{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070045,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070045,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070045,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070045,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070045,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070045,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070045,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070045,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070045,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070045,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070045,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070045,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070045,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070045,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070045,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070045,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070045,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20070045,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.045","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Haftung auf dem Gebiet der Kernenergie. \u00dcbereinkommen","Description":"Botschaft vom 8. Juni 2007 zum Bundesbeschluss \u00fcber die Genehmigung und die Umsetzung von \u00dcbereinkommen zur Haftung auf dem Gebiet der Kernenergie","InitialSituation":"<p>Die Vorlage betrifft einerseits die Genehmigung der Revisionsprotokolle zum Pariser \u00dcbereinkommen und zum Br\u00fcsseler Zusatz\u00fcbereinkommen \u00fcber die Haftung auf dem Gebiet der Kernenergie sowie das dazugeh\u00f6rige Gemeinsame Protokoll, andererseits die damit zusammenh\u00e4ngende Totalrevision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes.</p><p>Das geltende Kernenergiehaftpflichtgesetz (KHG) vom 18. M\u00e4rz 1983 (SR 732.44) beruht auf folgenden Grunds\u00e4tzen:</p><p>- Kanalisierung der Haftung auf den Inhaber der Kernanlage;</p><p>- Kausalhaftung des Inhabers der Kernanlage;</p><p>- summenm\u00e4ssig unbeschr\u00e4nkte Haftung;</p><p>- private Versicherungsdeckung bzw. Bundesdeckung bis 1 Milliarde Franken.</p><p>Die schon damals bestehenden internationalen Kernenergiehaftpflicht\u00fcbereinkommen von Paris und Br\u00fcssel sahen eine summenm\u00e4ssig beschr\u00e4nkte Haftung vor mit einer Deckungssumme von rund 520 Millionen Franken, weshalb Bundesrat und Parlament seinerzeit bewusst auf eine Ratifikation dieser \u00dcbereinkommen verzichteten.</p><p><b>Revision der Kernenergiehaftpflicht\u00fcbereinkommen von Paris und Br\u00fcssel</b></p><p>Zwischen 1998 und 2004 wurden die \u00dcbereinkommen von Paris und Br\u00fcssel revidiert. Dabei wurde der Grundsatz der betragsm\u00e4ssigen Haftungsbegrenzung aufgegeben und stattdessen ein Mindesthaftungsbetrag festgelegt, der von den Vertragsstaaten nicht unterschritten, aber sehr wohl \u00fcberschritten werden darf. Das Entsch\u00e4digungssystem der \u00dcbereinkommen von Paris und Br\u00fcssel sieht folgende 3 Tranchen vor:</p><p>- Tranche: 700 Millionen Euro (etwa 1050 Mio. Fr.) aus Mitteln des Inhabers der Kernanlage bzw. dessen Versicherung;</p><p>- Tranche: 500 Millionen Euro (etwa 750 Mio. Fr.) aus Mitteln des Staates, in dem die Anlage des haftpflichtigen Inhabers gelegen ist, oder des haftpflichtigen Inhabers;</p><p>- Tranche: 300 Millionen Euro (etwa 450 Mio. Fr.), die von allen Vertragsstaaten nach einem bestimmten Schl\u00fcssel gemeinsam aufgebracht werden. Die Schweiz hat am 12. Februar 2004 die Revisionsprotokolle zum Pariser \u00dcbereinkommen und zum Br\u00fcsseler Zusatz\u00fcbereinkommen vorbeh\u00e4ltlich der Ratifikation unterzeichnet.