{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070479,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070479,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070479,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070479,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070479,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070479,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070479,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070479,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070479,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070479,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070479,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070479,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070479,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070479,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070479,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070479,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070479,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20070479,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.479","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Unabh\u00e4ngigkeit bei der Aufsicht und Statistik in der Fortpflanzungsmedizin","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die gesetzlichen Grundlagen des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) seien so zu pr\u00e4zisieren, dass die urspr\u00fcnglich vom Gesetzgeber beabsichtigte Unabh\u00e4ngigkeit betreffend Aufsicht \u00fcber Zentren der Fortpflanzungsmedizin und Unabh\u00e4ngigkeit f\u00fcr die Erstellung einer vollst\u00e4ndigen Statistik gew\u00e4hrleistet sind.</p><p>Insbesondere ist dabei zu beachten: </p><p>- dass die in Artikel\u00a011 FMedG vorgesehene statistische Erhebung von einem unabh\u00e4ngigen staatlichen Organ durchgef\u00fchrt wird, und nicht etwa durch die in der bundesr\u00e4tlichen Verordnung \u00fcber die Durchf\u00fchrung von statistischen Erhebungen des Bundes (SR 431.012.1) erw\u00e4hnte Schweizerische Gesellschaft f\u00fcr Reproduktionsmedizin bzw. deren Fivnat-Kommission, einer reinen Exponentin der Interessengruppe der Reproduktionsmediziner;</p><p>- dass s\u00e4mtliche in Artikel\u00a011 FMedG geforderten Zahlen ab dem Jahr 2001 von einer unabh\u00e4ngigen Instanz nachzuerheben und zu publizieren sind, insbesondere auch die in Artikel\u00a042 FMedG verlangten;</p><p>- dass Artikel\u00a014 Absatz\u00a02 FMedV so abge\u00e4ndert wird, dass die von den Aufsichtsbeh\u00f6rden an das Bundesamt f\u00fcr Statistik \u00fcbermittelten Daten nicht mehr anonymisiert, sondern f\u00fcr die einzelnen reproduktionsmedizinischen Zentren aufgeschl\u00fcsselt werden;</p><p>- dass die in Artikel\u00a012 FMedG vorgesehenen unangemeldeten Inspektionen durch unabh\u00e4ngige staatliche Organe vorgenommen werden, und nicht als \"Dienstleistung\" durch Interessengruppen der Reproduktionsmediziner selber;</p><p>- dass die Zahl der sogenannten \u00fcberz\u00e4hligen Embryonen differenziert erhoben wird. Dabei sollen u. a. die Motive f\u00fcr das Absterbenlassen sowie die Verwendung f\u00fcr die Forschung erfasst werden.</p>","ReasonText":"<p>In der Botschaft des Bundesrates vom 26. Juni 1996 zu einem Bundesgesetz \u00fcber die medizinisch unterst\u00fctzte Fortpflanzung wird auf den Seiten 262 und 263 klar festgehalten: </p><p>\"Personen, die eine Bewilligung haben, m\u00fcssen der Bewilligungsbeh\u00f6rde j\u00e4hrlich \u00fcber ihre T\u00e4tigkeit Bericht erstatten ... Missbr\u00e4uchliche Anwendungen der Fortpflanzungsmedizin und der Gentechnologie sind von der Natur der Sache her schwer wahrnehmbar ... Die Berichterstattung soll sicherstellen, dass allf\u00e4llige Unregelm\u00e4ssigkeiten nicht nur durch Zufall entdeckt werden.