{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070096,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070096,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070096,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070096,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070096,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070096,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070096,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070096,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070096,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070096,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070096,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070096,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070096,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070096,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070096,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070096,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070096,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20070096,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.096","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Grenz\u00fcberschreitende Zusammenarbeit in Justiz-, Polizei- und Zollsachen. Abkommen mit der Franz\u00f6sischen Republik","Description":"Botschaft vom 7. Dezember 2007 zum Abkommen mit der Regierung der Franz\u00f6sischen Republik \u00fcber die grenz\u00fcberschreitende Zusammenarbeit in Justiz-, Polizei- und Zollsachen","InitialSituation":"<p>Die Bedrohungen, denen sich die Schweiz gegen\u00fcbersieht, h\u00e4ngen nicht allein von landesinternen Faktoren ab; vielmehr spielen internationale Zusammenh\u00e4nge eine immer gr\u00f6ssere Rolle. Die grenz\u00fcberschreitende Kriminalit\u00e4t l\u00e4sst sich nur dann effizient bek\u00e4mpfen, wenn sie auch auf internationaler Ebene angegangen wird. Um diese Bedrohungen erfolgreich bek\u00e4mpfen zu k\u00f6nnen, muss die Schweiz mit ihren ausl\u00e4ndischen Partnern zusammenarbeiten.</p><p>Neben der Zusammenarbeit im Rahmen von Interpol und den mit der Europ\u00e4ischen Union gekn\u00fcpften Verbindungen in den Bereichen Schengen und Europol ist die bilaterale Zusammenarbeit ein zentrales Element der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit der Schweiz. Bilaterale Abkommen bestehen bereits mit den anderen Nachbarstaaten wie auch mit Ungarn, Lettland, der Tschechischen Republik und Slowenien. Weitere Abkommen sind mit Rum\u00e4nien, Mazedonien, Albanien sowie Bosnien und Herzegowina unterzeichnet worden.</p><p>Das Abkommen ist eine \u00fcberarbeitete Fassung des geltenden, am 11. Mai 1998 in Bern geschlossenen Abkommens. Die Verhandlungen fanden vom 17. bis 30. M\u00e4rz 2007 statt, dem Datum, an dem das neue Abkommen in Paris paraphiert wurde. Am 27. Juni 2007 genehmigte der Bundesrat das Abkommen. Der Vorsteher des Eidgen\u00f6ssischen Justiz- und Polizeidepartements unterzeichnete es am 9. Oktober 2007 in Paris.</p><p>Wie auch die anderen Abkommen, welche die Schweiz geschlossen hat, regelt das \u00fcberarbeitete Abkommen mit Frankreich die grenz\u00fcberschreitende Zusammenarbeit zwischen den zust\u00e4ndigen Polizeibeh\u00f6rden in \u00dcbereinstimmung mit dem jeweils geltenden Landesrecht hinsichtlich des Informationsaustauschs, der Koordination operativer Eins\u00e4tze, der Schaffung gemeinsamer Arbeitsgruppen und der Aus- und Fortbildung. Die getroffenen Vereinbarungen tragen dem Datenschutz uneingeschr\u00e4nkt Rechnung. Im Zuge der Neuaushandlung ist eine Anzahl neuer Elemente hinzugekommen. Erw\u00e4hnenswert sind vor allem die M\u00f6glichkeit der verst\u00e4rkten Zusammenarbeit bei Eins\u00e4tzen an Grossanl\u00e4ssen, Katastrophen oder schweren Unf\u00e4llen sowie die M\u00f6glichkeit, Poliezeieinheiten zur Aufrechterhaltung der Ordnung zu entsenden. Nicht minder bedeutsam ist der Umstand, dass die Zust\u00e4ndigkeit zur Aus\u00fcbung hoheitlicher Befugnisse geregelt und die grenz\u00fcberschreitende Observation und Nacheile detaillierter definiert worden sind. Ebenso bedeutend ist die M\u00f6glichkeit, bei Zuwiderhandlungen im Strassenverkehr Daten auszutauschen. Die im neuen Abkommen vorgesehenen Bestimmungen \u00fcber den Datenschutz entsprechen denjenigen des Schengener Durchf\u00fchrungs\u00fcbereinkommens. Das Abkommen st\u00e4rkt die nationale Rolle des Zentrums f\u00fcr Polizei- und Zollzusammenarbeit in Genf. Zur Umsetzung der grenz\u00fcberschreitenden Zusammenarbeit sind neu auch Lufteins\u00e4tze m\u00f6glich. Der Inhalt des Abkommens geht indessen nicht \u00fcber denjenigen des vergleichbaren Vertrags zwischen der Schweiz und Deutschland hinaus. Das revidierte Abkommen greift nicht in die Kompetenzaufteilung zwischen Justiz und Polizeibeh\u00f6rden ein. Die Zust\u00e4ndigkeitsverteilung zwischen Bund und Kantonen wie auch unter den Kantonen wird nicht angetastet. Das Abkommen kann mit den bestehenden Mitteln umgesetzt werden. Um der besseren Lesbarkeit willen ist es in formeller Hinsicht neu gestaltet worden. Die Erl\u00e4uterungen in dieser Botschaft beziehen sich auf die Neuerungen, die das revidierte Abkommen bringt. (Quelle: Botschaft des Bundesrates)       </p>","Proceedings":"<p></p><p>Beide R\u00e4te stimmten dem Abkommen diskussionslos und einstimmig zu.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss im Nationalrat mit 190 zu 0 und im St\u00e4nderat mit 43 zu 0 Stimmen angenommen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1229677028140)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8","Category":"III","Modified":"\/Date(1770756567130)\/","SubmissionDate":"\/Date(1196985600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":4801,"SubmissionLegislativePeriod":48,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik"}}