{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071026,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071026,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071026,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071026,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071026,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071026,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071026,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071026,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071026,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071026,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071026,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071026,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071026,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071026,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071026,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071026,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071026,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20071026,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.1026","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Grosse Amtshilfe in Doppelbesteuerungsabkommen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Seit 1951 sieht das Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz mit den USA Amtshilfe bei Steuerbetrug \"und \u00c4hnlichem\" vor. Zudem sehen die Bestimmungen \u00fcber den Informationsaustausch vor, dass die Schweiz im Rahmen eines ordentlichen Amtshilfeverfahrens den amerikanischen Steuerbeh\u00f6rden auch Bankunterlagen \u00fcbermittelt. Dieses Verfahren weist f\u00fcr die amerikanischen Steuerbeh\u00f6rden den Vorteil auf, dass die so \u00fcbermittelten Informationen direkt f\u00fcr Zwecke der Steuerveranlagung verwendet werden k\u00f6nnen; dies im Gegensatz zu Bankausk\u00fcnften, die gest\u00fctzt auf das IRSG auf dem Rechtshilfeweg erlangt werden und dem Spezialit\u00e4tenprinzip unterliegen. Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Wie oft hat die Schweiz in den letzten f\u00fcnf Jahren den USA in Steuersachen Amtshilfe gew\u00e4hrt und dabei Bankunterlagen \u00fcbermittelt? Hat diese Praxis dem Wirtschaftsstandort Schweiz geschadet?</p><p>2. Welchen anderen Staaten gew\u00e4hrt die Schweiz in Steuersachen ein mit dem Abkommen mit den USA gleichwertiges grosses Amtshilfeverfahren einschliesslich der \u00dcbermittlung von Bankunterlagen?</p><p>3. Die Schweiz musste sich 2003 auf Druck der OECD verpflichten, bei der \u00c4nderung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit OECD-Mitgliedstaaten neu grosse Amtshilfe f\u00fcr Holdinggesellschaften im Sinne von Artikel\u00a028 Absatz\u00a02 StHG zu leisten. Mit welchen OECD-Staaten hat die Schweiz zwischenzeitlich ein DBA entsprechend abge\u00e4ndert? Erwartet der Bundesrat davon eine Schw\u00e4chung des Wirtschaftsstandorts Schweiz?</p><p>4. Wie l\u00e4sst sich aussenpolitisch begr\u00fcnden, dass die Schweiz Staaten mit einer grossen Wirtschaftsmacht mehr Unterst\u00fctzung zur Sicherung ihres Steuersubstrates gew\u00e4hrt als Entwicklungs- und \u00dcbergangsl\u00e4ndern, die, wie auch der Monterey-Konsens zur Entwicklungsfinanzierung in Ziffer 66 feststellt, in besonderem Masse auf die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Besteuerung angewiesen sind?</p><p>5. Ist er bereit, in Zukunft den Kreis der Staaten markant auszuweiten, denen er in Doppelbesteuerungsabkommen Amtshilfe zur richtigen Anwendung des internen Rechtes der Vertragsstaaten gew\u00e4hrt, damit diese ihr internes Steuersubstrat sichern k\u00f6nnen?</p><p>6. Die Schweiz stimmte dem Bericht des OECD-Steuerausschusses vom April 2000 \u00fcber den verbesserten Zugang von Steuerbeh\u00f6rden zu Bankinformationen zu, der ebenfalls empfiehlt, in Amtshilfeverfahren ausl\u00e4ndischen Steuerbeh\u00f6rden Bankinformationen zur Verf\u00fcgung zu stellen. Wie gedenkt der Bundesrat, diese Empfehlung umzusetzen?