{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071030,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071030,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071030,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071030,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071030,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071030,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071030,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071030,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071030,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071030,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071030,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071030,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071030,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071030,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071030,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071030,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071030,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20071030,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.1030","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Vizedirektor des Bundesamtes f\u00fcr Gesundheit. Nebenbesch\u00e4ftigung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Vizedirektor und Leiter der Direktion Gesundheitspolitik des Bundesamtes f\u00fcr Gesundheit (BAG), Dr. Christian Affolter, ist gem\u00e4ss seinem pers\u00f6nlichen Profil auf der Website www.xing.com und gem\u00e4ss dem Handelsregister Inhaber der Beratungsfirma Jestix und der M\u00fchlen-Apotheke GmbH in Jegenstorf. </p><p>Die Bundespersonalverordnung (BPV) sieht in Artikel\u00a091 vor, dass eine Nebenbesch\u00e4ftigung eine Bewilligung erfordert, wenn die Gefahr eines Konfliktes mit den dienstlichen Interessen besteht. Die Bewilligung wird verweigert, wenn Interessenkonflikte nicht ausgeschlossen werden k\u00f6nnen. </p><p>Die Schaffung von eidgen\u00f6ssisch anerkannten Diplomen ist gem\u00e4ss Artikel\u00a025 des Heilmittelgesetzes und Artikel\u00a025 der Verordnung \u00fcber die Arzneimittel eine Bedingung f\u00fcr die Abgabe von nicht rezeptpflichtigen Heilmitteln der Komplement\u00e4rmedizin in der Therapeutenpraxis. Diese Bestimmung kommt erst dann zum Tragen, wenn es eidgen\u00f6ssisch anerkannte Diplome im Bereich der Komplement\u00e4rmedizin gibt, was heute nicht der Fall ist. Der Leiter der Direktion Gesundheitspolitik des BAG hat sich in der Vergangenheit gegen nationale Diplome von nicht-\u00e4rztlichen Therapeuten starkgemacht und beim zust\u00e4ndigen Bundesamt f\u00fcr Berufsbildung und Technologie (BBT) interveniert. Die laufenden Diplomarbeiten wurden vom BBT sistiert. </p><p>Ein Interessenkonflikt zwischen der Funktion als Leiter der Gesundheitspolitik und der Heilmittelabgabe durch Therapeuten ist gegeben. Der Umsatz einer Apotheke ist direkt von der Regelung betroffen, ob Therapeuten in Zukunft Heilmittel direkt abgeben d\u00fcrfen oder nicht. </p><p>1. Hat der BAG-Direktor f\u00fcr beide Nebenbesch\u00e4ftigungen eine Genehmigung erteilt? </p><p>2. Hat das BAG alle Nebenbesch\u00e4ftigungen und \u00f6ffentlichen \u00c4mter nach Inkrafttreten der neuen Richtlinien am 1. April 2006 zur Sicherstellung einheitlicher Pr\u00fcfungskriterien und der Einhaltung von Mindeststandards neu \u00fcberpr\u00fcft und die Genehmigungen schriftlich erteilt, wie dies die Richtlinien vorsehen? </p><p>3. Wurde die Genehmigung an Bedingungen gekn\u00fcpft, z. B. dass der Leiter der Direktion Gesundheitspolitik bei Interessenkonflikten in den Ausstand tritt? Falls ja, ist diese Situation bereits eingetreten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die in Artikel\u00a091 der Bundespersonalverordnung (BPV; SR 172.220.111.3) festgesetzte Bewilligungspflicht f\u00fcr die Aus\u00fcbung \u00f6ffentlicher \u00c4mter oder f\u00fcr andere T\u00e4tigkeiten ausserhalb der Bundesverwaltung soll verhindern, dass diese Nebenbesch\u00e4ftigungen die Bundesangestellten in der Aus\u00fcbung ihrer Aufgaben zu beeintr\u00e4chtigen verm\u00f6gen. Eine Nebenbesch\u00e4ftigung ist aber nur dann bewilligungspflichtig, wenn die gegen Entgelt ausge\u00fcbte T\u00e4tigkeit eine verminderte Leistungsf\u00e4higkeit im Arbeitsverh\u00e4ltnis mit dem Bund zur Folge haben kann (Art. 91 Abs. 1 Bst. a BPV) oder durch die Art der T\u00e4tigkeit die Gefahr eines Konflikts mit den dienstlichen Interessen besteht (Art. 91 Abs. 1 Bst. b BPV).