{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070046,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070046,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070046,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070046,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070046,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070046,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070046,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070046,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070046,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070046,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070046,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070046,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070046,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070046,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070046,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070046,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070046,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20070046,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.046","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Verbandsbeschwerderecht. Schluss mit der Verhinderungspolitik - Mehr Wachstum f\u00fcr die Schweiz. Volksinitiative","Description":"Botschaft vom 8. Juni 2007 zur Volksinitiative Verbandsbeschwerderecht. Schluss mit der Verhinderungspolitik - Mehr Wachstum f\u00fcr die Schweiz","InitialSituation":"<p>Anlass zur Lancierung der Initiative \"Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik - Mehr Wachstum f\u00fcr die Schweiz!\" war insbesondere das Beschwerdeverfahren einer Umweltschutzorganisation gegen das geplante Hardturm-Stadion in Z\u00fcrich. Nach Ansicht der Initiantinnen und Initianten betreiben die Umweltorganisationen systematische Verhinderungspolitik und wirken neben den Beh\u00f6rden als zus\u00e4tzliche Bewilligungsinstanzen.</p><p>Die Initiative will das Verbandsbeschwerderecht dann ausschliessen, wenn es um Entscheide des Volkes oder von Parlamenten geht. Aus dem Wortlaut der Initiative geht ihre Tragweite nicht eindeutig hervor. Einerseits kann sie so ausgelegt werden, dass nur Entscheide dem Verbandsbeschwerderecht entzogen sind, die direkt vom Volk oder von Parlamenten ergehen. Andererseits kann man die Initiative auch so auslegen, dass auch Entscheide von Verwaltungsbeh\u00f6rden, die ihrerseits auf Entscheiden des Volkes oder von Parlamenten beruhen, dem Verbandsbeschwerderecht entzogen sind.</p><p>Zwar tr\u00e4gt das Verbandsbeschwerderecht dazu bei, dass das Umweltrecht richtig angewendet und umgesetzt wird - auch dort, wo keine privaten Betroffenen Beschwerde erheben k\u00f6nnen. Es dient auch dem einheitlichen Vollzug des Umweltrechts auf dem ganzen Gebiet der Schweiz. Allerdings haben Umweltverb\u00e4nde vermehrt versucht, als Private die Rolle von Beh\u00f6rden zu \u00fcbernehmen. Zudem stehen ihre Beschwerden teilweise im Widerspruch zu demokratisch gef\u00e4llten Entscheiden.  Insgesamt \u00fcberwiegen deshalb f\u00fcr den Bundesrat die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Annahme der Initiative.</p><p>Es war seit l\u00e4ngerer Zeit unbestritten, dass das Verbandsbeschwerderecht verbessert werden sollte. Das Parlament hat deshalb im Dezember 2006 im Rahmen der parlamentarischen Initiative (02.436) Hans Hofmann (V, ZH) mit grosser Mehrheit wesentliche Verbesserungen dieses Instruments beschlossen. Diese \u00c4nderungen wurden Mitte 2007 in Kraft gesetzt. Zwar schr\u00e4nken sie das Verbandsbeschwerderecht ein und tragen auch dem Anliegen der Initiantinnen und Initianten nach einer Straffung des Verbandsbeschwerderechts Rechnung. Insgesamt erachtet der Bundesrat die \u00c4nderungen bei demokratisch gef\u00e4llten Entscheiden aber als zu wenig weitgehend. Es fehlt ihm eine Einschr\u00e4nkung im Sinne der Volksinitiative. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)    </p>","Proceedings":"<p>Mit einem R\u00fcckweisungsantrag wollte Bruno Frick (CEg, SZ) die <b>st\u00e4nder\u00e4tliche</b> Rechtskommission beauftragen, bis zum Sommer 2008 einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative auszuarbeiten. Die Initiative stelle die virulente Frage nach dem Verh\u00e4ltnis zwischen direkter Demokratie und Verbandsbeschwerderecht, so Frick. Sie sei ernst zu nehmen und der St\u00e4nderat m\u00fcsse eine sachgerechte Antwort auf Gesetzesstufe finden. Als Kommissionssprecher bekr\u00e4ftigte Hansheiri Inderkum (CEg, UR), dass die Rechtskommission das Verh\u00e4ltnis von Demokratie und Rechtsstaat sowie weitere Fragen bearbeiten wolle, jedoch nicht unter dem Zeitdruck, den die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags bis zum Sommer 2008 bedeuten w\u00fcrde. K\u00e4me man bis dann doch schon ans Ziel, k\u00f6nnten die Arbeiten immer noch in einen indirekten Gegenvorschlag m\u00fcnden.