</p><p><b>Totalrevision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes</b></p><p>Die wichtigsten Elemente des Entwurfs zu einem revidierten Kernenergiehaftpflichtgesetz sind folgende:</p><p>- \u00dcbernahme der internationalen Kernenergiehaftpflicht\u00fcbereinkommen von Paris und Br\u00fcssel in das schweizerische Recht (neu);</p><p>- Kanalisierung der Haftung ausschliesslich auf den Inhaber der Kernanlage (wie bisher);</p><p>- summenm\u00e4ssig unbeschr\u00e4nkte Haftung des Inhabers der Kernanlage (wie bisher);</p><p>- obligatorische Versicherungsdeckung im Betrage von 1,8 Milliarden Franken plus 10\u00a0Prozent dieses Betrages f\u00fcr Zinsen und Verfahrenskosten (neu, bisher 1 Mia. Fr. plus 10\u00a0Prozent f\u00fcr Zinsen und Verfahrenskosten);</p><p>- zus\u00e4tzlich 450 Millionen Franken aus der 3. Tranche der \u00dcbereinkommen von Paris und Br\u00fcssel, die von allen Vertragsstaaten gemeinsam aufgebracht werden (neu);</p><p>- Verj\u00e4hrungsfrist von 3 Jahren ab dem Tag, ab dem der Gesch\u00e4digte vom Schaden und vom verantwortlichen Inhaber Kenntnis erlangt hat oder h\u00e4tte erlangen m\u00fcssen; Verwirkungsfrist von 30 Jahren nach dem Schadenereignis (wie bisher);</p><p>- Befreiung des Haftpflichtigen von seiner Haftung gegen\u00fcber dem Gesch\u00e4digten, wenn dieser den Schaden absichtlich oder grobfahrl\u00e4ssig verursacht hat (wie bisher);</p><p>- aftpflicht f\u00fcr nukleare Sch\u00e4den, die unmittelbar auf einen bewaffneten Konflikt, Feindseligkeiten auf einen B\u00fcrgerkrieg oder einen Aufstand zur\u00fcckzuf\u00fchren sind; dazu geh\u00f6ren auch terroristische Gewaltakte (wie bisher);</p><p>- Als nuklearer Schaden gelten T\u00f6tung, K\u00f6rperverletzung und Schaden an Verm\u00f6genswerten (wie bisher); ferner fallen darunter auch die Kosten von Massnahmen zur Wiederherstellung gesch\u00e4digter Umwelt sowie der Einkommensverlust aus einem unmittelbaren wirtschaftlichen Interesse an der Nutzung der Umwelt (neu);</p><p>- Zust\u00e4ndigkeit eines einzigen Gerichts f\u00fcr alle Gesch\u00e4digten ohne R\u00fccksicht auf Wohnort und Nationalit\u00e4t bei einem Unfall in einem Vertragsstaat (neu);</p><p>- Garantie f\u00fcr eine gleichwertige Entsch\u00e4digung ohne Diskriminierung gegen\u00fcber den Gesch\u00e4digten aller Vertragsstaaten bei einem Unfall in einem Mitgliedsstaat (neu). (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>","Proceedings":"<p></p><p>In beiden R\u00e4ten fand eine breite Diskussion zur Versicherungsh\u00f6he von Haftpflicht-Risiken beim Betrieb von Kernkraftwerken statt. Die Variante des Bundesrates sah vor, dass AKW-Betreiber die Risiken eines Unfalls neu mit 1,8 Milliarden Franken (bisher 1 Mrd. Franken) versichern. Die Mehrheit der Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des <b>St\u00e4nderates </b>empfahl dem Plenum, dem Vorschlag des Bundesrates zu folgen.</p><p>Im Plenum wurde zuerst ein R\u00fcckweisungsantrag von Anita Fetz (S, BS) mit 33 zu 11 Stimmen abgelehnt. Sie wollte die Vorlage an den Bundesrat zur\u00fcckweisen mit dem Auftrag, das Schadenpotential von leichten bis sehr schweren nuklearen Unf\u00e4llen in Schweizer Kernkraftwerken konkret zu ermitteln. Darauf basierend sollte eine neue Vorlage mit einer plausiblen Versicherungssumme vorgeschlagen werden.