{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063878,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063878,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063878,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063878,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063878,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063878,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063878,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063878,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063878,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063878,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063878,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063878,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063878,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063878,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063878,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063878,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063878,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063878,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3878","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Ablehnung des Staatsvertrages Schweiz-Deutschland bez\u00fcglich des Flughafens Z\u00fcrich. Folgen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Es sind nun \u00fcber drei Jahre her, seit nach langem Hin und Her das eidgen\u00f6ssische Parlament den Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland bez\u00fcglich der Anfl\u00fcge auf den Flughafen Kloten abgelehnt hat. Damals wurde das F\u00fcr und Wider des Vertrages heftig diskutiert, und die Parlamentarier wurden aus der Bev\u00f6lkerung mit Zuschriften eingedeckt, die vornehmlich aus den Flughafen-S\u00fcdgemeinden stammten und zur Ablehnung des Vertrages aufforderten. </p><p>Nun, nach \u00fcber drei Jahren, ist es Zeit, die Auswirkungen der Ablehnung des Staatsvertrages auf die Bev\u00f6lkerung aufgrund der Fakten - und nicht nur aufgrund von Annahmen und Prognosen - zu bilanzieren und den Vergleich zu ziehen, wie heute die Belastung der Bev\u00f6lkerung tats\u00e4chlich ist und wie sie gewesen w\u00e4re mit einer Zustimmung der Schweiz zum Staatsvertrag. </p><p>Es stellen sich somit folgende Fragen: </p><p>1. Hat die Ablehnung des Staatsvertrages nun mehr Vorteile oder Nachteile f\u00fcr die Schweiz gebracht? </p><p>2. Worin sieht der Bundesrat die Vor-, worin die Nachteile? </p><p>3. Wie sieht die Belastungssituation insbesondere im S\u00fcden des Flughafens heute im Allgemeinen aus? </p><p>4. Insbesondere: Zu welchen Tageszeiten werden heute S\u00fcdanfl\u00fcge auf den Flughafen Kloten durchgef\u00fchrt (bitte getrennt nach Werk- und Wochenend- bzw. Feiertagen), und zu welchen Tageszeiten h\u00e4tten gem\u00e4ss Staatsvertrag solche S\u00fcdanfl\u00fcge durchgef\u00fchrt werden m\u00fcssen (bitte wiederum getrennt nach Werk- und Wochenendtagen)? </p><p>5. Ist die Annahme richtig, dass die Bev\u00f6lkerung im S\u00fcden des Flughafens gem\u00e4ss Staatsvertrag wesentlich weniger Belastungszeiten pro Woche aus dem Anflugverkehr auf Kloten h\u00e4tte erdulden m\u00fcssen? Wenn ja, um wie viel weniger? </p><p>6. Haben sich die Hoffnungen der Staatsvertragsgegner erf\u00fcllt, wonach die einseitige Anflugsbeschr\u00e4nkung durch Deutschland auf dem Rechtsweg wieder wegzubringen sein w\u00fcrde? Wenn nein, welche Verfahren sind angehoben worden, wie ist deren Stand, und welchen Erfolg haben sie bisher gebracht? </p><p>7. Falls die Rechtsverfahren bislang erfolglos f\u00fcr die Schweiz verlaufen sein sollten: Welche Erfolgschancen glaubt der Bundesrat auf dem Rechtsweg noch zu haben?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Nach einer jahrelang andauernden Auseinandersetzung \u00fcber die Anflugsituation \u00fcber S\u00fcddeutschland k\u00fcndigte Deutschland die seit 1984 g\u00fcltige Verwaltungsvereinbarung, welche die An- und Abfl\u00fcge \u00fcber s\u00fcddeutschem Gebiet regelte. Dem in der Folge ausgehandelten Staatsvertrag verweigerte das Parlament die Zustimmung. Als Konsequenz f\u00fchrte Deutschland einseitige Massnahmen in Form von Sperrzeiten ein. Die Schweiz ist nun einerseits daran, gemeinsam mit Deutschland f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Flugsicherung eine neue Regelung zu erarbeiten. \u00dcber die An- und Abflugverfahren laufen andererseits zurzeit Gespr\u00e4che mit Deutschland, mit dem Ziel, eine f\u00fcr beide Seiten bessere L\u00f6sung zu erarbeiten.