{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070074,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070074,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070074,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070074,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070074,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070074,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070074,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070074,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070074,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070074,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070074,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070074,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070074,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070074,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070074,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070074,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070074,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20070074,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.074","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"MEDIA Programm 2007-2013. Abkommen mit der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft","Description":"Botschaft vom 21. September 2007 zur Genehmigung des Abkommens \u00fcber die Teilnahme der Schweiz am EU-Programm MEDIA f\u00fcr die Jahre 2007-2013 und \u00fcber einen Bundesbeschluss zur Finanzierung der Teilnahme","InitialSituation":"<p>Zur Unterst\u00fctzung des europ\u00e4ischen Filmschaffens hat die EU das F\u00f6rderprogramm MEDIA ins Leben gerufen. Die Teilnahme der Schweiz an diesem Programm wurde nach dem EWR-Nein im Jahr 1992 von der EU gek\u00fcndigt. Die Schweiz hat sich im Rahmen der Bilateralen II, gest\u00fctzt auf das Abkommen vom 26. Oktober 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft im Bereich audiovisuelle Medien (SR 0.784.405.226.8), an den Gemeinschaftsprogrammen MEDIA Plus und MEDIA-Fortbildung beteiligt. Diese Programme und das Abkommen sind am 31. Dezember 2006 ausgelaufen.</p><p>Von Anfang an war f\u00fcr die Schweiz und die EU klar, dass eine Beteiligung der Schweiz nur Sinn macht, wenn sie mit dem n\u00e4chsten Zyklus des MEDIA-Programms fortgef\u00fchrt wird. Ab dem 16. M\u00e4rz 2007 wurde \u00fcber die Erneuerung des Abkommens verhandelt, damit die Schweiz nahtlos am Nachfolgeprogramm \"MEDIA 2007\" f\u00fcr die Jahre 2007-2013 teilnehmen kann. Die Verhandlungen wurden am 2. Juli 2007 mit der Paraphierung eines neuen Abkommens abgeschlossen. Dieses Abkommen wird voraussichtlich Ende September 2007 unterzeichnet.</p><p>Das Abkommen erm\u00f6glicht der Schweiz die Fortsetzung der Teilnahme am MEDIA-Programm in den Jahren 2007-2013. Schweizerische Film- und Fernsehschaffende k\u00f6nnen gleichberechtigt von EU-Unterst\u00fctzungsmassnahmen profitieren.</p><p>Wie beim ersten Abkommen verpflichtet sich die Schweiz zur Angleichung des Rechts in Bezug auf das grenz\u00fcberschreitende Fernsehen. Die EU hat in einem wesentlichen Punkt eine \u00c4nderung verlangt, welche die Frage des anwendbaren Rechts f\u00fcr Werbefenster betrifft. Die von der EU geforderte Anpassung unterliegt einer zweij\u00e4hrigen \u00dcbergangsfrist und w\u00fcrde eine \u00c4nderung der schweizerischen Radio- und Fernsehgesetzgebung nach sich ziehen. Das Abkommen geht daher in seiner Tragweite \u00fcber eine finanzielle Beteiligung an internationalen F\u00f6rderungsmassnahmen hinaus, f\u00fcr deren Abschluss der Bundesrat zust\u00e4ndig ist (Art. 33 Bst. e des Filmgesetzes vom 14. Dezember 2001, SR 443.1). Es muss vom Parlament genehmigt werden. Bis zur Genehmigung durch die Bundesversammlung wird das Abkommen gem\u00e4ss Artikel\u00a07b des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. M\u00e4rz 1997 (SR 172.010) provisorisch angewendet, damit eine Unterbrechung der F\u00f6rderleistungen und damit Schaden f\u00fcr die Filmbranche vermieden werden k\u00f6nnen.