{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070071,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070071,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070071,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070071,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070071,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070071,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070071,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070071,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070071,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070071,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070071,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070071,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070071,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070071,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070071,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070071,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070071,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20070071,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.071","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Ausserparlamentarische Kommissionen. Gesetzliche Neuordnung","Description":"Botschaft vom 12. September 2007 \u00fcber die Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen (\u00c4nderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes sowie weiterer Erlasse)","InitialSituation":"<p>Die ausserparlamentarischen Kommissionen sollen neu in den Grundz\u00fcgen im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) geregelt werden. Kommissionen, die aus Sicht des Bundesrates nicht mehr n\u00f6tig sind, die ihre Grundlage aber in Erlassen der Bundesversammlung haben, sollen durch die Aufhebung der entsprechenden Bestimmungen abgeschafft werden.</p><p>Der Bundesrat beschloss am 7. September 2005, im Rahmen der Verwaltungsreform 2005-2007 eine \u00dcberpr\u00fcfung der ausserparlamentarischen Kommissionen des Bundes vorzunehmen, und beauftragte die Bundeskanzlei mit der Durchf\u00fchrung. Die entsprechenden Umsetzungsarbeiten erfolgten in zwei Schritten: In einem ersten Schritt beauftragte der Bundesrat mit Beschluss vom 5. Juli 2006 die Departemente mit der \u00dcberpr\u00fcfung der sich in ihren Zust\u00e4ndigkeitsbereichen befindenden Kommissionen. Er gab als Zielrichtlinie vor, dass 30 Prozent der Kommissionen aufgehoben werden m\u00fcssen, und legte einheitliche \u00dcberpr\u00fcfungskriterien fest. Der zweite Schritt betraf die Anpassung gesetzlicher Bestimmungen. Zum einen muss das RVOG angepasst werden. Diese Teil\u00e4nderung war Gegenstand eines Vernehmlassungsverfahrens und beinhaltet folgende wesentlichen Neuerungen:</p><p>- Die bisher einzige Bestimmung \u00fcber ausserparlamentarische Kommissionen in Artikel\u00a057 Absatz\u00a02 RVOG erwies sich als ungen\u00fcgend. Vorgesehen ist die Einf\u00fcgung mehrerer gesetzlicher Normen namentlich \u00fcber Zweck, Voraussetzungen und Repr\u00e4sentativit\u00e4t der Kommissionen.</p><p>- Es soll auch eine gen\u00fcgende Rechtsgrundlage f\u00fcr die Offenlegung der H\u00f6he der Entsch\u00e4digungen f\u00fcr Kommissionsmitglieder geschaffen werden. Das ist aus datenschutzrechtlichen Gr\u00fcnden erforderlich. Damit kann das Anliegen des Postulat B\u00fchlmann (01.3143) vom 22. M\u00e4rz 2001 umgesetzt werden.</p><p>- Der Bundesrat soll die ihm aus Artikel\u00a08 Absatz\u00a01 RVOG zukommende Kompetenz, in eigener Zust\u00e4ndigkeit ausserparlamentarische Kommissionen mit beratender Funktion aufheben, zusammenlegen oder deren Aufgaben anpassen zu k\u00f6nnen, in Zukunft st\u00e4rker wahrnehmen. Dies gilt selbst dann, wenn sich die rechtliche Grundlage f\u00fcr Kommissionen mit beratenden Aufgaben in einem Bundesgesetz befindet. Auf diese Weise soll gew\u00e4hrleistet werden, dass das Kommissionenwesen rasch an ver\u00e4nderte Bed\u00fcrfnisse angepasst werden kann. Das RVOG soll dazu mit ausdr\u00fccklichen Bestimmungen \u00fcber die Einsetzung und die \u00dcberpr\u00fcfung von ausserparlamentarischen Kommissionen erg\u00e4nzt werden.</p><p>- Die heute noch bestehende Kommissionenverordnung entspricht den Anforderungen an eine gen\u00fcgende gesetzliche Grundlage nicht mehr vollst\u00e4ndig. Zum Teil enth\u00e4lt sie Bestimmungen, die in der Praxis nicht mehr angewendet werden. Sie soll daher aufgehoben werden. Wichtige rechtsetzende Bestimmungen - namentlich die Zust\u00e4ndigkeit und die Kriterien zur Einsetzung von Kommissionen - werden neu auf Gesetzesebene durch die Teilrevision des RVOG geregelt. Auf diese Weise wird Artikel\u00a0164 BV Gen\u00fcge getan. Weniger wichtige Bestimmungen werden in die Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV) \u00fcberf\u00fchrt. </p><p>Nebst diesen \u00c4nderungen im RVOG sind jene Anpassungen der rechtlichen Grundlagen vorzunehmen, die sich als Folge der Aufhebung ausserparlamentarischer Kommissionen ergeben. Soweit die Zust\u00e4ndigkeit dazu beim Bundesrat liegt, hat er die Aufhebung oder die \u00c4nderung der entsprechenden Verordnungen und Weisungen gleichzeitig mit der Verabschiedung die Botschaft beschlossen. Die Inkraftsetzung ist auf den 1. Januar 2008 vorgesehen.</p><p>Soweit es um \u00c4nderungen geht, die die Ebene der Bundesgesetze betreffen, liegt die Zust\u00e4ndigkeit bei der Bundesversammlung. Gleichzeitig mit der Teil\u00e4nderung des RVOG werden ihr daher die entsprechenden spezialgesetzlichen Anpassungen unterbreitet.</p><p>Die Frage der Unvereinbarkeit zwischen einer Mitgliedschaft im National- oder St\u00e4nderat und einer Mitgliedschaft in einer ausserparlamentarischen Kommission ist nicht Gegenstand dieser Vorlage, sondern wurde der Bundesversammlung mit gesonderter Botschaft unterbreitet. Die damit verbundene Anpassung von Artikel\u00a014 Buchstabe\u00a0c des Parlamentsgesetzes wurde von National- und St\u00e4nderat in der Schlussabstimmung vom 23. M\u00e4rz 2007 angenommen. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p></p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> beschloss Eintreten ohne Gegenantrag. Mit einigen \u00c4nderungen betreffend die Regelung des Kompetenzbereichs des Bundesrates (Art. 57c Abs.1a, 1 und 57g) wurde der Entwurf einstimmig mit 26 Stimmen angenommen. Auch im <b>Nationalrat</b> war Eintreten unbestritten. Es wurden bei Artikel\u00a057c und g geringf\u00fcgige \u00c4nderungen zum Entwurf des St\u00e4nderates vorgenommen. Dem Entwurf wurde mit 154 Stimmen einstimmig zugestimmt. Die <b>Kleine Kammer</b> folgte den Beschl\u00fcssen des Nationalrates diskussionslos.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Nationalrat mit 194 zu 0 und im St\u00e4nderat mit 41 zu 0 Stimmen angenommen.</b></p><p></p><p><b></b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1206016169110)\/","ResponsibleDepartment":10,"ResponsibleDepartmentName":"Bundeskanzlei","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"BK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4","Category":"III","Modified":"\/Date(1770756807817)\/","SubmissionDate":"\/Date(1189555200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4718,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik"}}