{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071035,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071035,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071035,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071035,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071035,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071035,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071035,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071035,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071035,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071035,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071035,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071035,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071035,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071035,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071035,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071035,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20071035,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20071035,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"07.1035","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Massnahmen gegen missbr\u00e4uchlichen Bezug von Kinderzulagen und Sozialleistungen durch Ausl\u00e4nder","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gem\u00e4ss Hinweisen aus der Bev\u00f6lkerung besteht der dringende Verdacht, dass in der Schweiz t\u00e4tige ausl\u00e4ndische Arbeitnehmer angeblich Kinderzulagen nicht nur f\u00fcr die im Heimatland lebenden eigenen leiblichen Kinder beziehen, sondern zus\u00e4tzlich anscheinend auch f\u00fcr Kinder von andern Familienangeh\u00f6rigen und dabei diese als ihre eigenen deklarieren. Ich bitte den Bundesrat deshalb um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Sind ihm F\u00e4lle von betr\u00fcgerischem Bezug von Kinderzulagen oder andern Sozialleistungen wie Arbeitslosengelder, Invalidenrenten durch Ausl\u00e4nder oder Schweizer bekannt?</p><p>2. Welche Kontroll- und Pr\u00e4ventionsmassnahmen sind in diesem Bereich wirksam?</p><p>3. Ist er auch der Meinung, dass die Missbrauchsbek\u00e4mpfung beim Bezug von Sozialleistungen wie Kinderzulagen, Arbeitslosengelder, Invalidenrenten usw. verst\u00e4rkt und zwischen Bund und Kantonen besser koordiniert werden muss?</p><p>4. Ist er bereit, eine generelle Kaufkraftkorrektur f\u00fcr Sozialleistungen in Form von Kinder- und Familienzulagen, Arbeitslosengelder, Invalidenrenten (ohne AHV- und PK-Renten) usw. einzuf\u00fchren?</p><p>5. Wie beurteilt er die Zusammenarbeit mit den betroffenen Staaten bei der Aufkl\u00e4rung und Ahndung von Missbr\u00e4uchen beim Bezug von schweizerischen Sozialleistungen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Es ist dem Bundesrat bekannt, dass es in den Sozialversicherungen zu missbr\u00e4uchlichen Bez\u00fcgen von Leistungen kommt. Zuverl\u00e4ssige Angaben zum Ausmass der missbr\u00e4uchlichen Leistungsbez\u00fcge k\u00f6nnen aber mangels einer verbindlichen Definition und angesichts der nur sp\u00e4rlich vorhandenen Zahlen nicht gemacht werden. Dieser unbefriedigenden Situation wird deshalb im Rahmen des im Mai 2006 lancierten IV-Forschungsprogramms Rechnung getragen, indem hier der Frage des Missbrauchs eine wichtige Stellung zukommt. Aufgrund der bis Ende 2007 verf\u00fcgbaren Ergebnisse wird der Bundesrat bei Bedarf die erforderlichen Massnahmen treffen.</p><p>2. Alle Sozialversicherungen verwenden im Rahmen der Durchf\u00fchrung ein spezifisches Instrumentarium zur Bek\u00e4mpfung von Missbr\u00e4uchen. So f\u00fchrt beispielsweise die IV unangemeldete Abkl\u00e4rungen vor Ort durch oder konfrontiert versicherte Personen direkt mit Widerspr\u00fcchlichkeiten.</p><p>3. Der Bundesrat unterst\u00fctzt und f\u00f6rdert die Weiterentwicklung bzw. Schaffung von zus\u00e4tzlichen Massnahmen zur Missbrauchsbek\u00e4mpfung, wenn sie den Erfordernissen der Effizienz und Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit gen\u00fcgen. Er beurteilt die Zusammenarbeit und Koordination mit den zust\u00e4ndigen kantonalen Stellen als sehr gut, weshalb er hier keinen Handlungsbedarf sieht.