{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063879,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063879,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063879,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063879,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063879,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063879,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063879,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063879,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063879,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063879,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063879,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063879,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063879,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063879,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063879,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063879,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063879,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063879,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3879","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Ber\u00fccksichtigung der Interessen der KMU im Finanzmarktaufsichtsgesetz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Interessen der Klein- und Mittelbetriebe (KMU) im Entwurf zum Bundesgesetz \u00fcber die eidgen\u00f6ssische Finanzmarktaufsicht (Finmag) wie folgt zu ber\u00fccksichtigen: </p><p>Artikel\u00a07 Absatz\u00a02 ist mit folgendem Zusatz zu erg\u00e4nzen:</p><p>\"b. Die Interessen der KMU\". </p><p>Artikel\u00a09 Absatz\u00a02 ist mit folgendem Satz zu erg\u00e4nzen: </p><p>\"Mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrates muss in leitender Stellung in einem KMU t\u00e4tig gewesen sein.\"</p>","ReasonText":"<p>Im Entwurf zum Finanzmarktaufsichtsgesetz sind bislang die besonderen Verh\u00e4ltnisse der KMU nicht ausreichend ber\u00fccksichtigt. KMU werden von der Regulierung oft st\u00e4rker betroffen als grosse Unternehmen, da sie nicht \u00fcber die gleiche administrative Organisation verf\u00fcgen wie diese. Insbesondere f\u00fcr Unternehmen mit bis zu zehn Besch\u00e4ftigten, welche rund 90 Prozent aller Betriebe umfassen, ist aufgrund der knappen personellen Ressourcen die Bew\u00e4ltigung von administrativen Auflagen im Verh\u00e4ltnis zur Unternehmensgr\u00f6sse mit einer \u00fcberproportionalen Belastung verbunden. </p><p>Die Finanzdienstleistungsbranche ist generell gepr\u00e4gt von eher gr\u00f6sseren Unternehmen. Im Bereich der Verm\u00f6gensverwaltung gibt es aber neben den Grossbanken und einzelnen Privatbanken \u00fcber 5000 KMU als unabh\u00e4ngige Verm\u00f6gensverwalter, Treuh\u00e4nder, Rechtsanw\u00e4lte und Notare. Damit stellen die KMU die grosse Mehrheit der im Finanzdienstleistungsbereich t\u00e4tigen Betriebe. Die Notwendigkeit einer effektiven Finanzmarktaufsicht wird selbstverst\u00e4ndlich auch f\u00fcr die KMU nicht bestritten. Sie beeinflusst nicht unwesentlich die internationale Wettbewerbsf\u00e4higkeit. Sowohl bei der Rechtsetzung als auch beim Vollzug ist den besonderen Bed\u00fcrfnissen der KMU Rechnung zu tragen. </p><p>Zu Recht vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass in Zukunft Kosten-Nutzen-\u00dcberlegungen systematisch in die Beurteilung von Regulierungsprojekten einfliessen m\u00fcssen. Damit k\u00f6nnen die Entscheidungsgrundlagen zur Beurteilung von Eignung, Erforderlichkeit und Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit vertieft werden. Dies erlaubt, das richtige Mass an Regulierung f\u00fcr eine konkrete Problemstellung zu finden. Es bedarf daher einer expliziten Erw\u00e4hnung der Ber\u00fccksichtigung der Interessen der KMU bei den Regulierungsgrunds\u00e4tzen. Dies entspricht nicht zuletzt auch der st\u00e4ndigen Politik des Bundesrates, welche in allen Bereichen der Gesetzgebung und des Vollzuges mit geeigneten Massnahmen zur administrativen Entlastung in den KMU beitragen will. </p><p>Der Bundesrat will