{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071012,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071012,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071012,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071012,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071012,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071012,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071012,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071012,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071012,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071012,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071012,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071012,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071012,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071012,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071012,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071012,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071012,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20071012,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.1012","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Sanktionen bei Verletzungen der Meldepflicht von b\u00f6rsenkotierten Unternehmen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Freie Kapitalm\u00e4rkte sind unabdingbarer Bestandteil unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Auch freie Kapitalm\u00e4rkte bed\u00fcrfen jedoch verl\u00e4sslicher Spielregeln und insbesondere der Transparenz. Aufgrund des Jahresberichtes der Offenlegungsstelle der SWX sowie von Presseberichten entsteht der Eindruck, dass die Verfehlungen im Zusammenhang mit dem Meldewesen von offenlegungspflichtigen Beteiligungen nicht mit dem gen\u00fcgenden Nachdruck geahndet werden. Dadurch k\u00f6nnte die bezweckte pr\u00e4ventive Wirkung im Markt tangiert werden. Ich ersuche daher den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie viele Verst\u00f6sse gegen die Pflicht zur Meldung substanzieller Beteiligungen wurden von der Offenlegungsstelle der SWX weitergeleitet?</p><p>2. Wie viele Sanktionen wurden ausgesprochen?</p><p>3. Wie wird die pr\u00e4ventive Wirkung gegenw\u00e4rtig beurteilt?</p><p>4. Wie kann nach Meinung des Bundesrates das zeitgerechte Meldewesen wirksam unterst\u00fctzt werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Im Jahr 1998 vereinbarte die Eidgen\u00f6ssische Bankenkommission (EBK) mit der SWX Swiss Exchange, dass Letztere s\u00e4mtliche m\u00f6glichen Meldepflichtverletzungen - also ebenfalls alle Bagatellf\u00e4lle - der EBK meldet. Die Offenlegungsstelle der SWX Swiss Exchange leitete seither insgesamt rund 400 Mitteilungen betreffend m\u00f6gliche Meldepflichtverletzungen gem\u00e4ss Artikel\u00a020 des Bundesgesetzes \u00fcber die B\u00f6rsen und den Effektenhandel (BEHG) an die EBK weiter. Dazu kommt eine Anzeige vonseiten der Offenlegungsstelle der BX Berne Exchange aus dem Jahr 2005.</p><p>2. Bez\u00fcglich der Frage der bisher ausgesprochenen Sanktionen ist einleitend Folgendes auszuf\u00fchren: Die EBK unterzieht alle erhaltenen Anzeigen zu m\u00f6glichen Meldepflichtverletzungen einer sorgf\u00e4ltigen \u00dcberpr\u00fcfung. Sie f\u00fchrt alsdann die erforderlichen Untersuchungen durch, um abzukl\u00e4ren, ob tats\u00e4chlich eine Meldepflichtverletzung stattgefunden hat und, falls ja, wer hierf\u00fcr verantwortlich war, welches die Hintergr\u00fcnde der Meldepflichtverletzung waren und ob Letztere vors\u00e4tzlich erfolgte oder nicht. Da einerseits die \u00fcberwiegende Mehrheit der bisher untersuchten Meldepflichtverletzungen auf reine Versehen zur\u00fcckzuf\u00fchren waren und andererseits der geltende Artikel\u00a041 BEHG nur die vors\u00e4tzliche, nicht aber die fahrl\u00e4ssige Verletzung von Meldepflichten unter Strafe stellt, konnte die EBK bis anhin nur in vier F\u00e4llen Strafanzeige beim Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartement (EFD) einreichen. Dieses sprach in einem Fall eine Busse von 50 000 Franken aus (vgl. EBK-Jahresbericht 2003, S. 104). Zwei F\u00e4lle wurden eingestellt, weil der objektive Straftatbestand nicht erf\u00fcllt war, ein Fall wurde eingestellt, weil die Verj\u00e4hrung eingetreten war.</p><p>3. Die Untersuchungen der EBK und der SWX Swiss Exchange sowie die durch die EBK ver\u00f6ffentlichte Verurteilung durch das EFD entfalten sicherlich eine gewisse pr\u00e4ventive Wirkung. Letztere darf aber nicht \u00fcberwertet werden. Weiter ist davon auszugehen, dass es eine nicht zu untersch\u00e4tzende Dunkelziffer \u00fcberhaupt nicht festgestellter Meldepflichtverletzungen gibt. Es kann weiter vermutet werden, dass in dieser Dunkelziffer namentlich auch gravierende, vors\u00e4tzlich begangene Meldepflichtverletzungen enthalten sind.</p><p>4. Der schwerwiegende Mangel der geltenden Rechtsordnung besteht darin, dass einzig die vors\u00e4tzliche, nicht aber die fahrl\u00e4ssige Verletzung von Meldepflichten strafbar ist. Dieser Mangel ist aber erkannt. So wird im Rahmen des Finmag auch Artikel\u00a041 BEHG totalrevidiert. Der neue Artikel\u00a041 BEHG soll (so der Beschluss des Nationalrates vom 7. M\u00e4rz 2007) vorsehen, dass vors\u00e4tzliche Meldepflichtverletzungen mit Busse bis zu 20 000 000 Franken, fahrl\u00e4ssige Meldepflichtverletzungen mit Busse bis zu 10 000 000 Franken und Wiederholungst\u00e4ter innert f\u00fcnf Jahren nach der rechtskr\u00e4ftigen Verurteilung mit Busse von mindestens 10 000 Franken bestraft werden. Zudem soll die Verj\u00e4hrungsfrist auf sieben Jahre verl\u00e4ngert werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1180483200000)\/","SubmittedBy":"B\u00fchrer Gerold","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1180483200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":null,"Modified":"\/Date(1750799295070)\/","SubmissionDate":"\/Date(1173916800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4716,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}