{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063884,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063884,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063884,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063884,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063884,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063884,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063884,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063884,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063884,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063884,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063884,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063884,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063884,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063884,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063884,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063884,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063884,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063884,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3884","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Keine kommerzielle Pornografie auf Handys","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzentwurf (Erg\u00e4nzung von Art. 197 StGB) vorzulegen, welcher das Anbieten und die kommerzielle, also direkt oder indirekt auf die Erzielung eines Gewinnes gerichtete Verbreitung von pornografischen Bildern (einzelne Bilder oder Bildabfolgen) \u00fcber Fernmeldeeinrichtungen unter Strafe stellt.</p><p>Eventualiter wird der Bundesrat beauftragt, die Verordnung \u00fcber Fernmeldedienste zu \u00e4ndern und Anbieter von Diensten der Grundversorgung zu verpflichten, alle Verbindungen zu kommerziellen Mehrwertdiensten mit erotischen oder pornografischen Inhalten f\u00fcr Personen unter 16 Jahren zu sperren sowie Mehrwertdienstleister zu verpflichten, keine erotische oder pornografische Inhalte an Personen unter 16 Jahren zu \u00fcberlassen.</p>","ReasonText":"<p>Kinder und Jugendliche sind in ihrer ungest\u00f6rten sexuellen Entwicklung zu sch\u00fctzen. Diesem Ziel dient insbesondere Artikel\u00a0197 Ziffer 1 StGB.</p><p>Es hat sich jedoch gezeigt, dass die gesetzlichen Grundlagen f\u00fcr die Verwirklichung des angestrebten Schutzes von Kindern und Jugendlichen nicht ausreichen.</p><p>Mit der modernen Fernmeldetechnologie ist es unm\u00f6glich geworden, den Empf\u00e4ngerkreis zu bestimmen und zu begrenzen. Kinder und Jugendliche haben freien Zugriff auf alle Angebote und Verbreitungen. Um sie wirksam in ihrer Entwicklung zu sch\u00fctzen, ist es notwendig, das Anbieten und Verbreiten von Pornografie \u00fcber Fernmeldeeinrichtungen grunds\u00e4tzlich zu verbieten. Mit meiner Motion peile ich speziell die sogenannten \"Mehrwertdienste\" an, die das Abrufen von pornografischen Bildern und Bildabfolgen vorab mit dem Handy erm\u00f6glichen.</p><p>Soweit es m\u00f6glich ist, die Empf\u00e4ngerkreise zu bestimmen, kann das absolute Verbot gelockert und auf seinen urspr\u00fcnglichen Zweck, n\u00e4mlich den Schutz von Personen unter 16 Jahren, reduziert werden. Die Bestimmung des Empf\u00e4ngerkreises kann entweder durch die Identifikation des Kunden durch den Fernmeldedienstleister oder durch Alterskontrollen durch den Mehrwertdienstleister erfolgen. Beide Dienstleistungsgruppen haben sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugriff auf erotische oder pornografische Inhalte haben, was entsprechende Anpassungen der Fernmeldegesetzgebung bedingt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Gem\u00e4ss Artikel\u00a0197 Ziffer 1 StGB macht sich strafbar, wer unter 16-j\u00e4hrigen Jugendlichen pornografische Darstellungen zug\u00e4nglich macht oder anbietet - und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob der T\u00e4ter dabei kommerzielle Absichten verfolgt und welche technologische Infrastruktur (Telefon, Internet, Fernsehen usw.) er dabei benutzt. Erfasst werden s\u00e4mtliche Aktivit\u00e4ten, durch welche unter 16-j\u00e4hrigen Personen bewusst die M\u00f6glichkeit einger\u00e4umt wird, in Kontakt mit Pornografie zu kommen, sei es auch durch deren eigenes Zutun. Das Angebot