{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070083,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070083,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070083,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070083,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070083,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070083,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070083,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070083,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070083,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070083,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070083,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070083,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070083,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070083,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070083,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070083,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070083,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20070083,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.083","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Schengener Grenzkodex. \u00c4nderungen im Ausl\u00e4nder- und Asylrecht","Description":"Botschaft vom 24. Oktober 2007 zur Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der Europ\u00e4ischen Union betreffend die \u00dcbernahme des Schengener Grenzkodex (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) und zu den \u00c4nderungen im Ausl\u00e4nder- und Asylrecht zur vollst\u00e4ndigen Umsetzung des bereits \u00fcbernommenen Schengen- und Dublin-Besitzstands (Erg\u00e4nzungen)","InitialSituation":"<p>Das Schweizer Volk hat am 5. Juni 2005 an einer Volksabstimmung die Teilnahme an der Kooperation von Schengen und Dublin gutgeheissen. Am 20. M\u00e4rz 2006 hat die Schweiz das Schengen- und das Dublin-Assoziierungsabkommen ratifiziert. Diese Assoziierung ist dynamisch konzipiert und die Schweiz hat sich grunds\u00e4tzlich zur Akzeptierung aller Weiterentwicklungen des Schengen- und Dublin-Besitzstands verpflichtet. Seit der Unterzeichnung dieser Abkommen sind der Schweiz von der EU bereits mehrere Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands notifiziert worden. Neben der Einf\u00fchrung der Biometrie in den Reisedokumenten ausl\u00e4ndischer Personen kommt auch einer anderen Entwicklung eine besondere Wichtigkeit zu. Es handelt sich dabei um den Schengener Grenzkodex, der dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet werden muss und einige \u00c4nderungen im Bundesgesetz \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder (AuG) bedingt.</p><p>Ziel der vorliegenden Gesetzesrevision ist im \u00dcbrigen eine vollst\u00e4ndige Umsetzung des bereits \u00fcbernommenen Schengen- und Dublin-Besitzstands. Daf\u00fcr sind Erg\u00e4nzungen im AuG, im Asylgesetz (AsylG) und im Bundesgesetz \u00fcber das Informationssystem f\u00fcr den Ausl\u00e4nder- und den Asylbereich (BGIAA) erforderlich. Diese m\u00fcssen im Zeitpunkt der Inkraftsetzung der Assoziierungsabkommen, d.h. voraussichtlich am 1. November 2008, bereits in Kraft sein.</p><p></p><p>A. Schengener Grenzkodex</p><p>Der Schengener Grenzkodex, ein Instrument zur Festlegung der gemeinsamen Regeln f\u00fcr die Kontrolle an den Aussengrenzen und an den Binnengrenzen des Schengenraums, ist der Schweiz am 9. M\u00e4rz 2006 notifiziert worden. Die \u00dcbernahme dieser Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands muss durch das Parlament genehmigt werden. Obwohl der Grenzkodex direkt anwendbar ist, sind einige Anpassungen im AuG erforderlich. Die Verf\u00fcgung einer Wegweisung an den Schengener Aussengrenzen, d.h. im Falle der Schweiz in den Flugh\u00e4fen, in denen Reisende von ausserhalb des Schengenraums eintreffen, muss mit einem Standardformular mitgeteilt werden, das eine Rechtsmittelbelehrung enth\u00e4lt. Eine allf\u00e4llige Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung und die Wegweisung kann grunds\u00e4tzlich sofort vollzogen werden. Diese f\u00fcr die Aussengrenzen vorgesehene Regelung kann im Falle der Wiedereinf\u00fchrung der Personenkontrollen auch an den Binnengrenzen angewendet werden. F\u00fcr Personen, die vom schweizerischen Hoheitsgebiet weggewiesen werden, wenn sie die erforderliche Bewilligung nicht besitzen oder w\u00e4hrend eines bewilligungsfreien Aufenthalts in der Schweiz die Einreisevoraussetzungen nicht mehr erf\u00fcllen, gilt diese Regelung nicht. Deshalb wird in diesen F\u00e4llen das im AuG vorgesehene Verfahren beibehalten; d.h. eine Verf\u00fcgung wird nur auf Verlangen erlassen. Sp\u00e4testens zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der Assoziierungsabkommen muss die Schweiz - vorausgesetzt, das Parlament stimmt dieser Weiterentwicklung zu - f\u00fcr die Anwendung des Schengener Grenzkodex bereit sein. Das Inkrafttreten erfolgt nach der Ratifikation durch die EU, also voraussichtlich zu Beginn 2008.