{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070062,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070062,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070062,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070062,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070062,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070062,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070062,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070062,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070062,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070062,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070062,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070062,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070062,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070062,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070062,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070062,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070062,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20070062,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.062","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"RPG. Erwerb von Grundst\u00fccken durch Personen im Ausland. Flankierende Massnahmen zur Aufhebung des BewG","Description":"Botschaft vom 4. Juli 2007 zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Raumplanung (Flankierende Massnahmen zur Aufhebung des Bundesgesetzes \u00fcber den Erwerb von Grundst\u00fccken durch Personen im Ausland)","InitialSituation":"<p>Die Aufhebung des Bundesgesetzes \u00fcber den Erwerb von Grundst\u00fccken durch Personen im Ausland (Lex Koller) soll von einer \u00c4nderung des Raumplanungsgesetzes begleitet werden. Diese soll die Kantone dazu verpflichten, in ihren Richtpl\u00e4nen Gebiete mit hohen Zweitwohnungsbest\u00e4nden zu bezeichnen und f\u00fcr diese lenkende Massnahmen zu entwickeln.</p><p>Von der beabsichtigten Aufhebung der Lex Koller ist eine Zunahme der Nachfrage nach Zweitwohnungen mit entsprechender Baut\u00e4tigkeit zu erwarten. Eine zu intensive Baut\u00e4tigkeit gef\u00e4hrdet die Landschaft von Tourismusregionen, welche wesentliche Grundlage des Tourismus im Alpenraum darstellt. Soll die Attraktivit\u00e4t der Landschaft erhalten bleiben, muss die Baut\u00e4tigkeit daher in Grenzen gehalten werden. Der Bundesrat schl\u00e4gt deshalb flankierende Massnahmen zur Aufhebung der Lex Koller vor.</p><p>Die Kantone sollen dazu verpflichtet werden, in ihren Richtpl\u00e4nen diejenigen Gebiete zu bezeichnen, in denen besondere Massnahmen notwendig sind, um ein ausgewogenes Verh\u00e4ltnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen sicherzustellen. Dem Subsidiarit\u00e4tsprinzip folgend soll sich der Bund dabei auf den Erlass von Rahmenvorschriften beschr\u00e4nken, welche die Kantone verpflichten, sich in ihrer Richtplanung der Zweitwohnungsproblematik anzunehmen. Soweit Handlungsbedarf besteht, bleibt die Wahl der Massnahmen und deren Umsetzung den Kantonen \u00fcberlassen.</p><p>Die L\u00f6sung \u00fcber den kantonalen Richtplan stellt sicher, dass allf\u00e4llige Massnahmen die je nach Kanton spezifische Ausgangslage ber\u00fccksichtigen und mit den Vorstellungen der Kantone zur Siedlungs-, Wirtschafts- und Landschaftsentwicklung abgestimmt werden. Da sie sich bew\u00e4hrter Instrumente und Verfahren bedient, wird die Umsetzung mit geringem Zusatzaufwand m\u00f6glich sein. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass das verfassungsm\u00e4ssige Gebot der haush\u00e4lterischen Bodennutzung besser beachtet wird. Zudem werden Massnahmen zur Lenkung des Zweitwohnungsbaus so regional und \u00fcberkantonal koordiniert eingef\u00fchrt, womit sich unerw\u00fcnschte Konkurrenzsituationen und Verlagerungseffekte vermeiden lassen. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>","Proceedings":"<p></p><p>Die Vorlage \"Erwerb von Grundst\u00fccken durch Personen im Ausland. Flankierende Massnahmen zur Aufhebung des BewG\" wurde im <b>Nationalrat</b> zusammen mit dem Gesch\u00e4ft \"Erwerb von Grundst\u00fccken durch Personen im Ausland. Bundesgesetz. Aufhebung\" (07.052) behandelt. Die Kommissionsmehrheit wollte die Vorlage an den Bundesrat zur\u00fcckweisen. Die Grosse Kammer aber folgte dem Antrag einer Minderheit Werner Messmer (RL, TG) und schickte das Gesch\u00e4ft zur Detailberatung zur\u00fcck in die Kommission. Mit dieser Gesetzesvorlage wollen der Bundesrat und die Bundesversammlung der Volksinitiative \"Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen\" (08.073) einen direkten Gegenvorschlag gegen\u00fcberstellen.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte die Kommissionsmehrheit, der bundesr\u00e4tlichen Vorlage zu folgen. Diese sah in Artikel\u00a08 des Raumplanungsgesetzes (RPG) einen neuen Absatz\u00a02 vor, der die Kantone dazu verpflichtet, in den Richtpl\u00e4nen die Gebiete zu bezeichnen, in denen besondere Massnahmen ergriffen werden m\u00fcssen, um ein ausgewogenes Verh\u00e4ltnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen sicherzustellen. Abweichend davon verlangte eine Minderheit I, den Absatz\u00a02 zu erg\u00e4nzen und j\u00e4hrlich ein Kontingent von Zweitwohnungen festzulegen. Nur wenn klare Ziele und Massnahmen im Gesetz festgeschrieben seien, k\u00f6nne die Vorlage als ernsthafter Gegenvorschlag zur Zweitwohnungs-Initiative eingesetzt werden. Ein Minderheitsantrag II verlangte, den Bau von Zweitwohnungen einzuschr\u00e4nken, damit das Landschaftsbild und die touristische Attraktivit\u00e4t der Gebiete erhalten bleiben, wof\u00fcr in den Richtpl\u00e4nen j\u00e4hrliche Kontingentierungen vorgesehen werden k\u00f6nnen. Nachdem sich der Antrag der Minderheit I gegen denjenigen der Minderheit II mit 72 zu 25 Stimmen durchgesetzt hatte, unterlag er in der zweiten Abstimmung dem Mehrheitsantrag mit 127 zu 58 Stimmen.</p><p>Abweichend vom Entwurf des Bundesrates schlug die Mehrheit der nationalr\u00e4tlichen Kommission eine neue Bestimmung f\u00fcr Bauten ausserhalb der Bauzone vor (Art. 24c Abs. 2). Dabei ging es um die Frage, inwieweit solche Bauten erneuert, teilweise ge\u00e4ndert, erweitert oder wiederaufgebaut werden k\u00f6nnen. Eine Minderheit Stump (S, AG) verlangte diese Bestimmung zu streichen, da sie keinen Bezug zur Regelung des Zweitwohnungsbaus und der Aufhebung der Lex Koller habe. Zwar sei man nicht grunds\u00e4tzlich dagegen, nur solle die vorgenommene \u00c4nderung zuerst sorgf\u00e4ltig erarbeitet werden. Der Rat stimmte dem Antrag der Mehrheit mit 117 zu 67 Stimmen zu.</p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> war Eintreten unbestritten. In der Detailberatung folgte die Kleine Kammer in Artikel\u00a08 Absatz\u00a02 dem Beschluss des Nationalrates. Ein Minderheitsantrag Cramer (G, GE), der in Absatz\u00a02 eine j\u00e4hrliche, obligatorische Kontingentierung von Zweitwohnungen einf\u00fchren wollte, unterlag mit 23 zu 11 Stimmen. Abweichende Beschl\u00fcsse fasste der St\u00e4nderat allerdings in den Abs\u00e4tzen 3 und 4, wo er Pr\u00e4zisierungen zur Richtplanung vornahm. So wurden die Ziele der zu ergreifenden Massnahmen (Abs. 3) definiert und festgehalten, ab wann das Verh\u00e4ltnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen nicht mehr ausgewogen ist (Abs. 4). Der Rat stimmte zudem einem Antrag der st\u00e4nder\u00e4tlichen Kommission, welcher die Bestimmung in Artikel\u00a024c Absatz\u00a02 aus dem Entwurf streichen wollte, zu.