{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070404,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070404,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070404,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070404,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070404,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070404,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070404,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070404,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070404,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070404,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070404,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070404,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070404,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070404,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070404,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070404,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070404,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20070404,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.404","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"\u00dcbertragung der Aufgaben der zivilen Nachrichtendienste an ein Departement","Description":null,"InitialSituation":"<p>Am 13. M\u00e4rz 2007 reichte der Pr\u00e4sident der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungsdelegation der eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te (GPDel), St\u00e4nderat Hans Hofmann (V, ZH), eine parlamentarische Initiative mit dem Titel \"\u00dcbertragung der Aufgaben der zivilen Nachrichtendienste an ein Departement\" ein. </p><p>Ziel der parlamentarischen Initiative ist es, die organisatorische Unterstellung der zivilen Nachrichtendienste unter dem gleichen Departement sowie die Zust\u00e4ndigkeiten und die Prinzipien ihrer Zusammenarbeit in Form eines Bundesgesetzes zu regeln. Daf\u00fcr sollen die f\u00fcr den Strategischen Nachrichtendienst (SND) massgebenden gesetzlichen Grundlagen aus dem Milit\u00e4rgesetz vom 3. Februar 1995 (MG) herausgel\u00f6st und teilweise an das Bundesgesetz vom 21. M\u00e4rz 1997 \u00fcber Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) angepasst werden. Die Bestimmungen in Artikel\u00a099 MG sollen sich in Zukunft nur noch auf die Nachrichtendienste der Armee beziehen. Das BWIS soll so angepasst werden, dass die dort umschriebenen nachrichtendienstlichen Aufgaben nicht zwingend von einem Bundesamt (Bundesamt f\u00fcr Polizei) wahrgenommen werden m\u00fcssen. Diese \u00c4nderungen w\u00fcrden erm\u00f6glichen, sowohl den SND einem anderen Departement zu unterstellen als auch den Dienst f\u00fcr Analyse und Pr\u00e4vention (DAP) aus dem Bundesamt f\u00fcr Polizei herauszul\u00f6sen und einem anderen Departement zu unterstellen.</p><p>Im Wesentlichen sieht das vorgeschlagene Gesetz vor, dass der Bundesrat die Dienststellen mit Aufgaben des zivilen Nachrichtendienstes bezeichnet, diese dem gleichen Departement unterstellt und deren Zusammenarbeit - insbesondere den Informationsaustausch, die gegenseitige Weiterleitung von Informationen ausl\u00e4ndischer Partnerdienste und die einheitliche Handhabung des Quellenschutzes - verbindlich regelt. Der Bundesrat soll jedoch entscheiden k\u00f6nnen, in welchem Departement die Nachrichtendienste angesiedelt werden sollen. (Quelle: Stellungnahme des Bundesrates) </p>","Proceedings":"<p>Der <b>St\u00e4nderat</b> nahm eine Anpassung in der Terminologie vor. Der im Entwurf der Kommission des St\u00e4nderates verwendete Begriff \"milit\u00e4rischer Nachrichtendienst\" wurde gem\u00e4ss einem Antrag des Bundesrates durch den Begriff \"Nachrichtendienst der Armee\" ersetzt. Daneben lehnte er einen Antrag des Bundesrates ab, zwei neue Artikel\u00a06a und 6b ins ZNDG aufzunehmen. Diese betrafen die Funkaufkl\u00e4rung zu Zwecken des Auslandsnachrichtendienstes sowie die Schaffung einer unabh\u00e4ngigen Kontrollinstanz, welche die Kl\u00e4rung der Rechtm\u00e4ssigkeit der st\u00e4ndigen Funkaufkl\u00e4rung pr\u00fcfen soll.</p><p>In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf ohne Gegenstimmen angenommen.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> kam es zu einer l\u00e4ngeren Eintretensdebatte. Die Gr\u00fcnen \u00e4usserten Bedenken, ob die Zusammenlegung der beiden Nachrichtendienste effektiv zu einer qualitativen Verbesserung beitragen w\u00fcrde. Es fehle eine Definition, was die Schweiz wirklich bedrohe und der Auftrag an die Dienste sei unklar. Problematisch fanden die Gr\u00fcnen auch, dass die Zusammenlegung unter dem Dach des VBS vorgenommen werden sollte. Dies f\u00f6rdere, so Josef Lang (G, ZG), die Remilitarisierung des Polizeilichen zus\u00e4tzlich. Die grosse Kammer beschloss dennoch Eintreten und folgte den Beschl\u00fcssen des St\u00e4nderates diskussionslos mit 136 zu 21 Stimmen.