{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063799,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063799,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063799,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063799,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063799,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063799,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063799,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063799,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063799,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063799,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063799,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063799,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063799,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063799,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063799,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063799,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063799,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063799,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3799","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"\u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Mehrwertsteuer","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Sind die Bildungsleistungen auch im neuen Bundesgesetz vom 2. September 1999 \u00fcber die Mehrwertsteuer (MWStG) von der Mehrwertsteuer ausgenommen?</p><p>2. Wird den neuen Zusammenarbeitsformen und Bildungsstrukturen bei der Hochschul- und Fachhochschulzusammenarbeit im neuen MWStG Rechnung getragen, indem ein allf\u00e4lliger Leistungsaustausch zwischen den beteiligten Bildungsinstitutionen nicht der Mehrwertsteuer unterliegt?</p><p>3. Unterliegen Forschungsarbeiten im Zusammenhang mit Bildungsleistungen (Beispiel: universit\u00e4re Forschungsarbeiten, welche schlussendlich Bildungszwecken dienen) im neuen MWStG nicht mehr der Mehrwertsteuer?</p>","ReasonText":"<p>Aufgrund des Kostendrucks kommt es im Bereich der Bildung immer \u00f6fter vor, dass zwischen staatlich anerkannten \u00f6ffentlichen wie privaten Bildungsinstitutionen Zusammenarbeiten entstehen und sogenannte Kompetenzzentren geschaffen werden. Die heutige Mehrwertsteuer-Gesetzgebung k\u00f6nnte sich hinderlich auf die Bildung derartiger Kooperationen auswirken.</p><p>a. Ausgangslage</p><p>Unter dem heute geltenden MWStG kann ein Leistungsaustausch zwischen Hochschul- und Fachhochschulinstitutionen, welche an einer Hochschulkooperation beteiligt sind (Beispiel: Institutionen der Fachhochschule Zentralschweiz, Fachhochschule Nordostschweiz, P\u00e4dagogische Hochschule Zentralschweiz usw.), der Mehrwertsteuer unterliegen.</p><p>Es sei daran erinnert, dass einer parlamentarischen Initiative Stump, im Jahr 2002 mit folgendem Inhalt im Nationalrat eingereicht, einstimmig Folge gegeben wurde: \"Artikel\u00a033 Absatz\u00a06 Buchstabe\u00a0c. Nicht zum Entgelt geh\u00f6ren: Beitr\u00e4ge zur Unterst\u00fctzung, das Weiterleiten vorgenannter Unterst\u00fctzungsbeitr\u00e4ge durch die Empf\u00e4ngerin oder den Empf\u00e4nger der Beitr\u00e4ge an weitere Beteiligte, die am gleichen wissenschaftlichen Forschungsvorhaben mitwirken, sowie die Entsch\u00e4digungen f\u00fcr - innerhalb des gleichen Forschungsvorhabens - gegenseitig erbrachte Leistungen.\" </p><p>Die Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben wurde beauftragt, eine entsprechende \u00c4nderung des MWStG zu erarbeiten. Dieser \u00c4nderung hat der Nationalrat am 8. Mai 2003 ebenfalls grossmehrheitlich zugestimmt. Der St\u00e4nderat hat am 29. September 2003 beschlossen, nicht auf die Vorlage, also nicht auf die \u00c4nderung des MWStG einzutreten, hat jedoch die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Praxis\u00e4nderung in die Wege zu leiten.</p><p>Seither hat sich nichts ge\u00e4ndert, und Hochschul- und Fachhochschulinstitutionen sind weiterhin unzumutbaren administrativen und finanziellen Mehrbelastungen ausgesetzt.