{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070492,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070492,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070492,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070492,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070492,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070492,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070492,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070492,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070492,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070492,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070492,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070492,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070492,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070492,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070492,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070492,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20070492,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20070492,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.492","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Schutz und Nutzung der Gew\u00e4sser","Description":null,"InitialSituation":"<p>Am 3. Juli 2006 wurde die Volksinitiative \"Lebendiges Wasser\" (07.060) eingereicht. Sie verlangt einen neuen Verfassungsartikel 76a \"Renaturierung von Gew\u00e4ssern\".</p><p>Der Bundesrat hat am 8. Juni 2007 beschlossen, dem Parlament zu beantragen, die Volksinitiative ohne Gegenentwurf dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen. Der Bundesrat anerkennt zwar den Sanierungsbedarf unserer Gew\u00e4sser, er vertritt jedoch die Auffassung, dass diese Defizite im Rahmen der geltenden Gesetze behoben werden sollen.</p><p>Am 4. Oktober 2007 bzw. am 6. Dezember 2007 haben die R\u00e4te einer Motion (07.3311. Epiney. Renaturierung von Fliessgew\u00e4ssern. Gegenentwurf zur Volksinitiative \"Lebendiges Wasser\") zugestimmt. Diese fordert vom Bundesrat einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative \"Lebendiges Wasser\", in welchem die Finanzierung von Renaturierungen durch einen Zuschlag von 0,1 Rappen pro Kilowattstunde auf die \u00dcbertragungskosten der Hochspannungsnetze sichergestellt werden soll.  Im Rahmen der Pr\u00fcfung der Volksinitiative hat die Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des St\u00e4nderats beschlossen, einen indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative \"Lebendiges Wasser\" zu erarbeiten, welcher Gegenstand der vorliegenden Kommissionsinitiative ist. Die Kommission anerkennt den Handlungsbedarf im Bereich des Gew\u00e4sserschutzes, sie ist jedoch der Ansicht, dass die Volksinitiative zu weit gehe und ein ausgewogenes Verh\u00e4ltnis zwischen Schutz und Nutzung der Gew\u00e4sser angestrebt werden solle. Die Kommission h\u00e4lt vor allem ein Antrags- und Beschwerderecht der Umweltschutzorganisationen f\u00fcr die Umsetzung der Massnahmen f\u00fcr nicht gerechtfertigt.</p><p>Der Gegenentwurf schl\u00e4gt Gesetzesbestimmungen in verschiedenen Bereichen vor. Konkret sind das die Revitalisierung der Gew\u00e4sser, die Verminderung der negativen Auswirkungen von Schwall und Sunk unterhalb von Wasserkraftwerken, Ausnahmen von den Mindestrestwassermengen bei Gew\u00e4sserabschnitten mit geringem \u00f6kologischem Potenzial, die Ber\u00fccksichtigung sch\u00fctzenswerter Kleinwasserkraftwerke bei Restwassersanierungen und die Reaktivierung des Geschiebehaushalts. Zudem enth\u00e4lt er einen Vorschlag zur Finanzierung entsprechender Massnahmen. (Quelle: Bericht der Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des St\u00e4nderates)</p>","Proceedings":"<p></p><p>Der Gesetzesentwurf der st\u00e4nder\u00e4tlichen Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) wurde - als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative \"Lebendiges Wasser\" - vom <b>St\u00e4nderat</b> ohne \u00c4nderung einstimmig angenommen. Mit 23 zu 6 Stimmen empfahl er die Volksinitiative zur Ablehnung (siehe Gesch\u00e4ft 07.060). Die Forderung der Volksinitiative nach