</p><p>Gegner der Initiative und eines indirekten Gegenvorschlags wehrten sich gegen eine weitere Einschr\u00e4nkung des Verbandsbeschwerderechts. Bef\u00fcrworter des Gegenvorschlags kritisierten unter anderem die unpr\u00e4zisen Formulierungen im Initiativtext. Die Initiative greife in das kantonale Staats-, Verwaltungs- und Verfahrensrecht ein. Mit einem Gegenvorschlag sollten Unklarheiten der Initiative beseitigt sowie der Interpretationsspielraum vermindert werden.</p><p>Der R\u00fcckweisungsantrag wurde mit 22 zu 21 Stimmen abgelehnt. Mit 23 zu 9 Stimmen empfahl der St\u00e4nderat, die Volksinitiative abzulehnen.</p><p>F\u00fcr die Rechtskommission des <b>Nationalrates</b> sprachen Walter Donz\u00e9 (CEg, BE) und Carlo Sommaruga (S, GE). Nach Ansicht der Kommission, so Donz\u00e9, tr\u00e4gt das Verbandsbeschwerderecht dazu bei, dass das Umweltrecht richtig angewendet und umgesetzt wird. Es diene dem einheitlichen Vollzug des Umweltrechtes auf dem ganzen Gebiet der Schweiz. Private Einsprachen tr\u00fcgen mehr zur Verz\u00f6gerung von Projekten bei als die Beschwerden von Verb\u00e4nden. Verbandsbeschwerden h\u00e4tten in ihrer grossen Mehrheit dazu gef\u00fchrt, dass Projekte an das geltende Recht angepasst wurden. Und diese Gesetze seien ja auch auf demokratischem Weg zustande gekommen. Der St\u00e4nderat habe schliesslich eine Subkommission unter der Leitung von Hansheiri Inderkum (CEg, UR) eingesetzt, welche das Anliegen der Initianten in einem breiten Zusammenhang bearbeitet. </p><p>Beide Kommissionssprecher wiesen auf die wesentlichen Verbesserungen beim Verbandsbeschwerderecht hin, die aufgrund der parlamentarischen Initiative Hans Hofmann (V, ZH) (02.436) im Dezember 2006 vom Parlament mit grosser Mehrheit beschlossen worden waren und welche Mitte 2007 in Kraft traten. Die Kommission f\u00fcr Rechtsfragen folgte mit 14 zu 10 Stimmen dem Beschluss des St\u00e4nderates und beantragte dem Plenum, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.</p><p>In der Debatte nahmen \u00fcber 40 Rednerinnen und Redner Stellung. Dabei gab es im Wesentlichen drei Richtungen bei den Positionsbez\u00fcgen. Die Bef\u00fcrworter der Initiative fanden es uns\u00e4glich, dass Volksentscheide durch eine Verbandsbeschwerde im Nachhinein ausgehebelt werden k\u00f6nnen. Volksentscheide stehen f\u00fcr Sie \u00fcber geltendem Recht. Beschwerdef\u00fchrende Verb\u00e4nde sind ihres Erachtens in erster Linie Verhinderer und Blockierer. Auf dieser Ebene argumentierten die Mitglieder der SVP-Fraktion sowie eine Mehrheit der Redner der RL-Fraktion.</p><p>Aus Sicht der Gegner der Initiative (Sozialdemokraten, Gr\u00fcne sowie Mitglieder der CEg-Fraktion) hat das Parlament seine Hausaufgaben bereits gemacht, indem es aufgrund der Parlamentarischen Initiative Hofmann (V, ZH) das Verbandsbeschwerderecht wesentlich straffte. Sie wehrten sich dagegen, Volksentscheide \u00fcber rechtsstaatliche Prinzipien zu stellen und monierten, die Initianten wollten mit der Aushebelung des Verbandsbeschwerderechts eigentlich das Umweltrecht schw\u00e4chen. </p><p>Es gab auch eine Mitteposition - vor allem von Mitgliedern der CEg-Fraktion. Diese lehnten zwar die Initiative des Z\u00fcrcher Freisinns ab, sahen aber durchaus Handlungsbedarf. Sie erhofften sich einen gangbaren Weg aufgrund der Arbeit der st\u00e4nder\u00e4tlichen Subkommission unter Leitung von Hansheiri Inderkum (CEg, UR).</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> empfahl in der Schlussabstimmung mit 30 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Initiative abzulehnen.</p><p>Im <b>Nationalrat </b>fiel das Resultat knapp aus. Er empfahl Volk und St\u00e4nden mit 94 zu 90 Stimmen bei 10 Enthaltungen die Ablehnung der Initiative. Geschlossen gegen die Initiative stimmten Linke und Gr\u00fcne. Bei der Fraktion der CVP, EVP und Gr\u00fcndliberalen (CEg) stimmten 26 Mitglieder gegen die Initiative und zwei daf\u00fcr; f\u00fcnf enthielten sich der Stimme.</p><p>Die RL-Fraktion sprach sich - mit einer Gegenstimme und mit vier Enthaltungen - f\u00fcr die Initiative aus. Fast geschlossen f\u00fcr die Initiative votierte auch die SVP-Fraktion.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss im St\u00e4nderat mit 30 zu 9 und im Nationalrat mit 94 zu 90 Stimmen angenommen.</b></p><p></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 30. November 2008 mit 66,0\u00a0Prozent Nein-Stimmen und von allen Kantonen abgelehnt.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1206015993537)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|2846","Category":"I","Modified":"\/Date(1770755516243)\/","SubmissionDate":"\/Date(1181260800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4717,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Raumplanung und Wohnungswesen"}}