{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063887,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063887,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063887,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063887,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063887,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063887,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063887,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063887,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063887,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063887,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063887,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063887,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063887,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063887,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063887,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063887,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20063887,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20063887,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"06.3887","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Waffenlieferung nach Indien trotz Menschenrechtsverletzungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Welche Informationen hatte der Bundesrat bei seinem Entscheid vom 15. Dezember 2006, die Ausfuhr von 140 Sturmgewehren mit Zubeh\u00f6r und Ersatzteilen im Wert von 510 000 Franken zu bewilligen, bez\u00fcglich der Menschenrechtslage in Indien?</p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat diese Informationen in Bezug auf die Menschenrechtsverletzungen, welche die Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission des Nationalrates (GPK-N) in ihrem Bericht vom 7. November 2006 (Vollzug der Kriegsmaterialgesetzgebung: Entscheide des Bundesrates vom 29. Juni 2005 sowie die Wiederausfuhr von Panzerhaubitzen nach Marokko, S. 12) anf\u00fchrt?</p><p>3. Wie beurteilt der Bundesrat die Empfehlung der GPK-N, \"bei seinen Entscheidungen .... gem\u00e4ss Kriegsmaterialgesetzgebung dem Kriterium der Menschenrechtslage im betroffenen Land ein gr\u00f6sseres Gewicht beizumessen\" (a.a.O., S. 8)?</p><p>4. Beurteilt der Bundesrat in Bezug auf die Menschenrechtslage Waffenausfuhren unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um Verteidigungswaffen (wie Fliegerabwehrkanonen) oder um Waffen geht, die auch f\u00fcr Angriffe oder Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden k\u00f6nnen (wie Sturmgewehre)?</p><p>5. Wie beurteilt der Bundesrat Indien als Nuklearmacht, welche weder dem Kernwaffensperrvertrag noch dem Kernwaffenteststoppvertrag beigetreten ist?</p><p>6. H\u00e4lt er dieses Verhalten Indiens gegen\u00fcber der Staatengemeinschaft, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung des V\u00f6lkerrechtes, f\u00fcr unbedenklich?</p>","ReasonText":"<p>Die in Artikel\u00a022 KMG (SR 514.51; die Herstellung, die Vermittlung, die Ausfuhr und die Durchfuhr von Kriegsmaterial f\u00fcr Empf\u00e4nger im Ausland werden bewilligt, wenn dies dem V\u00f6lkerrecht, den internationalen Verpflichtungen und den Grunds\u00e4tzen der schweizerischen Aussenpolitik nicht widerspricht) festgelegten Bewilligungskriterien werden in der KMV konkretisiert. Laut Artikel\u00a05 KMV (SR 514.511; Bewilligungskriterien f\u00fcr Auslandsgesch\u00e4fte; bei der Bewilligung von Auslandsgesch\u00e4ften und des Abschlusses von Vertr\u00e4gen nach Art. 20 KMG sind zu ber\u00fccksichtigen: a. die Aufrechterhaltung des Friedens, der internationalen Sicherheit und der regionalen Stabilit\u00e4t; b. die Situation im Innern des Bestimmungslandes; namentlich sind zu