{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063866,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063866,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063866,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063866,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063866,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063866,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063866,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063866,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063866,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063866,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063866,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063866,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063866,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063866,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063866,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063866,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063866,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063866,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3866","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Asbest, Suva und Bundesgericht","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Seit mehreren Jahren untersucht die Turiner Staatsanwaltschaft den Tod italienischer Arbeiter, die an einem Mesotheliom oder an Lungenkrebs starben, nachdem sie in den Schweizer Werken der Eternit AG in Niederurnen/GL oder Payerne/VD arbeiteten. Nach einem ersten Rechtshilfegesuch im Jahr 2001 stellte die Turiner Staatsanwaltschaft 2004 ein erg\u00e4nzendes Ersuchen um Rechtshilfe, das von der Glarner Justiz, sp\u00e4ter auch vom Bundesgericht unterst\u00fctzt wurde. Dieses verpflichtete die Suva in einem Erlass vom 25. Oktober (nicht \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich), den italienischen Justizbeh\u00f6rden neue Unterlagen \u00fcber die Asbestopfer zur Verf\u00fcgung zu stellen. Mit diesem Erlass hat das Bundesgericht die Einsprache der Suva und der Eternit abgewiesen.</p><p>Die zu \u00fcberstellenden Unterlagen enthalten die pers\u00f6nlichen Daten und die Diagnose von 196 Angestellten der Eternit, f\u00fcr welche die Suva ein Dossier zum Thema Asbest er\u00f6ffnet hat (62 von ihnen sind erkrankt oder verstorben) sowie 367 Aktenst\u00fccke, welche die beiden Werke der Eternit betreffen. Diese Dokumente sollten es den italienischen Beh\u00f6rden erlauben, R\u00fcckschl\u00fcsse auf weitere Asbestopfer zu ziehen und das Verhalten der Verantwortlichen bei der Eternit AG  zu beurteilen.</p><p>Das Gesch\u00e4ft liegt nun beim Eidgen\u00f6ssischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), das von der Suva im Januar 2005 darum ersucht wurde, sich dem Begehren der italienischen Justiz nach Auslieferung der Unterlagen entziehen zu d\u00fcrfen. Die Suva beruft sich dabei auf Artikel\u00a01 des Bundesgesetzes \u00fcber internationale Rechtshilfe in Strafsachen, dessen Absatz\u00a01a - Pr\u00e4zisierung des \u00dcbersetzers - die Zusammenarbeit insofern einschr\u00e4nkt, als dabei \"den Hoheitsrechten, der Sicherheit, der \u00f6ffentlichen Ordnung oder anderen wesentlichen Interessen der Schweiz Rechnung zu tragen\" sei.</p><p>Solange die Entscheidung des EJPD, gegen die beim Bundesrat \u00fcbrigens Rekurs eingelegt werden kann, noch h\u00e4ngig ist, k\u00f6nnen die Unterlagen den italienischen Ermittlern nicht \u00fcberstellt werden.</p><p>Vor diesem Hintergrund fordere ich den Bundesrat auf, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>- Was gedenkt das EJPD zu unternehmen, um die Situation zu kl\u00e4ren und es zu erm\u00f6glichen, dass das Rechtsverfahren fortgesetzt werden kann?