\" Ob das mit Zahlen, welche durch die Fivnat-Kommission (Kommission der Schweizerischen Gesellschaft f\u00fcr Reproduktionsmedizin, SGRM) in \"aggregierter Form an das BFS\" geliefert werden, erf\u00fcllt ist, bleibt mehr als fraglich (BFS, Bericht der medizinisch unterst\u00fctzten Fortpflanzung 2005, S. 6). Dabei werden die kantonalen Aufsichtsbeh\u00f6rden faktisch umgangen. Selbst im zweiten Bericht (ver\u00f6ffentlicht am 31.5.2007) fehlen immer noch die gem\u00e4ss Gesetz zu erhebenden Daten: die verwendeten Samenzellen von Samenspendern f\u00fcr die Jahre 2001 und 2002, die Zahl der vor Inkrafttreten des FMedG tiefgefrorenen Embryonen gem\u00e4ss Artikel\u00a042, die Zahlen der \u00fcberz\u00e4hligen Embryonen f\u00fcr die Jahre 2001, 2002, 2004 und 2005. </p><p>Nochmals weist der Bundesrat dann in seiner Botschaft vom 20. November 2002 zum Bundesgesetz \u00fcber die Forschung an \u00fcberz\u00e4hligen Embryonen und embryonalen Stammzellen (02.083) auf der Seite 1195 auf den Artikel\u00a042 FMedG hin, wie wenn die Einhaltung dieses Artikels das Selbstverst\u00e4ndlichste auf der Welt w\u00e4re: \"Es stellt sich die Frage, was mit den \u00fcberz\u00e4hligen Embryonen geschieht, die vor Inkrafttreten des Fortpflanzungsmedizingesetzes (1.1.2001) angefallen sind. Das Fortpflanzungsmedizingesetz enth\u00e4lt dazu in Artikel\u00a042 eine \u00dcbergangsbestimmung: Einerseits sind diejenigen Embryonen, die beim Inkrafttreten des Gesetzes aufbewahrt werden, der zust\u00e4ndigen kantonalen Beh\u00f6rde zu melden ...\" Tatsache ist, dass bis heute in der Schweiz nie eine Statistik gem\u00e4ss Artikel\u00a042 FMedG nach den Kriterien von Artikel\u00a011 FMedG ver\u00f6ffentlicht wurde. Die erste Statistik wurde am 2. November 2006 ver\u00f6ffentlicht, darin fehlten zahlreiche der in Artikel\u00a011 FMedG geforderten Angaben. Zum Teil werden diese im neuesten Bericht nachgeliefert oder gar wieder korrigiert. Zudem wurden die Zahlen gr\u00f6sstenteils nicht vom BAG und den Aufsichtsorganen erhoben, sondern direkt von der sogenannten Fivnat-Kommission. Eilig versuchte der Bundesrat das jahrelange widerrechtliche Vers\u00e4umen einer selbst erhobenen korrekten Statistik dadurch zu kaschieren, indem er in seiner Verordnung, im Sommer vor Ver\u00f6ffentlichung des ersten Berichtes, die SGRM als Datenlieferantin bezeichnet (Verordnung \u00fcber die Durchf\u00fchrung von statistischen Erhebungen des Bundes, SR 431.012.1). Dies sage und schreibe f\u00fcnf Jahre nach Inkraftsetzung des Gesetzes, welches eine j\u00e4hrliche Berichterstattung verlangt! Der Bundesrat war auch w\u00e4hrend der Debatte zum Stammzellenforschungsgesetz nie in der Lage, eine korrekte Zahl der \u00fcberz\u00e4hligen Embryonen bekanntzugeben. </p><p>Die besagte Fivnat-Kommission (Unterkommission der SGRM) ist abgesehen vom Statistiker aus Pers\u00f6nlichkeiten zusammengesetzt, welche allesamt in Schweizer Zentren der Fortpflanzungsmedizin in leitender Stellung t\u00e4tig sind. Zwar wird von einem Auditing durch ausl\u00e4ndische Experten gesprochen; das garantiert aber noch lange nicht die n\u00f6tige Unabh\u00e4ngigkeit in dieser heiklen Frage. Artikel\u00a011 sagt ganz klar, dass die Berichterstattung an die Bewilligungsbeh\u00f6rde