der Finma eine zeitgem\u00e4sse F\u00fchrungsstruktur verleihen. Da die Finma eine \u00e4usserst anspruchsvolle Aufgabe zu erf\u00fcllen hat, ist es von grosser Bedeutung, ihr eine einfache, funktionst\u00fcchtige sowie effiziente F\u00fchrungsstruktur vorzugeben. Die strategische Steuerung sowie die Aufsicht \u00fcber die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung wird dabei von einem Verwaltungsrat wahrgenommen. Damit die Vorgaben f\u00fcr eine angemessene Regulierung auch in die Praxis umgesetzt werden k\u00f6nnen, ist es daher wichtig, dass die speziellen Belange der KMU direkt im Verwaltungsrat als dem strategischen F\u00fchrungs- und Aufsichtsorgan vertreten sind. Die unmittelbare Mitwirkung eines Vertreters bzw. einer Vertreterin der KMU soll explizit im Gesetz erw\u00e4hnt werden. Damit wird sichergestellt, dass diese Absicht auch konkret umgesetzt wird.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Antrag zu Artikel\u00a07 Finmag: Der Bundesrat anerkennt, dass die Anliegen der kleineren und mittleren Betriebe (KMU) bei der Regulierung der Finma ber\u00fccksichtigt werden m\u00fcssen. Der beantragte Zusatz in Artikel\u00a07 Absatz\u00a02 Finmag ist jedoch nicht n\u00f6tig, da die Ber\u00fccksichtigung der Interessen der KMU bereits im vorgeschlagenen Wortlaut enthalten ist. Gem\u00e4ss Artikel\u00a07 Absatz\u00a02 Finmag reguliert die Finma nur, soweit dies mit Blick auf die Aufsichtsziele n\u00f6tig ist. Dabei ber\u00fccksichtigt sie insbesondere die Kosten, die den Beaufsichtigten durch die Regulierung entstehen (Bst. a), sowie die unterschiedlichen Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeiten und Risiken der Beaufsichtigten (Bst. c). Aus den Buchstaben a und c geht hervor, dass den Besonderheiten der Beaufsichtigten Rechnung zu tragen ist. Dabei kann unter anderem auf die Gr\u00f6sse, die Art der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit und die Risiken der verschiedenen Beaufsichtigten R\u00fccksicht genommen werden. Sofern die Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeiten und Risiken der KMU von denjenigen gr\u00f6sserer Beaufsichtigter abweichen, wird die Finmag bereits gest\u00fctzt auf den bestehenden Wortlaut bestrebt sein, differenzierte L\u00f6sungen zu treffen. </p><p>Antrag zu Artikel\u00a09 Finmag: Der Bundesrat weist darauf hin, dass sich die Vorlage in der parlamentarischen Beratung befindet und es Sache des Parlamentes ist, zu entscheiden, ob und, wenn ja, welche Interessengruppe es zu ber\u00fccksichtigen gilt. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es nicht opportun ist, einer Interessengruppe in Artikel\u00a09 Finmag ein solches Gewicht zu geben. Es g\u00e4be noch zahlreiche weitere wichtige Interessengruppen auf dem Finanzplatz zu erw\u00e4hnen. Mit zu detaillierten Vorschriften wird dem Bundesrat die Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten unn\u00f6tig erschwert, da das sieben- bis neunk\u00f6pfige Gremium auch noch die Anforderungen der Fachkunde und der Unabh\u00e4ngigkeit erf\u00fcllen muss. Der Bundesrat ben\u00f6tigt bei der Rekrutierung dieses Gremiums einen gewissen Handlungsspielraum, der nicht durch allzu viele zwingende Bestimmungen eingeengt werden soll. Bei der Wahl des Verwaltungsrats wird sich der Bundesrat an den allgemeinen Grunds\u00e4tzen des Berichts vom 13. September 2006 zur Auslagerung und Steuerung von Bundesaufgaben (Corporate-Governance-Bericht; BBl 2006 8233) orientieren, wonach der Verwaltungsrat \u00fcber das n\u00f6tige fachliche und betriebliche Wissen verf\u00fcgen muss, um seine Funktion verantwortungsgem\u00e4ss aus\u00fcben zu k\u00f6nnen (BBl 2006 8269).</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1173398400000)\/","SubmittedBy":"Engelberger Edi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1237507200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690550545610)\/","SubmissionDate":"\/Date(1166572800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4715,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen"}}