</p><p>- Gedenkt der Bundesrat, seine Haltung angesichts der erdr\u00fcckenden Beweise, die auf den Verantwortlichen der Eternit AG lasten, zu \u00fcberdenken und - wie es mehrere parlamentarische Vorst\u00f6sse bereits gefordert haben - den von Asbest belasteten Angestellten sowie den Asbestopfern endlich eine tats\u00e4chliche Unterst\u00fctzung zukommen zu lassen?</p><p>- H\u00e4lt es der Bundesrat nicht f\u00fcr angebracht, insbesondere die Vereinigung Caova (Comit\u00e9 d'Aide et d'Orientation des Victimes de l'Amiante), die sich seit Jahren f\u00fcr die Anliegen der betroffenen Angestellten einsetzt, zu unterst\u00fctzen?</p><p>- Auf welche Rechtsgrundlage st\u00fctzt sich das Bundesgericht, wenn es sein Urteil der \u00d6ffentlichkeit nicht zug\u00e4nglich macht?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Am 22. August 2003 bewilligte das Bundesgericht die Herausgabe von Unterlagen der Eternit (Schweiz) AG und der Suva an die Staatsanwaltschaft Turin, welche das durch Asbest verursachte Ableben von italienischen Arbeitnehmern in den Eternit-Werken in Niederurnen/GL und Payerne/VD untersucht. Mit Nachtragsersuchen vom 9. August 2004 ersuchte die Staatsanwaltschaft Turin um Edition weiterer Beweismittel bei der Suva. Diese erhob am 14. Januar 2005 beim Eidgen\u00f6ssischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) Beschwerde im Sinne von Artikel\u00a01a des Bundesgesetzes \u00fcber internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG; SR 351.1) und macht geltend, die weitere Gew\u00e4hrung von Rechtshilfe an Italien verletze wesentliche Interessen der Schweiz. Nachdem das Bundesgericht am 25. Oktober 2006 die Leistung der von der Staatsanwaltschaft Turin beantragten Rechtshilfe erneut bewilligt hatte, begann das Bundesamt f\u00fcr Justiz (BJ) mit der ihm vom EJPD \u00fcbertragenen Instruktion des Beschwerdeentscheides, welcher von der Suva letztinstanzlich an den Bundesrat weitergezogen werden kann.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:</p><p>1. Praxisgem\u00e4ss werden Beschwerden gem\u00e4ss Artikel\u00a01a des Bundesgesetzes \u00fcber internationale Rechtshilfe in Strafsachen erst instruiert, nachdem rechtskr\u00e4ftig \u00fcber die Gew\u00e4hrung von Rechtshilfe entschieden worden ist. Bei Ablehnung eines Rechtshilfegesuches w\u00fcrde eine solche Beschwerde n\u00e4mlich gegenstandslos. Nachdem das Bundesgericht die Gew\u00e4hrung der von Italien beantragten Rechtshilfe am 25. Oktober 2006 bewilligt hatte, begann das Bundesamt f\u00fcr Justiz unverz\u00fcglich mit der Instruktion des Beschwerdeentscheides.</p><p>2./3. Alle damit befassten Instanzen sind sich der Bedeutung des vorliegenden Falles bewusst. Der Bundesrat bedauert das Schicksal aller Menschen, welche durch den Kontakt mit Asbest ihre Gesundheit einb\u00fcssten oder gar deswegen verstarben. Dieses Rechtshilfeverfahren bietet indessen keinen Anlass, \u00fcber die Unterst\u00fctzung von Asbestopfern und deren Vereinigungen zu entscheiden.</p><p>4. Der Entscheid \u00fcber den Umfang der Publikation seiner Urteile liegt im Ermessen des Bundesgerichts. Zum Zeitpunkt der Ausf\u00e4llung des Urteils vom 25. Oktober 2006 richtete sich die Ver\u00f6ffentlichung von Bundesgerichtsentscheiden nach Artikel\u00a018 des Reglements f\u00fcr das Schweizerische Bundesgericht vom 14. Dezember 1978 (SR 173.111.1), wonach jede Abteilung bestimmt, welche ihrer Entscheidungen in die amtliche Sammlung aufzunehmen sind. Auf Gesuch hin gibt das Bundesgericht grunds\u00e4tzlich auch nicht ver\u00f6ffentlichte Urteile bekannt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1171411200000)\/","SubmittedBy":"Huguenin Marianne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1229644800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690526725553)\/","SubmissionDate":"\/Date(1166572800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4715,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Gesundheit"}}