</p><p>In der Detailberatung folgte die Ratsmehrheit dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit. Sie beschloss mit 23 zu 17 Stimmen, die Haftpflichtsumme auf 1,8 Mrd. Franken zu erh\u00f6hen. Damit erf\u00fcllte die Kleine Kammer das Minimum der internationalen Vereinbarungen. Von verschiedener Seite wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser Deckungssumme um eine politische Zahl handle. Letztlich heisse das, so Simonetta Sommaruga (S, BE), dass auch die Gestehungskosten f\u00fcr Strom aus Atomkraftwerken ein politischer Preis seien, da die H\u00f6he der Deckungssumme sich unmittelbar auf die Gestehungskosten auswirken. Um etwas fairere Wettbewerbsbedingungen zwischen den unterschiedlichen Stromproduktionen zu gew\u00e4hrleisten, beantragte sie mit einer Kommissionsminderheit erfolglos einen Deckungsbetrag von 2,25 Mrd. Franken. Anita Fetz (S, BS) wollte die Deckungssumme auf 50 Mrd. Franken erh\u00f6hen - nachdem zuvor ihr R\u00fcckweisungsantrag abgelehnt worden war. Zudem sollte der Bund bei einem nuklearen Unfall einen Schaden bis zu einer Summe von mindestens 500 Mrd. Franken decken. Ihr Antrag wurde mit 27 zu 9 Stimmen abgelehnt.</p><p>Bundesrat Moritz Leuenberger wies darauf hin, dass sein Departement (UVEK) dem Bundesrat urspr\u00fcnglich eine Deckungssumme von 4 Mrd. Franken vorgeschlagen hatte. Der Bundesrat habe dann den Vorschlag f\u00fcr 2,25 Mrd. Franken in die Vernehmlassung geschickt. Der Entscheid, nach der Vernehmlassung die Haftpflichtsumme auf 1,8 Mrd. Franken festzulegen und diese Summe dem Parlament vorzuschlagen, sei Teil der bundesr\u00e4tlichen Energiepolitik. Damit werde die Kernenergie als eine von vier tragenden S\u00e4ulen der Energiepolitik in einem kleinen Masse bevorzugt.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte Rudolf Rechsteiner (S, BS) namens einer links-gr\u00fcnen Minderheit der UREK R\u00fcckweisung der Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag, \"eine gesetzliche Pflichtdeckung vorzulegen, welche Sch\u00e4den bis 500 Milliarden Franken pr\u00e4mienpflichtig abdeckt\". F\u00fcr den Teil, der privat nicht versichert werden kann, soll der Bund gegen eine marktgerechte Pr\u00e4mie die Versicherungsdeckung leisten. Die Atomtechnik sei heute die am h\u00f6chsten subventionierte Technik. Das Bundesamt f\u00fcr Zivilschutz habe in einer Studie nachgewiesen, dass die Schadenskosten eines Tschernobyl-Unfalls in G\u00f6sgen oder Leibstadt auf 4200 Milliarden Franken zu sch\u00e4tzen sind. Mit einer Schadendeckung von 1,8 Milliarden Franken erreiche man weniger als ein Promille Deckung der gesch\u00e4tzten Schadenh\u00f6he bei einem Grossunfall. Auf b\u00fcrgerlicher Seite wehrte man sich dagegen, die Haftpflichtfrage f\u00fcr einen Glaubensstreit \u00fcber die Kernenergie zu ben\u00fctzen. Hans Killer (V, AG) betonte namens der SVP-Fraktion, es sei Aufgabe und Ziel dieser Vorlage die Haftungsgrenzen der Schweizer Kernkraftwerke im Rahmen international gleicher Standards zu regeln. Eine Deckungssumme von 500 Milliarden Franken verunm\u00f6gliche faktisch einen Weiterbetrieb der bestehenden Anlagen zu wirtschaftlich konkurrenzf\u00e4higen Konditionen und schade der Wirtschaft. F\u00fcr die RL-Fraktion wies Werner Messmer (RL, TG) darauf hin, dass das Festlegen einer oberen Schadensgrenze vor allem auf einer politisch beeinflussten Beurteilung basiere, weil den m\u00f6glichen Szenarien keine Grenzen gesetzt seien und endlos theoretische Annahmen getroffen werden k\u00f6nnten.