{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063816,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063816,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063816,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063816,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063816,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063816,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063816,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063816,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063816,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063816,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063816,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063816,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063816,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063816,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063816,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063816,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063816,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063816,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3816","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Gebirgslandepl\u00e4tze im Sachplan Luftfahrt. Auftrag des Bundesrates an das Bazl","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Es scheint, dass das Bazl die Anliegen der Umweltorganisationen und damit diejenigen von rund einer Million in der Schweiz ans\u00e4ssigen Mitglieder betreffend den Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) hinsichtlich der Gebirgslandepl\u00e4tze in den Wind schl\u00e4gt. Deshalb diese Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Wie gedenkt er sicherzustellen, dass sein Auftrag ernst genommen und auch ausgef\u00fchrt wird?</p><p>2. Wie gedenkt er sicherzustellen, dass die wichtigen und begr\u00fcndeten Anliegen des Umweltschutzes in die Teile I und IIIB des SIL hinsichtlich der Gebirgslandepl\u00e4tze aufgenommen werden?</p><p>3. Wie sehen der weitere Fahrplan und die Vorgehensweise des Bazl f\u00fcr die Verhandlungen um die Gebirgslandepl\u00e4tze aus, und f\u00fcr wann ist die Anh\u00f6rung der Umweltorganisationen geplant?</p>","ReasonText":"<p>Der Bundesrat hat mit der Verabschiedung der konzeptionellen Teile I bis IIIB des SIL hinsichtlich der Gebirgslandepl\u00e4tze folgenden Auftrag an das Bazl erteilt:</p><p>\"Das Netz der Gebirgslandepl\u00e4tze ist generell zu \u00fcberpr\u00fcfen. Durch gezielte Massnahmen soll die vom Flugbetrieb ausgehende Beeintr\u00e4chtigung der Schutzziele verhindert werden. Wo sich die Konflikte durch eine restriktive Nutzung nicht beseitigen lassen, sollen bestehende Gebirgslandepl\u00e4tze durch besser geeignete Stellen ersetzt werden. Generell zu \u00fcberpr\u00fcfen ist auch die Grundsatzfrage, ob und in welchem Ausmass das Heliskiing weiterbetrieben werden soll.\"</p><p>Durch die vom Landschaftskonzept Schweiz vorgegebenen Massnahmen sollte das Bazl ausserdem zur Ausscheidung von hochalpinen Ruhezonen verpflichtet werden.</p><p>\"In Zusammenarbeit mit dem VBS (Luftwaffe) sind im SIL einzelne hochalpine BLN-Gebiete (oder Teile davon), die sich besonders f\u00fcr die stille Erholung eignen, als Ruhezonen auszuscheiden. In diesen Gebieten sind den Verh\u00e4ltnissen angepasste Start-, Lande- oder \u00dcberflugsbeschr\u00e4nkungen zu erlassen. Zur Bestimmung geeigneter Gebiete sind vorerst Grundlagen und Beurteilungskriterien zu erarbeiten.\"</p><p>Dieser Auftrag erfolgte im Jahr 2001. Im August 2006 legte das Bazl einen Konzeptentwurf zur Vernehmlassung vor. Die Umweltorganisationen (Mountain Wilderness, WWF, Pro Natura, Schweizer Vogelschutz, Stiftung Landschaftsschutz) sowie der Schweizer Alpenclub SAC nahmen dazu Stellung. Der Bazl-Konzeptentwurf wurde von allen Organisationen mit Vehemenz abgelehnt und sachlich kritisiert.</p><p>Haupts\u00e4chliche Kritikpunkte sind:</p><p>- Der Entwurf bietet keinerlei Massnahmen zur Durchsetzung der Schutzziele, sondern will im Gegenteil die Partikularinteressen einzelner Helifirmen und Wintersportorte (Sektorenl\u00f6sung) f\u00f6rdern.</p><p>- Der Entwurf beantwortet mit keinem Wort die bundesr\u00e4tliche Grundsatzfrage nach dem Ausmass des Heliskiings.</p><p>- Der Entwurf enth\u00e4lt keinerlei objektive, sachliche und wissenschaftlich fundierte Grundlagen oder Bewertungskriterien f\u00fcr die Regelung des Flugbetriebes in BLN- oder anderen Schutzgebieten - Gebiete, die sich besonders f\u00fcr die stille Erholung eignen.</p><p>- Die an den Verhandlungen mit dem Bazl beteiligten Organisationen, die Stiftung Landschaftsschutz und der SAC, mussten ausserdem feststellen, dass im Entwurf keine ihrer Anliegen und Forderungen aufgenommen wurden, und dies trotz jahrelanger Diskussionen in den SIL-Arbeitsgruppen \"Heliskiing\" und \"Ruhezonen\".