{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070093,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070093,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070093,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070093,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070093,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070093,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070093,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070093,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070093,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070093,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070093,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070093,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070093,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070093,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070093,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070093,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070093,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20070093,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.093","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Allgemeine Kreditvereinbarungen des IWF. Verl\u00e4ngerung der Teilnahme der Schweiz","Description":"Botschaft vom 28. November 2007 \u00fcber die Verl\u00e4ngerung der Teilnahme der Schweiz an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen des Internationalen W\u00e4hrungsfonds","InitialSituation":"<p>Der Internationale W\u00e4hrungsfonds (IWF) und die L\u00e4nder der Zehnergruppe sind \u00fcbereingekommen, ihre Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV) um weitere f\u00fcnf Jahre fortzuf\u00fchren. Die AKV erlauben dem IWF, im Falle eigener Mittelknappheit zus\u00e4tzliche Mittel im Umfang von 17 Milliarden Sonderziehungsrechten (rund 31 Mrd. Fr.) aufzunehmen, um eine ausserordentliche, das internationale W\u00e4hrungssystem bedrohende Krise abzuwenden bzw. zu beheben. Die 1962 geschaffenen AKV wurden 1998 letztmals beansprucht und 2003 letztmals verl\u00e4ngert. Sie spielen als Sicherheitsdispositiv f\u00fcr schwerwiegende Krisenf\u00e4lle eine wichtige Rolle. Vorausgesetzt die Schweiz stimmt der Verl\u00e4ngerung der Teilnahme an den AKV zu, verpflichtet diese Vereinbarung die Schweizerische Nationalbank als teilnehmende Institution vom 26. Dezember 2008 bis zum 25. Dezember 2013 weiterhin zu einer Darlehenszusage von 1020 Millionen Sonderziehungsrechten (rund 1860 Mio  Fr.).  Mit der vorliegenden Botschaft wird die Verl\u00e4ngerung der schweizerischen Teilnahme an den AKV beantragt.</p><p>Der Exekutivrat des IWF hat zudem beschlossen, die parallel zu den AKV laufenden Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) mit 26 L\u00e4ndern bzw. staatlichen Institutionen ebenfalls um weitere f\u00fcnf Jahre zu verl\u00e4ngern. Im Rahmen der NKV, oder zusammen mit den AKV, k\u00f6nnte der IWF im ausserordentlichen Krisenfall insgesamt 34 Milliarden Sonderziehungsrechte (rund 62 Mrd. Fr.) aufnehmen. Die Schweiz ist seit 1998 Teilnehmerin an den NKV. Zwischen den NKV und den AKV besteht ein enger Zusammenhang. In ihrer Ausgestaltung sind die NKV den AKV nachgebildet, und sie sind auch finanziell miteinander verbunden: Unter einer der beiden Kreditfazilit\u00e4ten bereits gew\u00e4hrte Darlehen f\u00fchren zu einer entsprechenden Verminderung der H\u00f6he der unter der anderen Fazilit\u00e4t zu finanzierenden Verpflichtungen. Die h\u00f6here Darlehenszusage unter den NKV bildet deshalb unabh\u00e4ngig von den AKV \"#61472;die maximale Darlehensverpflichtung eines jeden Teilnehmers. Die maximale Darlehenszusage der Schweiz unter den NKV allein oder unter beiden Kreditvereinbarungen zusammen betr\u00e4gt 1540 Millionen Sonderziehungsrechte (rund 2810 Mio. Fr.). Die NKV wurden bisher ein einziges Mal im Jahre 1998 aktiviert.  </p><p>Der Bundesrat ist \u00fcberzeugt, dass die AKV als w\u00e4hrungspolitisches Sicherheitsnetz auch in Zukunft notwendig sind. Trotz den umfangreichen Arbeiten w\u00e4hrend der letzten Jahre zur St\u00e4rkung der internationalen Finanzarchitektur und des gegenw\u00e4rtig ausserordentlich hohen Wirtschaftswachstums k\u00f6nnen l\u00e4nder\u00fcbergreifende W\u00e4hrungskrisen auch in Zukunft nicht ausgeschlossen werden. Weiter ist von Bedeutung, dass sich die Schweiz mit der Teilnahme an den AKV die Mitgliedschaft in der Zehnergruppe sichert und ihre Stellung im IWF, in wichtigen Arbeitsgruppen anderer internationaler Institutionen (namentlich der OECD und der Bank f\u00fcr Internationalen Zahlungsausgleich) und in Foren wie dem Financial Stability Forum (FSF) festigen kann.</p><p>Gem\u00e4ss vorliegendem Beschlussentwurf w\u00e4re k\u00fcnftig der Bundesrat im Einvernehmen mit der Schweizerischen Nationalbank f\u00fcr allf\u00e4llige weitere Vertragsverl\u00e4ngerungen der AKV zust\u00e4ndig. Damit w\u00fcrde die Regelung f\u00fcr die AKV mit derjenigen, die f\u00fcr die NKV gilt, in \u00dcbereinstimmung gebracht. Der Bundesrat wird die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te weiterhin \u00fcber die Beteiligung der Schweiz an den AKV unterrichten. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)    </p>","Proceedings":"<p></p><p>Der <b>Nationalrat</b> beschloss Eintreten ohne Gegenantrag. Es waren zwei Gegenst\u00e4nde, \u00fcber die der Rat in dieser Vorlage zu beschliessen hatte: 1. Die Verl\u00e4ngerung der Allgemeinen Kreditvereinbarungen mit dem IWF; 2. Die (zuk\u00fcnftige) Kompetenz zur Verl\u00e4ngerung derselben. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, diese Kompetenz nicht mehr der Bundesversammlung, sondern direkt ihm zu unterstellen. Bundesrat Hans-Rudolf Merz f\u00fchrte aus, dass es sich hierbei um eine reine administrative Frage handle und das die aktuelle Ausgestaltung, welche die Entscheidungskompetenz der Bundesversammlung gab, nicht unbedingt den Zeitabl\u00e4ufen des IWFs entspreche. Die Kommissionsmehrheit wollte die Kompetenz weiterhin bei der Bundesversammlung belassen. Eine Kommissionsminderheit empfahl den Vorschlag des Bundesrates. Der Rat votierte mit 125 zu 35 Stimmen f\u00fcr seine Kommission. Einzig die freisinnig-liberale Fraktion hatte dem Minderheitsantrag Folge gegeben. </p><p>Der <b>St\u00e4nderat</b> entschied ebenfalls auf Eintreten ohne Gegenantrag. Die zust\u00e4ndige Kommission des St\u00e4nderates hatte sich wie der Nationalrat auch gegen eine  Kompetenz\u00fcbertragung ausgesprochen. Der Rat folgte ihr. Gegen\u00fcber dem Beschluss des Nationalrats beschloss der St\u00e4nderat eine kleine \u00c4nderung in Artikel\u00a01 Absatz\u00a01: Die Erm\u00e4chtigung des Bundesrates zur unver\u00e4nderten Fortf\u00fchrung der Teilnahme an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen wurde vom 26. Dezember 2008 bis zum 25. Dezember 2013 explizit festgehalten. Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung mit 29 zu 0 Stimmen einstimmig angenommen und ging damit zur\u00fcck zum Erstrat f\u00fcr die Differenzbereinigung. </p><p>Der <b>Nationalrat</b> schloss sich der Version des St\u00e4nderates ohne Debatte an.       </p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1213208594207)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":"III","Modified":"\/Date(1770758018140)\/","SubmissionDate":"\/Date(1196208000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4801,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}