{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070067,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070067,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070067,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070067,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070067,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070067,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070067,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070067,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070067,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070067,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070067,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070067,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070067,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070067,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070067,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070067,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070067,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20070067,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.067","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bek\u00e4mpfung von Gewalt an Sportanl\u00e4ssen. Verfassungsgrundlage. \u00c4nderung des BWIS","Description":"Botschaft vom 29. August 2007 zu einer Verfassungsbestimmung \u00fcber die Bek\u00e4mpfung von Gewaltt\u00e4tigkeiten anl\u00e4sslich von Sportveranstaltungen (Hooliganismus) sowie zu einer \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS)","InitialSituation":"<p>Es soll eine Verfassungsgrundlage geschaffen werden, die dem Bund die Kompetenz f\u00fcr Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung von Gewalt anl\u00e4sslich von Sportveranstaltungen verleiht. Damit k\u00f6nnen namentlich Rayonverbot, Meldeauflage und Polizeigewahrsam, die aufgrund ihrer umstrittenen Verfassungsm\u00e4ssigkeit auf Ende 2009 befristet sind, unbefristet weitergef\u00fchrt werden. Eine solche Bundesl\u00f6sung soll aber nur dann getroffen werden, wenn die Kantone nicht selber rechtzeitig eine Konkordatsl\u00f6sung umsetzen.</p><p>Auf internationaler Ebene haben in letzter Zeit Gewaltbereitschaft und Gewaltaus\u00fcbung im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen stetig zugenommen, so dass die betroffenen L\u00e4nder zu reagieren begonnen und Gegenmassnahmen ergriffen haben.  Um der negativen Entwicklung auch in der Schweiz Einhalt zu gebieten und namentlich um den Beh\u00f6rden im Hinblick auf k\u00fcnftige sportliche Grossanl\u00e4sse wie die EURO 08 die notwendigen Handlungsinstrumente in die Hand zu geben, haben die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te im Fr\u00fchjahr 2006 im Bundesgesetz vom 21. M\u00e4rz 1997 \u00fcber Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) Vorschriften f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung von Gewalt anl\u00e4sslich von Sportveranstaltungen geschaffen. Gest\u00fctzt auf diese Bestimmungen k\u00f6nnen gewaltt\u00e4tige Hooligans in einem nationalen Informationssystem registriert und mit kaskadenartig aufeinander abgestimmten pr\u00e4ventiven Massnahmen an der Gewaltaus\u00fcbung gehindert werden. Zudem wurden in diesem Massnahmenpaket die M\u00f6glichkeiten zur Sicherstellung, Beschlagnahme und Einziehung von zur Gewalt aufrufender Propaganda geregelt.  Im Rahmen der Debatten im Parlament war jedoch die Verfassungskonformit\u00e4t von drei der f\u00fcnf vorgesehenen Massnahmen, n\u00e4mlich des Rayonverbots, der Meldeauflage und des Polizeigewahrsams f\u00fcr Hooligans, umstritten. Das Parlament beschloss deshalb eine Befristung der erw\u00e4hnten drei Massnahmen bis Ende 2009, um sicherzustellen, dass die erforderlichen rechtlichen Anpassungsarbeiten umgehend an die Hand genommen werden.