</p><p>Bez\u00fcglich der Frage, ob eidgen\u00f6ssisch anerkannte Diplome f\u00fcr nicht-\u00e4rztliche Therapeuten im Bereich der Komplement\u00e4rmedizin durch den Bund abgegeben werden sollen, hat das Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern (EDI) - im Einklang mit der Auffassung der Kantone - die Haltung vertreten, dass dies zumindest bis zur Abstimmung \u00fcber die Volksinitiative \"Ja zur Komplement\u00e4rmedizin\" abzulehnen ist. In Kontakten mit dem zust\u00e4ndigen Bundesamt f\u00fcr Berufsbildung und Technologie hat der Leiter des Direktionsbereichs Gesundheitspolitik, der innerhalb des Bundesamtes f\u00fcr Gesundheit (BAG) f\u00fcr die Gesetzgebung \u00fcber die Medizinalberufe zust\u00e4ndig ist, diese Haltung des EDI vertreten. Der Bundesrat teilt die Auffassung des EDI. </p><p>Vor diesem Hintergrund k\u00f6nnen die Fragen wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Die Beratungsfirma Jestix ist seit dem Eintritt von Herrn Affolter in den Bundesdienst 2003 nicht mehr operativ; er ist also seit seinem Eintritt in das BAG in keiner Weise mehr f\u00fcr diese Firma t\u00e4tig, sodass das BAG zum Schluss kam, dass keine Nebenbesch\u00e4ftigung im Sinne der erw\u00e4hnten Vorschriften vorliegt. Bei der M\u00fchlen-Apotheke GmbH ist er zwar Gesellschafter, \u00fcbt jedoch keinerlei Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungst\u00e4tigkeiten oder andere Aktivit\u00e4ten f\u00fcr diese Firma aus. Damit liegt gem\u00e4ss BAG in diesem konkreten Fall keine Konstellation vor, welche die Unabh\u00e4ngigkeit des Leiters des Direktionsbereichs Gesundheitspolitik oder das in ihn gesetzte Vertrauen fraglich erscheinen liessen oder aus der in anderer Weise das Risiko einer Interessenkollision ersichtlich w\u00e4re. Aus dieser Beurteilung folgt, dass auch hier keine Bewilligungspflicht gegeben ist.</p><p>Das BAG wurde von Herrn Affolter entsprechend Artikel\u00a091 Absatz\u00a03 BPV \u00fcber die Existenz der Beratungsfirma und seinen Gesellschafterstatus bei der Apotheke ins Bild gesetzt. Die \u00dcberpr\u00fcfung der Sachverhalte durch das BAG ergab, dass in beiden F\u00e4llen die Voraussetzungen f\u00fcr die Einreichung eines Bewilligungsgesuches nach Artikel\u00a091 Absatz\u00a01 BPV nicht erf\u00fcllt sind.</p><p>2. Nebenbesch\u00e4ftigungen werden im BAG seit dem 1. April 2006 selbstverst\u00e4ndlich nach den Richtlinien des Eidg. Personalamtes, die eine Konkretisierung der Kriterien von Artikel\u00a091 BPV darstellen, beurteilt. Auch die vor diesem Datum \u00fcberpr\u00fcften Nebenbesch\u00e4ftigungen wurden bereits nach den Vorgaben von Artikel\u00a091 BPV beurteilt. Vorbeh\u00e4ltlich allf\u00e4lliger \u00c4nderungen im Anstellungsverh\u00e4ltnis beim Bund oder bez\u00fcglich der Art oder des Umfangs der Nebenbesch\u00e4ftigung besteht somit kein Anlass, s\u00e4mtliche bereits vor dem 1. April 2006 bekannten Nebenbesch\u00e4ftigungen systematisch und neu zu pr\u00fcfen.</p><p>3. Da wie oben dargestellt in beiden F\u00e4llen keine bewilligungspflichtige Nebenbesch\u00e4ftigung vorliegt, gibt es auch keine diesbez\u00fcglichen Ausstandsregeln.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1181260800000)\/","SubmittedBy":"Sommaruga Simonetta","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1181260800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1750798907043)\/","SubmissionDate":"\/Date(1174435200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":4716,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}