</p><p>F\u00fcr die Teilnahme der Schweiz am MEDIA-Programm f\u00fcr die Jahre 2007-2013 beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit in der H\u00f6he von 67 361 300 Franken. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p></p><p>Im <b>St\u00e4nderat </b>beantragte die vorberatende Kommission die R\u00fcckweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag mit der EU nach M\u00f6glichkeiten zu suchen, die den medienpolitischen Interessen der Schweiz mit ihren Werbeverboten f\u00fcr Alkohol, Politik und Religion besser Rechnung tragen. Das Abkommen soll aber vorl\u00e4ufig weiter angewendet werden und dem Parlament soll das Gesch\u00e4ft bis sp\u00e4testens Herbst 2009 erneut vorgelegt werden. Die Sprecherin der Kommission Simonetta Sommaruga (S, BE) hielt fest, dass die Filmschaffenden dank Media gleichberechtigt von den EU-Programmen profitieren k\u00f6nnen. Problematisch sei dagegen die Verpflichtung, ab 2009 die EU-Richtlinie \"Fernsehen ohne Grenzen\" anzuwenden, die mit dem neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) kollidiere. Kultur- und europapolitisch sei das Abkommen von zentraler Bedeutung, medienpolitisch stehe es mit den Folgen einer allf\u00e4lligen erneuten RTVG-Revision quer in der Landschaft. Peter Bieri (C, ZG) erl\u00e4uterte den Mitbericht der Verkehrskommission und hielt fest, dass Nachverhandlungen mit der EU aussichtslos seien. Die Zeit bis zum Inkrafttreten des Abkommens sei zu nutzen, eine allf\u00e4llige Revision des RTVG zu pr\u00fcfen. Das Abkommen m\u00fcsse auf jeden Fall provisorisch weitergef\u00fchrt werden. Bundesrat Pascal Couchepin versuchte vergebens, den St\u00e4nderat von der geringen Tragweite der EU-Richtlinie zu \u00fcberzeugen. Ohne Abstimmung wurde der R\u00fcckweisungsantrag der Kommission angenommen. Dem Bundesbeschluss zur Finanzierung der Teilnahme der Schweiz am EU-Programm Media 2007 bis 2009 stimmte der Rat ohne Gegenstimmen zu. </p><p>Im <b>Nationalrat </b>beantragte die Kommissionsmehrheit Zustimmung zum St\u00e4nderat und damit R\u00fcckweisung an den Bundesrat. Eine Kommissionsminderheit Walter M\u00fcller (RL, SG) beantragte die Ablehnung des R\u00fcckweisungsantrages. Die Kommissionssprecher bezeichneten den Beschluss des St\u00e4nderates als klug und pragmatisch. Die Mehrheit der Kommission glaube, dass der Bundesrat, gest\u00e4rkt durch beide Kammern, noch einmal Neuverhandlungen mit der EU suchen soll. Der Sprecher der Kommissionsminderheit, Walter M\u00fcller (RL, SG) begr\u00fcndet die Ablehnung der R\u00fcckweisung damit, dass Anpassungen an das EU-Recht der Preis des Bilateralismus seien. Die Mehrheit wolle einerseits der Filmbranche die Finanzen sichern, anderseits gleichzeitig das Werbeverbot f\u00fcr Alkoholwerbung aufrechterhalten. Die R\u00fcckweisung sei eine reine Verz\u00f6gerungstaktik. Die CVP/EVP/glp-Fraktion und die SP-Fraktion unterst\u00fctzten den Antrag der Kommissionsmehrheit. Die SVP-Fraktion unterst\u00fctzte die R\u00fcckweisung und beantragte gleichzeitig die Ablehnung der gesamten Vorlage. Mit 136 zu 45 Stimmen folgte der Rat der Mehrheit der Kommission und beschloss damit wie der St\u00e4nderat die Vorlage 1 zur Genehmigung des Abkommens an den Bundesrat zur\u00fcckzuweisen. Die Vorlage 2 zur Finanzierung der Teilnahme der Schweiz am EU-Programm MEDIA wurde in der Gesamtabstimmung mit 124 zu 59 Stimmen angenommen.