{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070047,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070047,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070047,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070047,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070047,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070047,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070047,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070047,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070047,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070047,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070047,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070047,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070047,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070047,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070047,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070047,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070047,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20070047,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.047","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"G\u00fcterverkehrsvorlage","Description":"Botschaft vom 8. Juni 2007 zur G\u00fcterverkehrsvorlage","InitialSituation":"<p>Die G\u00fcterverkehrsvorlage legt den Schwerpunkt auf die Verlagerung des alpenquerenden G\u00fcterverkehrs von der Strasse auf die Schiene. Der Bundesrat erf\u00fcllt damit die Verpflichtung, dem Parlament eine Botschaft f\u00fcr ein Ausf\u00fchrungsgesetz zu Artikel\u00a084 der Bundesverfassung (sog. Alpenschutzartikel) zu unterbreiten. Weitere Themen der Vorlage sind die Anpassung des Transportrechts und der Anschlussgleis-Gesetzgebung an die Bed\u00fcrfnisse des Marktes. Gleichzeitig wird die Haftpflicht im Eisenbahngesetz neu geregelt.</p><p>Das bis 2010 befristete Verkehrsverlagerungsgesetz gibt die Ziele f\u00fcr die Verlagerungspolitik der Schweiz vor. Sp\u00e4testens zwei Jahre nach Er\u00f6ffnung des L\u00f6tschberg-Basistunnels, d.h. im Jahr 2009, sollen noch maximal 650 000 schwere G\u00fcterverkehrsfahrzeuge die Schweizer Alpen auf den Transitstrassen durchqueren. Als Zwischenziel sieht das Verkehrsverlagerungsgesetz im Jahr 2004 eine Stabilisierung des alpenquerenden Strasseng\u00fcterverkehrs auf dem Stand des Jahres 2000 vor. Der Verlagerungsprozess befindet sich in vollem Gang. Die strassenseitigen Instrumente, wie die Leistungsabh\u00e4ngige Schwerverkehrsabgabe (LSVA), und die flankierenden Massnahmen zur F\u00f6rderung des Schieneng\u00fcterverkehrs wirken: 2006 querten rund 16 Prozent weniger schwere G\u00fcterverkehrsfahrzeuge die Schweizer Alpen als im Jahr 2000. Die Tendenz ist weiterhin sinkend, w\u00e4hrend der alpenquerende Schieneng\u00fcterverkehr gleichzeitig grosse Wachstumsraten aufweist (2004 18 Prozent, 2005 8 Prozent, 2006 11 Prozent).</p><p>Das Ziel von 650 000 alpenquerenden Fahrten ist aber trotz dieser positiven Entwicklung nicht bis 2009 erreichbar. Neben weiteren Produktivit\u00e4tssteigerungen der Schiene sind deshalb zus\u00e4tzliche Massnahmen notwendig.</p><p>Mit der G\u00fcterverkehrsvorlage wird grunds\u00e4tzlich die Fortsetzung der bisherigen Verlagerungspolitik empfohlen. Am Verlagerungsziel von maximal 650 000 alpenquerenden LKW-Fahrten wird festgehalten. Es soll jedoch neu sp\u00e4testens zwei Jahre nach Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels, d.h. voraussichtlich 2019, erreicht werden; dann werden die schienenseitigen Produktivit\u00e4tsgewinne der NEAT voll zum Tragen kommen. Als Zwischenziel soll die Zahl der alpenquerenden LKW-Fahrten sp\u00e4testens 2011 die Millionengrenze unterschreiten.