</p><p>7. Die OECD hat 2003 ein Musterabkommen \u00fcber den Informationsaustausch in Steuersachen (TIEA) erarbeitet. Welche Staaten orientieren sich in der Regel beim Abschluss oder bei der \u00c4nderung von Doppelbesteuerungsabkommen an diesem Musterabkommen? Erleiden diese Staaten dadurch eine Schw\u00e4chung ihrer Position im internationalen Standortwettbewerb und eine messbare Abwanderung von Steuerpflichtigen?</p><p>8. Profitiert die Schweiz im internationalen Standortwettbewerb von ihrer Weigerung, das OECD-Musterabkommen \u00fcber den Informationsaustausch in Steuersachen (TIEA) anzuwenden? Wie begr\u00fcndet der Bundesrat gegen\u00fcber OECD-Staaten, die das TIEA umsetzen, seine Weigerung?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Schweiz hat den Vereinigten Staaten seit dem Jahr 2000 in 13 F\u00e4llen Amtshilfe wegen Steuerbetrug geleistet. In einem der F\u00e4lle ging es um Unterlagen eines Versicherungsbrokers, in den \u00fcbrigen F\u00e4llen auch um Bankunterlagen.</p><p>Der Einfluss dieser Amtshilfegew\u00e4hrung auf den Wirtschaftsstandort kann nur schwer abgesch\u00e4tzt werden. Entsprechende Untersuchungen bestehen nicht.</p><p>2. \u00c4hnliche Klauseln (mit oder ohne dem Steuerbetrug \"\u00e4hnliche Delikte\") wurden mit folgenden L\u00e4ndern vereinbart: Costa Rica (paraphiert), Deutschland, Finnland, Frankreich (paraphiert), Grossbritannien (paraphiert), Holland (noch nicht paraphiert), Malta (paraphiert), Norwegen, \u00d6sterreich, Spanien (in Kraft ab 1. Juni 2007), S\u00fcdafrika (paraphiert) und der T\u00fcrkei (paraphiert). Amtshilfe zur richtigen Anwendung des innerstaatlichen Rechtes in F\u00e4llen von Steuerbetrug sieht ebenso die Vereinbarung zwischen dem Trade Office of Swiss Industries in Taipei und der Taipei Cultural and Economic Delegation in der Schweiz vor.</p><p>3. Bis heute sind mit folgenden L\u00e4ndern Amtshilfeklauseln f\u00fcr Holdinggesellschaften vereinbart worden: Finnland, Frankreich (paraphiert), Grossbritannien (paraphiert), Holland (noch nicht paraphiert), \u00d6sterreich, Norwegen und Spanien (in Kraft ab 1. Juni 2007).</p><p>Auch hier kann der Einfluss der Rechts\u00e4nderungen nur schwer abgesch\u00e4tzt werden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Verlagerungen von Holdinggesellschaften in andere Staaten kommt. Die wirtschaftlich bedeutenden, namentlich die b\u00f6rsenkotierten Holdinggesellschaften sind von der k\u00fcnftigen Gew\u00e4hrung von Amtshilfe h\u00f6chstens administrativ betroffen, weil sie bereits heute in jeder Hinsicht Transparenz herstellen m\u00fcssen.</p><p>4. Ziffer 66 des Monterey-Konsenses fordert die Uno-Mitgliedstaaten auf, der Konvention zur internationalen Bek\u00e4mpfung der Terrorismusfinanzierung beizutreten. Eine Verbindung mit der Amtshilfe in Doppelbesteuerungsabkommen kann hier nicht hergestellt werden. F\u00fcr die internationale Bek\u00e4mpfung der Terrorismusfinanzierung sind andere Instrumente als Doppelbesteuerungsabkommen, welche die Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung bezwecken, einzusetzen. Der Chef des Eidgen\u00f6ssischen Finanzdepartementes hat im Jahr 2007 in den f\u00fcr die Vorbereitung der Genehmigung der Doppelbesteuerungsabkommen zust\u00e4ndigen parlamentarischen Kommissionen (Aussenpolitische Kommission des St\u00e4nderates und Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates) eine Aussprache \u00fcber die bisher verfolgte Politik in diesem Bereich gef\u00fchrt. Die grosse Mehrheit der Kommissionsmitglieder hat die bisherige Politik gebilligt und den Bundesrat aufgefordert, diese Politik, wenn immer m\u00f6glich, fortzuf\u00fchren. Diese Tatsache kann der Bundesrat auch in allf\u00e4lligen aussenpolitischen Diskussionen positiv einbringen.</p><p>Staaten bzw. Organisationen, die andere Vorstellungen als Parlament und Bundesrat haben, versuchen immer wieder, hier auf den Bundesrat Druck auszu\u00fcben. Er ist jedoch diesen Ansinnen stets entschlossen entgegentreten. Aussenpolitischer Schaden ist der Schweiz dadurch nicht entstanden.