</p><p>Das Parlament hat in der Folge den Bundesrat mit einer Motion der Rechtskommission des St\u00e4nderats (RK-S) beauftragt, daf\u00fcr zu sorgen, dass die beschlossenen Massnahmen auch nach Ablauf der Befristung gest\u00fctzt auf eine gen\u00fcgende Rechtsgrundlage - Anpassung Bundesverfassung oder Konkordat - weitergef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. Zwei weitere parlamentarische Vorst\u00f6sse (die Motion Joder und die parlamentarische Initiative Berset) fordern eine dauerhafte gesetzliche Regelung auf Bundesebene. Weil der Bund aufgrund der erw\u00e4hnten Motion der RK-S die rechtzeitige Schaffung einer gen\u00fcgenden Rechtsgrundlage sicherzustellen hat, nahm der Bund seinerseits - in Absprache mit den Kantonen - bereits im Verlaufe des Sommers 2006 die Arbeiten f\u00fcr eine neue Verfassungsbestimmung (Verfassungsl\u00f6sung) an die Hand, um in jedem Fall eine Auffangl\u00f6sung vorbereitet zu haben f\u00fcr den Fall, dass das von den Kantonen mittlerweile bevorzugte Konkordat (Konkordatsl\u00f6sung) sp\u00e4ter doch nicht oder nicht rechtzeitig realisiert werden k\u00f6nnte. Dieses rasche Vorgehen dr\u00e4ngte sich nicht zuletzt in Anbetracht des knappen Zeitbudgets auf. Es ist jedoch vorgesehen, diese Arbeiten auf Bundesebene einzustellen, sobald feststeht, dass die Realisierung einer kantonalen Regelung unmittelbar bevorsteht. In der im Fr\u00fchjahr 2007 durchgef\u00fchrten Vernehmlassung fanden sowohl dieses vorgeschlagene Vorgehen als auch der Entwurf einer neuen Verfassungsbestimmung bei den Kantonen, den politischen Parteien und den weiteren interessierten Kreisen insgesamt eine gute Aufnahme. Falls die Verfassungsl\u00f6sung gew\u00e4hlt und diese vom Volk und den St\u00e4nden angenommen werden w\u00fcrde, k\u00f6nnten die drei befristeten Massnahmen dauerhaft im BWIS verankert werden. Zu diesem Zweck wird gleichzeitig auch ein entsprechender Entwurf einer Teilrevision des BWIS im Rahmen dieser Botschaft unterbreitet (Vorlage 1). Sollte hingegen die Konkordatsl\u00f6sung zum Zug kommen, unterbreitet der Bundesrat im Rahmen dieser Botschaft auch einen auf diesen Fall abgestimmten Entwurf mit den notwendigen \u00c4nderungen des BWIS (Vorlage 2). (Quelle: Botschaft des Bundesrates)    </p>","Proceedings":"<p></p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> nahm die drei Vorlagen des Bundesrates einstimmig und diskussionslos an. Die kleine Kammer machte klar, dass sie im Kampf gegen den Hooliganismus eine kantonale L\u00f6sung vorzieht. Der Kommissionssprecher Hermann B\u00fcrgi (V, TG) betonte, dass rund f\u00fcnfzehn Kantone der Konkordatsl\u00f6sung, f\u00fcr die sich die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren ausgesprochen hat, bereits zugestimmt haben. Um eine Gesetzesl\u00fccke zu verhindern f\u00fcr den Fall, dass nicht alle Kantone den Forderungen des Konkordats rechtzeitig nachkommen k\u00f6nnen, hielt die Kommission es dennoch f\u00fcr n\u00f6tig, dass auch eine Verfassungsgrundlage ausgearbeitet wird. </p><p>Der <b>Nationalrat</b> folgte dem Antrag der Mehrheit seiner Kommission: Er trat nicht auf die Vorlagen 1 und 2 ein und sistierte die Behandlung von Vorlage 3. Der franz\u00f6sischsprachige Berichterstatter der Kommission, Carlo Sommaruga (S, GE), betonte, der Stand der Ratifikationen des Konkordats lasse vermuten, dass dieses am 1. Januar 2010 in Kraft treten k\u00f6nne und die Gesetzesl\u00fccke, mit welcher der St\u00e4nderat seine Beschl\u00fcsse vom Juni 2008 begr\u00fcndet hatte, somit geschlossen w\u00fcrde. Bei Vorlage 3 beantragte die Kommissionsmehrheit, die Behandlung zu sistieren, bis der St\u00e4nderat zu den Vorlagen 1 und 2 neue Beschl\u00fcsse gefasst hat.</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> ist den Antr\u00e4gen der grossen Kammer betreffend die Vorlagen 1 und 2 diskussionslos gefolgt.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> wurde ohne Gegenstimme Eintreten auf die Vorlage 3 beschlossen und in der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 172 zu 0 Stimmen einhellig angenommen. </p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im St\u00e4nderat mit 41 zu 0 und im Nationalrat mit 174 zu 0 Stimmen angenommen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1223029897770)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":"III","Modified":"\/Date(1770758176907)\/","SubmissionDate":"\/Date(1188345600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4718,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}