</p><p>Die Verlagerung soll weiterhin in internationaler Zusammenarbeit angestrebt werden. Die Schweiz will dabei ihre Vorreiterrolle weiter behaupten und die notwendigen Impulse auf internationaler Ebene mit ausl\u00f6sen. Eine Verlagerung auf Kosten der Nachbarl\u00e4nder kann aber nicht im Interesse der Schweiz liegen, deshalb ist eine Abstimmung der Verlagerungspolitik innerhalb des Alpenbogens noch vermehrt anzustreben.</p><p>Die Verlagerungspolitik muss auf verschiedenen Ebenen ansetzen: Die bisher ergriffenen Massnahmen haben sich als wirksam erwiesen. Sie sind weiterzuf\u00fchren und - wo n\u00f6tig und m\u00f6glich - zu intensivieren. Das betrifft die strassen- wie die schienenseitigen Massnahmen.</p><p>Zentrales neues Verlagerungsinstrument soll eine Alpentransitb\u00f6rse sein. Diese ist ein innovatives Instrument zur marktwirtschaftlichen Steuerung des alpenquerenden Strassenverkehrs. Mit ihr w\u00fcrde f\u00fcr jede Alpenquerung eines schweren G\u00fcterfahrzeugs auf einer Transitstrasse ein Durchfahrtsrecht ben\u00f6tigt. Die Anzahl dieser Rechte f\u00fcr einen bestimmten Zeitraum w\u00fcrde limitiert. Die B\u00f6rse stellt das institutionelle Forum f\u00fcr die effiziente Vergabe und den Handel der Durchfahrtsrechte dar. Kaufgegenstand ist ein Durchfahrtsrecht auf allen bezeichneten Alpen\u00fcberg\u00e4ngen. </p><p>Mit der G\u00fcterverkehrsvorlage wird die gesetzliche Grundlage f\u00fcr die Einf\u00fchrung der Alpentransitb\u00f6rse geschaffen. Das Gelingen der Einf\u00fchrung ist aber abh\u00e4ngig von Verhandlungen mit der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft und den anderen Alpenl\u00e4ndern. </p><p>Nur eine international abgestimmte Einf\u00fchrung im gesamten Alpenbogen unter Ber\u00fccksichtigung der Bed\u00fcrfnisse der schweizerischen Transportbranche kann erfolgversprechend sein.</p><p>Bis durch eine Alpentransitb\u00f6rse die Rahmenbedingungen zugunsten der Schiene ge\u00e4ndert werden k\u00f6nnen, muss der Schieneng\u00fcterverkehr weiterhin finanziell gef\u00f6rdert werden. Ein Verzicht auf diese F\u00f6rderung w\u00fcrde bei gleich bleibenden Rahmenbedingungen zu mehr Strassenverkehr f\u00fchren und das Ziel von 650 000 Fahrten in weite Ferne r\u00fccken lassen.</p><p>Mit der Einf\u00fchrung einer Alpentransitb\u00f6rse kann die finanzielle F\u00f6rderung des Schieneng\u00fcterverkehrs schrittweise abgebaut werden, ohne dass dies mehr alpenquerende LKW-Fahrten nach sich zieht und die Erreichung des Ziels von 650 000 Fahrten gef\u00e4hrdet.</p><p>F\u00fcr die finanzielle F\u00f6rderung des Schieneng\u00fcterverkehrs in den Jahren 2011 bis 2018 m\u00fcssen Mittel in H\u00f6he des heutigen F\u00f6rderniveaus weiterhin eingesetzt werden.</p><p>Wird jedoch die Alpentransitb\u00f6rse vor 2018 eingef\u00fchrt, so werden die vorgesehenen Mittel voraussichtlich nicht vollst\u00e4ndig beansprucht. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p>Der <b>St\u00e4nderat </b>beschloss Eintreten auf die Vorlage ohne Gegenantrag. Beim Verlagerungsziel folgte das Plenum<b></b>seiner Kommissionsmehrheit und dem Bundesrat. Es beschloss, das Ziel von h\u00f6chstens 650 000 Alpen querenden Lastwagen pro Jahr auf die Zeit nach Er\u00f6ffnung der NEAT durch den Gotthard zu verschieben. \"Sp\u00e4testens zwei Jahre nach Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels\" (voraussichtlich 2019) soll das Verlagerungsziel erreicht sein (Art. 3 Abs. 2). Eine Kommissionsminderheit Ernst Leuenberger (S, SO) und Pierre-Alain Gentil (S, JU) wollte dieses Ziel bis sp\u00e4testens 2012 erreicht sehen. Die Minderheit unterlag mit 26 zu 10 Stimmen.