{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063802,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063802,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063802,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063802,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063802,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063802,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063802,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063802,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063802,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063802,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063802,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063802,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063802,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063802,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063802,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063802,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063802,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063802,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3802","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Keine Belastung von Leistungen aus dem Wohlfahrtsfonds durch die AHV","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine \u00c4nderung des AHVG vorzuschlagen, damit zweckkonforme Ermessensleistungen aus patronalen Wohlfahrtsfonds (arbeitgeberseitig dotierte Hilfseinrichtungen der beruflichen Vorsorge ohne reglementarische Leistungen) nicht der AHV-Beitragspflicht unterliegen.</p>","ReasonText":"<p>Die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 06.3562 wird durch die Praxis nicht best\u00e4tigt. Seit rund 12 bis 24 Monaten wird bei AHV-Revisionen gezielt nach Leistungen aus patronalen Wohlfahrtsfonds gefragt, um sie mit AHV-Nachtragsverf\u00fcgungen zu belegen. Identische Leistungen wurden zum Teil bei fr\u00fcheren Revisionen nicht beanstandet. </p><p>Der vom Bundesrat vorgeschlagene Erlass von Leistungsreglementen zur Vermeidung der AHV-Pflicht widerspricht nicht nur dem Charakteristikum patronaler Wohlfahrtsfonds, sondern dieser Vorschlag verkennt auch, dass unter revidiertem Recht die Erbringung reglementarischer (d. h. einklagbarer) Leistungen zu einer Unterstellung unter das FZG f\u00fchrt. Durch die Gew\u00e4hrung einklagbarer Anspr\u00fcche wechselt der patronale Wohlfahrtsfonds seinen Charakter von einer blossen Hilfseinrichtung (Art. 89bis ZGB) zur BVG-Einrichtung mit ausserobligatorischen Leistungsverpflichtungen. Er muss R\u00fcckstellungen f\u00fcr anwaltschaftliche Leistungen bilden, deren Angemessenheit durch einen Experten f\u00fcr die berufliche Vorsorge best\u00e4tigen lassen und jederzeitige finanzielle Sicherheit (Art. 65 BVG) gew\u00e4hrleisten. Die Ver\u00e4nderung ist schliesslich nicht vereinbar mit einem Urkundenwortlaut, der Ermessensleistungen vorsieht. Der Zweckartikel muss ebenfalls angepasst werden. Aus rechtlicher Sicht ist es also gar nicht m\u00f6glich, dass ein patronaler Wohlfahrtsfonds einklagbare reglementarische Leistungen erbringt. </p><p>Da Gelder aus patronaler Wohlfahrtsfondsvorsorge rechtlich verhaftet sind und nicht f\u00fcr Leistungen verwendet werden d\u00fcrfen, zu denen der Arbeitgeber rechtlich verpflichtet ist, ist weder eine direkte noch eine indirekte Tragung von (Arbeitgeber-)Beitr\u00e4gen an die AHV zulasten des Wohlfahrtsfonds gestattet. </p><p>Die Rechtsprechung zu Artikel\u00a05 AHVG hat die Bemessungsgrundlage der AHV bereits von direktem Entgelt f\u00fcr Arbeitsleistung auf weitere Leistungen in Zusammenhang mit dem Arbeitsverh\u00e4ltnis ausgedehnt. Die aktuelle Praxis erfasst nunmehr aber auch Leistungen, die nicht auf einem Arbeitsverh\u00e4ltnis, sondern auf einem Vorsorgeverh\u00e4ltnis beruhen, was unzul\u00e4ssig ist.