{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070029,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070029,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070029,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070029,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070029,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070029,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070029,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070029,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070029,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070029,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070029,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070029,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070029,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070029,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070029,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070029,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070029,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20070029,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.029","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Haager \u00dcbereinkommen \u00fcber den Schutz von Kindern. Kindsentf\u00fchrungen","Description":"Botschaft vom 28. Februar 2007 zur Umsetzung \u00fcber internationale Kindesentf\u00fchrungen sowie zur Genehmigung und Umsetzung der Haager \u00dcbereinkommen \u00fcber den Schutz von Kindern und Erwachsenen","InitialSituation":"<p>Der Schutz von Kindern und hilfsbed\u00fcrftigen Erwachsenen ist ein zentrales Anliegen jeder Rechtsordnung. Mit der zunehmenden Mobilit\u00e4t kommt es zu immer mehr Familiengr\u00fcndungen von Personen aus unterschiedlichen Rechtssystemen mit vielf\u00e4ltigen kulturellen Traditionen und Religionen, die ihre Lebensweise und die Rechtsprechung pr\u00e4gen. Die Anordnung und der Vollzug von Schutzmassnahmen und Konfliktregelungen f\u00fcr Kinder aus solchen Familien werden immer komplexer; sie werden zus\u00e4tzlich erschwert durch internationale Zust\u00e4ndigkeitskonflikte und sich widersprechende Entscheide. Demgegen\u00fcber stand das praktische Erfordernis f\u00fcr Schutzvorkehren f\u00fcr erwachsene Menschen bislang noch zur\u00fcck. Aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung und Mobilit\u00e4t ist indes auch bei ihnen mit vermehrtem Bedarf an grenz\u00fcberschreitenden Betreuungsmassnahmen zu rechnen. Die Schweiz will den ver\u00e4nderten Gegebenheiten innerstaatlich mit der laufenden Revision des Vormundschaftsrechts Rechnung tragen. Auch andere europ\u00e4ische Staaten, zum Beispiel Spanien, Italien und Grossbritannien, haben insbesondere im Erwachsenenschutzbereich Reformen durchgef\u00fchrt.</p><p>Es ist daher zu begr\u00fcssen, wenn im Bereich des Personenschutzes die Regeln des internationalen Privatrechts vereinheitlicht, koordiniert und verbindlich festgelegt werden. In gleichem Masse gewinnt die internationale Zusammenarbeit von Staaten und ihren Beh\u00f6rden immer mehr an Bedeutung; ihre Notwendigkeit, aber auch ihre Machbarkeit aufgrund technologischer Entwicklungen w\u00e4chst. Vor diesem Hintergrund sollen staatsvertragliche Regelungen mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit schaffen und dadurch den Schutz von hilfsbed\u00fcrftigen Menschen jeglichen Alters und jeglicher Nationalit\u00e4t verbessern. Diese Ziele werden angestrebt mit dem Haager \u00dcbereinkommen vom 19. Oktober 1996 \u00fcber die Zust\u00e4ndigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Massnahmen zum Schutz von Kindern sowie mit dem Haager \u00dcbereinkommen vom 13. Januar 2000 \u00fcber den internationalen Schutz von Erwachsenen.  </p><p>Mit den beiden zur Ratifikation empfohlenen \u00dcbereinkommen verbindet sich nicht zuletzt der Vorteil, dass deren Geltungsbereich \u00fcber Europa hinausreicht. F\u00fcr Kinder, die von einem Elternteil oder Drittpersonen aus oder in die Schweiz entf\u00fchrt oder widerrechtlich zur\u00fcckbehalten werden, kann aufgrund des Haager \u00dcbereinkommens vom 25. Oktober 1980 \u00fcber die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentf\u00fchrung sowie des Europ\u00e4ischen \u00dcbereinkommens vom 20. Mai 1980 \u00fcber die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen \u00fcber das Sorgerecht f\u00fcr Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts die R\u00fcckf\u00fchrung beantragt werden. Beide \u00dcbereinkommen sind f\u00fcr die Schweiz seit dem 1. Januar 1984 in Kraft. Die Anwendung des Haager \u00dcbereinkommens in der Schweiz wird zunehmend kritisiert und gen\u00fcgt den Anforderungen an einen optimalen Schutz der betroffenen Kinder nicht mehr. Im Entwurf f\u00fcr ein Bundesgesetz \u00fcber internationale Kindesentf\u00fchrung ist deshalb unter anderem eine Beschleunigung der R\u00fcckf\u00fchrungsverfahren vorgesehen, indem der kantonale Instanzenzug verk\u00fcrzt wird und vermehrt g\u00fctliche Regelungen zwischen den zerstrittenen Eltern gef\u00f6rdert werden. Zudem soll der R\u00fcckf\u00fchrungsbeschluss auch die Vollstreckungsmodalit\u00e4ten regeln und in der ganzen Schweiz vollstreckbar sein.