{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070402,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070402,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070402,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070402,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070402,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070402,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070402,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070402,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070402,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070402,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070402,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070402,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070402,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070402,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070402,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070402,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070402,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20070402,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.402","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Verfassungsgrundlage f\u00fcr ein Bundesgesetz \u00fcber die Kinder- und Jugendf\u00f6rderung sowie \u00fcber den Kinder- und Jugendschutz","Description":null,"InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung der Kommission f\u00fcr Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates vom 28.05.2013</b></p><p>Die Kommission f\u00fcr Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates nahm Kenntnis der Vernehmlassungsergebnisse zum Berichts- und Erlassentwurf f\u00fcr eine Verfassungsgrundlage f\u00fcr ein Bundesgesetz \u00fcber die Kinder- und Jugendf\u00f6rderung und \u00fcber den Kinder- und Jugendschutz. Die Kommissionsmehrheit beantragt ihrem Rat, dem Entwurf zur Erg\u00e4nzung von Artikel\u00a067 der Bundesverfassung zuzustimmen. </p><p>Die 2007 eingereichte parlamentarische Initiative <b>Verfassungsgrundlage f\u00fcr ein Bundesgesetz \u00fcber die Kinder- und Jugendf\u00f6rderung sowie \u00fcber den Kinder- und Jugendschutz </b>(Amherd; <a href=\"http://www.parlament.ch/d/suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20070402\">07.402</a>) fordert eine Erg\u00e4nzung von Artikel\u00a067 der Bundesverfassung (BV), damit der Bund Vorschriften zur F\u00f6rderung von Kindern und Jugendlichen sowie zu deren Schutz erlassen kann. Obschon die Mehrheit der Mitglieder der st\u00e4nder\u00e4tlichen und der nationalr\u00e4tlichen Kommission f\u00fcr Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) das Anliegen unterst\u00fctzten, verz\u00f6gerten sich die Umsetzungsarbeiten. Vorg\u00e4ngig wollten die beiden WBK die Ergebnisse der Totalrevision des Jugendf\u00f6rderungsgesetz abwarten. Am 12. November 2012 er\u00f6ffnete die WBK-N dann die Vernehmlassung zu der mit der Initiative geforderten Verfassungsgrundlage. </p><p>An der heutigen Sitzung nahm die WBK-N Kenntnis von den Vernehmlassungsergebnissen. Von den 68 Vernehmlassungsadressaten hatten 48 geantwortet und weitere 19 Stellungnahmen wurden eingereicht. Die Wichtigkeit einer koordinierten und koh\u00e4renten Kinder- und Jugendpolitik wurde in der Vernehmlassung nicht bestritten und die bundesr\u00e4tliche Strategie zur Kinder- und Jugendpolitik von F\u00f6rderung, Schutz und Mitwirkung in grosser Mehrheit unterst\u00fctzt. Dennoch wurde die von der WBK-N vorgeschlagene Verfassungsbestimmung