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im St\u00e4nderat mit 42 zu 0 und im Nationalrat mit 119 zu 62 Stimmen angenommen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und auf Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich im Auftrag der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungsdelegation (GPDel) folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die zivile inland- und auslandnachrichtendienstliche T\u00e4tigkeit, wie sie heute vom DAP (Dienst f\u00fcr Analyse und Pr\u00e4vention, EJPD) und SND (Strategischer Nachrichtendienst, VBS) wahrgenommen wird, ist auf gesetzlichem Weg einem Departement zu \u00fcbertragen. Dabei sind Informations-, Quellen- und Datenschutz zu gew\u00e4hrleisten und ein koh\u00e4renter Auftritt gegen\u00fcber ausl\u00e4ndischen Nachrichtendiensten sowie eine systematische Aufsicht durch das zust\u00e4ndige Departement sicherzustellen.</p>","ReasonText":"<p>Die GPDel stellt seit Jahren grundlegende M\u00e4ngel bei der politischen F\u00fchrung der Nachrichtendienste und deren Zusammenarbeit fest. Seit l\u00e4ngerer Zeit verlangt sie deshalb eine st\u00e4rkere und klarere F\u00fchrung der Nachrichtendienste, wollte aber dem Bundesrat Zeit lassen, selber die notwendigen Korrekturen vorzunehmen (vgl. Jahresberichte GPK/GPDel 2004, 2005 und 2006, Medienmitteilungen der GPDel vom 22.11.2004 und 30.08.2005). </p><p>Eineinhalb Jahre nachdem der Bundesrat im Juni 2005 den Nachrichtenkoordinator abgeschafft und die Zusammenarbeit zwischen dem DAP und SND mit gemeinsamen Auswerteplattformen zu st\u00e4rken beschlossen hatte, bewerten der Bundesrat und die GPDel die Wirksamkeit dieser Massnahmen grundlegend unterschiedlich. Der Bundesrat sah am 31. Januar 2007 den Nutzen seiner Massnahmen best\u00e4tigt, weshalb er auf der uneingeschr\u00e4nkten Selbst\u00e4ndigkeit der beiden Dienste und der zust\u00e4ndigen Departemente beharrte.</p><p>Die GPDel stellt aufgrund zahlreicher Anh\u00f6rungen und von drei unangemeldeten Besuchen bei den Plattformen fest, dass die bundesr\u00e4tlichen Massnahmen die Zusammenarbeit zwischen dem DAP und SND nur ungen\u00fcgend verbessert haben. F\u00fcr die nachrichtendienstliche Auswertung stehen deren Mitarbeitenden weiterhin nicht alle ben\u00f6tigten nachrichtendienstlichen Informationen aus beiden Diensten zur Verf\u00fcgung. Die mageren Resultate der gemeinsamen Analysearbeit stehen in keinem Verh\u00e4ltnis zum administrativen Aufwand der Plattformen. Das Verh\u00e4ltnis der Dienste ist von einer unproduktiven Konkurrenz gepr\u00e4gt. EJPD und VBS machen keine Anstrengungen, die Dienste auf ein gemeinsames Ziel auszurichten und den notwendigen Informationsaustausch durchzusetzen. Auch behandelte der Bundesrat die Motion 05.3001, ohne die Gelegenheit zu Korrekturen am heutigen System der Nachrichtendienste zu nutzen.</p><p>Die organisatorische Trennung der Nachrichtendienste in Bezug auf das In- und Ausland verhindert eine Nutzung aller vorhandenen nachrichtendienstlichen Informationen. Der Schweiz fehlt somit eine wichtige Voraussetzung, um erfolgreich den heutigen grenz\u00fcbergreifenden Bedrohungen zu begegnen. Die GPDel sieht deshalb einen dringenden Handlungsbedarf und verlangt, dass die Zusammenarbeit von In- und Auslandnachrichtendienst nicht mehr dem Gutd\u00fcnken zweier Departemente \u00fcberlassen bleibt, sondern dass ein Departement f\u00fcr die T\u00e4tigkeit der beiden Nachrichtendienste zust\u00e4ndig wird. Sie schreibt dem Bundesrat das betreffende Departement jedoch nicht vor.</p><p>Die Initiative konzentriert sich bewusst auf die T\u00e4tigkeit der zivilen Nachrichtendienste. Bei der Umsetzung der Initiative wird aber auch darauf zu achten sein, dass die Armee f\u00fcr ihre Auslandeins\u00e4tze einen milit\u00e4rischen Nachrichtendienst beh\u00e4lt und das Primat des zivilen Nachrichtendienstes beim Assistenzdienst der Armee im Inland gewahrt bleibt.</p><p>Die Initiative verlangt f\u00fcr die nachrichtendienstliche T\u00e4tigkeit keine neuen Kompetenzen oder Aufgaben, die \u00fcber das heutige Bundesgesetz \u00fcber Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) und das Milit\u00e4rgesetz hinausgehen. Sie pr\u00e4judiziert insbesondere keine Erweiterung der Kompetenzen der nachrichtendienstlichen Inlandbeschaffung, wie sie mit der zweiten BWIS-Revision angestrebt wird. Es geht lediglich um die optimale Nutzung der vorhandenen nachrichtendienstlichen Informationen. Die Zusammenfassung der Aufgaben vom DAP und SND unter einem Departement er\u00f6ffnet zudem M\u00f6glichkeiten zur Nutzung von Synergien und zu einem effizienteren Einsatz der knappen Ressourcen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Hofmann Hans","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1223030407537)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|9","Category":null,"Modified":"\/Date(1770754524390)\/","SubmissionDate":"\/Date(1173744000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4716,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Sicherheitspolitik"}}