ber\u00fccksichtigen die Respektierung der Menschenrechte und der Verzicht auf Kindersoldaten; c. die Bestrebungen der Schweiz im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit; d. das Verhalten des Bestimmungslandes gegen\u00fcber der Staatengemeinschaft, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung des V\u00f6lkerrechtes; e. die Haltung der L\u00e4nder, die sich zusammen mit der Schweiz an internationalen Exportkontrollregimes beteiligen) ber\u00fccksichtigt der Bundesrat bei Kriegsmaterialausfuhren u. a. gem\u00e4ss Buchstabe\u00a0b die Menschenrechtslage im jeweiligen Land.</p><p>Gem\u00e4ss GPK-N hatte der Bundesrat im Jahr 2005 argumentiert, die damals behandelten Fliegerabwehrkanonen k\u00f6nnten nicht f\u00fcr die bekannten Menschenrechtsverletzungen in Indien missbraucht werden. Deshalb habe der Bundesrat damals eine entsprechende Voranfrage f\u00fcr eine Waffenausfuhr positiv beantwortet. In Bezug auf Sturmgewehre ist zumindest nicht auf Anhieb einsichtig, warum sie nicht f\u00fcr Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden k\u00f6nnten.</p><p>Nicht hinreichend klar ist zudem, welche W\u00fcrdigung Indiens Verhalten gegen\u00fcber der Staatengemeinschaft, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung des V\u00f6lkerrechts, durch den Bundesrat bei diesem Entscheid erfahren hat. Da dieses Verhalten gem\u00e4ss Artikel\u00a05 KMV in den bundesr\u00e4tlichen Entscheid einzufliessen hat, ist dieser Punkt von zus\u00e4tzlichem Interesse.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Dem Bundesrat lagen bei seinem Entscheid vom 15. Dezember 2006 umfassende Informationen bez\u00fcglich Menschenrechtslage in Indien vor. Einerseits haben sich seit 1998 die im Rahmen des Kaschmir-Konflikts bestehenden Spannungen zwischen Indien und Pakistan deutlich verringert (\u00d6ffnung der Waffenstillstandslinie, Er\u00f6ffnung einer Buslinie, Wiederaufnahme von Treffen auf Staats- und Regierungschefebene beider L\u00e4nder). Andererseits gibt es Unruheherde im Innern des Landes mit Gewalt und Menschenrechtsverletzungen. Der Bundesrat war sich bei seinem Entscheid im Klaren dar\u00fcber, dass die Menschenrechtssituation in Indien verbesserungsw\u00fcrdig ist.</p><p>Dem Bundesrat lagen aber auch Informationen \u00fcber Bewilligungen von R\u00fcstungsmaterialausfuhren der EU-Mitgliedstaaten in den Jahren 2004/05 nach Indien vor. Auch unsere europ\u00e4ischen Partnerl\u00e4nder sind offenbar nicht der Ansicht, dass die Menschenrechte in Indien schwerwiegend verletzt werden. Die EU-Mitgliedstaaten sind bei der Beurteilung von Ausfuhrgesuchen gehalten, die Kriterien des EU-Waffenkodex zu beachten, die bez\u00fcglich der Ber\u00fccksichtigung der Menschensrechtslage weitgehend Artikel\u00a05 KMV entsprechen bzw. diese sogar detaillierter formulieren. Gem\u00e4ss Kriterium 2 des Waffenkodexes der EU erteilen Mitgliedstaaten keine Ausfuhrbewilligung, wenn eindeutig das Risiko besteht, dass das zur Ausfuhr bestimmte Ger\u00e4t zur internen Repression benutzt werden k\u00f6nnte. Interne Repression umfasst gem\u00e4ss EU-Waffenkodex unter anderem Folter sowie andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Bestrafung, summarische oder willk\u00fcrliche Hinrichtungen, das Verschwindenlassen von Personen, willk\u00fcrliche Verhaftungen und andere schwere Verletzungen der Menschenrechte und Grundfreiheiten, wie sie in den einschl\u00e4gigen Menschenrechts\u00fcbereink\u00fcnften, einschliesslich der Allgemeinen Erkl\u00e4rung der Menschenrechte und des Internationalen Pakts \u00fcber b\u00fcrgerliche und politische Rechte, niedergelegt sind. Die EU-Mitgliedstaaten lieferten 2004/05 R\u00fcstungsg\u00fcter im Wert von 2 Milliarden Euro bzw. 925 Millionen Euro nach Indien. Unter anderem haben Deutschland, bekannt f\u00fcr seine eher restriktive Exportkontrollpolitik, und \u00d6sterreich im Jahre 2005 Exporte von Schusswaffen im Wert von rund 3 Millionen Euro nach Indien bewilligt.