differenziert beurteilt; Bef\u00fcrworter und Gegner sind ungef\u00e4hr h\u00e4lftig verteilt, die Mehrheit der Kantone lehnt jedoch die neue Verfassungsbestimmung ab. </p><p>Eine Mehrheit der WBK-N ist nach Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse weiterhin der Auffassung, dass die Stellung der Kinder und der Jugendlichen in der Bundesverfassung gest\u00e4rkt werden soll. Die auf dem Subsidiarit\u00e4tsprinzip beruhende Aufgabenteilung zwischen Kantonen und Gemeinden wird mit der Erg\u00e4nzung von Artikel\u00a067 BV nicht geschm\u00e4lert und der Bund erh\u00e4lt lediglich die Kompetenz, durch den Erlass von Grundz\u00fcgen koordinierend einzugreifen. </p><p>Eine Minderheit lehnt die Erg\u00e4nzung von Art. 67 BV weiterhin ab. Aus ihrer Sicht besteht kein Bedarf, im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik eine neue Grundsatzgesetzgebungskompetenz des Bundes einzuf\u00fchren. Die f\u00f6deralistische Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden hat sich in der heutigen Form bisher bew\u00e4hrt. </p><p>Die WBK-N stimmte dem vorliegendem Bericht- und Erlassentwurf mit 14 zu 10 Stimmen ohne Enthaltungen zu und beantragt ihrem Rat die Annahme des Erlassentwurfs. Eine Minderheit beantragt auf den Erlassentwurf nicht einzutreten und eine weitere Minderheit fordert die Streichung von Art. 67 Abs. 1bis welche dem Bund die Kompetenz gibt, Grunds\u00e4tze \u00fcber die F\u00f6rderung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen und deren Mitwirkung in Politik und Gesellschaft festlegen zu k\u00f6nnen. </p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 21.08.2013</b></p><p><b>Bundesrat erachtet neue Verfassungsgrundlage zur Kinder- und Jugendpolitik als unn\u00f6tig</b></p><p>Der Bundesrat erachtet in seiner Stellungnahme die Einf\u00fchrung einer neuen Verfassungsbestimmung \u00fcber die Kinder- und Jugendf\u00f6rderung sowie \u00fcber den Kinder- und Jugendschutz als unn\u00f6tig. Der Entwurf der Kommission f\u00fcr Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrates w\u00fcrde Bund und Kantone zu einer aktiven Kinder- und Jugendpolitik verpflichten. Der Bund hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Massnahmen zur Unterst\u00fctzung von kantonalen Bestrebungen zur Weiterentwicklung ihrer Kinder- und Jugendpolitik ergriffen. Aufgrund dieses Engagements sieht der Bundesrat keinen ausgewiesenen Handlungsbedarf.</p><p></p><p>Der Bundesrat hat zum Entwurf eines neuen Verfassungsartikels zur Kinder- und Jugendpolitik Stellung genommen, den die WBK des Nationalrates ausgearbeitet hat. Der Entwurf geht zur\u00fcck auf die parlamentarische Initiative von Nationalr\u00e4tin Amherd vom 12. M\u00e4rz 2007 (\"Verfassungsgrundlage f\u00fcr ein Bundesgesetz \u00fcber die Kinder- und Jugendf\u00f6rderung sowie \u00fcber den Kinder- und Jugendschutz\"; 07.402).</p><p>Seit 2008 hat der Bund seine Massnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik verst\u00e4rkt um den aktuellen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Mit zwei Jugendschutzprogrammen in den Bereichen Jugend und Gewalt sowie Jugendmedienschutz hat der Bund eine Koordinations- und Unterst\u00fctzungsrolle \u00fcbernommen.</p><p>Das revidierte Kinder- und Jugendf\u00f6rderungsgesetz (in Kraft seit 1.1.2013) erm\u00f6glicht es, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen zu verst\u00e4rken und den Erfahrungsaustausch zu f\u00f6rdern. 