</p><p></p><p>B. Anpassungen im Ausl\u00e4nderrecht</p><p>Das AuG muss ge\u00e4ndert werden, damit Angeh\u00f6rige von Nicht-Dublin-Staaten, die sich illegal in der Schweiz aufhalten, in einen Dublin-Staat ausgewiesen werden k\u00f6nnen, wenn sich herausstellt, dass dieser f\u00fcr das Asylverfahren zust\u00e4ndig ist. Die Kantone haben in diesem Zusammenhang die M\u00f6glichkeit, sich an das Bundesamt f\u00fcr Migration (BFM) zu wenden, damit dieses nach einer \u00dcberpr\u00fcfung der Fingerabdruckdatenbank Eurodac den betroffenen Staat um R\u00fcck\u00fcbernahme der in Frage stehenden Person ersuchen kann. Der Wegweisungsvollzug und die mit dem Aufenthalt und dem Vollzug der Ausschaffung verbundenen Kosten bleiben indessen in der Zust\u00e4ndigkeit der Kantone.</p><p>Der bereits \u00fcbernommene Schengen-Besitzstand erm\u00f6glicht es der Schweiz, die Luftfahrtunternehmen, die Verbindungen von Nicht-Schengen-Staaten in die Schweiz haben, dazu zu verpflichten, gewisse Passagierdaten zu Grenzkontrollzwecken gleich nach dem Check-In zu \u00fcbermitteln. Das AuG ist entsprechend zu erg\u00e4nzen. Ebenfalls vorzusehen sind Strafnormen in Bezug auf diese Verpflichtungen und in Bezug auf die Sorgfaltspflicht der Transportunternehmen.</p><p>Der Bundesrat sieht im AuG schliesslich eine Delegationsklausel vor, die es dem EJPD im Einvernehmen mit dem EDA erm\u00f6glicht, Vereinbarungen zur Regelung von Organisationsfragen im Zusammenhang mit der R\u00fcckkehr ausl\u00e4ndischer Personen in ihren Herkunftsstaat abzuschliessen.</p><p></p><p>C. Anpassungen im Asylrecht</p><p>Im Asylbereich muss die Schweiz bei der Einreichung eines Asylgesuchs auf ihrem Hoheitsgebiet, an den Binnengrenzen oder in einem Flughafen pr\u00fcfen, welcher Staat aufgrund der Dublin-Assoziierungsabkommen f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Asylverfahrens zust\u00e4ndig ist. Wird ein Asylgesuch im Landesinnern, an den Binnengrenzen, oder bei einer Anhaltung anl\u00e4sslich des illegalen Grenz\u00fcbertritts gestellt, wird die gesuchstellende Person in der Regel einem Empfangszentrum zugewiesen. Am Flughafen wird die Einreise nur dann bewilligt, wenn die Schweiz zus\u00e4tzlich zu den heutigen Voraussetzungen gem\u00e4ss den Dublin-Assoziierungsabkommen f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Asylverfahrens zust\u00e4ndig ist. Schliesslich soll die M\u00f6glichkeit, Dritte mit der Bearbeitung von biometrischen Daten zu beauftragen, gesetzlich verankert werden. Dies betrifft vor allem Fingerabdr\u00fccke, die schon heute von Privatunternehmen abgenommen werden.</p><p></p><p>D. Anpassungen im BGIAA</p><p>Das Bundesgesetz \u00fcber das Informationssystem f\u00fcr den Ausl\u00e4nder- und den Asylbereich muss neu die Aufgaben ber\u00fccksichtigen, welche dem BFM im Rahmen der Schengen- und Dublin-Assoziierungsabkommen zufallen. (Quelle: Botschaft des Bundesrates) </p>","Proceedings":"<p></p><p>Vorlage 1</p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> beschloss ohne Gegenantrag Eintreten. In der Detailberatung wurden zwei Antr\u00e4ge von von Gis\u00e8le Ory (S, NE) abgelehnt. Sie verlangte bei Artikel\u00a07 Absatz\u00a03, dass die Verf\u00fcgung bei der Verweigerung einer Einreise in einer f\u00fcr die Person verst\u00e4ndlichen Sprache verfasst sein soll. Bei Artikel\u00a064 Absatz\u00a02 wollte sie die Beschwerdefrist nach Er\u00f6ffnung des Entscheids von drei Tagen auf zehn Tage verl\u00e4ngern.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> war Eintreten unbestritten. Antr\u00e4ge einer Minderheit Leuenberger-Gen\u00e8ve (G, GE), welche die bereits im St\u00e4nderat abgelehnten Antr\u00e4ge wieder aufnahmen, wurden abgelehnt.</p><p></p><p>Vorlage 2 </p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> folgte gr\u00f6sstenteils dem Entwurf des Bundesrates. Eine kleine \u00c4nderung nahm er bei Artikel\u00a034 Absatz\u00a03 vor.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> verlangten zwei links-gr\u00fcne Minderheiten einen besseren Schutz der Menschenrechte. Eine erster Minderheitsantrag schlug vor, den Artikel\u00a064a Absatz\u00a02 zu erg\u00e4nzen und eine aufschiebende Wirkung bei Verletzung der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention oder Fl\u00fcchtlingskonvention zu gew\u00e4hren. Ein zweiter Minderheitsantrag verlangte die Streichung von Artikel\u00a098b Absatz\u00a01bis. Dieser sieht vor, dass das Bundesamt Dritte mit der Bearbeitung von biometrischen Daten beauftragen kann. Die Minderheit wies auf das Risiko eines m\u00f6glichen Missbrauchs hin und verlangte, dass solch sensible Daten nicht an Dritte weitergegeben werden sollten. Beide Antr\u00e4ge wurden jedoch abgelehnt und der Rat folgte mit einer Ausnahme den Beschl\u00fcssen des St\u00e4nderats. </p><p>In der Differenzbereinigung stimmte der <b>St\u00e4nderat</b> dem Beschluss des Nationalrats zu Artikel\u00a036 zu.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Entwurf 1 im St\u00e4nderat mit 40 zu 0 und im Nationalrat mit 148 zu 22 Stimmen angenommen. Der Entwurf 2 wurde mit 41 zu 0 im St\u00e4nderat und mit 161 zu 16 Stimmen im Nationalrat angenommen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1213354351580)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|2811","Category":"III","Modified":"\/Date(1770758105877)\/","SubmissionDate":"\/Date(1193184000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4801,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Migration"}}