</p><p>1. Der Bundesrat nahm die abweichende Haltung des Parlamentes als eine neue Tatsache zur Kenntnis und bem\u00fcht sich, in der zwischenzeitlich eingetretenen Situation die Landesinteressen bestm\u00f6glich wahrzunehmen, ohne sich in Bewertungen \u00fcber Vergangenes zu verlieren. Verglichen mit der gegenw\u00e4rtigen Situation w\u00e4re der Staatsvertrag vorteilhafter gewesen. Nach der Ablehnung des Staatsvertrages standen die R\u00fcck\u00fcbernahme der Flugsicherung im s\u00fcddeutschen Luftraum und weitere Einschr\u00e4nkungen, die den Betrieb des Flughafens massiv erschwert h\u00e4tten, zur Diskussion. Beides konnte verhindert werden. Zudem haben die laufenden Gespr\u00e4che mit Deutschland zum Ziel, eine f\u00fcr beide Seiten gegen\u00fcber dem heutigen Zustand bessere L\u00f6sung zu finden. </p><p>2. Der Hauptnachteil der heutigen Situation ist die fehlende Rechts- und Planungssicherheit. Die f\u00fcr den Betrieb des Flughafens Z\u00fcrich wichtigen Rahmenbedingungen bez\u00fcglich der Nutzung des s\u00fcddeutschen Luftraums sind nach wie vor nicht rechtssicher definiert. Daher konnte bis heute noch nicht festgelegt werden, wo die An- und Abfl\u00fcge langfristig durchgef\u00fchrt werden sollen und wie die L\u00e4rmbelastung aussehen wird. Die Besiedlung direkt um den Flughafen Z\u00fcrich hat sich deshalb weiter verdichtet. Dadurch wird der Flughafen in seinen Entwicklungsm\u00f6glichkeiten beeintr\u00e4chtigt. Ein weiterer bedeutender Nachteil liegt im Vertrauensverlust der Bev\u00f6lkerung, was vor allem daran liegt, dass nach dem Erlass der einseitigen Massnahmen durch Deutschland eine kurzfristige \u00c4nderung des Betriebsreglementes n\u00f6tig wurde, um den Betrieb des Flughafens aufrechterhalten zu k\u00f6nnen. </p><p>Der Staatsvertrag h\u00e4tte die Flugsicherung samt Abgeltung auf zwischenstaatlicher Ebene geregelt. Diese Frage muss nun mit Deutschland neu geregelt werden, was aufgrund der Bestrebungen zur Neudefinition der Luftraumbl\u00f6cke im Rahmen des \"single European sky\" und der Privatisierungsbestrebungen f\u00fcr die deutsche Flugsicherungsbeh\u00f6rde schwieriger geworden ist. Insbesondere die Abgeltungsfrage ist \u00e4usserst komplex. Die fehlende Abgeltung f\u00fcr einen Teil der Leistungen im s\u00fcddeutschen Luftraum stellt f\u00fcr Skyguide eine erhebliche Schwierigkeit dar. Weil kein Staatsvertrag besteht, muss f\u00fcr die An- und Abfl\u00fcge \u00fcber s\u00fcddeutschem Gebiet mit Deutschland auf der Grundlage des schweizerischen SIL-Prozesses (Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt) nach L\u00f6sungen gesucht werden, die f\u00fcr alle Beteiligten Verbesserungen bringen. </p><p>3. und 4. Nach dem Erlass der einseitigen Massnahmen durch Deutschland musste das Betriebsreglement des Flughafens Z\u00fcrich entsprechend angepasst werden, damit der Flughafenbetrieb aufrechterhalten werden konnte. Dies hatte die Einf\u00fchrung von S\u00fcdanfl\u00fcgen zwischen 06.00 und 07.00 Uhr wochentags sowie zwischen 06.00 und 09.00 Uhr an Wochenenden und Feiertagen zur Folge. Zus\u00e4tzliche Ostanfl\u00fcge wurden ab 21.00 Uhr wochentags und ab 20.00 Uhr am Wochenende eingef\u00fchrt. Gelegentlich m\u00fcssen auch am Abend wetterbedingt Anfl\u00fcge von S\u00fcden her gef\u00fchrt werden.</p><p>Die Einschr\u00e4nkungen an den Wochenenden unterscheiden sich nicht von denen, die im Staatsvertrag vorgesehen waren. Wochentags jedoch w\u00e4ren S\u00fcdanfl\u00fcge zwischen 06.00 und 07.00 Uhr nicht n\u00f6tig gewesen. Auch Ostanfl\u00fcge in den Abendstunden zwischen 21.00 und 22.00 Uhr w\u00e4ren nicht eingef\u00fchrt worden.</p><p>W\u00e4hrend die einseitigen Massnahmen keine zahlenm\u00e4ssigen Beschr\u00e4nkungen enthalten, sah der Staatsvertrag eine Beschr\u00e4nkung der Bewegungen \u00fcber S\u00fcddeutschland auf unter 100 000 pro Jahr vor.</p><p>Insgesamt w\u00e4ren mit dem Staatsvertrag wochentags weder morgendliche S\u00fcdanfl\u00fcge noch abendliche Ostanfl\u00fcge vor 22.00 Uhr erforderlich gewesen.</p><p>5. 2005 erfolgten etwa 102 000 Anfl\u00fcge \u00fcber Deutschland. Aufgrund der deutschen Verordnung wurden von Osten oder S\u00fcden her je etwa 10 000 Anfl\u00fcge gef\u00fchrt. Bei den gem\u00e4ss Staatsvertrag zul\u00e4ssigen 100 000 Anfl\u00fcgen \u00fcber Deutschland l\u00e4sst sich bez\u00fcglich der Verteilung der dar\u00fcber hinausgehenden Anfl\u00fcge nur spekulieren, da sie vom zu erstellenden Betriebskonzept abh\u00e4ngig gewesen w\u00e4ren. Auf jeden Fall h\u00e4tte in den Randstunden unter der Woche mehr Spielraum f\u00fcr eine andere Verteilung bestanden.</p><p>6. Die Schweiz hat am 10. Juni 2003 bei der Europ\u00e4ischen Kommission Beschwerde gegen die einseitigen Massnahmen Deutschlands erhoben. Sie wurde am 5. Dezember 2003 abgelehnt. Die Schweiz f\u00fchrte daraufhin eine Nichtigkeitsklage beim Europ\u00e4ischen Gerichtshof. Das Verfahren ist derzeit noch h\u00e4ngig.</p><p>7. Die Rechtsverfahren laufen weiter. Die Schweiz legt allerdings das Schwergewicht auf eine Verhandlungsl\u00f6sung zwischen Bern und Berlin. Zugleich geht es um eine Verst\u00e4rkung und Vertiefung des gemeinsamen Lebens- und Wirtschaftsraums in der grenz\u00fcberschreitenden Region.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1175040000000)\/","SubmittedBy":"Aeschbacher Ruedi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1229644800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690486564940)\/","SubmissionDate":"\/Date(1166572800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4715,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}