2015 wird zus\u00e4tzlich eine elektronische Informationsplattform zu den Strategien und Massnahmen von Bund und Kantonen in der Kinder- und Jugendpolitik den Betrieb aufnehmen. Mit dem Gesetz k\u00f6nnen zudem die Kantone bei der Weiterentwicklung ihrer Kinder- und Jugendpolitik unterst\u00fctzt werden.</p><p>Die Wirkung all dieser laufenden Massnahmen des Bundes l\u00e4sst sich erst in einigen Jahren absch\u00e4tzen. Der Bundesrat hat bisher die Strategie verfolgt, die Kinder- und Jugendpolitik innerhalb der bestehenden verfassungsm\u00e4ssigen Grundlagen weiterzuentwickeln. Aus seiner Sicht besteht ohne ausgewiesenen Bedarf kein Grund, von dieser Linie abzuweichen.</p>","Proceedings":"<p><b>Debatte im Nationalrat, 04.05.2015</b></p><p><b>Nationalrat will aktive Kinder- und Jugendpolitik</b></p><p><b>Nein zu mehr Bundeskompetenzen in der Verfassung</b></p><p><b>(sda) Bund und Kantone sollen eine aktive Jugendpolitik betreiben. Der Nationalrat hat am Montag einer entsprechenden Verfassungs\u00e4nderung ganz knapp zugestimmt, dabei aber ein Zeichen gegen Zentralismus gesetzt. Sagt auch der St\u00e4nderat Ja, wird das Stimmvolk das letzte Wort haben.</b></p><p>Heute m\u00fcssen Bund und Kantone bei der Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben den besonderen F\u00f6rderungs- und Schutzbed\u00fcrfnissen von Kindern und Jugendlichen Rechnung tragen. K\u00fcnftig sollen sie dar\u00fcber hinaus eine aktive Kinder- und Jugendpolitik verfolgen. Der Nationalrat hat einer entsprechenden Vorlage mit 88 zu 87 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt.</p><p>Die umstrittenste Passage hatte er jedoch zuvor gestrichen. Der Bund sollte n\u00e4mlich auch mehr Kompetenzen erhalten und Grunds\u00e4tze \u00fcber die F\u00f6rderung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen und deren Mitwirkung in Politik und Gesellschaft festlegen k\u00f6nnen. Dies lehnte der Rat aber mit 88 zu 86 Stimmen ab.</p><p>Die Vorlage geht auf einen Vorstoss von Nationalr\u00e4tin Viola Amherd (CVP/VS) aus dem Jahr 2007 zur\u00fcck. Dieser fand in beiden R\u00e4ten eine Mehrheit, die Bildungskommission erarbeitete in der Folge einen Erlassentwurf. In der Vernehmlassung lehnte eine Mehrheit der Kantone das Vorhaben mit der Begr\u00fcndung ab, die bisherigen Zust\u00e4ndigkeiten h\u00e4tten sich bew\u00e4hrt. Auch der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf. Die Kommission hielt dennoch am Vorhaben fest.</p><p></p><p>\"Jeder wurstelt f\u00fcr sich\"</p><p>Im Nationalrat hoben die Bef\u00fcrworterinnen und Bef\u00fcrworter die Bedeutung der F\u00f6rderung von Kindern und Jugendlichen hervor. Es handle sich um eine direkte Investition in die Wohlfahrt der Schweiz, sagte Kommissionssprecherin Christine Bulliard-Marbach (CVP/FR). Heute fehle es an Koordination.</p><p>Viola Amherd stellte fest, trotz des neuen Kinder- und Jugendf\u00f6rderungsgesetzes werde oft nicht nach gemeinsamen L\u00f6sungen gesucht. Wenn dazu die Verfassungsgrundlage fehle, m\u00fcsse diese eben geschaffen werden. \"Heute wurstelt jeder f\u00fcr sich\", kritisierte die CVP-Nationalr\u00e4tin. Das mache Kinder- und Jugendarbeit kostentreibend und wenig effizient. Es brauche mehr Bundeskompetenzen.</p><p>Als Beispiel nannte Amherd den Jugendschutz im Zusammenhang mit Medien. Es sei illusorisch zu meinen, jeder Kanton k\u00f6nne den Anforderungen allein gerecht werden. Martina Munz (SP/SH) stellte fest, die kantonale Zust\u00e4ndigkeit sei bei solchen Themen schlicht nicht praktikabel.