</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Im Oktober 2000 verabschiedete der Bundesrat den Konzeptteil des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL). Darin erteilte er u. a. dem Bundesamt f\u00fcr Zivilluftfahrt (Bazl) den Auftrag, die bestehenden Gebirgslandepl\u00e4tze zu \u00fcberpr\u00fcfen. Gem\u00e4ss den luftfahrtrechtlichen Grundlagen w\u00e4ren in der Schweiz 48 Gebirgslandepl\u00e4tze m\u00f6glich, bezeichnet sind derzeit deren 42.</p><p>1. Das Bazl hat unter Einbezug verschiedener Bundesstellen und Kantone sowie von verschiedenen Interessenverb\u00e4nden (Schweizerischer Alpenclub, Stiftung f\u00fcr Landschaftsschutz, Aeroclub der Schweiz, Swiss Helicopter Association) die Grundlagen f\u00fcr die detaillierte \u00dcberpr\u00fcfung der Gebirgslandepl\u00e4tze in einem Konzept zusammengefasst, welches vom Bundesrat am 27. Juni 2007 gutgeheissen wurde (SIL Teil III B6a - Gebirgslandepl\u00e4tze). Das Bazl wird demnach die Landepl\u00e4tze zusammengefasst in sechs regionalen Gruppen \u00fcberpr\u00fcfen. Dabei wird es alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Umwelt, Gesellschaft, Wirtschaft) angemessen ber\u00fccksichtigen. Insbesondere darf die Nutzung von Gebirgslandepl\u00e4tzen grunds\u00e4tzlich die Schutzziele in (Schutz-)Objekten gem\u00e4ss dem Bundesgesetz vom 1. Juli 1966 \u00fcber den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) und dem Jagdgesetz vom 20. Juni 1986 (JSG; SR 922.0) nicht beeintr\u00e4chtigen. Auch ausserhalb solcher Gebiete darf die Nutzung nicht zu einer \u00fcberm\u00e4ssigen Belastung von Raum und Umwelt f\u00fchren.</p><p>Konflikte zwischen bestehenden Gebirgslandepl\u00e4tzen und den Schutzzielen von NHG und JSG werden auf Stufe Objektblatt gel\u00f6st werden. Dabei sind \u00f6ffentliche Interessen h\u00f6her zu gewichten als private.</p><p>Grunds\u00e4tzlich hat sich das bestehende Netz der Gebirgslandepl\u00e4tze aus Sicht der Luftfahrt (Flugausbildung/Flugtraining) als zweckm\u00e4ssig erwiesen.</p><p>2. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das von ihm am 27. Juni 2007 verabschiedete Konzept die Anliegen des Umweltschutzes bei der \u00dcberpr\u00fcfung bzw. Festsetzung der Gebirgslandepl\u00e4tze in gen\u00fcgendem Mass ber\u00fccksichtigt.</p><p>Das verabschiedete Konzept sieht eine individuelle \u00dcberpr\u00fcfung der in Regionen zusammengefassten Gebirgslandepl\u00e4tze vor. In den Grunds\u00e4tzen h\u00e4lt das Konzept fest, dass bei Beeintr\u00e4chtigungen der Schutzziele aus dem NHG sowie dem JSG Nutzungsbeschr\u00e4nkungen f\u00fcr die Gebirgslandepl\u00e4tze festzulegen sind. Diese Einschr\u00e4nkungen sollen jedoch die Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung der Piloten angemessen ber\u00fccksichtigen. M\u00f6gliche Massnahmen sind beispielsweise zeitliche Verbote f\u00fcr die Nutzung der Landepl\u00e4tze, vorgeschriebene Flugrouten oder die Verschiebung von Landestellen (Verschiebung der Koordinaten eines Gebirgslandeplatzes um einige hundert Meter, grunds\u00e4tzlich innerhalb einer Region). Lassen sich Konflikte dadurch nicht ausr\u00e4umen, ist auch die Aufhebung oder bei entsprechendem Interesse der Kantone und Regionen der Ersatz eines Gebirgslandeplatzes m\u00f6glich.</p><p>Die Frage, auf welchen Pl\u00e4tzen und in welchem Umfang Heliskiing als touristisches Angebot zul\u00e4ssig bleiben soll, ist ebenfalls im Rahmen der individuellen \u00dcberpr\u00fcfung zu kl\u00e4ren. Grunds\u00e4tzlich hat sich der Bundesrat daf\u00fcr ausgesprochen, dass Heliskiing weiterhin als eine Form der touristischen Nutzung der Gebirgslandepl\u00e4tze erlaubt sein soll. Um einen Gebirgslandeplatz f\u00fcr Heliskiing nutzen zu k\u00f6nnen, verlangt der Bund k\u00fcnftig aber den Nachweis eines gesamttouristischen Interesses, etwa in Form eines entsprechenden regionalen Konzeptes.</p><p>3. Nach der Genehmigung des Konzepts durch den Bundesrat am 27. Juni 2007 beginnt jetzt die eigentliche \u00dcberpr\u00fcfung der Gebirgslandepl\u00e4tze, wobei die einzelnen Gebirgslandepl\u00e4tze regionenweise zusammengefasst und einzeln anhand der im Konzept festgelegten Grunds\u00e4tze \u00fcberpr\u00fcft werden. Dabei werden auch die zur L\u00f6sung oder Verminderung von Konflikten mit den Schutzzielen aus dem NHG sowie dem JSG n\u00f6tigen Massnahmen festgelegt. Das Vorgehen entspricht grunds\u00e4tzlich demjenigen zur Festlegung der SIL-Objektbl\u00e4tter von Flugpl\u00e4tzen. Die Umweltorganisationen wie auch die Vertreter von betroffenen Kantonen, Gemeinden und Nutzerorganisationen sowie Verb\u00e4nden sind direkt an diesem Prozess beteiligt. Vor der jeweiligen Genehmigung einer regionalen Serie von Gebirgslandepl\u00e4tzen durch den Bundesrat werden die betroffenen Kreise nochmals angeh\u00f6rt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1188345600000)\/","SubmittedBy":"Bernhardsgr\u00fctter Urs","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1191542400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690489080860)\/","SubmissionDate":"\/Date(1166572800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4715,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Raumplanung und Wohnungswesen"}}