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Unter dem Begriff \"patronale Wohlfahrtsfonds\" werden sehr heterogene Einrichtungen (\"Hilfseinrichtungen\") zusammengefasst, die - grunds\u00e4tzlich im Zusammenhang mit der beruflichen Vorsorge - ebenso verschiedenen Zwecken dienen. Sie k\u00f6nnen die Funktion von Arbeitgeberbeitragsreserven haben, deren Leistungen in die eigentlichen Vorsorgeeinrichtungen fliessen, ohne bereits einem bestimmten Versicherten zugeordnet zu sein. Sie k\u00f6nnen aber auch Leistungen zugunsten bestimmter Personen vorsehen, die im weiteren Sinn der beruflichen Vorsorge oder der F\u00fcrsorge dienen. Dazu geh\u00f6ren z. B. Leistungen zugunsten einer bestimmten versicherten Person zum Auskauf einer Rentenk\u00fcrzung bei vorzeitiger Pensionierung oder Leistungen im Zusammenhang mit Alter, Tod und Invalidit\u00e4t in H\u00e4rtef\u00e4llen. Es kann sich aber auch um Leistungen handeln, die vom Zweck der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge abweichen, wie m\u00f6gliche Beitr\u00e4ge an Ausbildungen. Schliesslich ist es m\u00f6glich, dass in einer solchen Stiftung neben Ermessensleistungen in einer internen Regelung f\u00fcr klar bestimmte F\u00e4lle Leistungen vorgesehen werden, auf die damit ein klagbarer Anspruch entsteht.</p><p>Als beitragspflichtiges Einkommen in der AHV gelten nach st\u00e4ndiger bundesgerichtlicher Rechtsprechung nicht nur das unmittelbare Entgelt f\u00fcr geleistete Arbeit, sondern grunds\u00e4tzlich s\u00e4mtliche Bez\u00fcge des Arbeitnehmers, die wirtschaftlich betrachtet mit dem Arbeitsverh\u00e4ltnis zusammenh\u00e4ngen. Generell werden von der AHV Zahlungen von Dritten, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverh\u00e4ltnis stehen, im gleichen Umfang von der Beitragspflicht erfasst wie Zahlungen, die der Arbeitgeber selber ausrichtet. Auch ein patronaler Wohlfahrtsfonds ist in diesem Sinn ein Dritter. Ebenso gelten die Ausnahmen von der AHV-Beitragspflicht wie bei direkten Zahlungen des Arbeitgebers, z. B. f\u00fcr Entsch\u00e4digungen in gewissem Umfang bei Betriebsschliessungen. In bestimmten F\u00e4llen erbringen zudem auch patronale Wohlfahrtsfonds Leistungen gem\u00e4ss einer internen Regelung und nicht nur nach Ermessen, insbesondere bei Teil- und Gesamtliquidationen, f\u00fcr welche die Aufsichtsbeh\u00f6rden auch bei diesen Stiftungen eigentliche Reglemente verlangen. Sobald Leistungen der patronalen Wohlfahrtsfonds gest\u00fctzt auf solche Regelungen ausbezahlt werden und den Arbeitnehmern so einen klagbaren Rechtsanspruch einr\u00e4umen, sind sie von der AHV-Beitragspflicht ausgenommen wie vergleichbare Leistungen von Vorsorgeeinrichtungen.</p><p>Der Bundesrat h\u00e4lt somit an seiner Antwort vom 5. Oktober 2006 auf die Interpellation der SVP-Fraktion (06.3562) fest. Nach seiner Ansicht ist keine neue Regelung zu schaffen, welche die Leistungen dieser patronalen Wohlfahrtsfonds unabh\u00e4ngig von ihrem unterschiedlichen Charakter \u00fcber die geltende Regelung hinaus von der AHV-Beitragspflicht ausnimmt. Eine solche Regelung w\u00fcrde gegen\u00fcber Zahlungen mit gleichem Charakter, die direkt vom Arbeitgeber oder einem anderen Dritten erfolgen, eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung zur Folge haben.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1173398400000)\/","SubmittedBy":"Baader Caspar","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1237507200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1690531550257)\/","SubmissionDate":"\/Date(1166572800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4715,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}