und nicht an die Fivnat zu erfolgen habe, auch nicht vorg\u00e4ngig an die Fivnat und danach an die Bewilligungsbeh\u00f6rde. </p><p>Es hat sich als falsch erwiesen, dass Artikel\u00a014 Absatz\u00a02 FMedV eine anonymisierte \u00dcbermittlung der Daten von der Aufsichtsbeh\u00f6rde an das Bundesamt f\u00fcr Statistik vorsieht. Gem\u00e4ss Artikel\u00a011 Absatz\u00a04 FMedG ist eine solche Anonymisierung nicht vorgesehen. Allf\u00e4llige Ungereimtheiten, die selbst in der Fivnat-Statistik zu finden sind, m\u00fcssen den verantwortlichen Zentren f\u00fcr Reproduktionsmedizin zugeordnet werden k\u00f6nnen. Beispielsweise wurden laut der Fivnat-Statistik f\u00fcr 2001 bei zwei Behandlungszyklen mehr als drei Embryonen transferiert. Das ist ein Verstoss gegen Artikel\u00a017 Absatz\u00a01 FMedG, der bei Vors\u00e4tzlichkeit gem\u00e4ss Artikel\u00a037 Buchstabe\u00a0g mit Haft oder Busse bestraft wird. </p><p>Die Unabh\u00e4ngigkeit der Kontrolle der Fortpflanzungsmedizin ist noch in einem zweiten Punkt infrage gestellt: Die in Artikel\u00a012 des FMedG vorgesehenen unangemeldeten Inspektionen werden, offensichtlich beh\u00f6rdlich toleriert, teilweise gleich auch noch von der SGRM durchgef\u00fchrt. Dies best\u00e4tigt der Pr\u00e4sident der Fivnat-Kommission, Herr Prof. Michael K. Hohl, im  Fivnat-Jahresbericht 2005: \"Fivnat bietet aber auch die Organisation und Durchf\u00fchrung der vom Fortpflanzungsmedizingesetz vorgesehenen Inspektionen an. Im Berichtsjahr wurde diese Dienstleistung von einem Kanton in Anspruch genommen. Die Inspektion war erfolgreich und wir danken dem Experten Dr. H.J. Welti f\u00fcr seine kompetente Arbeit.\"</p><p>(Quelle: http://www.sgrm.org/49638/53703.html).</p><p>Zusammengefasst kann gesagt werden: Die Unabh\u00e4ngigkeit im Zusammenhang mit der Statistik zur Fortpflanzungsmedizin ist, was Statistik und Aufsicht anbetrifft, nicht gew\u00e4hrleistet. Der Bundesrat wurde in zahlreichen Vorst\u00f6ssen darauf aufmerksam gemacht (Ip. W\u00e4fler 06.3777: Statistik 2002-2004 \u00fcber die Fortpflanzungsmedizin; Ip. Freysinger 06.3484: \u00dcberz\u00e4hlige Embryos; Ip. W\u00e4fler 06.3101: IVF und Abtreibungen in der Schweiz 2003 und 2004; Ip. W\u00e4fler 05.3848: Vollzug der statistischen Meldepflicht und Kontrolle beim FMedG und beim StFG; Ip. W\u00e4fler 04.3114: Rechtsstaatlichkeit. Aufsicht und Kontrolle bei StFG/StFV und FMedG/FMedV; Frage Graf Maya 01.5273: \u00dcberz\u00e4hlige Embryonen in der Schweiz). Offensichtlich haben sich die Verh\u00e4ltnisse bisher in keiner Art und Weise verbessert. Daher ist gesetzgeberisches Handeln des Parlamentes notwendig, welches die urspr\u00fcnglich vorgesehene und aus den Materialien ersichtliche Unabh\u00e4ngigkeit bei der Aufsicht und Statistik in der Fortpflanzungsmedizin wiederherstellt. Es gibt in dieser heiklen Materie keine Kompromisse. Wenn im Zusammenhang mit forschungsfreundlichen neuen Vorlagen jeweils von restriktiver Gesetzgebung und strikter Kontrolle die Rede ist, soll daf\u00fcr auch der Tatbeweis erbracht werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Studer Heiner","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1228996480050)\/","ResponsibleDepartment":null,"ResponsibleDepartmentName":null,"ResponsibleDepartmentAbbreviation":null,"IsLeadingDepartment":null,"Tags":"2841","Category":"V","Modified":"\/Date(1763107928177)\/","SubmissionDate":"\/Date(1191542400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4718,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}