</p><p>3. Der Bundesrat bekr\u00e4ftigt die grosse Bedeutung, die er dem Bewilligungskriterium der Respektierung der Menschenrechte beimisst. Die Nichtrespektierung der Menschenrechte war bei den allermeisten Ablehnungen von Ausfuhrgesuchen und Voranfragen der letzten Jahre das ausschlaggebende Kriterium. Dieses Kriterium darf allerdings nicht isoliert betrachtet werden. So sieht Artikel\u00a05 neben der Ber\u00fccksichtigung der Menschenrechte u. a. den Einbezug der Haltung der L\u00e4nder vor, die sich zusammen mit der Schweiz an internationalen Exportkontrollregimes beteiligen. Im Vordergrund steht dabei die diesbez\u00fcgliche Praxis der EU-Staaten. Die in Artikel\u00a05 KMV genannten Bewilligungskriterien f\u00fcr Auslandsgesch\u00e4fte stehen nicht in einer bestimmten Hierarchie zueinander. Insgesamt ist eine Interessensabw\u00e4gung erforderlich, wobei aussen-, sicherheits- und wirtschaftspolitische Anliegen einzubeziehen sind. Im Hinblick auf eine Revision der Kriegsmaterialverordnung wird das EVD eine interdepartementale Arbeitsgruppe beauftragen, die Kriterien f\u00fcr die Erteilung der Ausfuhrbewilligungen zu pr\u00e4zisieren. Die Verordnungs\u00e4nderung k\u00f6nnte bis Ende 2008 erfolgen.</p><p>4. Der Bundesrat hat in seiner Bewilligungspraxis verschiedentlich eine Unterscheidung zwischen Waffen mit offensivem und solchen mit defensivem Charakter vorgenommen, um dem jeweils unterschiedlichen Risiko der Begehung von Menschenrechtsverletzungen mit dem ausgef\u00fchrten Material Rechnung zu tragen. Im Falle von Pakistan hat der Bundesrat mit seinem Beschluss vom 29. Juni 2005 zwar das faktische und seit den Atomtests von 1998 bestehende Ausfuhrverbot in dieses Land aufgehoben und ist zum ordentlichen Bewilligungsverfahren zur\u00fcckgekehrt. Er hat aber bisher nur Kriegsmaterialexporten zugestimmt, wenn die entsprechenden Gesuche nur Kriegsmaterial mit defensivem Charakter zum Gegenstand hatten.</p><p>5./6. Es trifft zu, dass Indien dem Kernwaffensperrvertrag (NPT) nicht beigetreten ist. Es ist nicht davon auszugehen, dass es dies in naher Zukunft tun wird. Indien hat aber damit keine v\u00f6lkerrechtlichen Verpflichtungen verletzt. Es ist auch bedauerlich, dass Indien dem Vertrag \u00fcber das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) nicht beigetreten ist. Die auf diesem Umstand basierenden internationalen Konsequenzen nehmen aber kontinuierlich ab. So sind z. B. die USA, \u00fcber Jahrzehnte ein vehementer Verfechter der nuklearen Non-Proliferationspolitik, daran, mit Indien ein Abkommen \u00fcber zivile nukleare Kooperation abzuschliessen, und diverse andere Staaten (u. a. Russland, Frankreich, Grossbritannien) wollen dies ebenfalls tun. Indien hat zwar ein eigenes Atomwaffenprogramm entwickelt, hat aber anerkanntermassen und im Gegensatz zu Pakistan keine Kernwaffentechnologie an Drittstaaten weitergegeben. Die indischen Ambitionen als Atomwaffenstaat stehen nicht in einem direkten Zusammenhang mit der Lieferung von konventionellen Waffen in dieses Land.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1172620800000)\/","SubmittedBy":"Fetz Anita","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1173725315080)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9","Category":null,"Modified":"\/Date(1779237151803)\/","SubmissionDate":"\/Date(1166572800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4715,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik"}}