</p><p>Um das Verlagerungsziel zu erreichen, wollte der Bundesrat auch die Kompetenz, \"auf dem alpenquerenden G\u00fcterschwerverkehr eine Abgabe f\u00fcr die Ben\u00fctzung besonderer alpiner Infrastrukturen der Transitstrassen\" (Alpentransitabgabe) erheben zu k\u00f6nnen (Art. 4). Auf Antrag der Kommission lehnte der St\u00e4nderat es jedoch mit 25 zu 7 Stimmen ab, dem Bundesrat diese Kompetenz zu erteilen und strich Artikel\u00a04 aus dem Gesetzesentwurf.</p><p>Der Bundesrat verlangte auch die Kompetenz, eine mit den \u00fcbrigen L\u00e4ndern des Alpenbogens abgestimmte Alpentransitb\u00f6rse einf\u00fchren zu k\u00f6nnen, um das Verlagerungsziel 2019 zu erreichen. Dabei w\u00fcrden die Alpen querenden Lastwagenfahrten mit Kontingenten plafoniert. Die Kontingente sollen \"auf nicht diskriminierende Weise und nach marktwirtschaftlichen Grunds\u00e4tzen versteigert\" werden (Art. 6 Abs. 2). Der St\u00e4nderat lehnte die Transitb\u00f6rse nicht rundweg ab. Die Ratsmehrheit beschnitt jedoch mit 21 zu 18 Stimmen die Kompetenz des Bundesrates, dieses Mittel einzuf\u00fchren. So kann er zwar - unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bundesversammlung - v\u00f6lkerrechtliche Vertr\u00e4ge \u00fcber eine Alpentransitb\u00f6rse abschliessen. Er muss jedoch f\u00fcr deren Umsetzung dem Parlament eine Gesetzesvorlage unterbreiten (Art. 6 Abs. 1). Bundesrat Moritz Leuenberger bef\u00fcrchtete, das Parlament k\u00f6nne mit diesen Einschr\u00e4nkungen die Transitb\u00f6rse weiter abschw\u00e4chen oder verz\u00f6gern. Er verwies dabei auf entsprechende Erfahrungen bei der Umsetzung des CO2-Gesetzes.</p><p>Die Mehrheit der Kommission f\u00fcr Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des <b>Nationalrates</b> empfahl, auf die G\u00fcterverkehrsvorlage einzutreten. Eine Minderheit, bestehend aus Mitgliedern der SVP-Fraktion, stellte einen R\u00fcckweisungsantrag. Dieser verlangte, nur den G\u00fctertransitverkehr von Grenze zu Grenze einzubeziehen und den Binnenverkehr auszuklammern. Weiter sollten keine Mengenziele festgelegt und die Alpentransitb\u00f6rse sollte gestrichen werden. Die Mehrheit der Kommission war der Ansicht, dass das befristete Verlagerungsgesetz durch das G\u00fcterverkehrsverlagerungsgesetz (GVVG) und die damit zusammenh\u00e4ngenden Erlasse, inklusive Alpentransitb\u00f6rse, abgel\u00f6st werden soll. Sie empfahl, am Verlagerungsziel von 650 000 Alpen querenden LKW-Fahrten gem\u00e4ss Bundesrat und St\u00e4nderat festzuhalten. Das Ziel sollte sp\u00e4testens zwei Jahre nach Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels, d.h. voraussichtlich 2019, erreicht werden. Eintreten war nicht bestritten. Der R\u00fcckweisungsantrag wurde mit 124 zu 6 Stimmen abgelehnt. F\u00fcr R\u00fcckweisung stimmten s\u00e4mtliche Mitglieder der SVP-Fraktion.