an einen unbestimmten Personenkreis gen\u00fcgt, sofern nicht wirksame Massnahmen getroffen werden, um auszuschliessen, dass auch unter 16-J\u00e4hrige davon Gebrauch machen k\u00f6nnen (vgl. BGE 131 IV 67 und BGE 119 IV 151 in Bezug auf Tonaufnahmen). Wer also vors\u00e4tzlich als Mehrwertdienste-Anbieter \u00fcber f\u00fcr erotische oder pornografische Mehrwertdienste vorgesehene Nummern pornografische Bilder, Filme oder Texte ohne Vorpr\u00fcfung des Alters des Kunden \u00fcber das Mobiltelefon frei abrufbar macht, handelt illegal. Auch das Vorschalten eines Warnhinweises befreit nicht von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit nach Artikel\u00a0197 Ziffer 1 StGB (BGE 131 IV 71). Es ist daher Aufgabe der zust\u00e4ndigen kantonalen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden, solche Machenschaften soweit m\u00f6glich zu unterbinden.</p><p>Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass der Eventualantrag des Motion\u00e4rs, Mehrwertdienste-Anbieter im Rahmen einer Revision der Fernmeldegesetzgebung explizit zu verpflichten, keine pornografischen Inhalte an Personen unter 16 Jahren zu \u00fcberlassen, keine Verbesserung der aktuellen Situation bringen w\u00fcrde, da sich dieses Verbot bereits aus Artikel\u00a0197 Ziffer 1 StGB ableiten l\u00e4sst.</p><p>Eine Verpflichtung f\u00fcr die Anbieter von Fernmeldediensten, Angebote zu Mehrwertdiensten mit Sex-Inhalten f\u00fcr Personen unter 16 Jahren generell zu sperren, ist nur dort praktikabel, wo das Handy-Abonnement des Kunden auf den Namen des Jugendlichen l\u00e4uft. F\u00fcr diese F\u00e4lle sieht der Entwurf der in Revision befindlichen Verordnung \u00fcber Fernmeldedienste (FDV; SR 784.101.1) explizit eine entsprechende Sperrpflicht vor. Im Regelfall stammen die fraglichen Inhalte jedoch nicht direkt von Mehrwertdienste-Anbietern, sondern von schwer zu kontrollierenden (ausl\u00e4ndischen) Angeboten aus dem Internet. Eine Sperrung w\u00e4re zudem gerade in den h\u00e4ufigen F\u00e4llen wirkungslos, wo sich Jugendliche ohne Beteiligung von Anbietern von Fernmeldediensten Pornografie auf ihre Mobiltelefone laden - sei dies per Kamera (\u00fcber den PC-Bildschirm oder aus Zeitschriften) oder direkt von anderen Mobiltelefonen oder Computern (\u00fcber Kabel, Infrarotschnittstelle oder Bluetooth). Soweit Jugendliche Mobiltelefone gebrauchen, die ihnen von ihren Eltern zur Verf\u00fcgung gestellt werden, sollte es weiterhin den Eltern \u00fcberlassen werden, ob sie ihr Handy f\u00fcr entsprechende Mehrwertdienste sperren lassen m\u00f6chten. Denn gem\u00e4ss Artikel\u00a031 FDV sind Anbieter von Fernmeldediensten bereits heute verpflichtet, ihren Kunden die M\u00f6glichkeit anzubieten, die Verbindung zu kostenpflichtigen Mehrwertdiensten mit erotischen oder pornografischen Inhalten (0906-Nummern bzw. Kurznummern f\u00fcr SMS und MMS) unentgeltlich zu sperren. Die Einhaltung der obenerw\u00e4hnten verwaltungsrechtlichen Sperrpflichten kann n\u00f6tigenfalls mit den aufsichtsrechtlichen Mitteln gem\u00e4ss den Artikeln 58 und 60 des Fernmeldegesetzes (SR 784.10) durchgesetzt werden.</p><p>Es ist festzuhalten, dass beim Umgang mit Pornografie ein absoluter Jugendschutz nicht gew\u00e4hrleistet und durchgesetzt werden kann. Eine wesentliche Verbesserung des Jugendschutzes kann auch nicht dadurch erreicht werden, dass in Erg\u00e4nzung zum bestehenden allgemeinen Verbot von harter Pornografie das kommerzielle Anbieten und Verbreiten von weicher Pornografie \u00fcber Fernmeldedienste - wie dies die Motion verlangt - generell verboten wird. Vielmehr w\u00e4re es unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig, zum Zwecke des Jugendschutzes auch s\u00e4mtlichen Erwachsenen den Zugang zu weicher Pornografie per se zu verunm\u00f6glichen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1172016000000)\/","SubmittedBy":"Schweiger Rolf","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1339632000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|34","Category":null,"Modified":"\/Date(1750808266643)\/","SubmissionDate":"\/Date(1166572800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4715,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Medien und Kommunikation"}}