazu kommt, dass immer mehr Straftaten wegen des medizinischen Fortschritts als einfache und nicht als schwere K\u00f6rperverletzung beurteilt werden. </p><p>Ein vern\u00fcnftiges Gleichgewicht der Strafandrohung kann auf verschiedene Arten hergestellt werden. Denkbar sind z. B. eine Erh\u00f6hung der H\u00f6chststrafe f\u00fcr einfache K\u00f6rperverletzungen, die Schaffung qualifizierter Tatbest\u00e4nde innerhalb der einfachen K\u00f6rperverletzung, Schaffung eines neuen Tatbestandes zwischen der heutigen einfachen und schweren K\u00f6rperverletzung, eine andere Tatbestandsabgrenzung zwischen schwerer und einfacher K\u00f6rperverletzung oder eine Kombination dieser M\u00f6glichkeiten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die bei den K\u00f6rperverletzungsdelikten (Art. 122 und 123 StGB) und beim Diebstahl (Art. 139 StGB) angedrohten H\u00f6chststrafen entsprechen nach wie vor denjenigen, die bereits in der am 21. Dezember 1937 von der damaligen Bundesversammlung verabschiedeten urspr\u00fcnglichen Fassung des Schweizerischen Strafgesetzbuches vorgesehen waren. Im Rahmen der seither vorgenommenen StGB-Revisionen wurde diese urspr\u00fcngliche Gewichtung vom Gesetzgeber immer wieder best\u00e4tigt. So liess er namentlich im Rahmen der Revision der Delikte gegen das Verm\u00f6gen vom 17. Juni 1994, in Kraft seit 1. Januar 1995, die Strafdrohungen beim Diebstahl unver\u00e4ndert; hingegen f\u00fcgte er Artikel\u00a0172ter StGB neu ins Gesetz ein. Danach sind geringf\u00fcgige Verm\u00f6gensdelikte nur noch auf Antrag zu verfolgen und werden mit Busse betraft. Das Bundesgericht setzte 1995 f\u00fcr den geringen Verm\u00f6genswert oder Schaden im Sinne von Artikel\u00a0172ter Absatz\u00a01 StGB eine einheitliche Grenze von 300 Franken fest (BGE 121 IV 261). Die Definition der Geringf\u00fcgigkeit k\u00f6nnte aber \u00fcberdacht und die Grenze gegebenenfalls heraufgesetzt werden.</p><p>Mit den K\u00f6rperverletzungsdelikten befasste sich der Gesetzgeber im Rahmen der am 1. Januar 1990 in Kraft getretenen Revision der Gewaltdelikte. Dabei beschloss er keine Ver\u00e4nderung der Grundkonzeption von Artikel\u00a0122 und 123 StGB oder der dort angedrohten H\u00f6chststrafen. Hingegen schaffte er damals in beiden Strafnormen die im Widerspruch zum Schuldstrafrecht stehenden sogenannten erfolgsqualifizierten Tatvarianten (vors\u00e4tzliche K\u00f6rperverletzungen mit fahrl\u00e4ssig verursachten schwereren Folgen) ab, die noch einen deutlich h\u00f6heren Strafrahmen aufwiesen. Der Gesetzgeber befasste sich erst vor kurzer Zeit erneut mit der Strafnorm der einfachen K\u00f6rperverletzung (Art. 123 StGB), n\u00e4mlich im Rahmen der am 1. April 2004 in Kraft gesetzten StGB-\u00c4nderungen betreffend Strafverfolgung in der Ehe und in der Partnerschaft. Dort wurden die einfachen K\u00f6rperverletzungen gem\u00e4ss Artikel\u00a0123 Ziffer 2 Abs\u00e4tze 3-5 StGB explizit den wiederholten T\u00e4tlichkeiten (Art. 126 Abs. 2 StGB), der Drohung (Art. 180 Abs. 2 StGB) und der N\u00f6tigung (Art. 181 StGB) gleichgestellt, welche allesamt ebenfalls eine H\u00f6chststrafe von drei Jahren Freiheitsstrafe vorsehen (Art. 55a StGB; Einstellung des Verfahrens). Bei der Tatvariante Verwendung einer Waffe (Art. 123 Ziff. 2 Abs. 1 StGB) ist die angedrohte H\u00f6chststrafe zwar gleich hoch wie in den anderen Tatvarianten. Indessen fehlt hier das Antragserfordernis, und die obenerw\u00e4hnte Einstellung des Verfahrens ist nicht m\u00f6glich.</p><p>2. Zwar kann der T\u00e4ter einer K\u00f6rperverletzung tats\u00e4chlich profitieren, wenn sein Opfer dank dem medizinischen Fortschritt heute viel bessere Chancen auf eine dauerhafte Heilung hat. Der Taterfolg ist aber nicht alleine ausschlaggebend f\u00fcr die strafrechtliche Beurteilung eines Falles. Hatte der T\u00e4ter den Vorsatz zu einer schweren K\u00f6rperverletzung, kommt auch eine Bestrafung wegen versuchter schwerer K\u00f6rperverletzung infrage. Ferner setzt eine schwere K\u00f6rperverletzung im Sinne von Artikel\u00a0122 StGB nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nicht zwingend bleibende Sch\u00e4den voraus. Ein lange dauerndes Krankenlager kann durchaus auch als eine andere schwere Sch\u00e4digung des K\u00f6rpers oder der Gesundheit betrachtet und somit unter Artikel\u00a0122 Absatz\u00a03 StGB subsumiert werden (vgl. BGE 124 IV 53, 57), der eine H\u00f6chststrafe von zehn Jahren Freiheitsstrafe androht. Bei beiden K\u00f6rperverletzungsdelikten kann zudem eine Konkurrenz mit anderen Strafnormen in Frage kommen. Dies gilt namentlich f\u00fcr Artikel\u00a0140 StGB (Raub), der je nach Qualifikation sogar eine H\u00f6chststrafe von 20 Jahren Freiheitsstrafe androht. Schliesslich sei noch darauf hingewiesen, dass die einfache K\u00f6rperverletzung nicht nur gegen\u00fcber der schweren K\u00f6rperverletzung abzugrenzen ist, sondern auch gegen\u00fcber den T\u00e4tlichkeiten (Art. 126 StGB), die mit Busse bestraft werden.</p><p>3. Vors\u00e4tzliche Eingriffe in die k\u00f6rperliche Integrit\u00e4t treten in unterschiedlichsten Formen auf. Das Strafgesetzbuch sieht hier je nach Intensit\u00e4t des Eingriffs und Willensrichtung der T\u00e4ter auch je verschieden hohe Strafdrohungen vor. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass den Strafgerichten in diesem Bereich ein breites und hinreichend differenziertes Instrumentarium zur Verf\u00fcgung steht, welches dem richterlichen Ermessen aber auch gen\u00fcgend Spielraum l\u00e4sst. Es ist an den Gerichten, diesen Ermessensspielraum zu nutzen und dem Verschulden entsprechende Strafen auszusprechen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1172016000000)\/","SubmittedBy":"Hochreutener Norbert","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1237507200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":null,"Modified":"\/Date(1690539849823)\/","SubmissionDate":"\/Date(1166486400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4715,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}