</p><p>Arthur Loepfe (CEg, AI) wollte beim G\u00fcterverkehrsverlagerungsgesetz (Art. 2) mit einem Einzelantrag explizit die Formulierung, dass das Gesetz f\u00fcr den alpenquerenden G\u00fcterschwerverkehr auf der Schiene und der Strasse \"von Grenze zu Grenze gem\u00e4ss Artikel\u00a084 der Bundesverfassung\" gilt. Andrea H\u00e4mmerle (S, GR), Sprecher der Kommission, wie auch Bundesrat Leuenberger erl\u00e4uterten, warum die Formulierung des vom Volk 1994 angenommen Alpenschutzartikels (\"von Grenze zu Grenze\") im Gesetzesentwurf nicht steht und auch im Verkehrsverlagerungsgesetz von 1999, das nun ersetzt werden soll, nicht stand. Das bilaterale Landverkehrsabkommen mit der Europ\u00e4ischen Union, das nach der Abstimmung \u00fcber den Alpenschutzartikel ausgehandelt wurde, habe eine nicht diskriminierende Umsetzung erfordert. Die L\u00f6sung habe - im Einverst\u00e4ndis mit den Initianten der Alpeninitiative - darin bestanden, die damalige Anzahl Fahrten von Grenze zu Grenze (650 000) als Zielgr\u00f6sse f\u00fcr den alpenquerenden Schwerverkehr unabh\u00e4ngig von der Nationalit\u00e4t der Lastwagen festzuschreiben. </p><p>Von Seiten der Bef\u00fcrworter des Antrags Loepfe wurde moniert, das Gesetz entspreche nicht der Verfassung. Die B\u00fcrger h\u00e4tten sich bei der Abstimmung 1994 aufgrund der Formulierung, dass der Schwerverkehr von Grenze zu Grenze auf der Schiene erfolgen soll, f\u00fcr die Initiative ausgesprochen. Der Antrag Loepfe wurde ganz knapp - mit 91 zu 89 Stimmen - abgelehnt. F\u00fcr den Antrag Loepfe votierten alle Mitglieder der SVP-Fraktion, die grosse Mehrheit der RL-Fraktion sowie ein Drittel der CEg-Fraktion.</p><p>Eine weitere gr\u00f6ssere Diskussion mit mehreren Antr\u00e4gen gab es beim Verlagerungsziel (Art. 3 GVVG). </p><p>Eine Kommissionsminderheit - bestehend aus Mitgliedern der SVP-Fraktion - wollte kein klares Verlagerungsziel. Sie verlangte, die Verlagerung des alpenquerenden G\u00fcterschwerverkehrs habe sich an den wirtschaftlichen Bed\u00fcrfnissen zu orientieren. Die Ziele sollten sich nach den Schienenkapazit\u00e4ten richten und periodisch \u00fcberpr\u00fcft werden. Ihr Antrag wurde mit 111 zu 68 Stimmen abgelehnt und damit das Verlagerungsziel von h\u00f6chstens 650 000 alpenquerenden Transitfahrten im Gesetz festgeschrieben. </p><p>Wie der St\u00e4nderat schob auch der Nationalrat das Verlagerungsziel bis zwei Jahre nach Er\u00f6ffnung des Gotthard-Basistunnels hinaus. Nach aktuellem Planungsstand entspricht das dem Jahr 2019. Eine links-gr\u00fcne Minderheit wollte ins Gesetz schreiben, dass die 650 000 Transitfahrten \"sp\u00e4testens 2012\" erreicht werden (Art. 3 Abs. 2) mit einem Zwischenziel von h\u00f6chstens 900 000 Fahrten pro Jahr ab 2010. Dieser Minderheitsantrag scheiterte nur knapp mit 89 zu 83 Stimmen.</p><p>Zentral war die Frage der Einf\u00fchrung einer Alpentransitb\u00f6rse zur Erreichung des Verlagerungsziels (Art. 6). Damit sollte die Zahl der Lastwagenfahrten im alpenquerenden Transitverkehr zielgenau begrenzt und auch marktgerecht verteilt werden. Zur Alpentransitb\u00f6rse lag dem Plenum eine ganze Palette von Antr\u00e4gen vor. Linke und Gr\u00fcne wollten mit ihrem Minderheitsantrag den Bundesrat zu einem m\u00f6glichst raschen Vorgehen verpflichten und eine Koordination mit den anderen L\u00e4ndern nur \"wenn m\u00f6glich\" voraussetzen. Sie forderten, der Bundesrat m\u00fcsse die Alpentransitb\u00f6rse \"sp\u00e4testens zwei Jahre nach Abschluss der Beratungen im Parlament\" einf\u00fchren. Kommissionsmitglieder der SVP-Fraktion beantragten, auf die Alpentransitb\u00f6rse ganz zu verzichten. Die Alpentransitb\u00f6rse sei ein Eingriff in die Gewerbefreiheit. Am Ende setzte sich ein Antrag der Kommissionsminderheit Gabi Huber (RL, UR) durch. Der Bundesrat kann somit v\u00f6lkerrechtliche Vertr\u00e4ge \u00fcber eine mit dem Ausland abgestimmte Alpentransitb\u00f6rse abschliessen. F\u00fcr deren Einf\u00fchrung muss der Bundesrat dem Parlament eine Gesetzesvorlage unterbreiten.