</p><p>5. Der Bundesrat ist selbstverst\u00e4ndlich bereit, seine diesbez\u00fcglichen Verpflichtungen gegen\u00fcber der OECD und der EU einzuhalten. Eine fallweise Ausdehnung der Amtshilfe in bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen ist nicht ausgeschlossen, wenn es im Gesamtinteresse der Schweiz liegt (vgl. z. B. die paraphierten Abkommen mit Chile, Costa Rica und Kolumbien). Dazu geh\u00f6rt auch, dass der Partnerstaat juristisch und faktisch in der Lage und bereit ist, Gegenrecht zu halten, damit die Bed\u00fcrfnisse des schweizerischen Fiskus in gleicher Weise befriedigt werden k\u00f6nnen wie jene der ausl\u00e4ndischen Fiski.</p><p>6. Der Bundesrat ist bereit, mit jedem OECD-Mitgliedstaat entsprechende Verhandlungen zu f\u00fchren und - sofern insgesamt eine ausgewogene L\u00f6sung gefunden werden kann - diese auch auf der Basis der Verpflichtungen aus dem Jahr 2000 abzuschliessen. Zurzeit sind keine entsprechenden Verhandlungsbegehren von OECD-Mitgliedstaaten h\u00e4ngig. Gewisse OECD-Mitgliedstaaten waren jedoch nicht bereit, auf dem im Jahr 2000 in der OECD vereinbarten Standard eine L\u00f6sung zu finden bzw. Verhandlungen aufzunehmen, obwohl sie dem Bericht zugestimmt hatten. Der Bundesrat hat somit seine im Jahr 2000 eingegangenen Verpflichtungen integral umgesetzt. Er bem\u00fcht sich zudem bei jeder sich bietenden Gelegenheit, auch mit jenen Staaten, die zu einer entsprechenden L\u00f6sung noch nicht Hand geboten haben, Fortschritte zu erreichen, wenn dies im Interesse der Schweiz liegt.</p><p>7. Dieses Musterabkommen wurde nicht von der OECD erarbeitet, sondern von jenen OECD-Mitgliedstaaten, die im Jahr 1998 dem Bericht \u00fcber \"Harmful Tax Competition\" zugestimmt haben, sowie von den seinerzeit als Steuerparadiese bezeichneten Jurisdiktionen. Da die Schweiz zu keiner der Kategorien geh\u00f6rt, die an der Ausarbeitung der TIEA beteiligt waren, ist jenes Musterabkommen f\u00fcr unser Land auch nicht von Bedeutung. Es sind bis jetzt erst wenige bilaterale TIEA abgeschlossen worden. \u00dcber die wirtschaftlichen Auswirkungen ist nichts bekannt.</p><p>8. Da, wie bei der Beantwortung von Frage 7 bereits erw\u00e4hnt, bis jetzt nur eine sehr geringe Anzahl von TIEA abgeschlossen worden ist, kann zur Frage des Einflusses auf die Stellung der Schweiz im internationalen Standortwettbewerb keine Beurteilung abgegeben werden.</p><p>Die schweizerischen Vertreter im OECD-Fiskalkomitee haben wiederholt darauf hingewiesen, dass es zwar Gr\u00fcnde gibt, von einem Land mit sch\u00e4dlichen Steuerpraktiken einen h\u00f6heren Amtshilfestandard zu verlangen als von einem Land, wie es die Schweiz mit ihrem ausgebauten Steuersystem (inklusive einer Verrechnungssteuer auf Zinsen und Dividenden) und ihrem Netz von Doppelbesteuerungsabkommen ist. Gleichzeitig wurde jedoch darauf hingewiesen, dass ein solches Vorgehen politisch nicht unproblematisch ist. Die Schweiz h\u00e4tte es vorgezogen, wenn die OECD von den Steuerparadiesen den gleichen Standard des Informationsaustausches verlangt h\u00e4tte, wie in dem in Frage 6 erw\u00e4hnten Bericht beschrieben und der dem Standard der OECD entspricht. Aufgrund ihrer Enthaltung zum OECD-Bericht \u00fcber \"Harmful Tax Competition\" und zu den darauf basierenden Folgearbeiten hatte die Schweiz jedoch keine M\u00f6glichkeit, den Inhalt der TIEA zu beeinflussen. Diese Entwicklung ist den Partnern in der OECD bekannt, und die Schweiz hat deshalb keinen besonderen Begr\u00fcndungsbedarf.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1181865600000)\/","SubmittedBy":"Gysin Remo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1181865600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":null,"Modified":"\/Date(1763109010617)\/","SubmissionDate":"\/Date(1174435200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4716,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}