</p><p>Nach der in der Wintersession 2007 beschlossenen R\u00fcckweisung an den Bundesrat, hatte der <b>St\u00e4nderat</b> die Zusatzbotschaft zu behandeln, mit welcher der Bundesrat eine \u00c4nderung des Werbeverbotes im Radio- und Fernsehgesetz beantragte. Debattiert wurde \u00fcber die Frage, ob das Werbeverbot f\u00fcr Alkoholika am Fernsehen zementiert oder gelockert werden soll. Seit zwei Jahren ist es zwar den Regional- und Lokalfernsehsendern erlaubt, f\u00fcr Wein und Bier Werbespots zu schalten, nicht aber der SRG und ausl\u00e4ndischen Sendern in Werbefenstern. Die EU st\u00f6rte sich bei der Fortf\u00fchrung der Filmf\u00f6rderung an dieser Ungleichbehandlung und pochte auf eine nicht diskriminierende Regelung. Die Kommissionsmehrheit beantragte deshalb eine R\u00fcckkehr zu einem totalen Verbot von Alkoholwerbung f\u00fcr alle TV-Sender. Eine Kommissionsminderheit Filippo Lombardi (CEg, TI) und der Bundesrat beantragten die Zulassung von Bier- und Weinwerbung f\u00fcr alle Sender. Die Kommissionsmehrheit begr\u00fcndete ihren Antrag mit dem Hinweis auf die zunehmenden Alkoholprobleme in der Gesellschaft, vor allem unter Jugendlichen. Der Kommissionssprecher Peter Bieri (CEg, ZG) argumentierte, dass es ein Widerspruch sei, Millionen f\u00fcr die Alkoholpr\u00e4vention auszugeben und gleichzeitig Fernsehwerbung f\u00fcr Bier und Wein zuzulassen. Auf die Schw\u00e4chen der Pr\u00e4ventionsstrategie machten die Vertreter der Kommissionsminderheit aufmerksam. Es sei keineswegs so, dass mit dem Verbot Jugendliche keiner Bier- und Alkoholwerbung mehr ausgesetzt seien, begr\u00fcndete Filippo Lombardi (CEg, TI) den Antrag der Kommissionsminderheit. Auf der Strasse, im Kino, in Sportstadien, im Internet - also \u00fcberall dort, wo sich Jugendliche besonders gerne aufhielten - sei Werbung f\u00fcr leichte Alkoholika selbstverst\u00e4ndlich erlaubt, einzig das Fernsehen bleibe ausgeschlossen. Ein solches Vorgehen st\u00e4rke nicht die Pr\u00e4vention, sondern schw\u00e4che nur die schweizerischen Fernsehsender. Bundesrat Pascal Couchepin erg\u00e4nzte, auch innerhalb der Schweiz n\u00fctze ein solches Verbot wenig, solange Werbung f\u00fcr nichtalkoholisches von jener f\u00fcr promillehaltiges Bier nicht zu unterscheiden sei. Mit 22 zu 19 folgte der Rat der Kommissionsmehrheit und beschloss damit ein Verbot f\u00fcr Alkoholwerbung f\u00fcr alle Fernsehsender. Ohne Gegenstimmen stimmte der Rat den beiden Bundesbeschl\u00fcssen \u00fcber das eigentliche Media-Abkommen und dem Verpflichtungskredit in H\u00f6he von 41 Millionen Franken zu.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte eine Minderheit Nathalie Rickli (V, ZH) unterst\u00fctzt von der SVP-Fraktion, auf die Vorlagen nicht einzutreten. Begr\u00fcndet wurde dies damit, dass das Filmschaffen keine Subventionen brauche, sondern sich im freien Markt der Chance auf Erfolg und dem Risiko des Misserfolgs stellen m\u00fcsse. Die Sprecher der Kommissionsmehrheit betonten, dass das Interesse der Schweiz an diesem Abkommen in der Filmf\u00f6rderung liege. Der schweizerische Filmmarkt sei sehr klein, und wenn der Schweizer Film eine Chance haben soll, m\u00fcsse er Zugang zum europ\u00e4ischen Markt haben. Die Mehrheit der Kommission betrachtete die Filmf\u00f6rderung als sinnvolle kulturpolitische Aufgabe des Staates. Der Rat folgte dem Antrag der Kommissionsmehrheit und beschloss auf die drei Vorlagen einzutreten. Wie bereits im St\u00e4nderat war der Kernpunkt der Detailberatung die Frage der Zulassung der Alkoholwerbung. Eine Kommissionsminderheit Jacqueline Fehr (S, ZH), bestehend aus Vertretern der Sozialdemokraten, Gr\u00fcnen und der Mehrheit der CEg-Fraktion, pl\u00e4dierte im Sinne des St\u00e4nderates f\u00fcr ein radikales Werbeverbot. Angesichts des exzessiven Umgangs mit alkoholischen Getr\u00e4nken hintertreibe die Bewerbung von Wein und Bier die staatliche Pr\u00e4vention. Die Kommissionsmehrheit, bestehend aus Mitgliedern der Freisinnigen und der SVP-Fraktion, betonten, die Schweizer Jugendlichen seien