</p><p>Der Nationalrat stimmte mit 116 zu 65 Stimmen f\u00fcr Eintreten. Geschlossen daf\u00fcr votierten die RL- und die SVP-Fraktion, geschlossen dagegen die gr\u00fcne und die SP-Fraktion. Bei der CVP/EVP/glp-Fraktion votierten drei Viertel der Mitglieder f\u00fcr Eintreten.</p><p>In der Detailberatung lagen verschiedene links-gr\u00fcne Antr\u00e4ge f\u00fcr h\u00f6here Versicherungssummen und f\u00fcr eine Verdoppelung der Verj\u00e4hrungsfrist bei Schadenersatzanspr\u00fcchen von 30 auf 60 Jahre vor. Diese wurden alle von einer b\u00fcrgerlichen Mehrheit im Verh\u00e4ltnis von 2 zu 1 abgelehnt. </p><p>Eine links-gr\u00fcne Minderheit Roger Nordmann (S, VD) wollte bei Artikel\u00a03 des Kernenergiehaftpflichtgesetzes neu die Bestimmung hinzuf\u00fcgen, wonach auch \"das Unternehmen oder die Unternehmensgruppe, die den Betreiber (eines Kernkraftwerkes) entweder organisatorisch oder wirtschaftlich auf direkte oder indirekte Weise kontrolliert\", ebenfalls ohne betragsm\u00e4ssige Begrenzung f\u00fcr nukleare Sch\u00e4den haftet. So sollte nach Ansicht dieser Kommissionsminderheit ein Unternehmen, das sich an einem AKW beteiligt, nicht nur von dessen Gewinn profitieren, sondern ebenfalls f\u00fcr das Risiko haften. Das ist bei den Kernkraftwerken Beznau I und Beznau II sowie bei M\u00fchleberg schon der Fall, welche von der Muttergesellschaft selber gebaut und auch als Inhaberin betrieben werden. G\u00f6sgen und Leibstadt werden andererseits von privatrechtlichen Aktiengesellschaften als Inhaber betrieben und haften nur mit ihrem Eigenkapital. Mit dem von der Minderheit verlangten Durchgriffsrecht k\u00f6nnte bei einem Unfall in Leibstadt oder G\u00f6sgen auch auf das Eigenkapital der beteiligten Unternehmen f\u00fcr die Deckung von Sch\u00e4den zugegriffen werden, was die Schadendeckung wesentlich erh\u00f6hen w\u00fcrde. Vertreter der Mehrheit und Bundesrat Moritz Leuenberger hielten dem als wesentliches Argument entgegen, dass damit der Grundgedanke der Aktiengesellschaft ausgehebelt w\u00fcrde. Der Sinn der Aktiengesellschaft sei der, dass der Aktion\u00e4r mit seinem Verm\u00f6gen haftet, welches er in der Gesellschaft hat. Ein Aktion\u00e4r k\u00f6nne nicht zu mehr verpflichtet werden. Der Minderheitsantrag wurde im Verh\u00e4ltnis 2 zu 1 abgelehnt. </p><p>In der Schlussabstimmung nahm der <b>St\u00e4nderat </b>die Vorlage mit 30 zu 2 Stimmen bei 9 Enthaltungen an. Im Nationalrat stimmten die b\u00fcrgerlichen Fraktionen geschlossen f\u00fcr die Vorlage, die Gr\u00fcnen geschlossen dagegen. Bei den Sozialdemokraten enthielten sich rund zwei Drittel der Stimme, ein Drittel lehnte die Vorlage ab.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss im St\u00e4nderat mit 30 zu 2 und im Nationalrat mit 125 zu 37 Stimmen angenommen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1213354053193)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66","Category":"IV","Modified":"\/Date(1770756602460)\/","SubmissionDate":"\/Date(1181260800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4717,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie"}}