</p><p>In den \u00dcbergangsbestimmungen folgte der St\u00e4nderat dem Entwurf des Bundesrates, wonach die Kantone ihre Richtpl\u00e4ne innerhalb einer Frist von drei Jahren nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes an dessen Anforderungen anpassen. Er erg\u00e4nzte jedoch die Bestimmung, wonach die Kantone daf\u00fcr zu sorgen haben, dass die Gemeinden innerhalb der gleichen Frist geeignete Massnahmen treffen mit folgendem Zusatz: \".wie etwa die Festlegung j\u00e4hrlicher Kontingente, oder von Erstwohnanteilen, die Ausscheidung spezieller Nutzungszonen oder die Erhebung von Lenkungsabgaben.\" Mit 26 zu 13 Stimmen unterlag eine Minderheit Sommaruga (S, BE), die eine Priorisierung zugunsten der Kontingentierung verlangte, indem nur die M\u00f6glichkeit, j\u00e4hrliche Kontingente festzulegen, in die Bestimmung aufgenommen werden sollte.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> hielt bei allen Differenzen an seinen Beschl\u00fcssen fest. Mehrere Minderheitsantr\u00e4ge, welche dem St\u00e4nderat folgen wollten, blieben chancenlos. So lehnte die Grosse Kammer Antr\u00e4ge \u00fcber die Einf\u00fchrung j\u00e4hrlicher Kontingente sowie \u00fcber die Definition des Verh\u00e4ltnisses von Erst- und Zweitwohnungen ab. Ein weiterer Minderheitsantrag, unterst\u00fctzte die vom St\u00e4nderat vorgenommenen Pr\u00e4zisierungen zu den besonderen Massnahmen f\u00fcr ein ausgewogenes Verh\u00e4ltnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen. Auch Bundesrat Moritz Leuenberger hatte sich f\u00fcr die st\u00e4nder\u00e4tliche Variante und gegen den urspr\u00fcnglichen Vorschlag des Bundesrates ausgesprochen. Wenn man die Massnahmen in der Verordnung regle, so w\u00fcrden diese im Abstimmungskampf um die Initiative fehlen. Mit generellen Formulierungen aber habe der Gegenvorschlag keine Chance gegen die Initiative. Der Rat folgte jedoch dem Antrag der Kommissionsmehrheit, welche die konkreten Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung des Zweitwohnungsbaus den Kantonen \u00fcberlassen will. Daneben hielt der Nationalrat an seinem Beschluss fest, die raumplanerischen Vorschriften f\u00fcr den Um- oder Neubau von Geb\u00e4uden ausserhalb der Bauzonen zu lockern (Art. 24c Abs. 2).</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> hielt ohne Diskussion an den eigenen Beschl\u00fcssen fest.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> beschloss ebenfalls an seinen Positionen festzuhalten.</p><p>In der Folge hielten beide R\u00e4te an ihren Beschl\u00fcssen fest.</p><p>Die <b>Einigungskonferenz </b>unterbreitete den R\u00e4ten f\u00fcr die verbliebenen Differenzen einen Kompromissvorschlag. Dieser sah vor, mit einer Ausnahme (Art. 8 Abs. 4) den Beschl\u00fcssen des St\u00e4nderates zu folgen. Im <b>Nationalrat</b> beantragte Toni Brunner (V, SG), die Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz. Der Ablehnungsantrag sei ein stiller Protest, so Toni Brunner, da er mit dem Ergebnis der Einigungskonferenz nicht zufrieden sei, die den vom Nationalrat eingebrachten Einbezug von Bauten ausserhalb der Bauzone streichen wolle. Der Rat lehnte den Antrag jedoch mit 121 zu 53 Stimmen ab.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> stimmte dem Vorschlag der Einigungskonferenz diskussionslos zu.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz vom Nationalrat mit 136 Stimmen gegen 59 angenommen und vom St\u00e4nderat mit 42 Stimmen und 1 Enthaltung.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1292580522197)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2846","Category":"III","Modified":"\/Date(1770758111700)\/","SubmissionDate":"\/Date(1183507200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4718,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Raumplanung und Wohnungswesen"}}