</p>","Proceedings":"<p></p><p>Eintreten war im <b>Nationalrat </b>nicht bestritten. Die Kommissionssprecher erl\u00e4uterten, dass es bei der Umsetzung dieser Haager-\u00dcbereinkommen vor allem darum gehe, nach den Erfahrungen mit R\u00fcckf\u00fchrungen von Kindern, die von einem Elternteil entf\u00fchrt worden sind, den Kinderschutz und die Wahrung des Kindeswohls grunds\u00e4tzlich neu zu regeln. Auch Bundesrat Christoph Blocher betonte, dass es das Bestreben sei, durch eine verbesserte Rechtssituation im Bereich Kinderschutz und Kindesentf\u00fchrungen eine Verbesserung zu erwirken. Der Rat beschloss abweichend vom Antrag des Bundesrates, dass Eltern gleich von Beginn an mittels Schlichtungsverfahren und Mediation versuchen sollen, zu einvernehmlichen L\u00f6sungen zu kommen. Das Kind soll von Anfang an einen eigenen Beistand und Kindesvertreter haben, damit seine Interessen wie jene der Eltern ebenfalls in die Verfahren einfliessen. Um diese Vertretung rasch sicherzustellen, soll schweizweit - auch dies ein Vorschlag der Kommission - ein Netz von abrufbaren Fachleuten geschaffen werden. In der Detailberatung war nur die Frage umstritten, ob der Vollzug des R\u00fcckgabeentscheides ausgesetzt werden kann. Eine Kommissionsminderheit Gabi Huber (RL, UR) wollte keine zus\u00e4tzliche Bestimmung im Gesetz, da damit das Verfahren verl\u00e4ngert w\u00fcrde. Die Kommissionsmehrheit war der Auffassung, dass es eine M\u00f6glichkeit geben muss, die R\u00fcckf\u00fchrung der Kinder auszusetzen. Mit 68 zu 54 Stimmen folgte der Rat der Kommissionsmehrheit. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage einstimmig angenommen.</p><p>Auch im <b>St\u00e4nderat</b> war das Eintreten auf die Vorlage unbestritten. Der Kommissionssprecher wies darauf hin, dass in Bezug auf die Anwendung des Haager \u00dcbereinkommens in zweifacher Sicht Handlungsbedarf besteht. Erstens sollen mit der Genehmigung der beiden neuen Haager \u00dcbereinkommen mit staatsvertraglichen Regelungen mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geschaffen werden. Zweitens werde mit dem im Bundesbeschluss enthaltenen Entwurf f\u00fcr ein Bundesgesetz \u00fcber internationale Kindesentf\u00fchrung insbesondere auch Gewicht auf die Beschleunigung der R\u00fcckf\u00fchrungsverfahren gelegt. Bundesrat Christoph Blocher hielt fest, dass die internationalen Familienstreitigkeiten zunehmen, dies sei eine Erscheinung der Globalisierung. Der St\u00e4nderat folgte ausser bei zwei Bestimmungen den Beschl\u00fcssen des Nationalrates. Als Differenz zum Nationalrat strich der St\u00e4nderat die vom Nationalrat beschlossene Konkretisierung von Art. 13, Absatz\u00a02 des Haager Kindesentf\u00fchrungs\u00fcbereinkommens, welcher die Meinung des Kindes regelt. Der Nationalrat wollte, dass bei R\u00fcckf\u00fchrungsverfahren die Meinung des Kindes in der Regel ber\u00fccksichtigt werde. Auch Art. 11, Abs. 3 des Bundesgesetzes wurde vom St\u00e4nderat diskussionslos gestrichen. Mit dieser Bestimmung wollte der Nationalrat, dass gegen ablehnende Entscheide auch im Vollzug nochmals der ganze Gerichtsprozess in Gang gesetzt werden kann. Mit 36 zu 0 Stimmen wurde die Vorlage in der Gesamtabstimmung angenommen.</p><p>Ohne weitere Diskussion folgte der <b>Nationalrat</b> den abweichenden Beschl\u00fcssen des St\u00e4nderates.</p><p><b></b></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss im Nationalrat mit 198 zu 0 und im St\u00e4nderat mit 44 zu 0 Stimmen angenommen.</b></p><p></p><p></p><p></p><p></p><p></p><p></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1198238602110)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12","Category":"III","Modified":"\/Date(1770754084380)\/","SubmissionDate":"\/Date(1172620800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4716,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein"}}