</p><p>Die Mehrheit der Verkehrskommission wollte im Gesetzesentwurf eine Bestimmung hinzuf\u00fcgen, wonach der Bundesrat die Durchfahrtsrechte auch unentgeltlich als Bonus f\u00fcr alpenquerende Schienentransporte verteilen kann (Art. 6 Abs. 2). Davon sah der Nationalrat mit 110 zu 80 Stimmen ab.</p><p>In der Gesamtabstimmung wurde das G\u00fcterverkehrsverlagerungsgesetz im Nationalrat mit 109 zu 68 Stimmen angenommen. Die SVP-Fraktion stimmte geschlossen Nein. Abgelehnt wurde die Vorlage auch von einigen Mitgliedern der RL- und der CEg-Fraktion.</p><p>Beim \"Bundesbeschluss \u00fcber den Zahlungsrahmen f\u00fcr die F\u00f6rderung des alpenquerenden Schieneng\u00fcterverkehrs\" beantragte die Mehrheit der Kommission dem Vorschlag des Bundesrates und dem Beschluss des St\u00e4nderates zuzustimmen und f\u00fcr die Jahre 2011 bis 2018 einen Zahlungsrahmen von 1,6 Milliarden Franken vorzusehen. Die Mehrheit argumentierte, dass dieser Betrag f\u00fcr das Erreichen der Verlagerung ausreiche und die Betriebsabgeltungen im Laufe der Zeit gesenkt werden k\u00f6nnten. Verschiedene Minderheits- und Einzelantr\u00e4ge, welche h\u00f6here oder tiefere Subventionen verlangten, wurden abgelehnt </p><p>Mit dem \"Bundesbeschluss \u00fcber den Zahlungsrahmen f\u00fcr die F\u00f6rderung des nicht alpenquerenden kombinierten G\u00fcterverkehrs\" soll dessen Effizienz nach dem Willen einer knappen Ratsmehrheit mit einem Zahlungsahmen von 200 Millionen Franken bis zum Jahr 2015 gef\u00f6rdert werden. Der St\u00e4nderat sah daf\u00fcr 100 Millionen Franken vor. </p><p>Bei den weiteren Beschl\u00fcssen im Rahmen der G\u00fcterverkehrsvorlage folgte der Nationalrat weitgehend den Antr\u00e4gen des Bundesrates bzw. den Entscheiden des St\u00e4nderates.</p><p>Anl\u00e4sslich der Bereinigung der Differenzen diskutierte der <b>St\u00e4nderat </b>vor allem die angestrebte Einf\u00fchrung einer Alpentransitb\u00f6rse. Er schloss sich mit 21 zu 17 Stimmen dem Nationalrat an, wonach der Bundesrat zwar zum Abschluss v\u00f6lkerrechtlicher Vertr\u00e4ge mit dem Ausland \u00fcber eine Alpentransitb\u00f6rse erm\u00e4chtigt wird. Er muss jedoch f\u00fcr deren Umsetzung der Bundesversammlung eine Gesetzesvorlage unterbreiten. Eine Kommissionsminderheit empfahl dem Plenum erfolglos, der Version des Bundesrates zuzustimmen. Demnach sollte dieser die volle Kompetenz zur definitiven Einf\u00fchrung der Alpentransitb\u00f6rse erhalten, ohne dem Parlament erneut eine Vorlage pr\u00e4sentieren zu m\u00fcssen.</p><p>Bei den anderen Differenzen schloss sich der St\u00e4nderat ebenfalls der Version des Nationalrats an. </p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Entwurf 1 im St\u00e4nderat mit 43 zu 0 und im Nationalrat mit 127 zu 65 Stimmen angenommen. Der Entwurf 3 wurde mit 43 zu 0 im St\u00e4nderat und mit 142 zu 48 Stimmen im Nationalrat angenommen.</b></p><p><b>Der Entwurf 4 wurde mit 43 zu 0 im St\u00e4nderat und mit 156 zu 31 Stimmen im Nationalrat angenommen.</b></p><p></p><p>Das G\u00fcterverkehrsverlagerungsgesetz (GWG) wurde im Nationalrat von allen Mitgliedern der SVP-Fraktion abgelehnt. Nein sagte auch ein Viertel der RL-Fraktion. Auch das Bundesgesetz \u00fcber die \u00c4nderung des Transportrechts und das G\u00fctertransportgesetz wurden von der SVP-Fraktion mehrheitlich abgelehnt. </p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1229676519543)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":"III","Modified":"\/Date(1771607981313)\/","SubmissionDate":"\/Date(1181260800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4717,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}