einem Antrags- und Beschwerderecht der Umweltverb\u00e4nde ging der grossen Mehrheit des St\u00e4nderates zu weit. Zudem w\u00fcrde das Interesse an der Nutzung der Gew\u00e4sser mit der Initiative zu wenig ber\u00fccksichtigt. </p><p>Im <b>Nationalrat</b> beantragte eine Kommissionsminderheit, bestehend aus Mitgliedern der SVP- und der der RL-Fraktion, auf die Vorlage nicht einzutreten. Sie sei zu teuer und zu einseitig auf die Schutzinteressen ausgerichtet. Zudem widerspreche sie dem Ziel, die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien zu f\u00f6rdern. Der Rat beschloss jedoch mit 94 zu 60 Stimmen Eintreten. Die SVP-Fraktion votierte geschlossen dagegen, die RL-Fraktion mehrheitlich. </p><p>In der Detailberatung lehnte der Rat mit klaren Mehrheiten verschiedene Antr\u00e4ge von b\u00fcrgerlicher Seite ab, welche die st\u00e4nder\u00e4tliche Version mit \"Kann-Formulierungen\" verw\u00e4ssert h\u00e4tten. Kritik am Gegenvorschlag gab es von gr\u00fcner und linker Seite wegen der vorgesehenen Lockerung der Restwasservorschriften in B\u00e4chen oberhalb von 1500 Meter \u00fcber Meer. Es gehe um Gew\u00e4sser-, nicht um Energieschutz, monierte Franziska Teuscher (G, BE) und beantragte namens einer Kommissionsminderheit, auf diese Lockerung zu verzichten. Bastien Girod (G, ZH) verlangte f\u00fcr die Minderheit, tiefere Restwassermengen wenigstens nur bei \"Gew\u00e4ssern mit geringem \u00f6kologischem, touristischem und landschaftlichem Potenzial\" zuzulassen (Art. 32). Beide Minderheitsantr\u00e4ge unterlagen deutlich. Chancenlos blieb auch ein links-gr\u00fcner Minderheitsantrag, die Sanierungsfristen f\u00fcr Wasserkraftwerke bez\u00fcglich Schwall und Sunk sowie Geschiebehaushalt von zwanzig auf zehn Jahre zu verk\u00fcrzen.</p><p>Klare Zustimmung erhielt Martin Landolt (BD, GL) zu seinem Einzelantrag. Demnach d\u00fcrfen die Kantone die Restwassermengen \u00fcber 1500 Meter \u00fcber Meer nur bei B\u00e4chen ohne Fischbestand senken.</p><p>Zugunsten der Landwirtschaft nahm der Nationalrat auf Antrag seiner Kommission Bestimmungen auf, welche Entsch\u00e4digungen und Abgeltungen f\u00fcr Fl\u00e4chen vorsehen, die zum Zweck des Gew\u00e4sserschutzes nicht mehr oder nur noch extensiv genutzt werden k\u00f6nnen.</p><p>Die vom St\u00e4nderat beschlossenen Erleichterungen beim b\u00e4uerlichen Bodenrecht f\u00fcr den Erwerb b\u00e4uerlichen Bodens (Art. 62 Bst. h) wurden auf Antrag einer Minderheit Jacques Bourgeois (RL, FR) mit 89 zu 79 Stimmen vorerst wieder aus dem Entwurf gestrichen. Diese Bestimmungen sehen vor, dass Kantone und Gemeinden ohne Bewilligung Landwirtschaftsland zum Zweck des Hochwasserschutzes, der Revitalisierung von Gew\u00e4ssern, des Baus von Ausgleichs- und Pumpspeicherbecken bei Wasserkraftwerken sowie des Realersatzes erwerben k\u00f6nnen. (Bei der sp\u00e4teren Differenzbereinigung stimmte der Nationalrat der Version des St\u00e4nderates doch noch zu - mit 102 zu 82 Stimmen).</p><p>In der Gesamtabstimmung wurde die so bereinigte Vorlage mit 104 zu 68 Stimmen angenommen. Alle Mitglieder der SVP-Fraktion sowie die Mehrheit der RL-Fraktion lehnten sie ab.</p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> lag bei den Ausnahmen von der Restwasserpflicht ein Kompromissvorschlag der Kommission vor (Art. 32 Bst. a). Die Kantone k\u00f6nnten so die Mindestrestwassermengen auf einer Strecke von 1000 Metern unterhalb einer Wasserentnahme unter folgenden Bedingungen tiefer ansetzen: die Abflussmenge muss kleiner als 50 Liter pro Sekunde sein und das betreffende Gew\u00e4sser h\u00f6her als 1700 Meter \u00fcber Meer liegen oder es muss sich um ein Nichtfischgew\u00e4sser handeln, welches zwischen 1500 und 1700 Meter \u00fcber Meer liegt. Mit diesem Kompromiss k\u00f6nnten die Kantone auch bei Fischgew\u00e4ssern oberhalb von 1700 Metern \u00fcber Meer bei geringen Abflussmengen - wie bisher - die Mindestrestwassermengen tiefer ansetzen. Laut Kommissionssprecher Filippo Lombardi (CEg, TI) k\u00f6nnten aufgrund dieser Version 50 Gigawattstunden Strom mehr produziert werden - statt 100, wie urspr\u00fcnglich erhofft. Die nationalr\u00e4tliche Version h\u00e4tte