</p><p></p><p>Den F\u00f6deralismus hochhalten</p><p>Gegen die Verfassungs\u00e4nderung stellten sich SVP, FDP und Gr\u00fcnliberale. Der Bund habe in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Massnahmen zur Jugendf\u00f6rderung und zum Jugendschutz ergriffen, sagte Felix M\u00fcri (SVP/LU). Eine Verfassungs\u00e4nderung brauche es nicht. \"Wir wollen und m\u00fcssen den F\u00f6deralismus hochhalten\", befand M\u00fcri.</p><p>Christian Wasserfallen (FDP/BE) warnte vor den Folgekosten. Wie der Verfassungsartikel auf Gesetzesebene umgesetzt w\u00fcrde, sei unklar. Ohnehin brauche es mehr Eigenverantwortung, gerade im Zusammenhang mit Medien. \"Die Eltern sollen sich endlich einmal damit auseinandersetzen\", forderte Wasserfallen. Es handle sich nicht um eine Aufgabe des Staates.</p><p>Bundesrat Alain Berset versicherte, niemand zweifle an der Bedeutung der Kinder- und Jugendpolitik. F\u00fcr ein solches Projekt brauche es aber eine breite Unterst\u00fctzung, und diese fehle. Die Kantone h\u00e4tten sich dagegen gestellt. Berset rief auch die Massnahmen der Kinder- und Jugendf\u00f6rderung der vergangenen Jahre in Erinnerung.</p><p></p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 30.11.2015</b></p><p><b>St\u00e4nderat versenkt Verfassungsartikel zu Kinder- und Jugendpolitik </b></p><p><b>(sda) Der St\u00e4nderat lehnt es ab, die Kinder- und Jugendf\u00f6rderung in der Bundesverfassung zu verankern. Er hat eine neue rechtliche Grundlage am Montag einstimmig abgelehnt.</b></p><p>Diese war von der Bildungskommission des Nationalrats ausgearbeitet worden. Der Nationalrat stimmte den Bestimmungen dann aber nur teilweise zu: Bund und Kantone sollten eine aktive Kinder- und Jugendpolitik verfolgen und den besonderen F\u00f6rderungs- und Schutzbed\u00fcrfnissen von Kindern und Jugendlichen Rechnung tragen.</p><p>Eine Bundeskompetenz zur Festlegung von Grunds\u00e4tzen \u00fcber die F\u00f6rderung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen fand keine Mehrheit. Im St\u00e4nderat ist nun die ganze Vorlage durchgefallen. Die kleine Kammer will ganz auf die Verfassungs\u00e4nderung verzichten.</p><p>Die F\u00f6rderung von Kindern und Jugendlichen sei ein wichtiges Anliegen, sagte Kommissionssprecher Joachim Eder (FDP/ZG). Daf\u00fcr gen\u00fcgten jedoch die geltenden Rechtsgrundlagen. Es gebe keinen Handlungsbedarf auf Bundesebene. Die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen in der heutigen Form habe sich bew\u00e4hrt, sagte Eder. Dieser Meinung war auch Bundesrat Alain Berset. Es gebe keinen Anlass, in die Aufgabenteilung einzugreifen, sagte er.</p><p>Die Vorlage geht auf einen Vorstoss von Nationalr\u00e4tin Viola Amherd (CVP/VS) aus dem Jahr 2007 zur\u00fcck. Dieser fand in beiden R\u00e4ten eine Mehrheit, die Bildungskommission erarbeitete in der Folge einen Erlassentwurf. In der Vernehmlassung lehnte eine Mehrheit der Kantone das Vorhaben ab.</p><p>Nun geht die Vorlage zur\u00fcck an den Nationalrat. H\u00e4lt dieser daran fest, muss der St\u00e4nderat erneut \u00fcber Eintreten entscheiden. Stimmt er noch einmal gleich ab, ist die Verfassungs\u00e4nderung endg\u00fcltig vom Tisch.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 07.06.2016</b></p><p><b>Parlament beerdigt Verfassungsartikel zu Kinder- und Jugendpolitik </b></p><p><b>(sda) Der Bund bekommt keine zus\u00e4tzlichen Kompetenzen in der Kinder- und Jugendf\u00f6rderung. Der Nationalrat hat am Dienstag die jahrelangen Arbeiten an einer neuen Verfassungsgrundlage gestoppt.