</p><p>Das neue Familienzulagengesetz wird den Durchf\u00fchrungsorganen ihre Arbeit erleichtern und den Missbrauch erschweren, weil die Anspruchsvoraussetzungen gesamtschweizerisch vereinheitlicht werden und die Anspruchskonkurrenz klar geregelt wird. Das Gesetz sieht aber kein einheitliches Register vor, welches alle Kinder erfasst, f\u00fcr die eine schweizerische Familienzulage bezogen wird, weshalb sich auch in Zukunft Doppelbez\u00fcge nicht ganz ausschliessen lassen.</p><p>F\u00fcr die Arbeitslosenversicherung ist die per 1. Januar 2008 vorgesehene Inkraftsetzung des neuen Bundesgesetzes \u00fcber Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung der Schwarzarbeit f\u00fcr die Missbrauchsbek\u00e4mpfung von Bedeutung. Der Begriff \"Schwarzarbeit\" umfasst auch \"die nicht gemeldeten Ausf\u00fchrungen von Arbeiten durch Arbeitnehmende, die Leistungen der Arbeitslosenversicherung oder einer anderen Sozialversicherung beziehen\". Dieses Gesetz bildet die Rechtsgrundlage f\u00fcr die laufende Abgleichung der Datenbank der Zentralen Ausgleichsstelle mit derjenigen der Arbeitslosenversicherung. Damit wird das Instrumentarium zur Missbrauchsbek\u00e4mpfung erg\u00e4nzt und verst\u00e4rkt.</p><p>In der 5. IV-Revision sind verschiedene Massnahmen zur zus\u00e4tzlichen Missbrauchsbek\u00e4mpfung vorgesehen. So sollen die Sanktionsmassnahmen ausgebaut werden, und es soll den IV-Stellen in Zukunft auch m\u00f6glich sein, zur Bek\u00e4mpfung des ungerechtfertigten Leistungsbezugs entsprechende Spezialisten beizuziehen. Im Weiteren wird auch das Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherung im Rahmen seiner Aufsichtst\u00e4tigkeit die Federf\u00fchrung f\u00fcr den Aufbau und die Begleitung einer aktiven gesamtschweizerischen Missbrauchsbek\u00e4mpfung in der IV \u00fcbernehmen.</p><p>4. Das neue Familienzulagengesetz sieht in Artikel\u00a04 Absatz\u00a03 vor, dass beim Export von Kinderzulagen deren H\u00f6he der Kaufkraft im Wohnsitzstaat angepasst wird. Zudem ist vorgesehen, in Staaten ohne Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz keine Familienzulagen zu exportieren.</p><p>F\u00fcr Auszahlungen der Arbeitslosenentsch\u00e4digung gilt das Wohnortsprinzip, d. h., die arbeitslose Person muss in der Schweiz wohnen; eine Kaufkraftkorrektur ist also nicht erforderlich. Wohnen Kinder im Ausland, \u00fcbernimmt die Arbeitslosenversicherung die Kaufkraftkorrektur der Kantone bei den Kinderzulagen und zahlt f\u00fcr Bez\u00fcgerinnen und Bez\u00fcger dieser Kantone die Kinder-/Ausbildungszulagen gek\u00fcrzt aus.</p><p>Im Rahmen der 5. IV-Revision haben es Bundesrat und Parlament abgelehnt, die Renten der IV im Ausland an die Kaufkraft anzupassen. Es besteht kein Anlass, auf diesen Entscheid zur\u00fcckzukommen.</p><p>5. Der Bundesrat beurteilt die Zusammenarbeit mit ausl\u00e4ndischen Staaten als gut. Die gegenseitige Amtshilfe erfolgt in aller Regel schnell und zielorientiert.</p><p>Die Staaten, mit denen die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, leisten Amtshilfe bei der Abkl\u00e4rung und gegebenenfalls bei der R\u00fcckforderung von zu Unrecht erbrachten Leistungen. Im Verh\u00e4ltnis zu den EU/Efta-Staaten ist sogar vorgesehen, dass unrechtm\u00e4ssige Bez\u00fcge unter bestimmten Voraussetzungen mit laufenden Sozialversicherungsleistungen dieser Staaten verrechnet und an die Schweiz \u00fcberwiesen werden k\u00f6nnen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1181260800000)\/","SubmittedBy":"W\u00e4fler Markus","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1181260800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28","Category":null,"Modified":"\/Date(1750807251440)\/","SubmissionDate":"\/Date(1174521600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":4716,"SubmissionLegislativePeriod":47,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen"}}