eine Senkung der Gesamtproduktion zur Folge. Der Kompromissvorschlag habe die Zustimmung der betroffenen Gebirgskantone und des Fischereiverbandes gefunden. Es gehe schliesslich darum, mit dieser Vorlage den R\u00fcckzug der Volksinitiative \"Lebendiges Wasser\" zu bewirken. Das Plenum nahm den Kommissionsvorschlag nach kritischen Worten zu den damit verbundenen verminderten M\u00f6glichkeiten der Stromerzeugung aus Wasserkraft einerseits und zu den \u00f6kologischen Grenzen andererseits oppositionslos an. Bei mehreren Bestimmungen betreffend die landwirtschaftlichen Grundst\u00fccke beschloss der St\u00e4nderat, an seiner Version festzuhalten. </p><p>Im Laufe der weiteren Differenzbereinigung stimmte der <b>Nationalrat </b>bei den Ausnahmen von der Restwasserpflicht (Art. 32 Bst. a) dem Kompromissvorschlag des St\u00e4nderats schliesslich zu. Bei der Frage des Ersatzes von landwirtschaftlichen Fl\u00e4chen, welche zugunsten der Revitalisierung von Gew\u00e4ssern beansprucht werden (Art. 38a Abs. 2), hielt er jedoch an seiner Version fest. Demnach soll f\u00fcr den Verlust von Fruchtfolgefl\u00e4chen zwingend nach den Vorgaben der Sachplanung Ersatz geleistet werden. Der <b>St\u00e4nderat</b> wollte urspr\u00fcnglich keine zwingende Formulierung. Er schloss sich dennoch bei dieser und bei anderen letzten Differenzen dem Nationalrat an.</p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage im Nationalrat mit 126 zu 63 Stimmen angenommen.</b> Dagegen votierten fast alle Mitglieder der SVP-Fraktion sowie rund ein Drittel der RL-Fraktion. Der St\u00e4nderat stimmte oppositionslos zu (40:0).</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und auf Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reicht die Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des St\u00e4nderates folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es werden die erforderlichen Gesetzesbestimmungen erarbeitet, damit:</p><p>1. die Revitalisierung (naturnahe Gestaltung) der \u00f6ffentlichen Gew\u00e4sser und ihrer Ufer gef\u00f6rdert wird;</p><p>2. eine Verminderung der negativen Auswirkungen von Schwall/Sunk in den Gew\u00e4ssern unterhalb von Speicherkraftwerken erreicht wird;</p><p>3. neue Ausnahmen von den Mindestrestwassermengen (Art. 32 GSchG) bei Gew\u00e4sserabschnitten mit geringem \u00f6kologischen Potenzial unter Ber\u00fccksichtigung des nat\u00fcrlichen Wasserkreislaufs geschaffen und sch\u00fctzenswerte Kleinwasserkraftwerke bei Restwassersanierungen besonders ber\u00fccksichtigt werden;</p><p>4. die Wasserqualit\u00e4t durch die Restwassermenge gew\u00e4hrleistet ist (Gesundheitspolizei, Grundwasser, Abwassereinleitung, spezielle Lebensgemeinschaften wie z. B. in Auen);</p><p>5. der Geschiebehaushalt m\u00f6glichst reaktiviert wird;</p><p>6. die Massnahmen gem\u00e4ss Ziffer 1 bis 5 finanziert werden k\u00f6nnen.</p><p>Dabei darf die Energieproduktion aus Wasserkraft mit Blick auf die Ziele gem\u00e4ss Energiegesetz nicht beeintr\u00e4chtigt und m\u00fcssen wohlerworbene Rechte respektiert werden.</p>","ReasonText":"<p>Im Bereich des Gew\u00e4sserschutzes besteht Handlungsbedarf. Die Volksinitiative \"Lebendiges Wasser (Renaturierungs-Initiative)\" ist aber f\u00fcr die Mehrheit der Kommission nicht der richtige Weg, um den Zustand der Gew\u00e4sser zu verbessern. Dies insbesondere, weil sie die Interessen der Wassernutzung zu wenig gewichtet und ein Antragsrecht f\u00fcr Umweltschutzorganisationen einf\u00fchren will, das weder sachlich noch politisch gerechtfertigt ist. Es ist deshalb angezeigt, der Volksinitiative einen indirekten Gegenentwurf gegen\u00fcberzustellen. Damit sollen unter Ber\u00fccksichtigung von berechtigten Schutz- und Nutzungsinteressen ausgewogene L\u00f6sungen f\u00fcr die Probleme im Bereich des Gew\u00e4sserschutzes gefunden werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1260526166767)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52","Category":null,"Modified":"\/Date(1770756753573)\/","SubmissionDate":"\/Date(1195776000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4801,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt"}}