{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063827,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063827,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063827,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063827,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063827,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063827,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063827,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063827,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063827,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063827,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063827,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063827,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063827,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063827,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063827,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063827,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063827,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063827,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3827","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"V\u00f6lkermord in Darfur. Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Welche M\u00f6glichkeit sieht der Bundesrat, dazu beizutragen, dass Verletzungen der Menschenrechte und des Kriegsv\u00f6lkerrechtes untersucht, die Schuldigen zur Verantwortung gezogen und die Opfer angeh\u00f6rt werden? Wie kann die Schweiz die Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofes vermehrt unterst\u00fctzen?</p><p>2. Was kehrte die Schweiz vor, um die von der Uno verh\u00e4ngten gezielten Sanktionen umzusetzen? Wie kann die Schweiz darauf hinwirken, dass der Uno-Sicherheitsrat gegen weitere Verantwortliche an der katastrophalen Lage der Menschen in Darfur gezielte Sanktionen verh\u00e4ngt? Wird die Schweiz in Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Staaten weiter gehende Massnahmen einleiten, falls der Uno-Sicherheitsrat - etwa wegen dem Verhalten von China und Russland - nicht bereit sein sollte, gegen weitere Verantwortliche an den Gr\u00e4ueltaten in Darfur gezielte Sanktionen zu verh\u00e4ngen? Wird der Bundesrat dabei auch eigene Erkenntnisse heranziehen?</p><p>3. Mit der \u00c4nderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches vom 13. Dezember 2002 stellte auch die Schweiz die Unverj\u00e4hrbarkeit von Verbrechen gegen die Menschlichkeit fest, sowie solche, die in schwerer Weise gegen den Schutz der Kriegsopfer gem\u00e4ss Genfer \u00dcbereinkommen verstossen. Zudem wird die M\u00f6glichkeit einer Strafverfolgung f\u00fcr im Ausland begangene Taten vorgesehen, falls der ausl\u00e4ndische T\u00e4ter im Ausland ein besonders schweres Verbrechen begangen hat, das von der internationalen V\u00f6lkergemeinschaft ge\u00e4chtet wird. Sind diese Bestimmungen auf die Verantwortlichen f\u00fcr die katastrophale Lage der Menschen in Darfur anwendbar? Welche Ermittlungen sind geplant?</p>","ReasonText":"<p>In der sudanesischen Region Darfur ereignet sich die gr\u00f6sste menschenrechtliche und humanit\u00e4re Katastrophe der Gegenwart. Zwischen 200 000 und 400 000 Menschen starben durch Gewalt, Hunger und Ersch\u00f6pfung. Weitere 2 Millionen Frauen, M\u00e4nner und Kinder verloren ihre Bleibe, gegen 4 Millionen k\u00f6nnen sich nicht selbst ern\u00e4hren. Die sudanesische Regierung arbeitet weiterhin mit den Janjawid-Milizen zusammen, die gezielt D\u00f6rfer \u00fcberfallen und pl\u00fcndern, Menschen vertreiben und t\u00f6ten sowie systematisch Frauen vergewaltigen.</p><p>Die Verbrechen in Darfur sind bisher straffrei begangen worden. Der Uno-Sicherheitsrat beschloss in seiner Resolution Nr. 1593 vom 31. M\u00e4rz 2005 gest\u00fctzt auf Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen, die Situation in Darfur dem Ankl\u00e4ger des Internationalen Strafgerichtshofes zu unterbreiten. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag leitete gegen die Verantwortlichen f\u00fcr die Menschenrechtsverletzungen in Darfur Ermittlungen ein und will bis Februar 2007 Anklage wegen der in Darfur begangenen Gr\u00e4ueltaten erheben. Am 25. April 2006 verh\u00e4ngte der Uno-Sicherheitsrat gegen zwei Rebellenf\u00fchrer, einen Anf\u00fchrer der Dschandschawid und einen ehemaligen Luftwaffen-Offizier, die an den Menschenrechtsverletzungen in Darfur Verantwortung tragen, ein Reiseverbot sowie das Einfrieren aller pers\u00f6nlichen Konten im Ausland. Der Kreis der Verantwortlichen an den Gr\u00e4ueltaten in Darfur ist jedoch viel umfangreicher.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die strafrechtliche Verfolgung der f\u00fcr die Gr\u00e4ueltaten in Darfur verantwortlichen Personen ist in erster Linie Sache der sudanesischen Beh\u00f6rden. Soweit diese dazu aber nicht willens oder in der Lage sind, geht die Zust\u00e4ndigkeit an den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) \u00fcber. Die Schweiz hat bereits im Herbst 2004 die Idee unterst\u00fctzt, dass der Sicherheitsrat die Situation in Darfur an den ICC \u00fcberweist. Gest\u00fctzt auf das Bundesgesetz \u00fcber die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof kann die Schweiz allf\u00e4llige Gesuche seitens des ICC an die Schweiz um Rechtshilfe und Zusammenarbeit vollst\u00e4ndig und ohne Verzug behandeln. Aus schweizerischer Sicht bildet die volle Unabh\u00e4ngigkeit und Untersuchungsfreiheit des ICC die beste Gew\u00e4hr daf\u00fcr, dass das Gericht seine wichtige Funktion zielgerichtet und effizient wahrnehmen kann. Seit der Einrichtung des ICC setzt sich die Schweiz mit Nachdruck daf\u00fcr ein.</p><p>2. Die Schweiz setzt Uno-Sanktionen gest\u00fctzt auf das Bundesgesetz vom 22. M\u00e4rz 2002 \u00fcber die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (Embargogesetz) um. Der Bundesrat f\u00fchrt die vom Sicherheitsrat angeordneten Sanktionen im Einzelnen auf dem Verordnungsweg aus. Im Fall des Sudan erliess der Bundesrat am 25. Mai 2005 in Ausf\u00fchrung der Sicherheitsratsresolutionen Nr. 1556 (2004) und Nr. 1591 (2005) die Verordnung \u00fcber Massnahmen gegen\u00fcber dem Sudan (SR 946.231.18). Deren Anhang wurde am 10. Mai 2006 um die in der Sicherheitsratsresolution Nr. 1672 vom 25. April 2006 erw\u00e4hnten vier Personen erg\u00e4nzt. Nach Auffassung des Bundesrates ist der Sicherheitsrat zurzeit die am besten geeignete und legitimierte Instanz, um im Fall des Sudan wirksame Sanktionen anzuordnen. Seine Entscheide sind v\u00f6lkerrechtlich verbindlich und geniessen eine universelle Autorit\u00e4t, welche anderen Organen fehlt. Die Schweiz wird sich im Rahmen der Uno daf\u00fcr engagieren, dass der internationale Druck auf die sudanesische Regierung aufrechterhalten bleibt.</p><p>3. Die Schweiz hat gewisse besonders schwere Verbrechen, darunter Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, schon seit Jahren f\u00fcr unverj\u00e4hrbar erkl\u00e4rt. Ausserdem erm\u00f6glicht das Strafgesetzbuch eine Strafverfolgung durch die Schweizer Strafverfolgungsbeh\u00f6rden bei Verbrechen, die im Ausland von Ausl\u00e4ndern begangen wurden. Dies betrifft insbesondere Verbrechen, zu deren Verfolgung sich die Schweiz international verpflichtet hat. Vorausgesetzt ist aber unter dem revidierten Strafgesetzbuch wie bisher, dass sich der T\u00e4ter in der Schweiz befindet und nicht ausgeliefert werden kann. Sollten diese Voraussetzungen zutreffen, so werden die Schweizer Strafverfolgungsbeh\u00f6rden Ermittlungen einleiten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1174003200000)\/","SubmittedBy":"Maury Pasquier Liliane","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1229644800000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8","Category":null,"Modified":"\/Date(1763111107500)\/","SubmissionDate":"\/Date(1166572800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4715,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik"}}