</b></p><p>Diese gehen auf eine parlamentarische Initiative der Walliser CVP-Nationalr\u00e4tin Viola Amherd (CVP/VS) aus dem Jahr 2007 zur\u00fcck. Amherd wollte die Verfassung so \u00e4ndern, dass der Bund Vorschriften zur F\u00f6rderung von Kindern und Jugendlichen sowie zu deren Schutz erlassen kann. Die Idee war zun\u00e4chst auf Zustimmung gestossen.</p><p>Der konkrete Entwurf, den die Kommission f\u00fcr Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK) daraufhin ausarbeitete, wurde vom Nationalrat jedoch nur teilweise gutgeheissen: Die grosse Kammer beschloss, dass der Bund in der Kinder- und Jugendpolitik zwar eine aktive Rolle einnehmen sollte. F\u00fcr die Kantone verbindliche Grunds\u00e4tze h\u00e4tte er jedoch nicht festlegen d\u00fcrfen. Im St\u00e4nderat fiel die Vorlage dann komplett durch.</p><p>Die WBK beschloss daraufhin, die \u00dcbung abzubrechen. Der Nationalrat ist diesem Antrag nun mit 102 zu 83 Stimmen gefolgt. Seit Einreichung der Initiative habe sich die Situation grundlegend ver\u00e4ndert, sagte FDP-Sprecher Christian Wasserfallen (BE). Vor gut drei Jahren sei das Kinder- und Jugendf\u00f6rderungsgesetz in Kraft getreten. Dieses gen\u00fcge, um die Ziele der Initiative zu erreichen. \"Es gibt keinen Handlungsbedarf\", stellte Wasserfallen fest.</p><p></p><p>Gemeinsame Vision</p><p>Christine Bulliard (CVP/FR) erinnerte an Probleme wie Jugendgewalt, Drogen oder neue Medien. Um diese angehen zu k\u00f6nnen, sei Koordination n\u00f6tig. \"Wir m\u00fcssen an einer gemeinsamen Vision von Bund, Kantonen und Gemeinden arbeiten\", sagte Bulliard. Der Bund m\u00fcsse daf\u00fcr die Grunds\u00e4tze vorgeben. Auch SP-Sprecher Mathias Reynard (VS) rief nach einer \u00fcbergeordneten Kinder- und Jugendpolitik.</p><p>Dass es Koordination brauche, sei unbestritten, sagte Innenminister Alain Berset. Das Gesetz erlaube aber bereits eine enge Zusammenarbeit. Ohne klar ausgewiesene Notwendigkeit d\u00fcrfe die Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen nicht ge\u00e4ndert werden, sagte Berset.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel\u00a067 der Bundesverfassung ist mit einem Absatz\u00a01bis mit folgendem Wortlaut zu erg\u00e4nzen:</p><p>Der Bund kann Vorschriften zur F\u00f6rderung von Kindern und Jugendlichen sowie zu deren Schutz erlassen.</p>","ReasonText":"<p>Auf die Herausforderung Jugendgewalt gibt es nicht eine einfache und einzige Antwort. Will man dem Ph\u00e4nomen Jugendgewalt erfolgreich begegnen, m\u00fcssen die zum Teil erheblichen L\u00fccken in der Politik geschlossen werden, und es muss von der heute sektoriell betriebenen Kinder- und Jugendpolitik zu einer ganzheitlichen Gesamtstrategie gewechselt werden. Die teilweise schon vorhandenen Massnahmen m\u00fcssen ineinandergreifen, und sie m\u00fcssen besser aufeinander abgestimmt werden. Diese m\u00fcssen die Bem\u00fchungen aller staatlichen Ebenen einschliessen: Bund, Kantone und Gemeinden. </p><p>Die Kompetenzen in allen Bereichen, welche Kinder und Jugendliche betreffen, sind heute auf allen staatlichen Ebenen verteilt. Die Schulhoheit ist bei den Kantonen. Gesetzliche Bestimmungen \u00fcber Alkohol findet man beim Bund in vier Gesetzen und Verordnungen. Der Besuch von Gastst\u00e4tten wird zum Teil auf der Ebene der Gemeinde geregelt. Der Bund kann seine Rolle nur teilweise und nur sektoriell wahrnehmen. Es fehlt ihm die Kompetenz, grunds\u00e4tzlich im Sinne der Querschnittsfunktion der Jugendpolitik t\u00e4tig zu sein. 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