</p><p>b. M\u00f6gliche Anpassung der Verwaltungspraxis</p><p>Zurzeit f\u00fchren die CRUS/SKPH/KFH intensive Verhandlungen \u00fcber eine Anpassung der aktuellen Verwaltungspraxis mit der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung, Hauptabteilung Mehrwertsteuer (ESTV, HA MWSt). Die Verhandlungsdelegation der CRUS/SKPH/KFH wird von Herrn Daniel Leuenberger, T&amp;R AG Steuerberatung, G\u00fcmligen vertreten. Die ESTV, HA MWSt, ist bestrebt, den Leistungsaustausch innerhalb einer Hochschulkooperation nicht der Mehrwertsteuer zu unterstellen. Die Ausnahmebewilligungen (bis zur Inkraftsetzung eines neuen MWStG) sollen insk\u00fcnftig im Rahmen eines Einzelfallverfahrens von der Steuerbeh\u00f6rde erteilt werden.</p><p>c. Hochschulzusammenarbeit gem\u00e4ss Vernehmlassungsvorlage zur Vereinfachung des MWStG vom 11. Dezember 2006</p><p>Die ESTV, HA MWSt, hat die Vernehmlassungsvorlage zur Vereinfachung des MWStG vom 11. Dezember 2006 dem Bundesrat unterbreitet. Gem\u00e4ss den vorliegenden vertraulichen Informationen aus der Steuerbeh\u00f6rde sollen die Leistungen zwischen \u00f6ffentlichen bzw. staatlich anerkannten Schulen, welche diese untereinander erbringen, von der Steuer ausgenommen sein (heutiger Ausnahmeartikel: Art. 18 MWStG).</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat hat k\u00fcrzlich die Vernehmlassung zur Revision des Bundesgesetzes \u00fcber die Mehrwertsteuer (MWStG) er\u00f6ffnet. Das Ziel dieser Reform liegt in einer radikalen Vereinfachung des Systems, der Gew\u00e4hrung gr\u00f6sstm\u00f6glicher Rechtssicherheit f\u00fcr die Steuerpflichtigen, der Erh\u00f6hung der Transparenz und in einer verst\u00e4rkten Kundenorientierung der Verwaltung. Der Bundesrat hat mehrere Module zur \u00c4nderung des MWStG in die Vernehmlassung gegeben. Nach dem ersten Modul werden die Bildungsleistungen wie bis anhin von der Steuer ausgenommen. In anderen Modulen wird die Abschaffung der meisten der heute bestehenden 25 Steuerausnahmen vorgeschlagen, darunter auch diejenige f\u00fcr die Bildungsleistungen. Dies f\u00fchrt zu einem H\u00f6chstmass an Vereinfachung, weil aufwendige und komplexe Abgrenzungsprobleme zwischen steuerbaren und von der Steuer ausgenommenen Ums\u00e4tzen wegfallen. Damit w\u00fcrden auch Bildungsleistungen k\u00fcnftig steuerbar, sofern sie gegen Entgelt erbracht werden. Andererseits k\u00f6nnen daf\u00fcr die angefallenen Vorsteuern in Abzug gebracht und kann die heute auf diesen Ums\u00e4tzen lastende Taxe occulte verringert werden.</p><p>2. Der Bundesrat erachtet die Zusammenarbeit zwischen universit\u00e4ren Hoch- und Fachhochschulen im Schul- oder Forschungsbereich als sehr sinnvoll und ist bestrebt, sie so weit als m\u00f6glich zu f\u00f6rdern. Im ersten Modul der Vernehmlassungsvorlage wird deshalb klargestellt, dass die Zusammenarbeit zwischen staatlich anerkannten Schulen (Primar-/Sekundarschulen, Berufsschulen, universit\u00e4ren Hoch- und Fachhochschulen usw.) im Schul- oder Forschungsbereich - namentlich das Zurverf\u00fcgungstellen von Lehrkr\u00e4ften, Infrastruktur und \u00c4hnliches - nicht dazu f\u00fchren soll, dass an sich von der Steuer unecht befreite Leistungen steuerbar werden. Leistungen von \u00f6ffentlichen und staatlich anerkannten Schulen, welche diese an andere \u00f6ffentliche oder staatlich anerkannte Schulen erbringen, werden nach diesem Modul also von der Steuer ausgenommen.</p><p>3. Die Vernehmlassungsvorlage enth\u00e4lt in ihrem ersten Modul eine Regelung, wonach die Ums\u00e4tze aus unmittelbar mit Schul-, Bildungs- oder Forschungszwecken zusammenh\u00e4ngenden Leistungen von staatlichen und staatlich anerkannten bzw. beaufsichtigten Bildungs- und Forschungseinrichtungen nicht der Mehrwertsteuer unterliegen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1172016000000)\/","SubmittedBy":"Langenberger Christiane","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1173200009187)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|32","Category":null,"Modified":"\/Date(1690540646763)\/","SubmissionDate":"\/Date(1166486400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4715,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Bildung"}}