bereits durch deutsche Sender mit Alkoholwerbung konfrontiert. Mit 91 zu 78 Stimmen folgte der Rat dem Antrag der Kommissionsmehrheit und damit dem Bundesrat und lehnte ein totales Verbot f\u00fcr Alkoholwerbung ab. Mit 93 zu 47 Stimmen abgelehnt wurde auch ein Antrag von Nathalie Rickli (V, ZH), der das Werbeverbot f\u00fcr die Programme der SRG beibehalten wollte. Die Antragstellerin hatte argumentiert, dass damit der Wettbewerbsvorteil f\u00fcr die Privatsender in der Schweiz gegen\u00fcber der geb\u00fchrenfinanzierten SRG bestehen bleibe. Antr\u00e4ge f\u00fcr die Zulassung von politischer und religi\u00f6ser Werbung wurden mit grosser Mehrheit abgelehnt. Alle drei Vorlagen wurden in der Gesamtabstimmung angenommen.</p><p>Bei der Differenzbereinigung zum Bundesgesetz \u00fcber Radio und Fernsehen (Vorlage 4) im <b>St\u00e4nderat </b>beantragte die Kommissionsmehrheit, bei der Alkoholwerbung am Beschluss eines totalen Verbotes festzuhalten, eine Kommissionsminderheit Filippo Lombardi (CEg, TI) beantragte dem Nationalrat zu folgen. Die Mehrheit begr\u00fcndete ihren Antrag mit dem Schutz der Jugend, die durch Werbung auch f\u00fcr leichte alkoholische Getr\u00e4nke zu deren Konsum animiert werde. F\u00fcr die Kommissionsminderheit kann ein Verbot von Wein- und Bierwerbung nicht aufrecht erhalten werden, da es einerseits f\u00fcr die Pr\u00e4vention keine grosse Bedeutung habe und andererseits die deutschen Sender in ihren Werbefenstern unabh\u00e4ngig von der Schweizerischen Gesetzgebung Alkoholwerbung ausstrahlen werden. Mit 21 zu 19 Stimmen folgte der Rat der Kommissionsmehrheit und hielt damit am Beschluss eines Verbotes f\u00fcr Alkoholwerbung fest.</p><p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte die Mehrheit der Kommission am Beschluss festzuhalten und die Werbung von Bier und Wein zuzulassen. Eine Minderheit Jacqueline Fehr (S, ZH) beantragte dem St\u00e4nderat zu folgen und damit einem totalen Verbot f\u00fcr Alkoholwerbung zuzustimmen. F\u00fcr die Mehrheit der Kommission war die Zustimmung f\u00fcr die Werbung f\u00fcr leichte Alkoholika ein notwendiges \u00dcbel. Die Minderheit sah in der Alkoholwerbung in Radio und Fernsehen ein falsches Signal an die Jugend. Mit 97 zu 77 Stimmen folgte der Rat der Kommissionsmehrheit und hielt damit an seinem Beschluss fest.</p><p></p><p>In der letzten Runde der Differenzbereinigung beantragte auch im <b>St\u00e4nderat</b> die Mehrheit der Kommission am Beschluss festzuhalten und die Kommissionsminderheit Filippo Lombardi (CEg, TI) beantragte dem Nationalrat zu folgen. Neue Argumente lagen nicht vor und der Rat folgte mit 19 zu 17 Stimmen der Kommissionsmehrheit und hielt an seinem Beschluss eines totalen Verbotes der Alkoholwerbung fest. </p><p>Der <b>Nationalrat</b> folgte mit 92 zu 71 dem Antrag der Kommissionsmehrheit und hielt an seinem Beschluss fest, die Werbung f\u00fcr Wein und Bier zuzulassen. Als Folge davon musste eine <b>Einigungskonferenz</b> den R\u00e4ten einen Antrag stellen. Mit 13 zu 12 Stimmen beantragte die Einigungskonferenz die Werbung f\u00fcr leichte Alkoholika auf allen Schweizer Radio- und Fernsehkan\u00e4len zu erlauben. Beide R\u00e4te stimmten dem Antrag der Einigungskonferenz zu.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Entwurf 1 im St\u00e4nderat mit 43 zu 0 und im Nationalrat mit 120 zu 68 Stimmen angenommen. Der Entwurf 4 wurde mit 26 zu 8 im St\u00e4nderat und mit 116 zu 67 Stimmen im Nationalrat angenommen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1253872944563)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|34","Category":"IIIa","Modified":"\/Date(1771607917723)\/","SubmissionDate":"\/Date(1190332800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4718,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Medien und Kommunikation"}}